Restsumme eines Hauskaufs - Bitte um Rat - zwangsvollstreckung

    • Restsumme eines Hauskaufs - Bitte um Rat - zwangsvollstreckung

      Hallo,

      Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.

      Meine Mutter hat ihr Haus verkauft im Jahr 2010, nun fehlen noch 19.000 Euro bis zu kompletten bezahlung des Hauses. Der Käufer ist bereits im Haus drine und nun Arbeitslos und hat kein Geld. Meine Mutter war beim Anwalt und es gab eine Zwangsvollstreckung (Schreiben über einen Gerichtsvollzieher). Sie sagt ich soll mich daraus halten, möchte ihr aber gerne helfen.

      Was kann man da noch machen ?? rausklagen ?? Kündigen ?? dann muss doch bestimmt meinen Mutter den Kaufbetrag das Sie bekommen hat auch zurückzahlen, wo das Problem ist, das Sie sich eine Eingetumswohnung dafür gekauft hat.

      Vielen Dank
    • Moin :)

      Der Kauf ist rechtsgültig, die Übertragung im Grundbuch eingetragen und es handelt sich damit um eine zivilrechtliche Forderung die dazu führen kann, dass dem Käufer das Haus unter dem Hintern weg zwangsversteigert wird. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den bisherigen Kaufvertrag, deine Mutter kann das bereits erhaltene und wieder ausgegebene Geld behalten........ ihr kann da nichts passieren.

      Eine Rückabwicklung des Kaufes aufgrund der ausstehenden Restsumme ist so rechtlich nicht vorgesehen.

      Deine Mutter kann ihn aus dem Haus nicht "rausklagen", da sie das Eigentum an dem Gebäude und Grundstück nicht mehr hat.
      Im Endeffekt kann nur auf Zwangsvollstreckung geklagt werden um die Restschuld deiner Mutter zuzuführen.
    • JA ich habe den RA bereits gefragt und er sagt Sie kann das Geld nicht behalten + eventuell das Haus wieder zurücknehmen, das heißt Sie kann nicht beides haben. Das Problem ist Sie will nicht das ich mich einmische. Sie ist seit letzten Sommer in der Rente und ich möchte das Sie das Leben als Rentnerin genießt und keinen ärger hat.
    • Erstmal war es naiv jemanden ins Haus zu lassen bevor nicht der letzte € beim Verkäufer bzw Anderkonto vom Notar angekommen ist

      Ist der Käufer auch schon im Grundbuch eingetragen, normal gibt der Notar grünes Licht wenn die komplette Kohle da ist

      Jetzt wäre es wichtig zu wissen ob sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung im Kaufvertrag unterworfen hat für den Fall der Nichtzahlung des Kaufvertrages, wenn ja eine vollstreckbare Ausfertigung ausstellen lassen, den GV losschicken und wenn nötig eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen und eine Zwangsversteigerung betreiben, hier muss man aber schauen ob nicht schon Banken weiter vorne im Grundbuch stehen, denn dann bringt einem die Versteigerung im zweifel nix, man muss nur alle Kosten tragen

      Aber ohne alle Fakten zu wissen kann man keine weitere Auskunft geben
    • Hallo,

      Deine Mutter steht doch als Eigentümerin im Grundbuch.

      Daher würde ich----wenn ich sie wäre------die Restkaufsumme über einen Mietvertrag des Hauses vom jetzigen Bewohner "einziehen".

      Darüber wird ein Vertrag erstellt,der auch die Zahlung der Neben-und Instandhaltungskosten regelt.

      Damit ist allen gedient.Die Eigentumsüberschreibung findet erst dann statt,wenn die Erwerbskosten beglichen sind.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Hallo,

      ja ich bin auch für eine vernünftige Lösung, das wünscht sich auch der Käufer der will keinen Rechtsstreit. Der hat eine Ratenzahlung von 500 Euro angeboten, aber meine Mutter macht nun ihren Türen komplett zu.

      Sie sprach von einer Zwangsversteigerung, wo ich den Meinung bin, das das der Falsche weg ist und bestimmt nicht umsonst ist.

      MFG
    • Piterok schrieb:

      das wünscht sich auch der Käufer der will keinen Rechtsstreit.



      Kann ich mir denken. Solange da nichts passiert, wohnt er da kostenlos.

      Deine Mutter ist in keiner anderen Situation als diejenigen, die einem Mietnomaden aufsitzen. Solange sie keine rechtlichen Schritte einleitet, wird da nichts passieren.


      Sehe ich das richtig? sie steht noch im Grundbuch?

      Sie kommt ohne einen Anwalt, der sich mit diesem Thema perfekt auskennt nicht weiter. Jeder Tag länger kostet zusätzlich bares Geld.
    • Hallo,


      Sie hat einen Anwalt, der hat der Käufer angeschrieben das die Restsumme von 19.000 Euro bezahlen soll + die Anwaltskosten. Es kam keine Rückantwort, dann hat der Anwalt beim Amtsgericht glaube eine Zwangsvollstreckung benatragt, diese hat der Käufer per Post bekommen. So und nun passiert nix weiter, was ich nicht verstehen kann.

      Ja Sie steht im Grundbuch.

      Was kann man da machen ??
    • Es ist doch kein Mietnomade!

      Hallo,

      ein Mietnomade wohnt da nicht,sonder jemand,der durch Arbeitslosigkeit(wahrscheinlich nicht selbst verschuldet)in Not geraten ist.

      €19000.- nicht bezahlter Kaufsumme deuten darauf hin ,daß ca 90 Prozent bezahlt sind.

      Das schließt sicher aus,daß er "mietnomadentypisch "eine Wüste anrichtet bzw.hinterläßt.

      Rechnen wir doch mal:er bietet €500.-,davon werden €450.- auf die Restkaufsumme angerechnet(Rest sind Zinsen).Er muß demnach ca.42 Monate bezahlen.Deine Mutter VERDIENT dabei €2100.-.

      Ich finde,das ist für eine Rentnerin ein feines Zubrot.

      Mach ihr das mal klar,auch unter Berücksichtigung vorzufinanzierender Anwalts-und Gerichtskosten!

      petergabriel
    • zu den Käufer

      Er hat in drei Raten gesamt ca 160.000 Euro bezahlt. Das ist eine Junge Familie mit kleinen kind, zuletzt war ich im Jui dieses jahres im Haus drine und dreckig saß es auch nicht aus.

      Ich weiß nicht warum ihr Anwalt nix unternimmt , ich weiß auch nicht was er ihr gesagt hat. Vielleicht das die Angelegenheit mit viel Geld verbunden ist, Sie sagt mir ja nix mehr zu diesen Thema, ich kann nur noch raten was los ist.

      MFG
    • @ petergabriel

      Was dann? Ist es logisch, ein Haus zu kaufen und die Summe nicht kpl. zu bezahlen?

      Normal ist, man rechnet durch und nimmt den Rest bei der Bank auf. Dann wird bezahlt. Ich kenne hier die Kaufsumme nicht aber die möglichen Vorgehensweisen sind tatsächlich, den "Käufer" rauszuklagen. Ein Mietvertrag besteht nicht, also ist der Wohnraum kostenfrei. Die Rückzahlung beläuft sich auf die bisher gezahlte Summe - ohne Abschlag.

      Alternative: Mietvertrag
      Wobei da das Geld auch erst mal gezahlt werden müsste. Eine Unterschrift hierzu wird wahrscheinlich auch nicht freiwillig gegeben. Man hat doch gekauft...

      Pfänden? Was denn? Im Haus wird nicht viel stehen, was zu pfänden wäre.

      Der Kardinalfehler, der hier gemacht wurde ist der, vor der kpl. Zahlung den Schlüssel zu übergeben.
      Jetzt gilt es, den Schaden gering zu halten.

      Die Aussagen des Käufers hinsichtlich der plötzlich aufgetretenen Arbeitslosigkeit würde ich als Märchenstunde betrachten.
    • *alte_eule* schrieb:

      Was dann? Ist es logisch, ein Haus zu kaufen und die Summe nicht kpl. zu bezahlen?

      Ja, ist es.

      *alte_eule* schrieb:

      Alternative: Mietvertrag

      Wobei da das Geld auch erst mal gezahlt werden müsste. Eine Unterschrift hierzu wird wahrscheinlich auch nicht freiwillig gegeben. Man hat doch gekauft...

      Ein Mietvertrag hätte für den derzeitigen Besitzer weitere Vorteile. So schlecht ist die Idee von petergabriel gar nicht. Es ist derzeit wohl so, dass die Mutter im Grundbuch steht, aber eine Auflassungsvormerkung zugunsten des neuen Käufers drinsteht. Das heisst, dass die Auflassung (also der Eigentumsübergang) mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erfolgt.

      Der Vorteil des jetzigen Besitzer in einem Mietvertrag besteht darin, dass er dann derzeit Mieter ist. Sollte es dann doch noch zwischenzeitlich zur Zwangsversteigerung kommen, ist er nicht Eigentümer sondern Mieter. Als solcher bleibt er aber bei einer Zwangsversteigerung erst mal drin. Es würde also seine Wohnsituation absichern.

      *alte_eule* schrieb:

      Pfänden? Was denn? Im Haus wird nicht viel stehen, was zu pfänden wäre.

      Na aber sicher. Das Haus. Nur steht da unpraktischerweise derzeit die Mutter noch im Grundbuch. Was aber ebenfalls für den Mietvertrag mit dem neuen Besitzer spricht. Der ist dann wegen eventueller Eigenschulden nicht in das Haus pfändbar, solange die Auflassung nicht erfolgt ist. Aus dem Grund denke ich, dass der Beistzer mit dem Mietkaufvertrag schon einverstanden sein könnte, er hat dadurch nur Vorteile.

      Eine Vereinbarung hinsichtlich der sonstiugen Kosten wird es vermutlich sowieso schon geben, damit die Mutter nicht mit solchen Kleinigkeiten wie Grundsteuer und ähnlichem belastet ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • petergabriel schrieb:

      Daher würde ich----wenn ich sie wäre------die Restkaufsumme über einen Mietvertrag des Hauses vom jetzigen Bewohner "einziehen".

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ein Mietvertrag hätte für den derzeitigen Besitzer weitere Vorteile.

      Einen weiteren Vertrag mit dem Schuldner einzugehen, halte ich für nicht sinnvoll. Dies würde im Zweifelsfall keine Verbesserung ergeben, sondern vielmehr eine Verkomplizierung der Situation. Der Schuldner sollte einfach den noch ausstehenden Betrag bezahlen und die Sache wäre erledigt.

      Aber solange die Mutter keine Einmischung zuläßt, ist doch die ganze Hilfestellung hier müßig. Wenn sie alles besser weiß, dann soll sie doch machen was sie will.
      Mich würde mal interessieren, unter welchen Bedingungen der neue Eigentümer in das noch nicht vollständig bezahlte Haus einziehen konnte.
      Zwangsvollstreckung ist möglicherweise der falsche Begriff. Zwangsräumung wäre angebrachter.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Eine Zwangsräumung hat immense Kosten zu bedeuten die vorgestreckt werden müssen

      Ich würde mich als Noch Hausbesitzer evtl. einen wasserdichten Vertrag einlassen der festschreibt das der Käufer die Restschuld in Raten abträgt, und sollte er damit in Verzug kommen bekommt er weder das Haus noch die bereits gezahlte Kohle zurück

      dann wird er seinen Hintern schon bewegen

      @Alte-Eule: Arbeitslos kann man schneller werden als man denkt, als ich meine Immobilie gekauft habe hatte ich eine drohende Arbeitslosigkeit auch im Auge und habe den kaufpreis und die Finanzierung so gewählt das es auch eine längere Arbeitslosigkeit überstehen kann.
    • Piterok schrieb:

      Er hat in drei Raten gesamt ca 160.000 Euro bezahlt. Das ist eine Junge Familie mit kleinen kind, zuletzt war ich im Jui dieses jahres im Haus drine und dreckig saß es auch nicht aus.

      Ich weiß nicht warum ihr Anwalt nix unternimmt , ich weiß auch nicht was er ihr gesagt hat. Vielleicht das die Angelegenheit mit viel Geld verbunden ist, Sie sagt mir ja nix mehr zu diesen Thema, ich kann nur noch raten was los ist.

      MFG

      Aha, und es fehlen noch 19000 Öre?
      Wie dumm muss jemand sein, der mal eben 160000 Öre für ein Haus überweist, für das er nichtmal im Grundbuch (siehe Erörterung oben) eingetragen ist?
      Ist heute Räuberpistolentag?? Achso, nee Klausuren stehen an, wie bei dem Kollegen nebenan.
      Üblicherweise (in Deutschland) werden Hausverkäufe notariell abgewickelt, da wird dann auch gerne mal die verbleibende Restschuld als "Grundschuld" eingetragen, die Eigentumsverhältnisse eurer Bude erinnern mich eher an eine theoretische Frage oder einen Verkauf eines holländischen Einfamilienhauses (das sind die mit den gelben Nummernschilder, auch Wohnwagen genannt!).
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!