...alle die ihr schwer und beladen von den dämlichen Anzeigen seid, die euch ebay und andere in die Artikelbeschreibung so einblenden.
Ich hatte in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Anzeige des Paypal-Käuferschutzes den bei ebay bei gewerblichen Verkäufern einblendet, eigentlich eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten in besonders hervorgehobener Weise darstellt und daher wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist. Mir wurde dann entgegengehalten, dass der Verkäufer diese Anzeige ja nicht beeinflussen kann, weil die von ebay da eingeblendet wird.
Bisher war das Gegenargument, dass der Verkäufer sehr wohl für diese Einblendung sorgt, indem er Paypal anbietet. Müsste er ja nicht - ok, er kann dann keinen Shop bei ebay haben, braucht mindestens 50 Bewertungspunkte und wird z.B. in den USA nicht gelistet, aber sonst ist alles paletti. Ohne Paypal bei ebay geht, mache ich ja selber und habe es unter anderem bis zu diesem [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/stars-14.gif] gebracht.
Leute, das ist alles gar nicht notwendig. Für das, was der jeweilige Platte Formbetreiber da an euren Angeboten so an wettbewerbswidrigen Inhalten rumpfuscht, seid ihr komplett selber verantworlich. Sagt das OLG Bremen mit Entscheidung vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12.
Hier ein Kommentar zur Entscheidung:
it-recht-kanzlei.de/voraussich…rsanddauer-abmahnung.html
Und das Urteil im Volltext:
damm-legal.de/olg-bremen-der-h…ebay-und-amazon#more-5589
Tja - und was schreibt ebay ausser dem Paypal-Wettbewerbsvestoß noch so alles ins Angebot? Na, zum Beispiel dieses:
Lieferung: Voraussichtlich innerhalb von 4-6 Werktagen nach Zahlungseingang. (Hab ich jetzt mal aus irgendeinem Angebot rausgezogen)
Das rosaüberstreifte Geblubber, das die OBerste EBayheit der hauptamtlichen Beschwichtigungsschwester in Zensuronazien (vulgo: steffi_de@ebay.com) in die Tastatur diktiert hat lautet wie folgt:
) habe ich gleich mal hier angehängt. Nicht dass irgendwer ebay auf Schadensersatz wegen einer solchen Abmahnung verklagt und die behaupten dann, sie wüssten von nichts. Natürlich wissen sie. Danke, Steffi. YMMD.
Derzeit kann daher der Rat an alle gewerblichen Verkäufer nur lauten: egal ob bei ebay oder amazon, bis zur Bereinigung der wettbewerbswidrigen Angaben die die Plattformbetreiber bei euch einbauen solltet ihr am besten den Handel komplett einstellen.
Ich hatte in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Anzeige des Paypal-Käuferschutzes den bei ebay bei gewerblichen Verkäufern einblendet, eigentlich eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten in besonders hervorgehobener Weise darstellt und daher wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist. Mir wurde dann entgegengehalten, dass der Verkäufer diese Anzeige ja nicht beeinflussen kann, weil die von ebay da eingeblendet wird.
Bisher war das Gegenargument, dass der Verkäufer sehr wohl für diese Einblendung sorgt, indem er Paypal anbietet. Müsste er ja nicht - ok, er kann dann keinen Shop bei ebay haben, braucht mindestens 50 Bewertungspunkte und wird z.B. in den USA nicht gelistet, aber sonst ist alles paletti. Ohne Paypal bei ebay geht, mache ich ja selber und habe es unter anderem bis zu diesem [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/stars-14.gif] gebracht.
Leute, das ist alles gar nicht notwendig. Für das, was der jeweilige Platte Formbetreiber da an euren Angeboten so an wettbewerbswidrigen Inhalten rumpfuscht, seid ihr komplett selber verantworlich. Sagt das OLG Bremen mit Entscheidung vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12.
Hier ein Kommentar zur Entscheidung:
it-recht-kanzlei.de/voraussich…rsanddauer-abmahnung.html
Und das Urteil im Volltext:
damm-legal.de/olg-bremen-der-h…ebay-und-amazon#more-5589
Tja - und was schreibt ebay ausser dem Paypal-Wettbewerbsvestoß noch so alles ins Angebot? Na, zum Beispiel dieses:
Lieferung: Voraussichtlich innerhalb von 4-6 Werktagen nach Zahlungseingang. (Hab ich jetzt mal aus irgendeinem Angebot rausgezogen)
Das rosaüberstreifte Geblubber, das die OBerste EBayheit der hauptamtlichen Beschwichtigungsschwester in Zensuronazien (vulgo: steffi_de@ebay.com) in die Tastatur diktiert hat lautet wie folgt:
Wir wollen mal hoffen, dass die Entscheidung anderer Gerichte ebay dann eher überzeugt, wenn die ersten Abmahnungen eintrudeln. Den Screenshot aus dem ebay-Forum (für den Link müsst ihr euch mit eurem Powerseller-Account einloggen
Hallo, die Entscheidung des OLG Bremen vom 05.10.2012 (Az. 2 U 49/12) ist uns natürlich bekannt. Nach unserer Rechtsauffassung stellt die Angabe „voraussichtliche Versanddauer“ oder eine vergleichbare Formulierung keinen Verstoß gegen § 308 Nr. 1 BGB dar, weil es sich dabei erkennbar nicht um die Bestimmung einer Leistungspflicht handelt, sondern lediglich um einen Hinweis auf den Zeitraum, den der vom Verkäufer beauftragte Versanddienstleister für den Transport der Ware zum Käufer benötigt. Insofern überzeugt die Entscheidung des OLG Bremen aus unserer Sicht nicht. Nichtsdestotrotz wird eBay zum Schutz seiner gewerblichen Verkäufer in Kürze eine Anpassung der eBay.de-Website vornehmen und die vom Gericht beanstandete Formulierung entfernen, umso für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Lieben Gruß,
Steffi

Derzeit kann daher der Rat an alle gewerblichen Verkäufer nur lauten: egal ob bei ebay oder amazon, bis zur Bereinigung der wettbewerbswidrigen Angaben die die Plattformbetreiber bei euch einbauen solltet ihr am besten den Handel komplett einstellen.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.