Versandkosten in die AGB?

    • Versandkosten in die AGB?

      Hallo zusammen,

      ich hätte da mal eine Frage:

      Müssen die Versandkosten explizit in den AGB mit aufgeführt werden oder reicht es

      z.b innerhalb der AGB auf die Versandkostenseite zu verweisen?

      und beim Produktpreis auf die Versandkosten (zzgl Versandkosten) und mittels LInk und eigener Seite die Versandkosten zu verwesisen.

      Bei Lieferung in viele Länder mit unterschiedlicher z.b Gewichtsstaffel würde das die AGB erheblich aufblähen.

      Danke & Gruß

      p.s Hintergund meiner Frage ist das ich die Versandkosten auch mal ändere zb. Versandkostenfrei bis Datum oder Versandkosten bis Datum nur Betrag

      ich wäre dann immer gehalten die AGB neu zu erstellen und entsprechend anzupassen - was dann ein Aufwand ist den ich mir evtl sparen kann
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

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    • stragami schrieb:

      Hallo zusammen,

      ich hätte da mal eine Frage:

      Müssen die Versandkosten explizit in den AGB mit aufgeführt werden oder reicht es

      z.b innerhalb der AGB auf die Versandkostenseite zu verweisen?

      und beim Produktpreis auf die Versandkosten (zzgl Versandkosten) und mittels LInk und eigener Seite die Versandkosten zu verwesisen.

      Bei Lieferung in viele Länder mit unterschiedlicher z.b Gewichtsstaffel würde das die AGB erheblich aufblähen.

      Danke & Gruß

      p.s Hintergund meiner Frage ist das ich die Versandkosten auch mal ändere zb. Versandkostenfrei bis Datum oder Versandkosten bis Datum nur Betrag

      ich wäre dann immer gehalten die AGB neu zu erstellen und entsprechend anzupassen - was dann ein Aufwand ist den ich mir evtl sparen kann

      Was willst du denn mit den Versandkosten in den AGB???
      Die gehören in das dafür vorgesehene Feld!

      Löschi schneit bestimmt noch rein und haut dir das entsprechende rechtliche um die Ohren :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Löschi schneit bestimmt noch rein und haut dir das entsprechende rechtliche um die Ohren :D

      Nö, wieso denn? Du hast das doch schon erklärt. In den AGB hat die Versandkostentabelle bestenfalls sekundär was zu suchen und macht nur unötigen Ärger. Wie alle Preisbestandteile gehören die Versandkosten nach PAngV in unmittelbare Nähe des Preises. Also so wie das bei ebay geregelt ist. Versandkosten normal hinterlegen und die Sache sollte klappen.

      Was in die AGB kann ist zum einen ein Hinweis darauf, wo die Versandkosten stehen, wie sich bei Mehrfachkäufen die Versandkosten darstellen und dass die im Angebot angezeigten VSK sich auf den speziellen Artikel beziehen. Das Problem dabei ist ja, dass ebay es nicht hinbekommt, dem Käufer/Bieter der einen Artikel mit z.B. 6,90 Euro Versandkosten gekauft hat, diese VSK auch bei allen anderen Artikeln des VK anzuzeigen, wenn der Käufer dann als nächstes z.B. einen Artikel mit 4,30 Euro VSK aufruft. Das einzige was ebay an Versandrabatt hinbekommt ist die Unterdrückung weiterer VSK wenn man mehrere Artikel aus einem Angebot kauft - sobald die Artikelnummer eine andere ist, ist damit Sense, egal, was der VK bei ebay eingestellt hat. (Ich hab das Problem immer, weil ich lauter Auktionen laufen habe - immer nur ein Artikel, ein Kaufvertrag, einmal Versandkosten pro Artikel laut Kaufabwicklung...)

      Diese angepasste VSK-Anzeige Ist aber auch nicht wirklich notwendig, denn eigentlich hat der Käufer ja lauter einzelne Kaufverträge, jeweils einzeln mit den angezeigten VSK. Also im obigen Beispiel 6,90 + 4,30 = 11,20. Was der VK dann daran nachlässt ist eine Sache, die in den AGB geregelt werden kann. In meinem Fall so, dass der Käufer einmal die höchsten VSK berechnet bekommt für alles, was ich in eine Sendung reinbekomme. Und das steht dann auch in den AGB. Damit ist dann auch der Verbraucher nicht benachteiligt, den er zahlt ja im Zweifel immer nur weniger als er vertraglich mit mir vereinbart hat, aber keinesfalls mehr. Zusätzlich kommt noch ein Verweis auf den Portokalkulator der Deustchen Post rein, dann kann sich der Käufer, dessen Versandziel ich nicht angegeben habe, selber ausrechnen, was er an Versand bezahlt. (Auch der PAngV gerschuldet) Wenn es dann im Anschluss auch wieder weniger wird weil ich zusammen verschicke - um so besser für den Käufer. Einen Wettbewerbvorteil verschaffe ich mir durch die Angabe zu hoher Versandkosten im Angebot ebenfalls kaum - wird so rum zumindest schwer zu argumentieren sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • :) Ich hatte das OT gestellt da ich kein Verkäufer auf Ebay bin - habe nur eine Onlineshop und dafür war meine Frage gedacht, logo ich hätte mir auch ein Shop Forum suchen können aber das hier ist so gut das ich die Frage hier gestellt habe.
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    • Na das würde ich so nicht unterschreiben. Es reicht (in Onlineshop also nix ebay) zu schreiben z.b. "incl. 19% Mwst zzgl. Versandkosten2 in unmittelbarer Nähe des Preises (andere Angaben Grundpreis, Pfand ect. mal hier ausgenommen). Das Wort Versandkosten ist dann als Link mit der Versandkostenseite verbunden und kann zu jederzeit aufgerufen werden. So habe ich das in meinem Shop.
      Frage war allerdings ob die Versandkosten auch in den AGB explizit aufgeführt werden müssen also vereinbart werden müssen oder ob der ganze Versandkosten Abschnitt in den AGB nicht erscheinen muss.

      Beispiel:
      Versandkosten:

      Tabelle

      Land / Gewichtsstaffel / Preis

      oder

      Versandkosten finden Sie aus unserer Versandkostenseite --> hier

      oder ganz weglassen
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

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    • stragami schrieb:

      Na das würde ich so nicht unterschreiben. Es reicht (in Onlineshop also nix ebay) zu schreiben z.b. "incl. 19% Mwst zzgl. Versandkosten2 in unmittelbarer Nähe des Preises (andere Angaben Grundpreis, Pfand ect. mal hier ausgenommen). Das Wort Versandkosten ist dann als Link mit der Versandkostenseite verbunden und kann zu jederzeit aufgerufen werden. So habe ich das in meinem Shop.
      Frage war allerdings ob die Versandkosten auch in den AGB explizit aufgeführt werden müssen also vereinbart werden müssen oder ob der ganze Versandkosten Abschnitt in den AGB nicht erscheinen muss.

      Beispiel:
      Versandkosten:

      Tabelle

      Land / Gewichtsstaffel / Preis

      oder

      Versandkosten finden Sie aus unserer Versandkostenseite --> hier

      oder ganz weglassen

      Sach das halt gleich, daß es um deinen Onlineshop geht!
      Ändert aber nichts an der Sache, daß die VSK überall hingehören, am wenigsten jedoch in deine AGB.
      Eine Versandkostentabelle kannst du hingegen anlegen und verlinken ala "abweichende Versandkosten ins Ausland" z.B.
      Allzu versteckt in deinem html-Berg sollte das aber auch nicht sein.
      In den AGB wird das niemand suchen und könnte dir evt. einen Liebesbrief bescheren (so mal einer sucht und nicht findet).
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      *selbstzensiert*!
    • stragami schrieb:

      ergo kann ich die VK getrost in den AGB weglassen - Danke!

      Jo kannste und solltest du auch, es sei denn du gehörst zu den html-Süchtigen, die sich jedes einzelne Angebot erstmal durchlesen und ggf. anpassen möchten.
      Solltest du ggf. über zuviel Tagesfreizeit verfügen, lade ich dich gerne zu mir ein :D Schneeschippen ist gerade angesagt.
      Löschi hat das ja oben auch angeführt, so von wegen daß der Endpreis (inkl. Versandkosten) für den Verbraucher klar ersichtlich sein muß.

      Wenn wir gerade dabei sind:
      Das mit den neuen Knöpfen ist dir bekannt? Ansonsten wirf Tante Kugel mal "Button-Lösung" als Knochen hin!
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      *selbstzensiert*!
    • @ Giu.
      Ich muß dich jetzt leider melden.Du bietest 1E Jobs unerlaubterweise an.Zudem auch noch Schnee schaufeln.Eindeutige Aufforderung zum Drogenhandel. :D
      Aber zum Thema.VSK haben in den AGB (ohne ´s) nichts zu suchen.
      Eine genaue Angabe in unmittelbarer Nähe des Angebotes ist nötig.
      Bei Versand ins Ausland eine entsprechend gesonderte Auflistung.Incl.ausgeschlossener Länder, wie z.B. Bayern.
      Sonderregelungen würde ich mit dem geneigten Käufer direkt regeln.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!