Kleingewerbe mit neuen UND gebrauchten Artikeln, was muss ich beachten?

    • Kleingewerbe mit neuen UND gebrauchten Artikeln, was muss ich beachten?

      Ich brauche schon wieder euren Rat :O , bin kurz davor mein ebay Konto in gewerblich (Kleingewerbe) umzuändern und suche seit einer Stunde das Internet nach kostenlosen (!) Vorlagen für Impressum etc. ab, ich weiss nicht mal sicher ob ich ein gesondertes Impressum brauche da ich vorhabe Neuware, sowie nach wie vor Gebrauchtware einzustellen.
      Ich habe so eine Riesenangst vor diesen Anwalts-Schmierlappen die ebay nach lückenhaften AGBs durchforsten und Abmahnungen tippen, zumal ja sehr eindringlich davor gewarnt wird.

      Das Problem ist dass ich ja nicht einfach bei anderen ebayern den Text kopieren kann und dann gelten für mich evtl. andere Pflichten?! Und alles was ich im Web an Vorlagen finde KOSTET und das Geld hab ich momentan nicht für solche Sachen :(
      Dabei denke ich mir, heutzutage meldet jede Hausfrau Kleingewerbe an, wenn sie Kinderkleidung oder Selbstgestricktes vertickt (das soll nicht abwertend klingen!), die ganzen Kleingewerbler können doch auch keine Rechtsexperten sein...und ich habe nur Ratgeber von vor 2 Jahren, die heutzutage wahrscheinlich nicht mehr up-to-date sind....HILFE :S
    • Sorry wenn ich das so sage, aber hast Du keine Kohle für Dein Unternehmen, dann lass es besser bleiben. Es gibt nichts umsonst schon gar keine AGB zum Abschreiben, AGB müssen zu Dir passen wie Deine Hose.
      Evtl kannst Du ja auf "such einen Anwal"t ein Job einstellen so 150 Euronen musst Du aber schon anbieten um einen Anwalt zu bekommen. Abschreiben ist keine Lösung sondern birgt die Gefahr das Du Fehler abschreibst und was die Hausfrauen angeht - schau Dir mal die Shops auch Webshops an - dann wirds Dir in der Regel übel und das nicht nur ein wenig.
      Anwälte die Dir was zusammen schreiben haften für ihr geschreibsel daher wirds das nicht für lau oder für Appel und en Ei geben.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

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    • Na fein, dann stecke ich dem einen Anwalt Geld in den Rachen um mich vor einem anderen zu schützen... :wallbash
      Was ist denn mit Leuten, die ihr Haus ausmisten und mit Klamotten und Dachbodenfunden auf 100 Artikel im Monat kommen, denen wird doch auch ans Herz gelegt Gewerbe anzumelden damit sie nichts riskieren, die können doch nicht alle einen Goldesel haben (sonst hätten sie es nicht nötig,das Zeug gewinnbringend zu verramschen)...ich war wirklich im Glauben es gäbe irgendwo gültige Mustervorlagen, gerade für Neulinge wie mich :S

      Andere Frage: bin ich überhaupt interessant für dieses Dreckspack von Abmahnern? Sind die nicht eher auf Jagd nach denen, die 300 Adidas Jacken oder 50 I-Phones am laufen haben als bei nem Kleingewerbler, der hier und da ein paar Fummel vertickt? ;)
    • KäptnIglu schrieb:

      Was mache ich überhaupt, sollte ich tatsächlich eine Abmahnung bekommen? Einfach bezahlen, googlen ob es evtl. zwielichtige Abzocker sind oder lohnt es, selbst einen Anwalt zu beauftragen? Gott, gibt das Kosten!!! :wallbash


      natürlich nicht einfach bezahlen! (d)ein anwalt kann da meist noch was raushandeln, so daß es dann weniger zu zahlen ist.
      die unterlassungserklärungen sind meist zu deinem nachteil formuliert und wenn du dann nicht genau aufpasst, können die dir deshalb auch 30jahre später noch damit ins gesicht springen, erst danach ist das verjährt. also bei ner abmahnung einen anwalt das prüfen lassen, damit alles korrekt läuft, du in keine falle tappst und dann die modifizierte unterlassungserklärung abgeben.


      wenn dir das so zu schaffen macht bzgl. gültigen AGB, widerruf usw., dann lass das erstmal mit deinem kleingewerbe sein.
      wenn du hin und wieder nur mal einen "fummel" vertickst, mußt du dich auch nicht unbedingt gewerblich melden.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Du kannst auch bei eBay direkt nachschauen.
      pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

      Nebenbei sei bemerkt,dass nicht zwingend AGB vonnöten sind.Widerrufsbelehrung,dein Name,Anschrift usw. ist Pflicht.
      Hier was von der IHK Ff/M.
      frankfurt-main.ihk.de/recht/th…tragsrecht/agb/index.html
      Hier noch das Muster zur Widerrufsbelehrung:
      bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE…93?__blob=publicationFile

      legalomat.de/
      Gerade noch gefunden .Kostet zwar,aber nicht sonderlich viel . Ab 75 Teuronen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!

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    • KäptnIglu schrieb:

      war es das nun, da ich ja keine AGBs brauche?

      Nö. Allgemeine Geschäftsbedingungens brauchst Du auf jeden Fall. Selbst wenn die nicht so heissen. Du musst zum Beispiel die Kostentragungspflicht für Waren unter 40 Euro aus der WRB separat mit dem Käufer vereinbart haben, sonst ist die WRB wettbewerbswidrig. Schon hast Du AGB, AGBs oder sogar AGB's mit Deppenapostroph, auch wenn Du das gar nicht so nennst.

      KäptnIglu schrieb:

      Oder muss ich Widerruf und Rückgabe beides anzeigen, das ist doch prinzipiell dasselbe...

      Nei-en! Zum ersten: das nun auf gar keinen Fall. Weils zum zweiten nämlich eben nicht das selbe ist. Wenn Du beides drin hast, hast Du widersprüchliche Angaben zum Widerruf/zur Rückgabe und das ist dann definitiv abmahnfähig. Ich weiss, manche meinen es besonders gut und schreiben beides rein - Verzeihung, ein Irrtum, sprach der Igel und stieg von der Klobürste... Nur ist das für den Igel billiger.

      Also:

      Anbieterkennzeichnung:

      Vor- und Zuname ausgeschrieben, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach etc), sofern vorhanden USt-ID (bei ebay sowieso sinnvoll), Telefonnummer und Mailadresse.

      Widerrufsbelehrung:

      nach amtlichem Muster. Ganz wichtig: da keine Telefonnummer rein. Fax geht, aber Telefon eben nicht. Möglich ist hier eine Postfachanschrift, würde ich aber nicht machen. Mailadresse kann, muss aber auch nicht zwingend.



      Weter gehts nach dem 10.000-Zeichen-Quark
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Lässt sich das mal anpassen?

      AGB:

      Zum einen kopierst Du den Satz aus den Widerrufsfolgen der WRB zur Kostentragungspflicht in die Angebote. Ausserdem kommt folgender Satz rein: Aufgrund Besteuerung nach den Bestimmungen der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) weise ich auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht gesondert aus.

      Falls Du Gebrauchtartikel verkaufst, kannst Du noch die Gewährleistungsverkürzung in Anspruch nehmen. Zusammen mit dem restlichen Krempel (Datenschutzerklärung, Informationspflichten nach Art 246 EGBGB ergibt das ungefähr folgendes:

      Datenschutzerklärung / Verwendung Ihrer Daten
      Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden lediglich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet. Dies umfasst die Weitergabe der Daten zu Lieferzwecken an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist, sowie ggf. bezüglich Ihrer Zahlungsdaten die Weitergabe an unsere Hausbank zur Abwicklung von Zahlungen. Optional: Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt durch uns nicht.

      Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kontaktieren Sie mich bitte schriftlich unter der in der Anbieterkennzeichnung angegeben Anschrift.

      Angebot und Vertragsschluss

      Die Darstellung in den Auktionen sind rechtlich bindende Angebote. Mit Vertragsschluss verpflichten Sie sich, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

      Mit Ihrem Gebot geben Sie eine verbindliche Willenserklärung ab. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Höchstbietenden zum Auktionsende oder bei Betätigung der Option "Sofort-Kauf" unmittelbar mit dem Bestätigungsklick. Soweit die Zusatzoption "Preis vorschlagen" angeboten wird, erfolgt der Vertragsschluss, wenn der vom Käufer als bindendes neues Angebot vorgeschlagene Preis vom Verkäufer innerhalb von 48 Stunden angenommen wird. Soweit der Verkäufer einen Gegenvorschlag unterbreitet, ist dieser bindend und kann ebenfalls innerhalb von 48 Stunden vom Käufer angenommen werden. Solange keine verbindliche Einigung erzielt ist, gilt die unabhängig davon eingeräumte Festpreisfunktion und kann entsprechend zum Vertragsschluss führen.
      Zur Abgabe seiner Vertragserklärung muss der Käufer auf der Artikelseite den Button "Bieten", "Sofort-Kaufen" oder "Preis-vorschlagen" per Mausklick betätigen. Bei "Bieten" und "Preis vorschlagen" öffnet sich eine Folgeseite, in der Biet- bzw. Vorschlagspreis eingetragen werden müssen. Durch Betätigen des Button "Weiter" bzw. unmittelbar bei Betätigen des Buttons "Sofort-Kaufen" öffnet sich eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Käufer seine Eingaben korrigieren oder auch von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch anschließendes Betätigen des jeweilig vorhandenen Buttons "Gebot bestätigen", "Kaufen" oder "Preisvorschlag bestätigen" wird eine verbindliche Vertragserklärung durch den Käufer abgegeben.

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands und Europa einschliesslich der Schweiz, nach Rücksprache auch in andere Länder. Beachten Sie hierfür bitte die im Angebot angegebenen Versandkosten. Sofern keine Versandkosten für Ihr Land angegeben sind, können Sie die Kosten für DHL-Paketversand bis 5 Kilo in das Ausland auch mit dem Portokalkulator der Deutschen Post berechnen oder mich direkt unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Mailadresse fragen, da es möglicherweise im Einzelfall günstigere Versandalternativen gibt. Ihr Artikel kommt nach Zahlungseingang innerhalb der im Angebot unter Versand und Zahlungsmethoden angegebenen Frist zum Versand, die Lieferzeit kann durch Versandlaufzeiten des Transporteurs jedoch abweichen.

      Den Angebots- und Vertragstext können Sie während der Speicherfrist von eBay in Ihrem eBay-Account unter "Mein eBay" einsehen. Indem Sie die Druckansicht des Angebotes aufrufen, können Sie den Vertragstext abrufen und durch Ausdrucken sichern. Eine Speicherfunktion in wiedergabefähiger Form bietet eBay nicht an. Diese müssten Sie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).

      Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß der untenstehenden Widerrufsbelehrung zu. Diese Widerrufsbelehrung erhalten Sie unmittelbar nach Vertragsschluss von ebay in einer separaten eMail in Textform an Ihre bei ebay hinterlegte Mailadresse zugesandt. Für die ordnungsgemäße Funktion Ihres Mailpostfaches und den Erhalt dieser Mail haben sie Sorge zu tragen. Sie haben im Fall des Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.


      Gewährleistung

      Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Neuwaren beträgt die die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren ein Jahr ab Lieferung. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht aus einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen begründet wird. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie ggfls Schadensersatz. Die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie für mich oder für jedermann unmöglich ist. Des weiteren dann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie zurückgegriffen werden könnte. Ihr Anspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; mein Recht auch diese zu verweigern, wenn sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist bleibt unberührt.

      Hinweis gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

      Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

      Solche Altgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden, sondern sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 23.März 2005 verkaufe ich nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

      Und schon hast Du AGB, selbst wenn es nicht drübersteht.


      Batterieverordnung:

      ist tot und daher abmahnfähig. Heisst heute Batteriegesetz, die in der BattV geregelte vorvertragliche Informationspflicht gibt es aber nicht mehr, gem. §18 Abs. 1 Satz 2 BattG reicht es im Fernabsatz aber aus, wenn du dem entsprechenden Artikel einen Hinweiszettel beipackst. Also weglassen ist besser als Mist bauen. Druck Dir kleine rote Zettelchen, das sieht auch hübsch aus und hat auf der Rückseite auch noch Platz für Eigenwerbung.


      Entsorgungssystem:

      Beteiligung ist Pflicht. Der Hinweis darauf dagegen nicht. Von daher sehr schwer abzumahnen - man könnte einen wie mich erwischen, der dann kaltlächelnd die Meldebescheinigung vorzeigt.


      Ich denke mal, ich hab nicht allzu viel vergessen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Lässt sich das mal anpassen?

      AGB:

      Zum einen kopierst Du den Satz aus den Widerrufsfolgen der WRB zur Kostentragungspflicht in die Angebote. Ausserdem kommt folgender Satz rein: Aufgrund Besteuerung nach den Bestimmungen der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) weise ich auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht gesondert aus.

      Falls Du Gebrauchtartikel verkaufst, kannst Du noch die Gewährleistungsverkürzung in Anspruch nehmen. Zusammen mit dem restlichen Krempel (Datenschutzerklärung, Informationspflichten nach Art 246 EGBGB ergibt das ungefähr folgendes:

      Datenschutzerklärung / Verwendung Ihrer Daten
      Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden lediglich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet. Dies umfasst die Weitergabe der Daten zu Lieferzwecken an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist, sowie ggf. bezüglich Ihrer Zahlungsdaten die Weitergabe an unsere Hausbank zur Abwicklung von Zahlungen. Optional: Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt durch uns nicht.

      Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kontaktieren Sie mich bitte schriftlich unter der in der Anbieterkennzeichnung angegeben Anschrift.

      Angebot und Vertragsschluss

      Die Darstellung in den Auktionen sind rechtlich bindende Angebote. Mit Vertragsschluss verpflichten Sie sich, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

      Mit Ihrem Gebot geben Sie eine verbindliche Willenserklärung ab. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Höchstbietenden zum Auktionsende oder bei Betätigung der Option "Sofort-Kauf" unmittelbar mit dem Bestätigungsklick. Soweit die Zusatzoption "Preis vorschlagen" angeboten wird, erfolgt der Vertragsschluss, wenn der vom Käufer als bindendes neues Angebot vorgeschlagene Preis vom Verkäufer innerhalb von 48 Stunden angenommen wird. Soweit der Verkäufer einen Gegenvorschlag unterbreitet, ist dieser bindend und kann ebenfalls innerhalb von 48 Stunden vom Käufer angenommen werden. Solange keine verbindliche Einigung erzielt ist, gilt die unabhängig davon eingeräumte Festpreisfunktion und kann entsprechend zum Vertragsschluss führen.
      Zur Abgabe seiner Vertragserklärung muss der Käufer auf der Artikelseite den Button "Bieten", "Sofort-Kaufen" oder "Preis-vorschlagen" per Mausklick betätigen. Bei "Bieten" und "Preis vorschlagen" öffnet sich eine Folgeseite, in der Biet- bzw. Vorschlagspreis eingetragen werden müssen. Durch Betätigen des Button "Weiter" bzw. unmittelbar bei Betätigen des Buttons "Sofort-Kaufen" öffnet sich eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Käufer seine Eingaben korrigieren oder auch von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch anschließendes Betätigen des jeweilig vorhandenen Buttons "Gebot bestätigen", "Kaufen" oder "Preisvorschlag bestätigen" wird eine verbindliche Vertragserklärung durch den Käufer abgegeben.

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands und Europa einschliesslich der Schweiz, nach Rücksprache auch in andere Länder. Beachten Sie hierfür bitte die im Angebot angegebenen Versandkosten. Sofern keine Versandkosten für Ihr Land angegeben sind, können Sie die Kosten für DHL-Paketversand bis 5 Kilo in das Ausland auch mit dem Portokalkulator der Deutschen Post berechnen oder mich direkt unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Mailadresse fragen, da es möglicherweise im Einzelfall günstigere Versandalternativen gibt. Ihr Artikel kommt nach Zahlungseingang innerhalb der im Angebot unter Versand und Zahlungsmethoden angegebenen Frist zum Versand, die Lieferzeit kann durch Versandlaufzeiten des Transporteurs jedoch abweichen.

      Den Angebots- und Vertragstext können Sie während der Speicherfrist von eBay in Ihrem eBay-Account unter "Mein eBay" einsehen. Indem Sie die Druckansicht des Angebotes aufrufen, können Sie den Vertragstext abrufen und durch Ausdrucken sichern. Eine Speicherfunktion in wiedergabefähiger Form bietet eBay nicht an. Diese müssten Sie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).

      Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß der untenstehenden Widerrufsbelehrung zu. Diese Widerrufsbelehrung erhalten Sie unmittelbar nach Vertragsschluss von ebay in einer separaten eMail in Textform an Ihre bei ebay hinterlegte Mailadresse zugesandt. Für die ordnungsgemäße Funktion Ihres Mailpostfaches und den Erhalt dieser Mail haben sie Sorge zu tragen. Sie haben im Fall des Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.


      Gewährleistung

      Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Neuwaren beträgt die die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren ein Jahr ab Lieferung. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht aus einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen begründet wird. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie ggfls Schadensersatz. Die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie für mich oder für jedermann unmöglich ist. Des weiteren dann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie zurückgegriffen werden könnte. Ihr Anspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; mein Recht auch diese zu verweigern, wenn sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist bleibt unberührt.

      Hinweis gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

      Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

      Solche Altgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden, sondern sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 23.März 2005 verkaufe ich nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

      Und schon hast Du AGB, selbst wenn es nicht drübersteht.


      Batterieverordnung:

      ist tot und daher abmahnfähig. Heisst heute Batteriegesetz, die in der BattV geregelte vorvertragliche Informationspflicht gibt es aber nicht mehr, gem. §18 Abs. 1 Satz 2 BattG reicht es im Fernabsatz aber aus, wenn du dem entsprechenden Artikel einen Hinweiszettel beipackst. Also weglassen ist besser als Mist bauen. Druck Dir kleine rote Zettelchen, das sieht auch hübsch aus und hat auf der Rückseite auch noch Platz für Eigenwerbung.


      Entsorgungssystem:

      Beteiligung ist Pflicht. Der Hinweis darauf dagegen nicht. Von daher sehr schwer abzumahnen - man könnte einen wie mich erwischen, der dann kaltlächelnd die Meldebescheinigung vorzeigt.


      Ich denke mal, ich hab nicht allzu viel vergessen.

      Danke :) soll ich das nun an Stelle der Rücknahme oder zu den rechtlichen Informationen? Ich habe jetzt soweit nur Anschrift und Widerruf angegeben, noch kam niemand mit einem Schreiben an, toi toi toi ;)
    • KäptnIglu schrieb:

      soll ich das nun an Stelle der Rücknahme oder zu den rechtlichen Informationen

      Du kannst den Textblock in das Scrollfeld für die AGB setzen. Ins Widerrufsfeld oder in das Ergänzungsfeld unter der Anbieterkennzeichnung passt der Text sowieso nicht. Beim Scrollfeld gefällt mir allerdings nicht, dass das eigentlich viel zu klein ist. Aber einen Tod muss man sterben. ;)

      Was Du ausserdem machen kannst: die Kostentragungspflicht im Widerruf in das kleine Ergänzungsfeld unter das Impressum auch noch reinschreiben. Das was da drinsteht bekommt der Käufer nämlich bereits in der EoA mitgeteilt, denn eigentlich ist das Feld für zusätzliche Zahlungsinformationen gedacht. Der Vorteil dabei ist: der Käufer bekommt von Dir nicht nur die WRB in Textform (macht ja ebay, wenn Du sie im Feld eingetragen hast) sondern eben auch diesen relevanten Vertragsbestandteil.

      Solange Du zumindest insgesamt den Informationspflichten nachkommst ist das Risiko, abgemahnt zu werden deutlich geringer als wenn Du irgendwas halb falsch und halb unrichtig zusammenstümperst oder gar nichts drin hast. Aktuell solltest Du das ausserdem halten, aber das kriegst Du mit, wenn Du hier immer mal mitliest und ausserdem einen der einschlägigen Newsletter der bekannten Kanzleien abonnierst. Ich habe den von internetrecht-rostock, es gibt aber auch noch andere. Mehrere sind wenig produktiv, weil die meistens sowieso das selbe schreiben.

      Ich zeige Dir mal, wie man als Abmahner schnell 'ne ganze Menge Opfer findet:

      google.de/search?q=bgb-infoV+site%3Aebay.de
      google.de/search?q=%28%22%C2%A…%22%29+site%3Acgi.ebay.de
      google.de/search?q=%28%22Unfre…nommen%22++site%3Aebay.de

      Wie Du siehst sind da insbesondere zahlreiche mich-Seiten dabei. Auf der mich.Seite solltest Du daher gar keine vertragsrelevanten Informationen vorhalten, das ist eine reine Info-Seite.

      Lass Dir auch nicht einfallen, auf der mich-seite die Liste deiner laufenden Angebote einzublenden. Das ist zwar gut für deine google-Listung, könnte aber für das Unternehmen tödlich sein:
      google.de/search?q=%22Wenn+der…29+site%3Amembers.ebay.de

      Siehst Du da irgendwo bei einer der Listen (sollten eigentlich nur Anbieter mit laufenden Angeboten sein) eine Angabe zu den Versandkosten in Nähe des Preises gem. PAngV? Also ich nicht. Komisch, nüch?

      Sodele - und jetzt mahn mal alles ab, was Du da findest. Aber nicht dass es hinterher heisst, das wäre eine rechtswidrige Massenabmahnung. Wo Millionen Verstöße vorliegen muss der Begriff "Massen..." schon etwas relativiert werden. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.