ebay Shop vs. Online Shop - Pro und Contra

    • ebay Shop vs. Online Shop - Pro und Contra

      Mich würde interessieren ob sich hier in den Foren auch Gewerbliche tummeln, die mir Auskunft darüber geben können mit welchem Online Handel sie bessere Erfahrungen gemacht haben/machen, was sie bei einem ebay-Shop an Gebühren zahlen, ob sie mit einem kleinen Online-Shop Erfolg haben und wie sie Werbung betreiben. Oder ob es auch Franchise Lösungen im Internet gibt, die sich lohnen (Avon, etc.)
      Ist dank der Usernamen ja doch recht anonym hier und mich würde das wirklich sehr interessieren :)
    • So pauschal kann man das nicht beurteilen.

      Günstig eingekaufte Ware die von allgemeinem Interesse sind - werden bei Ebay sicher besser (bei günstigen Preisen) verkauft als in einen (neuen unbekannten) Onlineshop.

      Spezielle Waren können in einem Onlneshop besser verkauft werden - da hier bei nicht verkauft - keine Gebühren für das Neueinstellen anfallen.

      08/15 Waren zu 08/15 Preisen mit 08/15 Service gibte es bei Ebay schon genug und auch in genug Onlineshops - hier ist dann Werbung gefragt und viel hilft viel....

      Eine klare Aussage pro oder kontra wirst Du hier nicht bekommen da dies von zu vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt.

      Die Lücke gilt es zu suchen und zu besetzen das ist die Kunst
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • @Iglu

      Sicherlich sind beide Vertriebswege als Kombination interessant. Das machen ja viele: Angebote auf ebay und somit Werbung für den eigenen Laden, wo dann die VK-Preise günstiger sein können. Ich denke man muß beides miteinander kombinieren. Auf ebay die Auktionware pushen und mit dem eigenen Shop dann langristig einen Kundestamm aufbauen. Entscheidend ist, daß man auch wirklich flott liefern kann und den Kunden nicht mit 14 Tagen Lieferfrist hinhalten muß, weil das eigene "Außenlager" so lange bummelt.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Meiner Meinung nach ist ebay wirklich gut was Sichtbar- und Findbarkeit Deines Shops betrifft. Wenn Du nur ein paar Artikel hast, ist ebay auch auf jeden Fall die einfachere Variante. Übersteigt die Artikelanzahl sagen wir 50, sieht das ganze anders aus. Ein weiteres Problem mit ebay ist, das ebay-Shopper gern auf ein Schnäppchen aus sind, was bedeutet das individuelle, hochpreisigere oder Nischenware es schwer hat.

      Wie gesagt um Verkehr auf Deine Seite zu lenken ist ebay auf jeden Fall sehr gut, gerade wenn das Unternehmen am Anfang steht.

      Wenn Du beides einmal ausprobieren möchtest, kann ich Dir dies: business.finqu.com/de/ empfehlen.

      Onlineshop und ebay lassen sich gleichzeitig aufbauen und sind immer synchronisiert und von einer Stelle aus zu kontrollieren. Wenn Du genug von einem der beiden hast, wird es einfach abgeschaltet :)
    • Das ist zwar schon ein etwas älterer Thread und wenn Du Werbung für Dich machen möchstest, kannst Du damit auch in den Werbebereich gehen. Aber ein Aspekt des ebay-Shops fehlt hier.

      rosavonb. schrieb:

      Meiner Meinung nach ist ebay wirklich gut was Sichtbar- und Findbarkeit Deines Shops betrifft.
      Yup - und genau da fängt das Problem an. eBay-Shop heisst Paypal-Pflicht.

      Paypal im Angebot heisst zum einen, dass Du mindestens oben in jedem Shopangebot das von ebay eingeblendete Banner mit dem "sicheren Einkauf bei ebay wenn der Artikel über Paypal bezahlt wird" hast. Falls Du schon ein bisschen länger dabei bist ist Dir noch das Logo "Verkäufer trägt ebay-Gebühren" bekannt. Dieses Vorfahrtsstraßenzeichen. Und Dir ist bekannt, dass das eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten in besonders hervorgehobener Weise darstellt - also abmahnfähig ist. Inzwischen ist auch ziemlich klar, wer für vom Plattformbetreiber auf seiner Seite eingeblendete Inhalte verantworlich ist: der Verkäufer. Selbst wenn er diese Einblendung gar nicht selber beeinflussen kann. (Amazon, Lieferzeitangabe)

      Anders als die Lieferzeitangabe kann der VK aber die Einblendung des Banners sogar selber beeinflussen - er muss nur auf Paypal im Angebot verzichten. (Ok, dann kann er keinen Shopartikel einstellen - Shit happens) Dieses Banner wirbt aber mit einer "Sicherheit" durch den ebay/Paypal-Käuferschutz. Schaut man sich den Käuferschutz aber mal genau an, stellt man sehr schnell fest, dass dessen Schutzumfang geringer ist als die normalen Verbraucherrechte, die sowieso jeder hat, der beim gewerblichen Verkäufer (und andere können bei ebay.de gar keinen Shop betreiben) einen Artikel kauft.

      Soweit sich also ein Unternehmer mit dieser Werbung an einen Verbraucher wendet handelt es sich dabei um eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Upps? Das wäre ja abmahnfähig. Zumindest von einem, der kein Paypal anbietet. Vorausgesetzt, der Vewender verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Tut er aber auch. Denn erstens beeinflusst er damit möglicherweise die Kaufentscheidung des Verbrauchers (ich kaufe lieber da, wo mir ebay das sicherererere Banner zeigt) zweitens verschafft sich der Verwender von Paypal mit der Möglichkeit des ebay-Shops einen Wettbewerbsvorteil durch verbilligte Einstellgebühren und drittens einen weiteren Wettbewerbsvorteil dadurch, dass seine Angebote auch auf Plattformen gefunden werden können, die einem Anbieter ohne Paypal verwehrt sind, wie z.B. ebay.com. (Klar sind das die Spielregeln, aber das ist das UWG auch.)

      Wieso sind nun der zweite und der dritte Punkt überhaupt relevant? Ganz einfach. Diese Punkte gelten weiter, selbst wenn ebay mal aufwacht und das Werbebanner von den Angebotsseiten entfernt. Aber wieso wäre das dann imer noch wettbewerbswidrig, wenn doch die Werbung mit Selbstverständlichkeiten weggefallen wäre?

      Nuja... Paypal prüft nach eigenen Angaben nicht, wer sich bei denen anmeldet. Steht so in den AGB. Gleich ganz vorne. Und das ist ein Problem für den Unternehmer der im Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes Paypal anbietet. Denn nach §2 Abs. 1 Alt 12 GwG ist der Unternehmer der gewerblich mit Waren handelt, selber Verpflichteter i.S.d. GwG. Er müsste demnach von einem Paypal-Zahler zumindest eine beglaubigte Kopie des Personalausweises (oder eine andere sichere Identifikation gem. §6 Abs 2 GwG) einfordern. Könnte er ja - wenn das nicht laut den ebay-Nutzungsbedingungen uintersagt wäre. (FMF-Klausel)

      Der gewerbliche ebay-Verkäufer, der Paypal als Zahlungsmethode anbietet, muss also, um einen Shop betreibe nzu können, derzeit rechtswidrig entweder gegen die ebay-AGB oder gegen geltendes Recht verstoßen. Denn eine Möglichkeit, derzeit auf ebay Pyapal-Zahlungen anzunehmen ohne gegen eine der entsprechenden Regelungen zu verstoßen existiert ganz einfach nicht. Der gewerbliche Paypal-Akzeptant verschafft sich also dadurch, dass er entweder den ebay-AGB oder dem GwG zuwiderhandelt einen weiteren Wettbewerbsvorteil aus den oben genannten Punkten "zweitens" und "drittens". Unlauter ist der Wettbewerbsvorteil deshalb, weil er dem gewerblichen Verkäufer, der sich an alle bestehenden Regelungen hält, nicht zukommen kann. Denn der kann zumindest auf ebay kein Paypal akzeptieren.

      Wenn Du jetzt einwendest, dass dann ja derzeit jeder Unternehmer abmahnfähig wäre, der auf ebay Paypal anbietet, dann stelle ich fest, das das kein Einwand ist sondern eine Tatsache. Wenn Du dann weiter einwendest, dass dann ja auch nach Abschaltung des Werbebanners weiterhin jeder Unternehmer abmahnfähig ist, der auf ebay Paypal anbietet, stelle ich nochmal fest, dass das kein Einwand ist sondern eine Tatsache. Wenn Du jetzt einwendest, dass man ohne Paypal auf ebay kein Powerseller sein kann oder keine Festpreisangebote starten kann: das ist kein Einwand, das ist schlicht falsch. Ich bin Powerseller und Verkäufer mit Top-Bewertung und ich kann Festpreisartikel einstellen. Und ich habe nicht mal einen Account bei Paypal, geschweige denn, dass ich das anbiete.

      Und wenn Du nun die Frage stellst, weshalb es dann damit noch keine Abmahnwelle gegeben hat: das ist recht simpel zu erklären. Zur Aktivlegitimation hat der Abmahngeier gerne ein umfangreiches Sortiment. Das bekommt er auf ebay aber am billigsten, indem er seine Artikel mit einem ebay-Shop einstellt. Er müsste dann aber ein Verhalten abmahnen, das er selber genauso betreibt - das ist dann zwar weiterhin unlauter, verschafft dem anderen aber keinen Wettbewerbsvorteil ihm gegenüber.

      Ich kann aber dennoch heute unter den gegebenen Regelungen keinem raten, einen ebay-Shop zu eröffnen oder zu betreiben. Denn nur weil das bisher noch keiner abgemahnt hat heisst das nicht automatisch, dass das nicht noch kommt. Denn netterweise macht es ebay ja wesentlich einfacher, für diese Abmahnung Opfer zu finden als für alle anderen Varianten. Immerhin werden bei jedem Suchergebnis links ein bis mehrere passende Shops eingeblendet. Nur selber darf man eben kein Paypal anbieten. Also draufklicken und dokumentieren... Und... hmmm.... das dürfte dann für den jeweiligen Anbieter ungefähr so existenzgefährdend sein wie die Accountsperre von ebay.

      rosavonb. schrieb:

      Wenn Du genug von einem der beiden hast, wird es einfach abgeschaltet

      Wie lange dauert es wohl, bis unter den oben beschriebenen Bedingungen ein Verkäufer genug von seinem ebay-Shop hat?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • rosavonb. schrieb:

      Onlineshop und ebay lassen sich gleichzeitig aufbauen und sind immer synchronisiert und von einer Stelle aus zu kontrollieren. Wenn Du genug von einem der beiden hast, wird es einfach abgeschaltet

      ebay ist allerdings der meinung, was bei denen zum verkauf angeboten wird, darf man nicht woanders auch noch anbieten ---> gebührenumgehung.
      wie das bei shops (mit mehr als 1 stück von jedem artikel) aussieht, weiß ich nicht, aber ich würde den verein nicht auch noch mit der nase draufstossen.
      das abschalten könnte unter umständen sehr schnell gehen... schneller als man es evtl. möchte.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      ebay ist allerdings der meinung, was bei denen zum verkauf angeboten wird, darf man nicht woanders auch noch anbieten ---> gebührenumgehung.


      Naja, das ist wohl relativiert zu betrachten. Ich schätze mal nicht, dass ebay da ein Monopoldiktat meint wie es amazon mit seinr Preisparität betreibt sondern eher um den Umstand, dass Du einen konkreten Artikel, den Du auf ebay anbietest nicht auch noch anderweitig anbieten darfst. Wenn Du von einem Artikel 20 Stück da hast und davon 10 bei ebay sind, kannst Du natürlich die anderen 10 in den eigenen Shop packen. Immerhin ist auf der michseite ja sogar ausdrücklich erlaubt, einen Link zum eigenen Online-Shop zu setzen, ebay geht also sogar davon aus, dass man einen haben kann. Einzige Voraussetzung: Du hast in dem Shop dann keine Artikel, die auf ebay verboten sind. Kümmert sich bei ebay aber auch keine Sau drum, wenn Du auf ebay Seile anbietest und die zugehörigen Peitschen und Nippelklemmen dann in den eigenen Shop packst.

      riverside schrieb:

      das abschalten könnte unter umständen sehr schnell gehen... schneller als man es evtl. möchte.

      Och, das macht der Anbieter dann schon selber. Spätestens nach einem kostenintensiven Liebesbrief. Wobei ich mir gerade überlege, ob man den nicht auch an ebay als Mitstörer adressieren könnte. Schliesslich sind ja eigentlich die daran schuld. Und zahlungsfähiger als irgend ein unbekannter ebay-Shop-Betreiber sind sie allemal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.