Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot

    • Fairhandel schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      den im Netz bereitgestellten Vordruck kannst du natürlich runterladen und abschicken, ob die dann an ihrer Forderung festhalten kann dir aber keiner sagen!

      Wenn die Gegenseite merkt, daß kein Anwalt mit im Boot sitzt, könnten sie mehr als Morgenluft wittern!

      Ich schrieb nichts anderes ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Heute? Hmmm... Kommt drauf an. Das Problem ist der fliegende Gerichsstand und da wird Waldi immer wieder nach München gehen, weil er sich da auf seine merkbefreiten Rechtsbeugungsassistenten verlassen kann. Der Vortrag der Beklagtenseite müsste also schon so gut sein, das selbst die Urteilwieimmerabnicker am Amtsgericht Krachledern mal irgendwo was merken.


      So richtig interessant wird es wohl erst dann werden, wenn der Lederhosen Waldi es mal mit einem Kollegen, als Gegner, zu tun bekommt, der seinen hauseigenen Rechtsbeugungsassistenten am örtlich zuständigen Gericht hat. So fühlen sich beispielsweise die Gerichte in Köln für alles zuständig, was irgendwo in dieser Welt passiert. Aber wohl auch nur dann, wenn ein ganz bestimmter Armwalt tätig wird.
      Es wird dann sicher interessant, wenn sich zwei verschiedene Rechtsbeugungsassistenten für den ein und selben Fall zuständig fühlen ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • GirlsSecondhand schrieb:

      Fakt ist, ich sollte bis Dienstag diese UE abgeschickt haben, sonst krieg ich nur noch mehr Aerger an die Backe. Zahlungswillig bin ich nicht, also werd ich DA mal abwarten, was passiert.

      Das ist genau der Punkt, aus dem heraus die modUE abgeschickt werden soll. Die Unterlassungsklage wegen des angeblichen Filesharings ist damit nämlich zusammen mit ihrem überhobenen Streitwert aus der Welt, dann geht es "nur" noch um die Anwaltskosten und nur in der Höhe liegt dann der Streitwert. Da Du aber die UE abgibst ohne einzugestehen, dass Du Filesharing gemacht hast, muss Waldi auch in dem Verfahren beweisen, dass Du das warst, weil sonst ihre Forderung aus der Kostennote gleich mit hintenrunterkippt. War dann ja nicht notwendig, weil kein Rechtsverstoß vorlag, der die Abmahnung gerechtfertigt hätte. Eine sehr böse, leider aber nur theoretische Möglichkeit wäre, das heute alle Internetnutzer dem Waldi eine solche modUE zuschicken. Dann ersäuft der nämlich in Papier.

      Ergänzend kommt hinzu, dass er seine Kostennote eben nicht im fliegenden Gerichtsstand durchsetzen kann. Das ist eine ganz stinknormale Zivilforderung und die hat er beim Beklagten vor Ort durchzusetzen. Wenn er damit auf München rauswill würde ich den Gerichtsstand postwendend wegen fehlender Zuständigkeit rügen.

      Und in dem Verfahren kannst Du dann auch mit weniger Problemen weil ohne das Kostenrisiko des höheren Streitwertes aus dem angeblichen Filesharing die Möglichkeit der IP-Fälschung anreissen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ergänzend kommt hinzu, dass er seine Kostennote eben nicht im fliegenden Gerichtsstand durchsetzen kann. Das ist eine ganz stinknormale Zivilforderung und die hat er beim Beklagten vor Ort durchzusetzen. Wenn er damit auf München rauswill würde ich den Gerichtsstand postwendend wegen fehlender Zuständigkeit rügen.


      Das sieht der Lederhosen Waldi und seine Rechtsbeugungsassistenten aber anders, oder habe ich da was falsch verstanden ?(

      rechtsanwaltskanzlei-urheberre…Heidelberg_nach_Abmahnung
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Das sieht der Lederhosen Waldi und seine Rechtsbeugungsassistenten aber anders, oder habe ich da was falsch verstanden ?(

      Das kann der nur dann so sehen, wenn er den Rechtsverstoß einklagen will, weil der irgendwo im Internet stattfindet. Damit hat er den fliegenden Gerichtsstand. Die Forderung alleine der Abmahnkosten dagegen findet eben nicht im Internet statt. Die Frage ist in dem Fall dann eben nur: wer rügt den Gerichtsstand? In dem Fall war es der Waldi-Björn. Was der kann, kann die Gegenpartei ebenfalls - nur eben nicht als zweites. Letztlich bleibt es aber dann zunächst mal beim geringeren Streitwert. Egal ob in München oder woanders. Und wie Du aus dem weiteren Beitrag erkennen kannst, hat sich Waldi letztlich auch verglichen. Wieso wohl, wenn er sich so sicher im Sattel gewähnt hat? Der Vergleichsvorschlag kam ja von der Gegenseite, den hätte er einfach nur zurückweisen müssen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • JanP schrieb:

      Ein Vergleich macht weniger Arbeit und kommt für die Beteiligten daher meist billiger

      Weniger Arbeit nicht. Im Termin ist man sowieso und die Mehrarbeit hat ausschliesslich der Richter, weil der ein Urteil verzapfen muss statt nur aufzunehmen, dass sich die Parteien verglichen haben. Wobei das für ihn zumindest ähnlich viel Schreibarbeit bedeutet (die er aber sowieso nach Diktat abgibt). Billiger jein. Da hier nur die Vergleichsgebühr anfällt sind die Kosten insgesamt natürlich geringer. Im Vergleich trägt aber üblicherweise jeder seine Kosten, die Gerichtskosten werden geteilt. Wenn Du dir also sicher bist, dass Du mit deiner Ansicht durchdringst und den Prozess gewinnst dann musst Du dich nicht vergleichen. Weil Du dann ein Urteil bekommst, in dem der Gegenpartei auch noch deine Kosten auferlegt werden. Allerdings ersparst Du dir mit einem Vergleich (und das ist der Riesenvorteil daran) eine mögliche Berufung der unterlegenen Partei und die Prüfung duch die übergeordnete Instanz (bzw Instanzen wie z.B. diesen lästigen Typen in der roten Kutte). Schliesslich heisst der Vergleich, dass es da nichts mehr zu klagen gibt, man ist sich ja einig.

      Was ich daran nachvollziehen kann, ist die Aussage von Forsthoff, dass seine Mandantschaft in den Vergleich eingewilligt hat, um die eigenen Nerven zu schonen. Frommer&Komplizen Konsorten Partner können mit ihrer gezielten Psychomasche reichlich nervig sein. Waldi und Sony ist das eigene Nervenkostüm relativ schnuppe, die einen kümmern sich nicht drum, was ihr Waldi so macht wenn er frei rumläuft und der Waldi ist ein Anwaldi , der wird dafür bezahlt und macht das sowieso im Akkord. Der wird allenfalls dann nervös, wenn seine Methoden im Netz kommentiert werden. Meines Erachtens hat er aus gutem Grund was dagegen, dass seine fragwürdigen Methoden irgendwo Erwähnung finden. Dann lässt er so was eben schon mal als "unsachlich" in einen Schriftsatz einfliessen in dem das rein sachlich gar nichts verloren hat oder verschickt lustige Serienbriefchen in eigener Sache.

      Aber wer sich als Anwalt moralisch und standesethisch einwandfrei verhält, kommt eigentlich gar nicht erst in die Lage, Kommentare zum eigenen Verhalten innerhalb der beruflichen Sozialsphäre scheuen zu müssen. Ich kenne jedenfalls hundert von Anwälten, bei denen google allenfalls die Kanzleiadresse ausspuckt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.