Gewerbeschein für EDV auch für ebay gültig ?

    • Gewerbeschein für EDV auch für ebay gültig ?

      Hallo,

      erstmal: Tolles Forum, gute Idee, weiter so...

      habe aber auch eine kleine Frage:

      Ich habe seit einiger Zeit einen Gewerbeschein in dem EDV eingetragen ist.
      Diesen habe ich da ich nebenbei ein wenig Webdesign als Freelancer mache.

      Kann ich mit demselben jetzt auch bei eBay Händler werden ?
      Werde versuchen Modeschmuck von einem Freund bei eBay zu verkaufen,
      er kann mir dann wahrscheinlich auch die Rechnungen ausstellen,
      wüde sie aber gerne auch selber ausstellen können.

      Konkret lautet die Frage also: Muss ich meinen Gewerbeschein in irgendeiner Form "erweitern" oder noch einen beantragen oder ähnlich ?

      Wie sieht es aus wenn ich nur ein paar hundert € im Monat verdiene ?

      Vorab schon einmal vielen Dank,

      Yoe
    • RE: Gewerbeschein für EDV auch für ebay gültig ?

      Hallo Yoe,

      zuerst einmal: Welcome On Board!

      Zu deiner Frage: Ebay ist es vollkommen egal, was auf Deinem Gewerbeschein steht. Wollen die den überhaupt sehen?

      Auf meinem steht z.B. "Handel mit Elektronischen Bauelementen" weil ich das vor 15 Jahren mal gemacht habe. Inzwischen Handel ich mit allem, was Profit verspricht, und noch kein Großhändler hat wegen der Branche irgend etwas gesagt.

      Wie sieht es aus wenn ich nur ein paar hundert € im Monat verdiene ?


      Was möchtest Du jetzt genau wissen? Einkommensteuer? Umsatzsteuer? Mehrwertsteuer? Vorsteuer? Gewährleistung? Rücktrittsrecht?
      Das ist eine sehr weites Feld, daß mann nicht pauschal beantworten kann. Allgemein kann mann sagen, wenn Du nachhaltig mit Gewinnerziehlungsabsichten verkaufst, bist Du ein gewerblichen Händler mit allen Pflichten eines Vollkaufmanns dem Finanzamt und Deinen Kunden gegenüber. Die Höhe Deines Umsatzes und Deines Gewinns ist völlig unerheblich. Auch wenn Du im Namen und Vollmacht Deines Freundes verkaufst, bekommst Du dafür eine Provision, die versteuert werden muß.
      Wenn Du nur einen geringen Umsatz machst, kannst Du Dich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. Du bist dann aber auch nicht mehr Vorsteuerabzugsberechtigt. Das sollte mann also sehr genau abwägen!

      Poste doch mal Deine genauen Fragen jeweils in einem einzelenen Thread, dann geht es auch einfacher und genauer mit den Antworten.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Hi yoe,

      offiziell müßtest du den Schein um dein neues Tätigkeitsfeld erweitern lassen. Deswegen wird immer geraten bei Beantragung dieses so weitläufig wie möglich zu halten. Bei mir z.B. Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren (so in der Art glaube ich).

      Bisher habe ich allerdings bei keinem gehört, dass er Probleme bekommen hat, wenn der Tätigkeitsbereich nicht erweitert wird.
      Solange Gewerbesteuer fließt freuen die sich. :D
      Gruß
      Eric

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Flateric ()

    • Gewerbeschein

      :Dmal ein Tip ,

      lasen Sie auf ihren Gewerbeschein ,,,

      "Handel über Internet Auktionen eintragen ..."

      dann bist du an kein Gegenstand fest gebunden , Ob gebraucht oder neu usw..

      Bei mir hat es die Stadt Sofort akzeptiert und war ok ...

      Zusätzlich steht bei mir noch , Dienstleistungen mit Internetauktionen , heißt sollten Sie mal als Verkaufsagent arbeiten ist auch das mit drin !!!.

      So denn

      mfg Rmzcreative

      auktions-Agent.de