Hallo zusammen.
Also ich habe heute einen Acer Laptop als Defekt über ebay Kleinanzeigen an einen Käufer verkauft. Der Käufer hat die Ware abgeholt und schreibt mir jetzt dass sie nicht funktioniert und dass er Sie zurückgeben will bzw. mit dem Anwalt droht.
Hier der Angebotstext:
Ich verkaufe einen Acer Aspire 5551G Laptop. Ich habe das Gerät aus einem Nachlass ohne Festplatte und Netzteil erhalten.
Der PC hat auf der Außenseite so gut wie keine Gebrauchsspuren, außer vielleicht ganz feine Kratzer die man fast nicht sieht.
Da ich keine Festplatte und Betriebssystem zur Hand habe, hab ich das Laptop mit einem LIVE Betriebssystem gestartet(dazu benötigt man keine Festplatte). Siehe Video.
Da ich technischer Laie bin verkaufe ich das Gerät ausdrücklich als Defekt/Bastlerware.
Technisch daten....
Da ich Repressalien vermeiden will verkaufe ich das Gerät als Defekt.
Die Pfeiltaste "aufwärts" fehlt!
Versand möglich, wobei mir Abholung lieber wäre.
Hier ein Video vom Gerät(leider etwas unscharf)
youtube.com/watch?v=HaOvfbw9zLA&feature=youtu.be
Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung und Garantie.
Text ENDE.
So jetzt hat mir der Käufer geschrieben dann er eine Festplatte eingebaut hat und ein Betriebssystem installieren wollte und das nicht möglich ist, da sich das Gerät immer aufhäng wenn es wärmer wird.
So, jetzt meine Frage, bin ich im Recht? Ich habe das Gerät ja ausdrücklich als Defekt verkauft, da ich ja nicht testen konnte ob es mit Festplatte funktioniert. Ich habe es einmal mit dem sog. LIVE System getestet, dort habe ich keine Defekte feststellen können. Ob es weitere Defekte hat kann ich ja nicht wissen.
Dem Verkäufer hab ich bei der Abholung das Gerät mit dem LIVE System vorgeführt und er hat die Artikelbeschreibung unterschrieben mit dem Text: Gerät ist wie
beschrieben, und die Unterschrift.
Was denkt ihr bin ich im Recht?
Gruß
Gerhard
Also ich habe heute einen Acer Laptop als Defekt über ebay Kleinanzeigen an einen Käufer verkauft. Der Käufer hat die Ware abgeholt und schreibt mir jetzt dass sie nicht funktioniert und dass er Sie zurückgeben will bzw. mit dem Anwalt droht.
Hier der Angebotstext:
Ich verkaufe einen Acer Aspire 5551G Laptop. Ich habe das Gerät aus einem Nachlass ohne Festplatte und Netzteil erhalten.
Der PC hat auf der Außenseite so gut wie keine Gebrauchsspuren, außer vielleicht ganz feine Kratzer die man fast nicht sieht.
Da ich keine Festplatte und Betriebssystem zur Hand habe, hab ich das Laptop mit einem LIVE Betriebssystem gestartet(dazu benötigt man keine Festplatte). Siehe Video.
Da ich technischer Laie bin verkaufe ich das Gerät ausdrücklich als Defekt/Bastlerware.
Technisch daten....
Da ich Repressalien vermeiden will verkaufe ich das Gerät als Defekt.
Die Pfeiltaste "aufwärts" fehlt!
Versand möglich, wobei mir Abholung lieber wäre.
Hier ein Video vom Gerät(leider etwas unscharf)
youtube.com/watch?v=HaOvfbw9zLA&feature=youtu.be
Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung und Garantie.
Text ENDE.
So jetzt hat mir der Käufer geschrieben dann er eine Festplatte eingebaut hat und ein Betriebssystem installieren wollte und das nicht möglich ist, da sich das Gerät immer aufhäng wenn es wärmer wird.
So, jetzt meine Frage, bin ich im Recht? Ich habe das Gerät ja ausdrücklich als Defekt verkauft, da ich ja nicht testen konnte ob es mit Festplatte funktioniert. Ich habe es einmal mit dem sog. LIVE System getestet, dort habe ich keine Defekte feststellen können. Ob es weitere Defekte hat kann ich ja nicht wissen.
Dem Verkäufer hab ich bei der Abholung das Gerät mit dem LIVE System vorgeführt und er hat die Artikelbeschreibung unterschrieben mit dem Text: Gerät ist wie
beschrieben, und die Unterschrift.
Was denkt ihr bin ich im Recht?
Gruß
Gerhard