Laptop als Defekt verkauft, Käufer will Rückgabe bzw. Anwalt

    • Laptop als Defekt verkauft, Käufer will Rückgabe bzw. Anwalt

      Hallo zusammen.

      Also ich habe heute einen Acer Laptop als Defekt über ebay Kleinanzeigen an einen Käufer verkauft. Der Käufer hat die Ware abgeholt und schreibt mir jetzt dass sie nicht funktioniert und dass er Sie zurückgeben will bzw. mit dem Anwalt droht.

      Hier der Angebotstext:

      Ich verkaufe einen Acer Aspire 5551G Laptop. Ich habe das Gerät aus einem Nachlass ohne Festplatte und Netzteil erhalten.
      Der PC hat auf der Außenseite so gut wie keine Gebrauchsspuren, außer vielleicht ganz feine Kratzer die man fast nicht sieht.
      Da ich keine Festplatte und Betriebssystem zur Hand habe, hab ich das Laptop mit einem LIVE Betriebssystem gestartet(dazu benötigt man keine Festplatte). Siehe Video.
      Da ich technischer Laie bin verkaufe ich das Gerät ausdrücklich als Defekt/Bastlerware.

      Technisch daten....

      Da ich Repressalien vermeiden will verkaufe ich das Gerät als Defekt.
      Die Pfeiltaste "aufwärts" fehlt!
      Versand möglich, wobei mir Abholung lieber wäre.

      Hier ein Video vom Gerät(leider etwas unscharf)
      youtube.com/watch?v=HaOvfbw9zLA&feature=youtu.be

      Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung und Garantie.

      Text ENDE.

      So jetzt hat mir der Käufer geschrieben dann er eine Festplatte eingebaut hat und ein Betriebssystem installieren wollte und das nicht möglich ist, da sich das Gerät immer aufhäng wenn es wärmer wird.
      So, jetzt meine Frage, bin ich im Recht? Ich habe das Gerät ja ausdrücklich als Defekt verkauft, da ich ja nicht testen konnte ob es mit Festplatte funktioniert. Ich habe es einmal mit dem sog. LIVE System getestet, dort habe ich keine Defekte feststellen können. Ob es weitere Defekte hat kann ich ja nicht wissen.

      Dem Verkäufer hab ich bei der Abholung das Gerät mit dem LIVE System vorgeführt und er hat die Artikelbeschreibung unterschrieben mit dem Text: Gerät ist wie
      beschrieben, und die Unterschrift.

      Was denkt ihr bin ich im Recht?

      Gruß


      Gerhard
    • Zuerst mal Ruhe bewahren.

      Dann die Auktion (sodern noch vorhanden) per screen shoot sichern.

      Dann das Ansinnen des Käufers mit Hinweis auf den Text in der Auktion zurückweisen.

      Und dann Abwarten was er macht - Erst wenn er wirklich einen Anwalt einschaltet (bei dem geringen Warenwert sicher nicht) dann kann man weiter schauen.
      Aber ich sehe da eine rechtliche Möglichkeit den Kauf anzufechten.

      Gruß
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • Danke für deine Antwort.
      Ja ich bin im Moment schon ziemlich aufgeregt, weil Anwaltskosten zu bezahlen hab ich jetzt eig. keine Lust. Denn die werden sich sichher im hohen 3 stelligen Wert bewegen, denke ich mal.
      Der Warenwert war 170€.
      Ich versteh einfach nicht was ich noch schreiben hätte sollen? Ich kann ja nicht wissen dass da noch was defekt ist :( . Welche Möglichkeit besteht denn deiner Meinung nach den Kauf anzufechten?

      Die Auktion habe ich schon gesichert.

      Gruß

      Gerhard
    • Wie ich schon sagte Füße stilhalten.

      und zu igendwelchen Kosten von wem auch immer - Grundsätzlich gilt: wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen

      Soll bedeuten wer einen Anwalt beauftragt der muss ihn auch bezahlen - nur im Falle eines Gerichtsurteil zu deinen ungunsten kann er die Kosten dann von Dir als Schadenmersatz verlangen. Aber so weit ist es noch LANGE nicht.

      Also keine Panik!
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • Hmm ok, gut.
      Also erstmal runterkommen :)
      Nunja wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat dann wird ihm das wohl egal sein, oder? Ich habe nämlich leider keine.
      Achja ich hab noch vergesse zu erwähnen, dass der Käufer mir "Arglistige Täuschung" vorwirft? Ich versteh nur nicht warum?
      Also wenn ich die AT-Besch. lesen würde dann wäre für mich klar, dass es auch noch andere Defekte geben könnte(wobei mir davon halt keine bekannt waren)...man man..

      Nun gut, werden wir dem Treiben mal seinen Lauf lassen. Für weitere Antworten wäre ich dankbar :)

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von torcha ()

    • Also ich rekapituliere mal. Du hast Schrott als Schrott verkauft, der Käufre hat anschliessend:

      torcha schrieb:

      So jetzt hat mir der Käufer geschrieben dann er eine Festplatte eingebaut hat und ein Betriebssystem installieren wollte und das nicht möglich ist, da sich das Gerät immer aufhäng wenn es wärmer wird.
      dran rumgepfuscht und jetzt regt er sich darüber auf, dass er das Ding kaputt gemacht hat?

      torcha schrieb:

      Für weitere Antworten wäre ich dankbar :)

      Hast du mal 'ne Artikelnumer? Wobei ein Sachmangel bei Übergabe gewesen wäre, wenn der Laptop bei Übergabe funktioniert hätte. Das er kaputt ist war ja schliesslich vertraglich vereinbart. Und genau dafür hast Du zwei Jahre lang einzustehen, denn ich lese nichts von Gewährleistungsausschluss. Allerdings hat der Käufer gefälligst keine Festplatte einzubauen, dass diese Möglichkeit besteht war nicht Teil der Beschreibung. Also raus mit dem Teil und dann hat der Lappi gefälligst zwei Jahre lang kaputt zu sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Verbesserungsbedürftiger Schreibfehler

      stragami schrieb:

      Aber ich sehe da eine rechtliche Möglichkeit den Kauf anzufechten


      Hallo,

      es MUSS heißen:"aber ich sehe da KEINE rechtliche Möglichkeit,den Kauf anzufechten."

      Dies nur zur Klarstellung!

      Mein Rat:abwarten,keine Diskussion,keine Richtigstellung o.ä.,denn Dein Käufer hat nichts,aber auch gar nichts gegen Dich in der Hand.

      Spätestens morgen kommt er auch selbst drauf.

      petergabriel
    • Danke für deine Antwort.
      Also eine Artikelnummer habe ich schon, bringt aber nichts mehr da ich den Artikel gleich nach dem Verkauf rausgenommen habe. Allerdings hatte die die Auktion zuvor noch gespeichert und ausgedruckt.
      Also ich hab natürlich rein geschrieben: "Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung oder Garantie" habs nur vergessen oben zu erwähnen.

      Ich hab jetzt mal drüber nachgedacht, der Verkäufer hat sich wohl bei Kauf gedacht dass das Notebook keinen Mangel hat wenn es über das LIVE System zu startet ist. Daher hat er sich wohl gedacht dass er eine Festplatte einbaut und dann einen günstigen PC hat. Das hätte ich eig. auch gedacht, habs aber da ich es wie gesagt nicht wusste, als definitiv defekt verkauft. Er wird wohl meinen das ich gewusst habe dass das Gerät funktioniert und wirft mir so "arglistige Täuschung" vor.

      @petergabriel
      danke für die Klarstellung und deinen Rat, bin jetzt auch schon nicht mehr so aufgeregt :D
      man man man.. ich bin mal gespannt auf seine nächste Antwort. Ich schätz mal er wird das jetzt rechtlich überprüfen lassen..


      Gruß

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    • petergabriel schrieb:

      stragami schrieb:

      Aber ich sehe da eine rechtliche Möglichkeit den Kauf anzufechten


      Hallo,

      es MUSS heißen:"aber ich sehe da KEINE rechtliche Möglichkeit,den Kauf anzufechten."

      Dies nur zur Klarstellung!

      Mein Rat:abwarten,keine Diskussion,keine Richtigstellung o.ä.,denn Dein Käufer hat nichts,aber auch gar nichts gegen Dich in der Hand.

      Spätestens morgen kommt er auch selbst drauf.

      petergabriel

      Ja Du hast recht!! Danke für die Ergänzung

      Das war naütlich so gedacht.

      aber ich sehe da KEINE rechtliche Möglichkeit,den Kauf anzufechten
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

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    • torcha schrieb:

      Also eine Artikelnummer habe ich schon, bringt aber nichts mehr da ich den Artikel gleich nach dem Verkauf rausgenommen habe.

      Och, schon. Artikel bei ebay sind bis zu 60 Tage einsehbar, teilweise auch bis 90 Tage und manche sogar nach Jahren noch. Die Frage ging eigentlich nur um zwei Punkte. Einmal darum, welchen Artikelzustand Du bei ebay angegeben hast (gebraucht oder defekt) und dann darum ob Du einen Gewährleistungsauschluss nur vergessen hast zu zitieren.

      torcha schrieb:

      man man man.. ich bin mal gespannt auf seine nächste Antwort. Ich schätz mal er wird das jetzt rechtlich überprüfen lassen..

      Soll er mal machen. Sachmangel liegt vor, wenn der Artikel bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. In deinem Fall: keine Festplatte, eine Taste fehlt und über ein LIVE-System per Stick zu starten.

      Den Zustand hat er nun bereits eigenmächtig verändert, indem er eine Festplatte eingebaut hat. Die soll er mal schön wieder ausbauen und das System über einen LIVE-Stick starten, dan sieht er ob ein Sachmangel vorliegt. Darüber hinaus ist der Laptop defekt. Genau das ist die vereinbarte Beschaffenheit und mehr nicht. Du hast also zu gewährleisten, dass der Laptop defekt ist und das ist er ja wohl.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert.

      Ich habe das Gerät unter ebay kleinanzeigen verkauft und nach dem Verkauf die Anzeige gleich rausgenommen. Daher kann man Sie nicht mehr einsehen.

      Und wie o.g. habe ich mit dem Satz abgeschlossen: Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung und Garantie.

      Und wie gesagt, ich hab in dem Beisein des Käufer das Gerät sogar über einen LIVE Stick gestartet, war im Internet und hab Musik laufen lassen mit dem Gerät. Das habe ich extra gemacht, das er sieht dass es so wie beschrieben läuft. Daraufhin hat er auch meine ausgedruckte Kleinanzeige unterschrieben mit mit den Text.

      "Gerät ist wie beschrieben - Unterschrift- " :)

      Gruß

      Gerhard

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    • Dein K hat es als Bastelteil gekauft und gewußt,dass keine Festplatte enthalten ist.Ob es mit läuft,hast du nicht wissen können,da keine FP vorhanden.
      Ganz hinüber ist der Schleppi nicht,war er nicht.Jetzt hat er daran rumgeschraubt.
      Wenn ich irgendwo dran rumschraube,weiß ich nicht,ob´s dann läuft,eher gar nicht mehr.
      Also Ruhe bewahren.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Der Schleppi ist nicht defekt.Läuft doch mit ´nem Live-Stick. :D
      So isset. Wenn der Schlepptop schlapp macht wegen eines Wärmeproblems ist mit Sicherheit der CPU-Lüfter zugesottet und voll mit Wollmäusen. Da kann sich der gute Käufer ein inglisch menuel aus dem Internet ziehen und fein säuberlich alle überflüssigen Teile rund um den Lüfter wegschauben. Dann gucken wie das Teil auszieht, auspusten oder neu besorgen vom Chinamann um die Ecke oder aus Hongkong und alles wieder ordentlich zusammenschräubeln. Das hat viele Vorteile: Der K. lernt auf diese Weise sein Gerät besser kennen und lieben und freut sich hinterher, daß er eigentlich doch einen guten Kauf gemacht hat. Bis zum Ende der Prozedur sind auch alle Tränen getrocknet und sein Rechtsnanwalt kann sich nach dem Lachanfall wegen seines Fall wieder wichtigeren Dinge zuwenden.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Hab ich doch glatt vergessen,zu erwähnen,dass ein PeCe,Schleppi wie auch ein Eisbär Kühlung benötigen.Asche auf mein Haupt.
      Thema Wollmaus:
      stupidedia.org/stupi/Wollmaus

      Man nehme einen Saubstauger und lasse ihn seine Arbeit tun.Oder den Staub wegblasen lassen.Dafür gibt es auch Spezialistinennennen,die ein guter RA sicher auch kennt.Aber bei einem Lachanfall? :love:
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • torcha schrieb:

      Ich habe das Gerät unter ebay kleinanzeigen verkauft und nach dem Verkauf die Anzeige gleich rausgenommen. Daher kann man Sie nicht mehr einsehen.

      Ok. Du hattest zuerst ebay geschrieben. Bei Kijiji ist das klar. Dann gibt es auch keine Zustandsangabe über die Plattform.

      torcha schrieb:

      Und wie o.g. habe ich mit dem Satz abgeschlossen: Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung und Garantie.

      Siehste. Den Satz hast Du im EP unterschlagen. Genau das meine ich (und andere) damit, wenn wir immer wieder sagen, dass wir alle Informationen brauchen. Und wegen so was fragen wir auch immer mal nach der Artikelnummer.

      Wie Ohrwürmchen schreibt:

      ohrwürmchen schrieb:

      Oder den Staub wegblasen lassen

      Und zwar "lassen". Kaputt gemacht hat dein Käufer schon genug. Wobei ich auch vermute, dass das Bios den Rechner wegen Überhitzung abschaltet. Wenn da eine Festplatte reingekommen ist, ist das eine zusätzliche Wärmequelle im Gehäuse und die paar Grad, die die zusätzlich erzeugt können durchaus den Unterschied zwischen "läuft noch" und "läuft nicht mehr" ausmachen. Das würde auch erklären, wieso der Rechner erst mal läuft. Der Ofen muss ja noch vorgeheizt werden.

      Also nichts mit Gewährleistung, Sachmangel bleibt wegen der eigenmächtigen Änderung durch den Käufer auch aussen vor... Was will der Johnny eigentlich?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Joa, nochmal danke für die ganzen Antworten. Bis jetzt hat er sich nicht mehr gemeldet.
      Seh der Sache jetzt auch relativ entspannt entgegen, denn ich sehe ja dass andere Leute auch kein Problem in der AT Beschreibung sehen. Wie gesagt, ich denke das der Käufer dachte dass er nur eine Festplatte eingebauen muss und dann läuft das Ding, als er gesehen hat das es anscheinend nicht so ist hat er sich wohl aufgeregt etc. Nja so wie beschrieben ist das Gerät bei Übergabe auch gewesen und das hat er mit schriftlich bestätigt. Ich halte euch auf dem laufenden was sich da noch ergibt.
      @ Löschbert
      Ich hatte doch im 1 Satz gesch. das ich es über ebay Kleinanzeigen verkauft habe ;)

      Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hat der Käufer indem das er eine Festplatte eingebaut hat sowieso jeden Anspruch auf Gewährleistung etc. verloren, da man ja nicht wissen kann ob er etwas kaputt gemacht hat, oder?

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von torcha ()

    • Ihr könnts abkürzen...

      Im Angebotstext stand deutlich, dass dieser Laptop als "defekt/Bastlerware" verkauft wird.
      Da muss man als Käufer also auch damit rechnen, dass dieses Gerät überhaupt nicht mehr funktioniert und nur noch teilweise als Ersatzteilspender zu gebrauchen sein könnte.
      Wenn der Käufer nicht so weit gedacht hat ist das dann allerdings sein Problem.
      Auf "defekt/Bestlerware" gibts ja auch keinen Garantieanspruch, da gilt "gekauft wie gesehen" und ausserdem wars auch durch Privatverkauf ausgeschlossen.
      Du bist also 100% im Recht Torcha/Gerd und dabei ist dann auch egal dass er nach Erhalt noch eine HDD einbaute und etwas selbst kaputt gemacht haben könnte.
      Schenk ihm ein "gelbe Seiten" aus Kulanz, dann kann ers in eine Werkstatt bringen, natürlich auf eigene Rechnung. ;)
      LG Tomcat.

      Für einen neuen Monitor bitte ---> X <--- hier bohren!

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Tomcat ()