Naja ich glaub das Gefühl hat jeder mal das gepuscht wird. Und keiner kann mir erzählen das er das als Verkäufer zumindest schon mal in Erwägung gezogen hat
Will ja jeder den bestmöglichen Preis erzielen oder ?

ebayRechtsberatung schrieb:
Mir liegen einige Urteile vor, die eine Weiterbenutzung als Verschulden grundsätzlich ansehen, was auch richtig ist.
ebayRechtsberatung schrieb:
Der BGH hatte hierzu einfach keine Feststellungen getroffen,
dd-keller schrieb:
Ist hier die Werbeabteilung tätig ...
schabbesgoi schrieb:
Bisher tobte um diese Frage mehr oder weniger das simple "gesunde Empfinden" der jeweiligen Poster.
mijanne2007 schrieb:
Eine Rücknahme des Angebotes ist nicht nur dann gegeben, wenn ein Grund zur Anfechtung des Kaufvertrages gegeben ist. Vielmehr reicht auch eine Beschädigung oder der Verlust des bei eBay eingestellten Artikels aus.
Fazit:
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Trotzdem bin ich aus rein juristischen Erwägungen der (hier) Mindermeinung
mijanne2007 schrieb:
Pandora, grobe Fahrlässigkeit wird zu verschuldeten Dingen gezählt, nicht nur der Vorsatz.