kojote schrieb:
ich verfolge das schon eine ganze weile hier was hier so los ist bei euch
Klar tust Du das. Weiss ich. Bekomme ich nun eine Antwort auf meine zwei Fragen?
kojote schrieb:
er hat sich mit sein richtigen Namen ,Adresse usw. angemeldet (welcher Betrüger macht das )
Typischerweise die, die selber auf einen Betrüger reingefallen sind. Lies mal das hier: falle-internet.de/de/html/pr_vabtr.php Deshalb sind die erfahrenen Schreiber hier auch sofort von einem klassischen Verkaufsagentenfall ausgegangen.
Und ja, das Vorgehen dieser Verkaufsagenten ist ebenfalls strafbar. Klar sind sie Opfer, aber dummerweise werden sie von den Hintermännern eben auch zu Tätern gemacht. Betrug, mit etwas Pech noch Geldwäsche und eventuell auch noch Hehlerei, denn falls tatsächlich Ware an Käufer ausgeliefert wird weiss der Verkaufsagent auch nicht, woher die stammt.
Achja, wie weit war es nochmal gleich von Garbsen nach Hannover? 10 Kilometer?
Und weil ich schon dabei bin: laut ebay-AGB muss der VK in der Lage sein, die Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereigenen. Vertragsschluss ist bei Auktionen mit Eingang des ersten Gebots. Ab da muss der VK also in der Lage sein, die Ware herauszugeben. Egal wo sie sich gerade befindet und egal, ob er sie bezahlt hat oder nicht. Hat er die Ware nicht vor Ort bei sich ist ihm eine Verzögerung bei der Auslieferung selber zuzurechnen. Von unverzüglich ist dann aber keine Rede mehr. Mit diesem Wissen so zu handeln und bewusst in Kauf zu nehmen nenne ich die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem man das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhalten wird. Das ist aber exakt die Legaldefintion eines Betruges.
Mir persönlich kann es wurscht sein, mit wievielen Acconts Du dich hier meldest. Das ist Sache des Betreibers hier. Mir ist es auch wurscht was Du genau treibst. Das wird ein Staatsanwalt formulieren und ein Richter entscheiden müssen.
Achja, noch was: gewerblich ta nichjts damit zu tun, ob man Neu- oder Gebrauchtware verkauft. Gewerblich ist, wenn man was einkauft um es wieder zu verkaufen.
Aber auf Einsicht zu hoffen habe ich bei Dir inzwischen aufgegeben.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.