Kaiolito schrieb:
@gig
Lies nochmal #13, den untersten Absatz, dann wird es dir klar.
Mehrfach gelesen und verstanden!
Nächstes Mal bitte GiU anwählen
Was die Kündigung angeht ... bei mir gibts ein ausgesprochenes Hausverbot, da wir nicht in Texas leben rückt hier nur ein Blaulicht an. Ansonsten dürfte ich dich erschießen!
Nun zum eigentlichen (oben abgewandelten) Thema:
Wenn dir EBay das "Tschüss" reicht, ist es ein "Tschüss"! Da kannst du dich auf den Boden werfen und mit den Füßchen strampeln.
Es gibt weder EU-Recht noch EBay-Recht!