Fristgerechte Vertrags-Kündigung durch ebay rechtens

    • Fristgerechte Vertrags-Kündigung durch ebay rechtens

      Nicht sehr überraschend endete ein Verfahren am Amtsgericht Bielefeld (Az. 444 C 53/12) über die fristgerechte Kündigung ebays gegenüber einem Vertragspartner. Das Gericht erklärte die fristgerechte Kündigung als rechtens. Es herrscht halt Vertragsfreiheit. Der 63jährige Kläger war seit 1999 bei ebay als Käufer und Verkäufer tätig und hat sich aktuell nichts zu Schulden kommen lassen. Allerdings hatte er in Vergangenheit bereits einen Prozess gegen ebay geführt, bei der es um die Herausgabe von Verkäuferdaten ging.

      Immer wieder tauchen enttäuschte Ebayer bei Auktionshilfe auf, die fristlos gekündigt wurden und voller Wut juristisch dagegen vorgehen wollen. Ein sinnloses Unterfangen, wie ich finde, denn selbst beim Obsiegen folgt danach die fristgerechte Kündigung durch ebay.

      Weitere Infos:

      onlinemarktplatz.de/33425/amts…bay-nutzers-ist-rechtens/
      westfalen-blatt.de/nachricht/2…nterliegt-gegen-ebay/613/
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ... Was wieder zeigt- Anwälte sind sich für nichts zu schaden - der Kunde ist König, solanger er zahlen kann - Der lacht sicher heute noch über seinen Mandanten. (Mit Recht)

      Aber das hat ja auch was Gutes - Der Anwalt würde sicher auch das Mandat übernehmen damit gesperrte User hier im Forum wieder einen Account zu bekommen. :lach:
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stragami ()

    • biguhu schrieb:

      Es herrscht halt Vertragsfreiheit.
      Oder man könnte auch sagen es herrscht eben das Recht des Stärkeren, wenn ebay "unangenehme" Mitglieder einfach rauswerfen kann, welche glauben irgendwelche Rechte zu haben und dann auch noch die Unverschämtheit besitzen diese einzufordern. Gegen ebay aufmucken, ungeheuerlich sowas auch. Das grenzt an Gotteslästerung. Also völlig richtige Entscheidung. :whistling:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • stragami schrieb:

      ... Was wieder zeigt- Anwälte sind sich für nichts zu schaden - der Kunde ist König, solanger er zahlen kann - Der lacht sicher heute noch über seinen Mandanten. (Mit Recht)

      Aber das hat ja auch was Gutes - Der Anwalt würde sicher auch das Mandat übernehmen damit gesperrte User hier im Forum wieder einen Account zu bekommen. :lach:

      Bin ganz sicher nicht auf der Seite einer anwaltlichen kostennotengesteuerten Beratung, aber sag mal stragami........... gehts noch?
      Den Versuch sich gegen wilkürliche Maßnamen und teilweise völlig unbegründete Maßnahmen durchzusetzen, finde ich durchaus legitim.
      Hier alle Anwälte über "einen Kamm"........
      Halte ich für nicht richtig.
    • *alte_eule* schrieb:

      Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein verantwortungsvoller Anwalt seinen Mandanten auf diese Klausel aufmerksam machen sollte mit der Frage, was dieser denn jetzt genau erreichen will.

      Seit wann kannst du in meinem Kopf abschreiben, bevor ich was gedacht habe? :lach:

      Ich schätze aber mal, dass der Anwalt das schon gemacht hat. Sonst wäre das nämlich ein Fall für seine anwaltliche Haftpflichtversicherung wegen Falschberatung.

      Stellt sich nur die Frage, ob der Renter denn auch gesperrt wurde. Falls nicht hätte es ihm ja frei gestanden, ebay auf komplette Löschung aller Daten in Anspruch zu nehmen und sich dann einfach wieder anzumelden. Falls dann eine Sperre kommt wegen unerlaubter Neuanmeldung beweist ebay damit, dass sie nach der Kündigung eben nicht vorschriftsgemäß alle Daten gelöscht haben. Und da könnte man sie dann wieder erfolgreich verklagen. Auf Rücknahme der Sperre und Löschung aller Daten. Klar.. dann können sie hilfsweise wieder kündigen. Nur sollten sie dan die sperre eben auch aussprechen, sonst entfällt schon wieder der Grund für eine Speicherung der Daten.

      Dsa Hauptprobem des Renters ist aber wohl, dass ebay sich wegen ihm keine Sorgen machen muss. Ist ja kein Mitbewerber. Da sind die eventuell schneller mit der Kündigung zur Hand als bei einem, der sie danach - wenn auch nur aus Prinzip - wegen allem verklagt, was sie eigentlich nicht dürfen...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ob ebax wirklich alle Daten zu löschen hat,sei dahingstellt.
      Die eines Prozessgegners und nicht gewünschten Kunden werden sie mit Sicherheit speichern dürfen.Ebenso die dazugehörigen Vorfälle.
      Ob wer nun zu Recht oder zu Unrecht ausgeschlossen wurde,sei dahingestellt.
      Stell dir vor,ich wäre ein Betrüger. Ich sagte : stell dir vor,nicht,ich bin einer.Tststs.
      Alle Daten sind zu löschen.Nach kurzer Zeit melde ich mich wieder an und kann lustig weitermachen.
      Nun kommt sicher wer daher und fragt,weshalb darf ich wieder ? Weshalb hat ebax oder sonst wer,der meine Daten hat,mich zugelassen?
      Irgendein RA wird sofort klagen und verm. Erfolg haben.


      Zum Urteil: Ein Satz beim kurzen Überfliegen :
      eBay besitze auch keine marktbeherrschende Position
      Sehe ich anders als der Richter. Zudem habe ich den Eindruck,er wollte sich eher um ein Urteil drücken und es vermeiden,die ebay-AGB in Frage zu stellen.
      Zwar hat er in sofern Recht,dass weder ebax noch eine andere Plattform einem Kontrahierungszwang unterliegen.Allerdings bin ich der Meinung,dass unbescholtenen Nutzern nicht ohne Grund - und sein eigenes Recht einzufordern,ist für mich kein hinreichender für einen Ausschluß - die Handlungsfreiheit genommen werden darf.

      Ein Thema,über welches man vortrefflich streiten kann,ich weiß.Ich gehe aber davon aus,dass jeder mit einem gesunden Rechtsempfinden versehen ist.Welches ich bei manch anderen allerdings doch vermisse.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Es wäre mir neu wenn ein Kunden einen Rechtsanspruch darauf hätte z.b. bei Ebax verkaufen oder kaufen zu dürfen. Das ist soweit ich das sehe steht es jedem frei einen Vertrag einzugehen oder abzulehenen oder einen bestehenden Vertrag Frist ud Formgerecht zu kündigen. Seid wann habe ich ein Recht das mir der Bäcker seine Brötchen verkauft ? Hier soll dann eine Klage Erfolgsaussichten haben?

      Oder ich werde in einem Forum nicht zugelassen oder nach Zulassung gekündigt - dagegen soll ich mit Erfolg klagen können? Der Schuss geht nach hinten los. Zwangsweise.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • @stragami

      Daran besteht überhaupt kein Zweifel, sicher bei keinem hier.
      Mir geht es nur darum, dass ein Anwalt nicht gleich ein unverantwortungsvoller Anwalt sein muss, nur weil er jemanden vertritt, der keine Chance hat, seine vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen.

      Habe fast wöchentlich mit sowas zu tun und musste feststellen, dass trotz Hinweis des Anwaltes und von mir, manche Leute einfach merkbefreit sind. Sie wollen zwingend ihr Recht............ selbst wenn es da keines gibt.
      Mein eigener Vater ist hier ein gutes Beispiel, welches ich jetzt nicht weiter ausführen möchte, aber er ist ein Mensch der grundsätzlich recht hat und alle anderen sind stets schuld. Gut, dass er keine RSV bei mir hat............ der würde noch gegen die Kündigung der RSV aufgrund Schadenhäufigkeit klagen wollen............. koste es was es wolle............
    • @ Kaiolito

      Dannsind wir ja beide schonmal in diesem Punbkt einer Meinung..

      Aber was macht es für einen Sinn ein Mandat anzunehmen und dann festzustelllen das der Auftrag (also die(wieder-) Zulassung bei Ebax) keine Aussicht auf Erfolg hat- denoch eine Klage einzureichen und das (sich nochmals) gerichtlich bestätigen zu lassen? Ausser die Gerichte mit (nach meiner Meinung) nonsens zu beschäftigen und dafür dann entsprechend den Vorgabe abzurechnen?
      Selbst wenn der Mandant völlig schmerzfei ist so halte ich das vorgehen des Anwalt auch für völlig unseriös schmerzbefreit.
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    • stragami schrieb:

      Aber was macht es für einen Sinn ein Mandat anzunehmen und dann festzustelllen das der Auftrag (also die(wieder-) Zulassung bei Ebax) keine Aussicht auf Erfolg hat


      Ganz einfach: Es geht ums Prinzip.


      Solange eBay bei der Verteilung der Willkür gerichtlich verliert, tragen die auch die Kosten.
      Traumtänzerei aber wenn das jeder durchziehen würde, würden sie vielleicht auch mal diese Geschäftspolitik überdenken.

      Es steht m.E. keinem Anwalt zu, seinem Mandanten die Entscheidung abzunehmen, ob er gegen seinen Kontrahenten klagen möchte.
    • @alte eule

      das vesteh ich nicht - auf welcher Rechtsgrundlage wird angenomen ein Anrecht auf eine Zulassung bei Ebax zu haben?. Ich nehme mir als Unternehmer die Freiheit heraus Kunden anzunehmen, abzulehen und Kunden zu kündigen ohne hier eine Rechenschaft abzulegen was meine Entscheidungsgründe waren. Das gleiche Recht hat auch jedes andere Unternehmen oder soll ich meinen Bäcker verklagen der mir seine Semmel nicht verkaufen will? Anders ist es bei z.B. der gesetzlichen Karankenversicherung die müssen von gesetz wegen jeden Aufnehmen und können diesen nicht ablehnen nur weil er eine z.B. teuere Vorerkrankung hat - was die privaten ja ohne weiteres können. Auch das Klagen gegen eine private Krankenversicheung hat keine Aussicht auf Erfolg. Dem foglend hat auch eine Klage gegen Ebax keine Aussicht auf Erfolg.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Die eines Prozessgegners und nicht gewünschten Kunden werden sie mit Sicherheit speichern dürfen

      Die eines Prozessgegners kaum. Zumindest nciht in Verbindung mit einer ebay-Anmeldung. Die eines unerwünschten Kunden schon - daher habe ich "Sperre" geschrieben. Ohne Sperre kein unerwünschter Kunde. In dem Moment müssen sie natürlich die Adressdaten zum Abgleich speichern, das ist dann auch legitim. Ich traue den Flachpfeifen in der ebay-Rechtsabteilung jedoch durchaus zu, dass sie den Passus der AGB "Das Recht auf Sperrung belibt davon unberührt" gar nicht berücksichtigt haben. :D


      *alte_eule* schrieb:

      Es steht m.E. keinem Anwalt zu, seinem Mandanten die Entscheidung abzunehmen, ob er gegen seinen Kontrahenten klagen möchte.

      Stimmt.

      stragami schrieb:

      das vesteh ich nicht

      Ich nehme an, Du beziehst dich auf das da oben. Rechtsgrundlage? Wozu braucht ein Anwalt eine Rechtsgrundlage, wenn Du ihn beauftragst? Stell Dir mal vor, Du gehst zum Anwalt und willst Frau Merkel darauf verklagen, dass sie zukünfig so 'ne braune Papiertüte über den Kopf zieht, weil Du ihre Hackfresse einfach nicht mehr ertragen kannst. (Sorry wegen der Formulierung, aber schliesslich war das dein Klageantrag, die Semmel vom Bäcker wäre dann die zweite, ähnlich erfolgversprechende Klage :D )

      Da wird Dir der Anwalt auch sagen, dass da (vorsichtig formuliert) nur wenig Aussichten auf Erfolg bestehen, weil jeder das Recht darauf hat, so Scheisse auszusehen wie es ihm beliebt und deiner Forderung daher die Rechtsgrundlage fehlt, solange das nicht zu Todesfällen führt. Wenn Du aber drauf bestehst, wird er Dir mit Sicherheit eine Klageschrift zusammenbasteln können. Das ist in dem Moment sein Job, dazu hast Du ihn beauftragt. Sinnvoll wird er das nicht finden und sicher wird er Dir das auch im Beratungsgespräch sagen. Das ist nämlich auch Teil seines Jobs.


      stragami schrieb:

      Selbst wenn der Mandant völlig schmerzfei ist so halte ich das vorgehen des Anwalt auch für völlig unseriös schmerzbefreit.

      Und was soll er Deiner Ansicht nach tun? Eine der Grundregeln unseres Rechtssystems lautet, dass jeder das Recht auf rechtliches Gehör hat. Egal wie schmerzfrei das Vorbringen ist. Das Mandat niederzulegen wäre mit der ständischen Ordnung auch nicht vereinbar. Bleibt also nur die ordnungsgemäße Beratung. Und die lautet auf Kurzform eingedampft: Du wirst das Verfahren sehr sicher*) verlieren, aber wenn Du drauf bestehst, hast Du natürlich auch das Recht dich rechtlicher - sprich anwaltlicher - Unterstützung zu versichern. Ich sag Dir aber gleich, dass Du die Kosten dafür auch tragen wirst, denn die Chancen stehen ungefähr so gut wie die einer Tüte Gummibärchen in einem Kindergarten.

      Wenn Du aber hier (und andernortes) lange genug Ratschläge an andere verteilst, wirst auch Du irgendwann mal merken dass es ganz einfach Leute gibt, die komplett beratungsresistente Realitätsallergiker sind. Ich tippe in diesem Fall, dass genau das passiert ist.


      *) sehr sicher = es könnte immerhin sein, dass der Richter besoffen ist oder dass ebay nicht erscheint und wir ein Versäumnisurteil erreichen...



      stragami schrieb:

      auf welcher Rechtsgrundlage wird angenomen ein Anrecht auf eine Zulassung bei Ebax zu haben?.

      Um das mal noch kurz zu beantworten: wenn Du nachweisen könntest, dass ebay eine markbeherschende Stellung einnimmt, dann könnte auf Grundlage deines Rechtes auf freie Entfaltung ein Anspruch auf Anmeldung bestehen. Das Problem dabei ist nur, dass das Bunte Cartieramt Bundeskartellamt der Ansicht ist, dass ebay keine solche Stellung hat. Also kannst Du dich auch anderswo entfalten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert Bastelhamster

      jeep da hast Du mir mal das Ganze für Dumme erklärt - nur solche Vollpfosten hatte ich nicht auf der Liste daher meine Frage und Deine Anwort? Wie immer einfach nur gut!
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • *alte_eule* schrieb:

      Weist der Mandant dem Betreiber nach, dass er einen wirtschaftlichen Nachteil durch die unberechtigte fristlose Kündigung hat, kann er ihn in Regress nehmen.

      Ähhh... soweit ich das mitbekommen habe, ging es darum, dass der Renter gegen ebay eine Klage wegen einer unberechtigten fristlosen Kündigung gewonnen hatte und er anschliessend gegen die daraufhin erfolgte fristgerechte Kündigung des Vertragsverhältnisses geklagt hat. Und mit der Klage isser dann eben vorn Berg gelaufen. Hätt ich ihm aber gleich sagen können.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Sinnlos ist relativ.

      Weist der Mandant dem Betreiber nach, dass er einen wirtschaftlichen Nachteil durch die unberechtigte fristlose Kündigung hat, kann er ihn in Regress nehmen.
      Nöhö, so einfach ist das nic
      Der Mandant ist an die imho AGB gebunden, sprich kann rausgeworfen werden.
      Wie kommst du eigentich auf einen "wirtschatlichen Nachteil" ?(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!