Kein Paypal - No Paypal

    • Kein Paypal - No Paypal

      Nur mal so nebenbei ...

      Aktuell sind 92.025 Auktionen mit dem Hinweis 'kein paypal' und 29.993 Auktionen mit 'no paypal' bei ebay.de zu finden *. So weit, so gut. Ist ja auch nichts Neues.

      Ein Verkäufer ist mir aber heute aufgefallen, der seine Paypal-Verweigerung mit einem Totenkopf doch etwas plakativer macht. Ziemlich krass, oder?

      * Weltweit sind übrigens 279.256 Auktionen mit 'no paypal' gekennzeichnet.
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      viribus unitis semper et ubique

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    • So kann man das natürlich lösen, ist aber wenig kreativ!
      Blöderweise muß ich als Händler PP kategorisch ausschließen, will ich mich doch nicht strafbar machen:
      Hier mal ein Brocken (als Bleistift), der für PP schwer verdaulich sein dürfte:
      getaf.de/risk-compliance/hinte…ldwaeschegesetz-2012.html

      Wäre ja äusserst angespannt ob EBay den entsprechenden Link aus dem, oder das komplette Angebot löscht. Ist es ja nichts weiter als eine zusätzliche "rechliche Belehrung", sprich griechische Steuerbetupper dürfen bei mir nicht mit Zielgeld bezahlen :D
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      *selbstzensiert*!

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    • paypal verschwindet bei ebay vermutlich sowieso bald.
      die werden versuchen die "zahlung direkt über ebay" durchzukriegen und dann ist paypal nur noch für "außer-haus-geschichten" zuständig.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • ohrwürmchen schrieb:

      Die Zahlung über das eBay-System wird es wohl nicht geben.Zumindest nicht in absehbarer Zeit.

      die aussicht, die totale kontrolle kriegen zu können, wird die chefetage das "konzept" sicher nicht in den müll befördern lassen.
      ich glaube, die arbeiten weiter daran und versuchen an diese lizenz zu kommen...

      Zudem nimmt ebax mit PP reichlich ein.Sie werden also eher wieder versuchen,den PP-Zwang für alle durch die Hintertür einzuführen.

      zumindest solange, bis das andere gewuppt werden kann.
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    • riverside schrieb:

      paypal verschwindet bei ebay vermutlich sowieso bald.


      Da stimme ich Dir fast uneingeschränkt zu, denn daran arbeite ich gerade. Nur einen Zeitrahmen mag ich dafür nicht angeben. "Bald" halte ich jedenfalls für recht optimistisch.

      riverside schrieb:

      die werden versuchen die "zahlung direkt über ebay" durchzukriegen

      Das wird schwierig. Du hast doch die Mail gelesen, die uns Dirk Weber bedauerlicherweise geschickt hat (so irgendwie war da was mit Bedauern...) Es gibt regulatorische Schwierigkeiten, die wegen dem Finanzmarktbankenteildingens ebay daran hindern, das irgendwie so umzusetzen, dass es zum dynamischen (soll heissen: grob fahrlässigen bis betrügerischen) Umgang mit den ebay-Zahlungssystemgeldern passt.

      Die Regulatorien heissen: Lizenz als Zahlungsdienstleister. Wäre theoretisch kein Thema. Könnte ebay beantragen. Hat ebay auch beantragt. Die CSSF hat ebay dann vermutlich mitgeteilt, dass zur Erlangung der Lizenz ein paar kleine Hürden zu nehmen sind. Eine dieser Hürden heisst "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten", besser bekannt unter dem volkstümlichen Namen Geldwäschegesetz. Da wir dieses Ding der EU verdanken gibt es eine entsprechende Regelung auch in Luxemburg - mithin also im Zuständigkeitsbereich der CSSF. Und in diesem Ding gibt es eine Hürde, die ebay schwer zu knabbern gibt. Nämlich den §6, den Du hier nachlesen kannst.

      Interessant für ebay ist dabei vor allem Absatz 2 Alt. 2:

      Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend,
      (ist er üblicherweise nie bei ebay, das ist ja eben das Dynamische)
      hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners zu überprüfen anhand
      (ebay ist dann Verpflichteter nach §2 Abs. 1 Alt. 2c)

      a) eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      (Heisst: der ebayer schaut bei ebay vorbei und zeigt seinen Perso vor - oder er nutzt das Postident, das aber zum 2.8.2012 bei ebay eingestellt wurde)
      b) einer beglaubigten Kopie eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      (Die verschärfte Version der FMF-Klausel: Faxe mir bite eine Kopie des Persos - FMF wusste schon ganz gut, was er da wollte und weshalb)
      c) des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder
      (Hä? Flächendeckend?)
      d) einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes.
      (Wird auch schwierig)

      In den Fällen des Satzes 1 Buchstabe a, b und d hat der Verpflichtete sicherzustellen, dass die erste Transaktion unmittelbar von einem Konto erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei einem unter die Richtlinie 2005/60/EG fallenden Kreditinstitut oder bei einem in einem gleichwertigen Drittstaat ansässigen Kreditinstitut eröffnet worden ist. Im Falle der Überprüfung der Identität des Vertragspartners anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur hat der Verpflichtete die Gültigkeit des Zertifikats, die Anzeige des Zertifizierungsdiensteanbieters gemäß § 4 Absatz 3 des Signaturgesetzes, die Unversehrtheit des Zertifikats und den Bezug des Zertifikats zu den signierten Daten zu prüfen.
      (Das hat also bei der Eröffnung des Zahlungskontos, in Deutschland (nicht in Luxemburg) spätestens vor der Ausführung der ersten Transaktion zu geschehen und dann mussdie erste Transaktion auch noch von einem anderen bereits geprüften Konto erfolgen.)

      Und nun erkläre mir bitte, wie ebay es hinbekommen soll, sich von einem Amerikaner, der einen Artikel auf ebay.de erwirbt, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises bzw Reisepasses schicken zu lassen. Sogar ebay hat jedenfalls einige Zeit gebraucht, bis sie das kapiert hatten.

      Falls Dir nun aufgefallen ist, dass Paypal in der selben misslichen Lage ist und diese sogar in den AGB festgeschrieben hat, verweise ich auf meine erste Antwort hier im Posting. Nur wie bald das klappt hängt nicht an mir, zumal ich mir mit denen erst noch einen anderen Spaß erlaube, der sicherlich auch zum Brüllen komisch wird. Mag sein, das Paypal das anders sieht, aber ich bin ja nicht verpflichtet, mir deren Kopf zu zerbrechen... :D 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      paypal verschwindet bei ebay vermutlich sowieso bald.


      Da stimme ich Dir fast uneingeschränkt zu, denn daran arbeite ich gerade. Nur einen Zeitrahmen mag ich dafür nicht angeben. "Bald" halte ich jedenfalls für recht optimistisch.

      und was erarbeitest du da?

      riverside schrieb:

      die werden versuchen die "zahlung direkt über ebay" durchzukriegen

      Das wird schwierig. Du hast doch die Mail gelesen, die uns Dirk Weber bedauerlicherweise geschickt hat (so irgendwie war da was mit Bedauern...) Es gibt regulatorische Schwierigkeiten, die wegen dem Finanzmarktbankenteildingens ebay daran hindern, das irgendwie so umzusetzen, dass es zum dynamischen (soll heissen: grob fahrlässigen bis betrügerischen) Umgang mit den ebay-Zahlungssystemgeldern passt.

      gelesen? nur so quer irgendwie :)

      Die Regulatorien heissen: Lizenz als Zahlungsdienstleister. Wäre theoretisch kein Thema. Könnte ebay beantragen. Hat ebay auch beantragt. Die CSSF hat ebay dann vermutlich mitgeteilt, dass zur Erlangung der Lizenz ein paar kleine Hürden zu nehmen sind. Eine dieser Hürden heisst "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten", besser bekannt unter dem volkstümlichen Namen Geldwäschegesetz. Da wir dieses Ding der EU verdanken gibt es eine entsprechende Regelung auch in Luxemburg - mithin also im Zuständigkeitsbereich der CSSF. Und in diesem Ding gibt es eine Hürde, die ebay schwer zu knabbern gibt. Nämlich den §6, den Du hier nachlesen kannst.

      Interessant für ebay ist dabei vor allem Absatz 2 Alt. 2:

      Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend,
      (ist er üblicherweise nie bei ebay, das ist ja eben das Dynamische)
      hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners zu überprüfen anhand
      (ebay ist dann Verpflichteter nach §2 Abs. 1 Alt. 2c)


      ich weiß nicht, ob es was damit zu tun hat, aber ich hatte neulich bei einem meiner account ein verkaufslimit entdeckt. die anhebung des limits (offenbar kriegt jeder verkaufsaccount früher oder später ein limit lt. ebay-foren) erfolgte über die bestätigung der adresse.
      d.h. wenn man mal eine adresse (incl. herrenlosem briefkasten) angegeben hatte, wo man gar nicht wohnt, um den account anmelden zu können, dann muß man das ganze nun nochmal machen (oder zugeben, daß man ganz woanders wohnt), wenn das limit angehoben werden soll - dumm nur, wenn in der ehemals leerstehenden bude mittlerweile einer wohnen sollte und dreisterweise den briefkasten für sich alleine will.
      diese art"überprüfung" ist auch keine brauchbare feststellung der identität, aber wer weiß, was die sich noch ausdenken. dagegen steht, das die mit der provision aus betrugsgeschichten ganz gut verdienen... wenn die wegfiele, kippen evtl. ein paar anteilseigner hintenüber, weil die quartalszahlen nicht mehr so schick aussehen.

      Und nun erkläre mir bitte, wie ebay es hinbekommen soll, sich von einem Amerikaner, der einen Artikel auf ebay.de erwirbt, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises bzw Reisepasses schicken zu lassen. Sogar ebay hat jedenfalls einige Zeit gebraucht, bis sie das kapiert hatten.

      ok *rumspinn* die gründen ein versandunternehmen, das den ganzen plunder nur gegen vorlage eines ausweises oder was ausweisähnlichem (nein, die kundenkarte vom friseur schnibbelhuber geht nicht!) und nur dem genannten empfänger gibt. ist man nicht da: ab ins lager mit dem kram ^^ pro tag min.1 EUR lagergebühr je artikel.

      Falls Dir nun aufgefallen ist, dass Paypal in der selben misslichen Lage ist und diese sogar in den AGB festgeschrieben hat, verweise ich auf meine erste Antwort hier im Posting. Nur wie bald das klappt hängt nicht an mir, zumal ich mir mit denen erst noch einen anderen Spaß erlaube, der sicherlich auch zum Brüllen komisch wird. Mag sein, das Paypal das anders sieht, aber ich bin ja nicht verpflichtet, mir deren Kopf zu zerbrechen... :D 8)

      erst noch einen anderen spaß?
      aber "bescherung" ist doch schon in 10tagen... ;(
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      and those who matter don’t mind.

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    • riverside schrieb:

      und was erarbeitest du da?

      Muss ich mir noch überlegen. Kommt auch darauf an, ob es demnächst eine zentrale Bankenaufsicht durch die EZB geben wird.

      riverside schrieb:

      die anhebung des limits (offenbar kriegt jeder verkaufsaccount früher oder später ein limit lt. ebay-foren) erfolgte über die bestätigung der adresse.

      Das könnte erklären, wieso ich kein Limit habe. Ich bin erstens noch postidentgeprüft und ausserdem habe ich kein Paypal. Der ganze Schmus mit dem Limit sollte meiner Ansicht nach dafür sorgen, dass ebay für sein neues Zahlungssystem eine Art Risikomanagement vorweisen kann. Damit hätten sie nämlich mehr oder weniger belastbare Daten gehabt, welchen Schaden ein bestimmter Nutzer über seine gesamten Accounts verteilt anrichten kann. Daher auch die Grundsatzkiste, dass eine Umgehung des Limits duch weitere Accounts nicht zulässig ist. Im Prinzip ja vernünfig aus UNternehmersicht, aber angesichts der ganzen Barone die auf ebay aktiv sind eher Augenwischerei um die Shareholder ruhig zu halten.

      riverside schrieb:

      erst noch einen anderen spaß?

      Ja. Erst muss mal noch einer meiner Käufer versuchen, irgendwas mit Paypal bei mir bezahlen. Und da ich kein Kunde bei Paypal bin werde ich mir dann die Zusendung dieser erneuten Werbe-Mail (ist schon mal passiert, die Abmahnung haben sie schon) gerichtlich verbitten. Allerdings muss ich dafür erst mal dazu kommen, die Angebote fertigzumachen. Da ich aber im Moment im Vollstress stehe braucht das noch etwas.

      riverside schrieb:

      aber "bescherung" ist doch schon in 10tagen... ;(

      Ich bin reformiert-orthodoxer Pastafari, das heisst am 19. September ist der Sprich-wie-ein-Pirat-Tag und sonst ist jeder Freitag (auch der Frei-Tag) Feiertag. Und jeder Tag an dem es Pasta gibt. Oder geben könnte. Oder zumindest welche im Küchenschrank liegen. Oder zumindest im Supermarktregal. Mit oder ohne Fleischbällchen. Die Festtage der radikal-kommerziellen Christen (oder waren das die radikal-kommerziellen Festtage der Christen?) natürlich ebenfalls. Wann Paypal dann die Bescherung hat kannst Du also getrost SEiner NUdeligkeit überlassen, Festtage gibt es genügend. Oder wie es der Vorarbeiter der Stripperfabrik am Biervulkan zum Münchner im Himmel gesagt hat: Sie werden ihr Ramen schon bekommen. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschi,
      gerne möchte ich dich im Falle PainPal unterstützen.
      Ich kaufe bei dir, zahle mit dem ominösen Zahlungsdienst und ziehe lustischerweise die Zahlung latürnich zurück (Du hast doch bestimmt auch einen privaten Account?)
      Sollten wir das 3x machen geht es in Richtung "gewerbsmäßiger Betrug".
      Die Pakete gehen natürlich an "Bärbels Hütte, im Hinterhof" PayPal wird erstatten, da der Hund latürnich nichts bestellt hat und auch die Gebrauchsfähigkeit deines zugesandten Backsteines nicht überprüfen kann :D
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      (Du hast doch bestimmt auch einen privaten Account?)

      Bei Paypal? Bei Paypal habe ich gar keinen Account. Weder einen privaten noch einen gewerblichen. Paypal ist illegal. Das Anbieten von Paypal auf ebay als gewerbliher Verkäufer stellt einen Wettbewerbsverstoß (Werbung mit Selbstverständlichkeiten, Verstoß gegen §6 GwG) dar und ist abmahnfähig. Wusstest Du das etwa noch nicht?

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Sollten wir das 3x machen geht es in Richtung "gewerbsmäßiger Betrug".

      Schön. Da kriege ich aber Paypal nicht dahin, wo ich sie haben will. Zuerst mal sollen die zukünftig darauf schauen müssen, dass sie Mails nur noch an Leute schicken, die bei ihnen unter Vertrag stehen und allen anderen nichts mehr zuschicken. (Ich weiss, dass damit deren Geschäftsmodell so ziemlich im Arsch ist, aber rechtliche Probleme mit dem Geschäftsmodell sind gerichtsnotorischbekannterweise nicht mein Problem)

      Und wenn sie dann nur noch Zahlungen für ihre Kunden entgegennehmen dürfen kommt der Moment in dem sie alle Kunden ordnungsgemäß identifizieren müssen. Und schon ist Paypal wenigstens nicht mehr illegal. Dass es weiterhin wettbewerbswidrig bleibt, ebay zu veranlassen oben im ebay-Angebot diese Werbung mit dem "Käuferschutz" (derdem Verbraucher weniger bietet als die normale Haftung eines normalen gewerblichen Verkäufers) in besonders hervorgehobener Weise einblenden zu lassen steht auf einem anderen Blatt. Aber dafür können sich ja dann die, die anschliessend deshalb teure Post bekommen das Geld bei ebay zurückholen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Es geht um den Account bei der Bucht ;)

      Der Kauf wird nicht bei einem der Gruppenunternehmen (ebay, kijiji) sein. Bin ich denn ein Anfänger? Ich geb denen doch keine Chance sich auf ein implizites Einverständnis durch einen Nutzungsvertrag mit irgendeinem der Konzernunternehmen rauszureden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Es geht um den Account bei der Bucht ;)

      Der Kauf wird nicht bei einem der Gruppenunternehmen (ebay, kijiji) sein. Bin ich denn ein Anfänger? Ich geb denen doch keine Chance sich auf ein implizites Einverständnis durch einen Nutzungsvertrag mit irgendeinem der Konzernunternehmen rauszureden.

      Soweit alles klar.
      Ich hatte allerdings und da bin ich nicht der Einzige, Zahlungen via PP an meinen GVA erhalten. Hoffentlich habe ich die Mail noch (und finde sie wieder).
      Daraufhin eine nötigende Aufforderung PPs erhalten, ich solle einen Account eröffnen um an mein Geld zu gelangen!
      Lustische Runde da im lux. Blechkasten.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Daraufhin eine nötigende Aufforderung PPs erhalten, ich solle einen Account eröffnen um an mein Geld zu gelangen!


      ...und darin besteht ein Angebot zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses. Oder anders formuliert: das ist die unverlangte Zusendung einer eMail zum Zweck eines Vertragsschlusses. Mit anderen Worten, ein B2B-Spam. BGH Az: I ZR 218/07, Beschluss vom 20.05.2009.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Daraufhin eine nötigende Aufforderung PPs erhalten, ich solle einen Account eröffnen um an mein Geld zu gelangen!


      ...und darin besteht ein Angebot zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses. Oder anders formuliert: das ist die unverlangte Zusendung einer eMail zum Zweck eines Vertragsschlusses. Mit anderen Worten, ein B2B-Spam. BGH Az: I ZR 218/07, Beschluss vom 20.05.2009.

      Ist mir bekannt, aber aus unerfindlichen Gründen wollte ich weder rot vom K, noch den Handel einstellen :whistling:
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