"pass_20" - 22 jähriger goes eBay-Millionär ...

    • "pass_20" - 22 jähriger goes eBay-Millionär ...

      ... oder träumt er doch nur einen bösen Traum?

      Binnen 4 Tage über 27.000,- EUR Umsatz mit Waren, die er nicht besitzt! :wallbash

      Die Antwort auf die Frage, ob das gut geht, dürften wir alle kennen. Ganz besonders dann, wenn die Handys und die Spielekonsolen weit unter dem handelsüblichen Verkaufspreis verkauft werden!

      pass_20
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ewFeedback&userid=pass_20
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…ompleted=1&userid=pass_20
      Artikelliste: imageshack.us/a/img267/664/verkuferlistepass20.png
      Umsatz: imageshack.us/a/img13/2305/pass20umsatz.png
    • Inzwischen hat eBay das gesamte Sortiment von pass_20 komplett gelöscht. Die Käufer dürften also alle eine Warnmail MC015 erhalten haben
      "wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsächlich abschließen möchten."
      "Unter Umständen ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzögern, bis Sie sicher sind, dass die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wird. "


      Dies sollten die Käufer hier unbedingt beherzigen !
      Sorry, aber "private Verkäufer" haben nun mal keine hochwertige Neuware für ca 27.000 EUR oder mehr unter dem Bett zu liegen.
      Und weder private noch gewerbliche Verkäufer sind in der Lage, solche Mengen an Neuware deutlich unter dem durchschnittlichen Marktpreis anzubieten.
      Auch wenn insbesondere sehr junge Leute immer wieder glauben, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben, wenn sie irgendwo im Internet einen Shop oder Großhändler entdecken, der anscheinend seine Ware zu unschlagbaren Preisen anbietet.
      Da wird dann bei eBay schon mal jede Menge Ware angeboten, die der Verkäufer dann erst mit der Vorkasse seiner eigenen Käufer irgendwo bestellen will. Und wenn der dann auf irgendein betrügerisches Angebot im Net hereingefallen ist, dann ist anschliessend die Kohle seiner Käufer weg, die Ware kommt nicht und der verhinderte Jungunternehmer kann das Geld dann auch nicht ersetzen. Daher sind derartige Modelle bei eBay auch streng untersagt.

      Ob dieses Szenario auch im vorliegenden Fall zutrifft, ist bisher nicht klar.
      Die Wahrscheinlichkeit, daß ein 22jähriger privater Verkäufer ein Sortiment in diesem Umfang aus eigener Tasche finanziert hat und die Ware vorhält, ist allerdings eher als gering einzustufen. Den Käufern, die noch nicht bezahlt haben, kann man daher nur empfehlen, bezüglich ihres Kaufvertrages angesichts der Umstände auf die Unsicherheitseinrede zu verweisen
      siehe buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/321.html
      und dem Verkäufer als Möglichkeit, ihren Kaufvertrag, zu erfüllen, Barzahlung bei Abholung oder eine Zahlung über den iloxx-Treuhandservice anzubieten,
      siehe iloxx.de/net/einzelversand/treuhandservice.aspx
      Beim derzeitigen Stand der Dinge ist eine ungesicherte Vorkassezahlung ein völlig unkalkulierbares Risiko, das ein Käufer nicht eingehen muss.

      Im übrigen sind Verkäufe in einem solchen Umfang, auch wenn der Verkäufer sich als "privater Verkäufer" bezeichnet, natürlich in keinem Fall mehr als privat einzuordnen, das dürfte wohl jeder Richter als gewerblichen Handel einstufen, bei dem der Käufer ein Widerrufsrecht hat.
      Sofern weder Abholung noch Treuhandservice vom Verkäufer akzeptiert werden, kann der Käufer hiervon Gebrauch machen. Dazu genügt eine eMail bzw Nachricht über eBay mit dem Satz "Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch".
    • Übrigens hatte ich vorhin mal den Negativbewerter über eBay angeschrieben. Bei dem melden sich jetzt natürlich die aufgeregten Käufer. Allerdings kann der Negativbewerter natürlich zur Sache auch nicht mehr beitragen als hier bereits steht.
      :!: Käufer, die weitere Fragen zur Sache haben, werden also gebeten, sich hier in der Diskussion zu melden :!:

      Bei dem hatte sich inzwischen auch der Verkäufer pass_20 gemeldet, die Mail wurde an mich weitergeleitet:

      Guten abend! Eine Frage was bitte schön soll das? sind sie ein Konkurrent, der neidisch ist, das man günstiger verkaufen kann als andere? Warum geben sie eine solche Bewertung ab. Und geben dann nich einmal ihre Bewertungen Preis. Wenn sie eine konsole gekauft haben, dann warten sie gefääligst ab, ob sie die Erhalten. Und nicht voreilig sowas machen. Falls sie nicht vorab überweisen möchen, dann kann ich ihnen die konsole auch vorher zusenden. Und sie bezahlen, dann per Überweisung, wenn sie den Artikel bei sich haben. Verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man sowas schreiben kann. Außerdem wird der Account bereits auf Gewerblich umgestellt. Das ist wirklich ungeheuerlich, was man sich hier bieten lassen muss. ...

      Beim letzten Satz muss ich ihm vollumfänglich recht geben, allerdings nicht so, wie pass_20 das wohl gemeint hatte...

      @pass_20:
      Ob wir die geplante Umstellung Deines Accounts auf gewerblich glauben sollen, sei mal dahingestellt. Tatsache ist:

      Die Anmeldung eines Gewerbes sowie die Umstellung des eBay-Accounts auf gewerblich macht man,
      bevor man Neuware für über 27.000 EUR verkauft
      !

      Wenn Du, wie man das eigentlich erwarten sollte, die Ware bereits vor dem Verkauf bestellt und aus eigener Tasche bezahlt hast, sollte es Dir ja nicht schwerfallen, entsprechende Nachweise an eBay zu faxen ( was der Plattformbetreiber aktuell wahrscheinlich von Dir einfordert ).
      Dir kann man wirklich nur wünschen, daß unter Deinen bisherigen Käufern nicht tatsächlich ein gewerblicher Händler war, der sich auf diesem Wege Deine Daten verschafft hat und aktuell mit seinem Anwalt an einer gebührenpflichtigen strafbewehrten Abmahnung samt Unterlassungserklärung an Dich arbeitet. Sie wäre mehr als berechtigt und sowas kostet in der Regel mindestens 4stellig. Und zwar von jedem gewerblichen Händler, der auf dieselbe Idee kommt, wieder...
      Sofern es Dir dann zukünftig erneut einfallen sollte, gewerblich bei eBay zu verkaufen, ist Dir hoffentlich klar, daß es für gewerbliches Handeln diverse Vorschriften und Gesetze gibt. Ausser, daß Deine Gewerbeanmeldung natürlich schon vor dem ersten Verkauf erledigt sein muss, müssen Deine Angebote ausser einem vollständigen ladefähigen Impressum auch eine korrekte Widerrufsbelehrung und Angaben zur Gewährleistung enthalten. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Ausserdem natürlich, wie bei jedem gewerblichen Händler bei eBay, die Möglichkeit der PayPal-Zahlung. Das schreibt der Plattformbetreiber vor.
      Vielleicht wird Dir dann allmählich klar, warum seriöse gewerbliche Händler bei eBay ihre Ware nicht zu solch absurd niedrigen Preisen verschleudern können...

      Falls Du allerdings die bereits verkaufte Ware nicht bereits aus eigener Tasche bezahlt hast, lass Dir um Himmels Willen nicht einfallen, das Geld Deiner Käufer irgendwohin weiterzuleiten in der Annahme oder Hoffnung, daß die Ware dann auch tatsächlich an Dich geliefert wird.
      Solltest Du irgendwo im Net einen Shop oder Großhändler entdeckt haben, der die von Dir verkauften Artikel zu einem Spottpreis anbietet, denke bitte gründlich darüber nach, warum bei dem nicht alle Händler, die bei eBay verkaufen, ihre Ware beziehen...

      Und nein, es ist NICHT normal, Ware zu verkaufen, die man nicht bereits vorher selbst bezahlt hat !
      Wenn man selbst das nötige Startkapital für den Schritt in die Selbständigkeit nicht hat, dann gibt es dafür Banken, bei denen man einen Kredit aufnimmt.
      Und ja, das kostet Zinsen. Aber so ist das in der realen Welt.
      Und ja. Evtl lehnt die Bank auch ab, Dir einen Kredit zu geben, weil sie Dein Geschäftsmodell nicht vertrauenswürdig genug findet. Dann kann man sich eben nicht selbständig machen. So ist das in der realen Welt.

      Auf keinen Fall jedenfalls sind Käufer bei eBay dazu da, einem gewerblichen Händler einen zinslosen Kredit zu geben
      und auch noch das gesamte finanzielle Risiko seines Geschäftes zu tragen !!



    • Ich bin auch eine der "glücklichen" Käufer.
      Das Warenvolumen diese Anbieters ist mir in den letzten Tagen auch schon aufgefallen.
      Da war schnell klar, dass da etwas nicht stimmt
      Deshalb hatte ich noch nicht bezahlt.
      Die Auktion wurde von Ebay bereits gelöscht.
    • @lotx45
      Wie die Schützin so schön deutlich gemacht hat, wird jedes Gericht "paas_20" einen gewerblichen Handel bestätigen. Bedeute, das dem Käufer ein Widerrufsrecht zusteht.

      Das eBay nun die Angebote gelöscht hat, bedeutet nicht gleichzeitig, das der gültige Kaufvertrag zwischen Dir und pass_20 automatisch widerrufen wurde. Schau mal in die MC015-Warnmail, die Du wahrscheinlich auch von ebay erhalten hast. Da steht

      wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsächlich abschließen möchten.
      Wenn Du die Transaktion nicht abschließen möchtest, dann solltest Du auch von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen.

      Ich würde es jedenfalls machen. Mir wäre mein Geld zu schade für so eine zweifelhafte Vorkassefinanzierung.
    • Hey leute
      Ich bin auch einer der was ersteigert hat.
      Und auch noch so Dämlich ist und bezahlt hat. :wallbash

      Obwohl mir Vorher aufgefallen ist, dass er nicht viele Bewertungen hatte aber sehr viele Handys auf ein schlag verkauft hat,
      und seine Bewertungen zum größten teil von ein und der selben Person geschrieben wurden,
      habe ich mir blöder weise nicht viel Gedanken darüber gemacht.

      Aber der Verkäufer hat schon auf meine Email geantwortet.
      Er sagt wie schon oben geschrieben, dass der Negativ Bewerter neidisch sei und ihm das Geschäft kaputt machen will
      und er die Wahre verschicken will.

      Ich hoffe das mal für ihn.
      Sonst werde ich ihm mal ein Besuch abstatten.
      War ja nicht schwer seine Adresse herauszufinden.

      Ansonsten kann man ja nicht viel machen. Ebay wird sich sicherlich nicht einmischen.
      Die werden sich schön raushalten.
    • Abzocke?nicht mit mir!1 schrieb:

      Sonst werde ich ihm mal ein Besuch abstatten.
      War ja nicht schwer seine Adresse herauszufinden.
      Dann hoffe ich für dich, daß seine Adresse nicht soo aussieht:
      [Blockierte Grafik: http://i48.tinypic.com/j6scq9.jpg]
      Quelle: itler.net (Vorsicht, bei mir crasht die Seite andauend, k.A. was itler das zusammengeschräubelt hat.)

      Ich wünsche dir viel Erfolg. Berichte weiter über den Stand der Dinge!
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Wer gezahlt hat,sollte noch gestern zu seiner Bank rennen und die Wertstgellung stoppen.Nein,keine Rückbuchung!Das funzt nicht .
      Die Wertstellung kann aber noch gestoppt wrdenDruck bei seiner Bank machen.Die soll die Kollegen sofort informieren.Nicht abwimmeln lassen.

      @ Schützin.
      Warum machst du dir eigentlich die Mühe,auf solche liebenswerten zeitgenossen noch so freundlich zu reagieren?
      Der weiß,was er macht !
      Da gibt´s nur eins :Ent - oder weder.
      WÜnschenswert wäre allerdings grundsätzlich,dass diese Vollpfosten bei ebax vernünftig arbeiten würden.
      Ansonsten kann man nur davor warnen,dass solche saugünstigen Angebote einfach nicht sauber sein können.
      Himmel,Gesäß und Nähgarn.Haben die sich im I-Net rumtreibenden Mausquälenden ihr Hirn mit Einschalten des PC´s ausgeschaltet?

      Sorry.Aber manchmal kann ich´s einfach nicht glauben,wie dumm und blöd ein einzelner Mensch sein kann. :wallbash X(
      Schulligung. :(
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Nun @ Abzocke, die wahl deines Accounts passt jedenfalls nicht zu deiner Vorgehensweise.

      Du solltest umgehend und sofort dein Geld zurück fordern. Du gehörst ansonsten zu den Kandidaten, die absolut leer ausgehen.

      Diese Erklärungen sind hinlänglich bekannt und dienen dazu, Zeit zu schinden.

      Du scheinst nicht begriffen zu haben. Dein VK hatte das Geld nicht, um die Ware schonmal zu kaufen. Nun bekommt er 50 Euro für einen Haufen Artikel, die ihn im Einkauf schon 100 kosten.
      Er hatte vorher schon kein Geld. Was meinst du, wie lange er liefern kann?

      Und den Letzten beißen die Hunde...
    • @ forenuser, richtig diese E-Mail habe ich bekommen, ich bin auch davon ausgegangen, dass ich den Kauf stornieren muss. Es hat aber den Anschein, dass das Ebay selbst schon gemacht hat, da ich nicht mehr als Käufer aufgeführt werde.
      Ebay schreibt folgendes...
      "Hallo, lotx45

      Artikel: Samsung Galaxy S III GT-I9300 16 GB Marble White - Vorführgerät - wie NEU
      Artikelnummer: 271074605877




      Anscheinend sind Sie weder Käufer noch Verkäufer dieses Artikels. Wählen
      Sie einen anderen Artikel oder suchen Sie nach einer Artikelnummer in Mein eBay."
    • Sofern du die Bestätigungsmail über den Kauf hast, hast du auch einen gültigen Vertrag mit dem VK.

      eBay hat sich da nicht einzumischen. Die sind nicht Vertragspartner.
      Den Vertrag musst du selbst auflösen und vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen - alternativ Unsicherheitseinrede.
    • Kaufrücktritt

      Ich hoffe das eine solche E-Mail reicht,






      "Hallo pass_20,



      Hiermit trete ich von meinem Kauf zurück,

      erstens widersprechen sie durch ihr Warenvolumen der letzten Tage gegen ihre
      Artikelbeschreibung, ein Warenvolumen in diesem Umfang ist nur als
      gewerblicher Anbieter möglich. Als dieser müssen Sie ein Rücktrittsrecht
      einräumen, Info´s zu ihren AGB´s machen etc. Durch diese Tatsache mache ich
      Gebrauch von meinem Rücktrittsrecht, da sie entweder ein gewerblicher Anbieter
      sind der unter falschem Account verkaufen möchte oder die angebotenen Artikel
      gar nicht besitzt.

      Außerdem wurde ich von Ebay hingewiesen, dass ihnen die Verkaufberechtigung
      entzogen wurde, wegen dem oben bereits erwähnten enorm hohen Warenvolumen,
      welches als privater Verkäufer nicht erlaubt ist.

      Desweiteren fehlt mir durch diese Ungereimtheiten die notwendige
      Vertrauensbasis für eine Transaktion mit Ihnen.

      Persönlich würde es mich interessieren wie Sie die angebotenen Waren im
      vorraus finanziert haben. 27000Euro hat man ja nicht mal in der Schublade
      liegen.

      - lotx45"
    • Viel zuviel.

      Dieser Sermon macht dich nur angreifbar.

      Um bei deinem Text zu bleiben:



      Hiermit trete ich von meinem Kauf zurück,

      ein Warenvolumen in diesem Umfang ist nur als gewerblicher Anbieter möglich. Als dieser müssen Sie ein Widerrufsrecht
      einräumen. Davon mache ich hiermit Gebrauch.

      Außerdem wurde ich von Ebay hingewiesen, dass Ihnen die Verkaufberechtigung
      entzogen wurde.
      Es fehlt mir durch diese Ungereimtheiten die notwendige
      Vertrauensbasis für eine Transaktion mit Ihnen.
      MfG
    • Wieso Betrug? Woher weißt Du denn, das "Pass_20" dich / euch "absichtlich einen Vermögensschaden" zufügen wollte?

      Ich sehe bisher nur einen 22 jährigen, der vermutlich auf einen Fake-Shop reingefallen sein könnte. Hätte er euer Geld an den überwiesen und nichts bekommen, wie es bei Fake-Shops üblich ist, dann wäre Pass_20 von dem betrogen worden und euer Geld wäre weg. Aber wie sieht das denn mit dem Beispiel bei Pass_20 und seinen Angeboten aus?

      Was meinst Du, ist Pass_20 davon ausgegangen dich / euch wirklich zu beliefern, wenn er auf so einen Fake-Shop reingefallen ist?

      Wenn Du die Frage dir mit "nein" beantwortest, dann gehe zur Polizei und erstatte Anzeige wegen dem Verdacht des versuchten Betruges. Die Staatsanwaltschaft und sein möglicher Anwalt dürften den Vorwurf dann schnell ad acta legen. Es fehlt bei dem Beispiel eben der Vorsatz (die Absicht).

      Beantwortest Du dir die Frage aber mit "ja", dann hast du das Beispiel richtig verstanden. Es fehlt der Vorsatz.

      Solche Typen meinen oftmals in der Form das schnelle Geld zu machen. Über mögliche Folgen denken die überhaupt nicht nach. Dafür sind sie einfach zu dumm und naiv. Den Schuh müssen sich zum Teil aber auch die Käufer anziehen. Hier war es bei den Handy zwar nicht so einfach zu erkennen, da ein Vorführungsmodel durchaus deutlich günstiger sein kann. Aber ein Handy, was regulär fast 500,- € kostet, kann KEINER als Neu für +/- 300,- € verkaufen!

      Stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob das Beispiel mit dem Fake-Shop stimmt? Die kann uns nur Pass_20 beantworten.
    • Es könnte schon richtig sein das er vieleicht wirklich nix dafür kann..... Aber Irgendwie muss unsereins doch anfangen dagegen vor zugehen...
      Oder sehe ich das falsch ??? Er hat Geld bekommen also muß er liefern oder zurückzahlen ?!
      Ich werde Ihm noch mal schreiben ob das Beispiel mit dem Fake-Shop stimmt....
      Gestern noch hatte er mir geantwortet das meine Ware auch kommt........ Mal sehen ob er heute auch antwortet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oesi34 ()