Kleingewerbe - Ausgaben

    • Kleingewerbe - Ausgaben

      Hallo Leute,
      Man stelle sich vor jemand betreibt ein Kleingewerbe und macht eine Einnahmen-Überschussrechnung.
      In den Ausgaben befindet sich auch ein TV Gerät, was er zum Weiterverkauf gekauft hatte (Amazon, da sehr günstig), doch der Verkauf ist ihm leider nicht gelungen und er hat sich das Gerät ins Büro gestellt. Wie müsste man das in der Rechnung berücksichtigen?

      Vielen Dank im vor raus.
      VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
    • Durch die änderung der Verwendungsart wird aus ursprünglichem Umlaufvermögen, jetzt notwendiges Betriebsvermögen.
      Der Fernseher ist in die entsprechende Liste ( Anlagenspiegel ) aufzunehmen.

      Sollten die Nettoanschaffungskosten unter 410 Euro gelegen haben ist es als GWG sofort abzugsfähig.
      Liegen die Anschaffungskosten jedoch darüber, muß eine Abschreibung vorgenommen werden.

      Der Abschreibungszeitraum beträgt in diesem Fall 5 Jahre.

      Für diese Information fallen einmalig 25 Euro Gebühren an. Rechnung ist unterwegs.