Alkohol und das Unfallrisiko

  • Alkohol und das Unfallrisiko

    Alkohol im Straßenverkehr

    Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im
    Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den
    Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird
    zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.

    Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer
    mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg
    Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine
    Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot
    rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von
    einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte
    für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen
    lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder
    Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.

    Alkohol im Straßenverkehr
    Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
    Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
    0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren..

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  • Mehr Tote auf Schweizer Strassen

    Die Zahl der Verkehrsopfer stieg 2007 um bis zu 18 Prozent



    SEIT 2003 IST DIE ZAHL der Verkehrstoten auf Schweizer Strassen
    konstant gesunken. Für 2007 zeichnet sich jedoch eine Trendwende ab:
    Zahlen aus 18 der 26 Kantone, die dem «Sonntag» vorliegen, zeichnen ein
    erschreckendes Bild: Die Zahl der Verkehrstoten ist in diesen Kantonen
    um 18 Prozent von 166 im Jahr 2006 auf 197 im Jahr 2007
    gestiegen.


    ***EDIT by Admin***
    Link wegen SPAM entfernt


    Anmerkung der Redaktion:
    1.Text als Zitat kenntlich gemacht und gekürzt
    2. Per HTML eingebundenes Bild editiert
    3. Max240 gesperrt wegen wiederholtem Spam
    4. Die richtige Quelle des Textes: blick.ch/news/schweiz/mehr-tot…er-strassen-id165637.html