Abmahnung bekommen

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      riverside schrieb:

      kommt nicht oft vor, daß man mal den löschbert verbessern kann ^^

      Och, da waren vorher noch andere Tippfehler drin. Ein "konnte" war zu viel, kommt vom vielen hin- und herschieben der Satzstellungen. Ich sagte ja, die gröbsten Ecken sollten raus sein. Das heisst nicht, dass ich mich nicht doch irgendwo vertippt habe. Das mach ich oft. Und wie schon gesagt: der Anwalt vom hiesigen Mieterverein redigiert ganz gerne, was ich ihm gebe... ^^

      dieser eine sprang mir spontan ins auge :D.
      für das ganze hatte ich keine lust, ich stell mir lieber den empfänger beim lesen vor als grammatik und rechtschreibung zu prüfen.
      außerdem roch es plötzlich so lecker und wenn ich die wahl hab zwischen pizza mit extra-käse und tippfehlern muß ich nicht lange überlegen ^^
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn (iggdaw.de)

      stellt folgende modifizierte Unterlassungserkklärung von einem RA Dr. Waxx ins Netz

      - per Einschreiben -
      Vorab per Telefax oder eMail: hier die Faxnummer oder die eMail-Adresse eintragen
      Herr/Frau
      Vorname / Nachname
      Straße / Hausnummer
      PLZ Wohnort
      Muster + Mann Rechtsanwalt
      Mustermannstraße 12
      09090 Musterstadt
      Ihr Zeichen Datum
      AZ aus dem Anwalt-Schreiben 12.07.2012
      Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
      Hiermit verpflichte ich,
      Vorname / Nachname
      Straße / Hausnummer
      PLZ Wohnort
      mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
      Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
      gegenüber der Firma
      Verlagsgruppe Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 2-3, 51000 Musterberg,
      - nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
      Zuwiderhandlung von der
      Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder
      Landgericht zu überprüfenden
      Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Werk/Film/Tonaufnahme usw.
      "Musterlied" des Künstlers "Mustermann" ganz oder Teile daraus, ohne
      Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit
      zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
      Mit freundlichen Grüßen
      ________________________
      (rechtsverbindliche Unterschrift)
      Wenn ich die etwas abändere und den Abmahngegenstand einfüge umgehe ich die Anerkennung von Kosten und Strafen und schränke die zu unterlassenden Streitgegenstände ein.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz () aus folgendem Grund: Link zu Iggdaw.de berichtigt.

    • In Anbetracht des nichtverständlichen Juristendeutsch, welches im obigen Zitat auch noch sämtliche sinnvollen Formatierungen verloren hat, erscheint es plausibel, wenn Anwälte dazu raten, sich Ihrer selbstverfreilich kostenpflichtigen anwaltlichen Hilfe zu bedienen und eine auf das tatsächliche Vorkommnis angepaßte modUE erstellen zu lassen. Das eine ist die UE, mit der man sich freiwillig auf 30 Jahre in die Sklaverei verkauft, das andere sind die Geldforderungen, die man im Zuge einer ausgerichtlichen Einigung zahlen soll. Man muß das trennen. Ab einer bestimmten Schmerzgrenze und bei völlig überzogenen Schadensersatzforderungen sind die Kosten für den Anwalt sicherlich besser investiert. Ist natürlich immer eine Ermessenssache. Daß man die vom Abmahner vorgelegt UE keinesfall unterschreibt, ist klar. Die Gefahr besteht aber, daß man sich aus dem Netz eine nicht auf den aktuellen Fall passende modUE runterlädt, nicht rechtssicher abändert und damit eine saubere Bruchlandung auf die Fresse hinlegt.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Wer sagt denn, dass wir Helferlein diese modUE nicht auf die entsprechende Abmahnung anpassen.

      In der Netzwelt hilft diese modUE bei Abmahnungen wegen Filesharing bei Filmen, Musikstücken etc. und bei der Abmahnung durch Becker und Haumann für den Dortmunder fussballverein mit den 3 Buchstaben und 2 Zahlen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Wenn ich die etwas abändere und den Abmahngegenstand einfüge umgehe ich die Anerkennung von Kosten und Strafen und schränke die zu unterlassenden Streitgegenstände ein.


      Yup. Und bei einem geknackten WLAN oder einem Fehler bei der IP-Zuordnung in der Ermittlung des Providers hast du eine Forderung aus der UE am Sack. Aber das ist dann das Privatvergnügen derer, die so eine UE abgeben.

      In diesem Fall hier ist es aber so, dass der vorgebliche Unterlassungsgläubiger den Anwalt mit der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs beauftragt hat, zu dessen Verfolgung der U-Gläubiger überhaupt nicht legitimiert ist, was der Anwalt als Anwalt anhand der vorliegenden Unterlagen (ich weiss ein bisschen mehr als das was hier im Thread steht, unter anderem habe ich alle Unterlagen vorliegen) eigentlich hätte wissen müssen.

      So etwas nenne ich Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck des gewerbsmäßigen Betrugs. Da gibt es keine UE, da gibts eins auf die Glocke.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da gibt es eine saftige Anzeige wegen Rechtsmissbrauch.

      Trotzdem würde ich im ersten Moment eine modUE abgeben damit ich in Ruhe prüfen kann, ob was an der Sache dran ist und ich dann ggf. Unterlassungsklage o.Ä. einreichen kann.

      Die modUE hindert den Abmahnenden erst mal weitere Schritte zu unternehmen und gibt mir Zeit. Widerrufen kann ich die modUE immer noch.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Da gibt es eine saftige Anzeige wegen Rechtsmissbrauch.

      Aber nicht doch - wegen Kleinigkeiten die mit Geldstrafe oder ähnlichen Witzchen belegt sind halten wir uns da nicht auf. So was gehört nachhaltig aus der Liste der zugelassenen Anwälte ausgerottet. Da fangen wir doch keinen irrelevanten Nebenkriegsschauplatz an, der unnötig Ressourcen bindet.

      Krennz schrieb:

      Trotzdem würde ich im ersten Moment eine modUE abgeben damit ich in Ruhe prüfen kann, ob was an der Sache dran ist und ich dann ggf. Unterlassungsklage o.Ä. einreichen kann.

      Nö, wenn der was will, dann soll ER klagen. Damit ist erst mal er in der Beweispflicht. Nicht Du. Und bei der Konstellation tut er sich schwer die Legitimation zur Einforderung der UE dem Richter überhaupt erst mal klarzumachen. Was will er also machen? Eine einstweilige Verfügung erwirken? Wogegen? Dass die TE keine Bilder mehr vom Urheber nutzt? Dafür hat er gar keine Vollmacht von Kelzenberg. Die hat er von Loogberry und die haben keinen Unterlassungsanspruch. Das Ding bricht also spätestens nach Widerspruch mit allen hässlichen Folgen auch für die Karriere des Anwaltes in sich zusammen und vorher hat so eine Verfügung auch keine weitere Auswirkung, denn vom Bilderklau allgemein und insbesondere von Kelzenbergschen Bildern (und nur auf die könnte sich eine eV überhaupt beziehen) dürfte die TE sowieso nachhaltig geheilt sein.

      Krennz schrieb:

      Widerrufen kann ich die modUE immer noch.

      Auf welcher Grundlage? Auf der selben, die für den Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung angebracht werden muss, die dann ohnehin nicht legitimiert war? (Wodurch die Kosten dafür tragen mag wer will)

      Ich würde hier sogar noch einen Schritt weitergehen und ein nettes kleines Brieflein an die geeignete Stelle verfassen, das mit den Worten beginnt "Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Beteiligten wegen aller in Frage kommenden Delikte..." Auch wenn man bei uns Anwälte im allgemeinen nicht erschiessen darf, hat die bekannteste Schande für den Anwaltsstand eindrucksvoll bewiesen, dass es durchaus Situationen gibt die straffreie Ausnahmen darstellen. Ich würde daher eher dazu raten, das Geschäftsmodell ganz fix zu beerdigen, sonst könnte es wieder zu solchen Situationen kommen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Inzwischen gilt hier in Blöd Old Germany das dreifach weichgespülte Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprktiken.

      Danach muss eine Abmahnung folgendes enthalten:

      1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,

      2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,

      3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und

      4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer
      Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die
      vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte
      Rechtsverletzung hinausgeht.

      internet-law.de/2013/10/gesetz…te-in-kraft-getreten.html

      ebenso bei Inkassierern

      1. den Namen oder die Firma des Auftraggebers,

      2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses,

      3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter
      Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des
      Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,

      4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend
      gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund
      welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert

      wird,

      5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend
      gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,

      6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht
      werden, eine Erklärung, dass der Auftraggegber diese Beträge nicht als
      Vorsteuer abziehen kann.
      M.M. gilt das nicht nur für P2P und Filsharing Abmahnungen , sondern für alle Abmahnungen und Inkassoschreiben.

      Diese Meinung vertreten auch etliche meiner Freunde, aber in Endeffekt muss wohl der BGH da einiges klarstellen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.