Paypal behält Geld ein, Käufer behauptet Artikel sei nicht angekommen!

    • Paypal behält Geld ein, Käufer behauptet Artikel sei nicht angekommen!

      Guten Morgen,

      ich habe bei Ebay Fifa 13 Münzen verkauft. Das Geld war wenige Minuten nach dem Kauf auf meinem Paypal Konto, worauf ich dann die Münzen versendet habe. Der Käufer behauptet nun, dass die Ware nicht angekommen sei und hat sein Geld zurück gefordert. Paypal hat nun eine Untersuchung gestartet und behalt solange das Geld ein. Ich habe aber die Versendung per Video aufgenommen und es Paypal bereits uübermittelt, auserdem ein Screenshot von den negativen Bewertungen bei Ebay, wo er als Betruger aufgeflogen ist. Wie stehen nun die Chancen, dass ich nach Abschluss der Untersuchung mein Geld erhalte?


      Ich waäre echt frustriert, wenn der Käufer mit dieser Masche durchkommt. :S
    • Hallo,

      Dein Fehler:PP-Konto sofort nach Eingan der Zahlung leerräumen:IMMER!!

      "Sein" Fehler:der naive Glaube,daß hier Käuferschutz anwendbar ist und(in einem geringeren Maße) nicht zu wissen,daß Du bereits einen Bweis der virtuellen Versandes vorgelegt hast.

      Fazit: abwarten bis PP begriffen hat,daß Käuferschutz nicht anwendbar ist.

      petergabriel
    • Käuferschutz

      Hallo jawattdenn,



      wenn dein Käufer bei einem Transaktion über PayPal einen Konflikt zu der Zahlung gemeldet hat, kommt es drauf an in welchem Status sich der Konflikt befindet.

      Wenn der Konflikt sich in der Käufer - Verkäuferkonversationsphase befindet und nicht an PayPal, innerhalb der nächsten 20 Tage, übergeben wird, wird der Transaktionsbetrag wieder dem Verkäufer gutgeschrieben.



      Sollte der Konflikt an PayPal übergeben worden sein, wird vom Verkäufer erfragt, ob er den Artikel versichert oder unversichert versendet hat.

      Da es sich bei dir um virtuelle Ware handelt, besteht für den Käufer kein Käuferschutz.

      Gib zu deinem Fall bitte an, dass du die Ware versichert versendet hast und trag statt einer Sendungsverfolgungsnummer, virtuelle Ware ein.

      Oder schreib uns an kunderservice@paypal.com unter Angabe der Bearbeitungsnummer, dass es sich bei diesem Konflikt um virtuelle Ware handelt.

      Wir überprüfen dies und werden dann zu Gunsten des Verkäufer entscheiden, da für virtuelle Ware kein Käuferschutz besteht.

      @ petergabriel

      Wir würden empfehlen einen erhaltenen Betrag bis zu 45 Tage auf dem PayPal-Konto zu lassen, da ein Käuferschutzantrag bis zu 45 Tage gestellt werden kann.

      Sollte der Betrag abgebucht worden sein, wird das PayPal-Konto belastet und kann somit nicht genutz werden, bis es wieder ausgelichen ist.
    • Also verstehe ich das richtig, dass der Käufer kein Schutz hat und das Geld dann voraussichtlich nach spätestens 20 Tagen wieder auf meinem Konto sein wird? Die Mail habe ich soeben abgeschickt, hoffentlich wird sie auch gelesen, habe ja immer Bedenken bei solch großen Unternehmen ;).
    • Die Bedenken sind nicht unberechtigt, du solltest das auf jeden Fall im Auge behalten.


      Diese Empfehlung von webhilfe, das Geld da zu lassen, ist übrigens ganz im Sinne des Arbeitgebers. Solltest du den Account vorher auf Null gefahren haben, und sie entscheiden gegen dich, gucken sie in die Röhre.
    • Leider hatte sich ein Tippfehler bei der E-Mailadresse eingeschlichen.

      Die richtige E-Mailadresse lautet: kundenbetreuung@paypal.com :O

      Wir würden dich aber bitten uns direkt an die E-Mailadresse webhilfe@paypal.com die Bearbeitungsnummer und den Fall zu schicken, damit wir diesen sofort bearbeiten können.

      Die 20 Tage gelten nur, wenn der Konflikt nicht an PayPal zur Untersuchung übergeben wurde.

      Wenn es sich um einen Käuferschutzantrag handelt, dann hat der Käufer beim Kauf von virtueller Ware keinen Käuferschutz.



      @*alte_eule*

      Bei diesem Hinweis ging es nur darum, dass man das PayPal-Konto trotzdem nutzen kann auch wenn ein Konflikt geöffnet wurde.

      Sollte das PayPal-Konto einen negativen Kontostand aufweisen, kann man keine Transaktionen mehr tätigen.
    • PayPal Webhilfe schrieb:

      Leider hatte sich ein Tippfehler bei der E-Mailadresse eingeschlichen.

      Die richtige E-Mailadresse lautet: Leider hatte sich ein Tippfehler bei der E-Mailadresse eingeschlichen.

      Die richtige E-Mailadresse lautet: kundenbetreuung@paypal.com :O

      Wir würden dich aber bitten uns direkt an die E-Mailadresse [url='http://www.auktionshilfe.info/mailto:webhilfe@paypal.com']webhilfe@paypal.com
      die Bearbeitungsnummer und den Fall zu schicken, damit wir diesen sofort bearbeiten können.

      Die 20 Tage gelten nur, wenn der Konflikt nicht an PayPal zur Untersuchung übergeben wurde.

      Wenn es sich um einen Käuferschutzantrag handelt, dann hat der Käufer beim Kauf von virtueller Ware keinen Käuferschutz.



      @*alte_eule*

      Bei diesem Hinweis ging es nur darum, dass man das PayPal-Konto trotzdem nutzen kann auch wenn ein Konflikt geöffnet wurde.

      Sollte das PayPal-Konto einen negativen Kontostand aufweisen, kann man keine Transaktionen mehr tätigen.[/url]




      Huch, ein neuer Spielkamerad :)
      Selbstverfreilich
      kann man das "alte" PainPal-Konto nicht mehr nutzen, aber ebenso wie
      man sich multipel auf der Bucht anmelden kann geht das auch bei euch!
      Als GVK mit Painpal-Zwang würde ich das zwar nicht ausprobieren, als Privater sähe ich dem aber gelassen entgegen.
      Dein
      Hinweis mag ja gut gemeint sein (i.S. deines Brötchengebers),
      allerdings bereiten mir euere "Sicherheitsmaßnahmen" Bauchschmerzen.
      Welcher Zahlungsdienstleister, außer euch, maßt sich eigentlich an Geldbeträge bis zu 180 Tage einzubehalten?
      Sollen wir das mal gerichtlich ausfechten? :tongue:

      Ansonsten, danke i.S. des TE für die spontane Unterstützung!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Für die Amis mag PP vielleicht akzeptabel sein.Es gibt auch einige GVK,die durchaus Vorteile haben.Wenn es allerdings Probs gibt,steht man im Reagan.
      PP erlaubt sich Unverschämtheiten,die jeden deutschen Bänker vor den Kadi bringen würden.
      Abgesehen davon brauchen wir in Europa und in D kein PP.Umständlich,gefahrenbehaftet,teuer,unnötig.
      Meine Bank würde mir mitnichten mein Geld vorenthalten.Aber PP.Bei meiner habe ich Service,persönliche Ansprechpartner;bei PP Textbausteine,dumme Sprüche.Mein Geld wird mir womöglich vorenthalten,Betrugsmöglichkeiten sind gegeben.Dazu Handlungseinschränkungen.Hallo? PP verbietet mir als VK meinen Beruf auszuüben ? Hält mein Geld zurück und arbeitet damit als zinsfreies Darlehen? Erst wenn´s an die Öffentlichkeit reagiert man - aus Kullanz ! Lest mal eure AGB.Kullanz ist nicht.

      Der Tipp,Geld auf dem Konto zu belassen,ist in Eurem Sinne,aber nicht in meinem.
      Anders ausgedrückt ist es eine symple Erpressung :entweder dein Geld bleibt bei uns oder du fliegst raus.Berufsverbot.
      Bleibt der Weg zu einem freundlichen Richter.
      PP.Ihr setzt euch über diverse Gesetze und Rechtssprechungen hinweg und meint,ihr hättet das Rad neu erfunden.
      Natürlich ist es klever,für´s Porto zu kassieren.Ebenso, hier und da die Hand aufzuhalten.Ändert aber nichts an der Tatsache,dass es sich um Abzocke handelt.
      Man stelle sich vor,eine Bank,Sparkasse würde für jede Buchung abkassieren wollen;prozentual.
      Was würdest du,PP-Lautsprecher,wohl dann tun? Richtig,deiner Bank gratulieren.Nämlich dazu,dass sie gerade einen Kunden weniger hat.
      Um solchen schmerzhaften Trennungen zu entgehen,kommt mir euer xxxLaden erst gar nicht ins Haus.Es reicht mir schon,dass unsere BAnken,Sparkasen kräftig abzocken,aber wenigstens bleibt die Kohle im Lande und wandert nicht in die Taschen von US-Raffges a là ebax und PP und deren Aktienbesitzern wie z.B.Scientology.
      Natürlich geht euch das am Kofferraum vorbei.An dem kann ich aber bequem vorbeifahren.
      Ich würde euch ja gern dazu auffordern,nachzudenken,befürchte aber,dass ihr erst Tante Gugel nach dem Wort fragen müsst.
      Damit´s leichter wird :
      tiny.cc/9yrcmw
      7.310.000 Einträge.Abgesehen von den nicht mehr gelisteten.Wieviel habt ihr schon entfernen lassen?
      Ja,schon sehr vertrauenswürdig. 8)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • PayPal Webhilfe schrieb:

      Wir würden empfehlen einen erhaltenen Betrag bis zu 45 Tage auf dem PayPal-Konto zu lassen, da ein Käuferschutzantrag bis zu 45 Tage gestellt werden kann.

      Ich würde empfehlen, das Konto entweder gar nicht erst zu eröffnen oder eben wie bereits von petergabriel empfohlen, komplett zu räumen.



      PayPal Webhilfe schrieb:

      Sollte der Betrag abgebucht worden sein, wird das PayPal-Konto belastet und kann somit nicht genutz werden, bis es wieder ausgelichen ist.


      Was in so weit kein Problem darstellt. Allerdings wird die entsprechende Maßnahme, mit der das zu erreichen ist, eure "Kunden" reichlich verärgern. Damit meine ich nicht die zahlenden Kunden, die für den Erhalt einer Zahlung Gebühren berappen sondern die, für die das schöne und sichererere Paypal ja so schön kostenlos ist (wobei ich mal dahingestellt lasse, dass Powerseller mit ebay-Shop diese Kosten durchaus in die Preise einkalkulieren)

      Der private Verkäufer hat mir dem Versand des Artikels seine Kardinalspflicht aus dem Kaufvertrag vollständig erfüllt. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Versendungskauf, das heisst: Erfüllungsort für den Vertrag ist beim Verkäufer. Versendet der die Ware an einen anderen Ort (also zum ebay-Käufer) liegt das Versandrisiko beim Käufer. Ausnahme: Der Verkäufer weicht ohne Grund von der vertraglich vereinbarten Versandform ab.

      Ist nun aber "unversicherter Versand" vereinbart hat der Käufer beim INR natürlich per Käuferschutz leichtes Spiel. Das weisst Du selber.

      Und nun kommt die bösartige Methode, wie man den ins minus gefahrene Paypal-Account wieder auffüllt. Man fordert die Erfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer. Ganz einfach indem man ihm zuerst mal eine Mahnung schickt. Per Post, ganz altmodisch. Zahlt er dann, hat man das Geld um den Paypal-Account wieder auszugleichen. Zahlt er nicht, bekommt er einen Mahnbescheid. Danach einen Vollstreckungsbescheid oder notfalls auch ein vollstreckbares Endurteil durch das zuständige Amtsgericht.

      Kosten für die Inanspruchnahme des Käuferschutzes dann: so ab 255 Euro aufwärts. Für den Käufer. Gerichts- und Anwaltskosten. Je nachdem, um wieviel der Paypal-Account des VK in die Miesen gefahren ist. Besonders hübsch ist das Missverhältnis, wenn es dabei nur um ein paar lächerliche Kröten im einstelligen Bereich geht. Das würde mich als Paypal-Zahlungsempfänger aber nicht abschrecken, die Sache knallhart durchzuziehen. (Ihr könnt also froh sein, dass ich kein Paypal-Nutzer bin)

      Was meinst Du wohl, wie sich das Bild von Paypal in der Öffentlichkeit darstellt, wenn so was Schule macht? Ich kann Dir aber versichern, dass das auf euch und ebay zukommen wird. So sicher wie das neue Zahlungssystem auf ebay - falls Du verstehst, was ich meine... Und nein, wenn es mir ums Prinzip geht ist es mir egal, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Erstens kann ich auch in das Eigengeld pfänden, das der im Knast dann verdient sollte er z.B. wegen des Eingehungsbetruges einfahren (Yo Kinners, so was geht...) und zweitens kann ich mir die 255 Euronzen gut ans Bein binden, wenn ich dafür ein Urteil in der Hand habe. Das vereinfacht mir nämlich die Sache bei der Mahnung an den nächsten Käuferschutzaspirant. Ist also gut angelegtes Geld.

      Ach ja, noch was... Ich hätte auch keine Probleme damit, wenn sich bei Klageerhebung rausstellt, dass der Käufer sich mit falschen Daten bei euch angemeldet hat. Ist um so besser, denn dann muss ich mir keinen Kopf machen ob der Schuldner solvent ist. Ich packe mir dann einfach den nächsten am Schopf. Der heisst Paypal, ist (zumindest derzeit) noch zahlungsfähig und hätte seinen Kunden eigentlich vor Ausführung der ersten Transaktion einwandfrei anhand seiner Personaldokumente indentifizieren müssen. Macht ihr nicht? Steht in den AGB? Ach - das ist aber ärgerlich. Für Paypal.

      Na, was hältst Du (bzw Paypal) von meiner Vorgehensweise?
      Werde ich dann bei Paypal gekündigt? (Uhhhhh.... nun hab ich aber Angst - ich hab nur keinen Account bei euch...)
      Werde ich dann bei eBay gekündigt? (Uhhhhh.... da hat der Herr uG aber auch Angst - soviel, dass er davon stirbt, aber der nächste ist ja schon geboren...)


      Ich gehe aber mal davon aus, dass Deine Antwort hier exakt genau so ausfällt,
      wie bisher jede Antwort, wenn ich eine solche Frage an Paypal oder eBay habe:
      ich bekomme keine Antwort.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.