Kreditkartenrückbuchung bei PayPal

    • Kreditkartenrückbuchung bei PayPal

      Hoffentlich ist der Thread hier bei Schadensfälle richtig aufgehoben.
      Das ist mein erster Beitrag hier, also zunächst ein freundliches Hallo! an die anwesenden Mitglieder.
      Zum Thema:
      Vor einiger Zeit habe ich einen hochpreisigen Artikel versteigert. (Wert etwas <5000€). Versand erfolgte ins europäische Ausland. Der Käufer hat ca. 1000 (zu 100%positive) Bewertungen.
      Der Versand wurde mit einem speziellen Unternehmen und voll versichert durchgeführt. Kosten hierfür waren ca. 120€.
      Bezahlt wurde mit Paypal. Nach ca. Monat wurde der Artikel als nicht erhalten markiert und eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst. Ich habe mich sehr genau an die Vorgaben für die Verkäuferschutzrichtlinen gehalten. Der Betrag wird derzeit einbehalten.
      Gleichzeitig habe ich beim Spediteur nachfragen lassen, wo das Paket abgeblieben ist. Der Verbleib konnte nicht ermittelt werden.
      Was passiert / welche Möglichkeiten habe ich, falls Paypal mir den Betrag nicht wieder erstattet?
      Habe ich immer noch einen Anspruch gegen das beauftragte Unternehmen, auch falls Paypal mir den Betrag wieder gutschreibt?
      Schließlich ist das Paket ja verschwunden und ich weiß nicht ob der Käufer evtl. in D auf die Idee kommt zu klagen?
      Ich danke schonmal für die Antworten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von blutwein ()

    • Hallo blutwein.
      Mit welchem Unternehmen hast du versendet? Die müssten dazu in der Lage sein,wohin das Paket gekommen ist.Ansonsten würde ich sagen,nicht zuverlässig.
      PP wird dir das Geld verm. nicht erstatten.Du hast sie aber darüber informiert,welche Schritte du bisher unternommen hast,nehme ich an.
      Teile PP mit,dass dein Nachforschungsantrag bisher erfolglos war.
      Wenn es derart versichert war,haftet natürlich das Unternehmen.Sollten die Ärger machen,Fristsetzung und RA einschalten.
      Wenn PP dir verwunderlicherweise das Geld überlassen sollte,hat natürlich dein Käufer sein gezahltes Geld zurückzuerhalten.
      Berührt deinen Anspruch gegenüber der Spedition in keinster Weise.Die haben was verbockt und müssen dafür gerade stehen.
      Ich würde denen mal auf die Füsse treten.
      Wobei ,das soll es geben,mach ein K behauptet,er hätte nichts erhalten....
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Hey, ich sehe ich bin nicht die einzige Nachteule hier... :rolleyes:
      Da hier im Internet alles bis zum Tag des jüngsten Gerichts festgehalten wird und ich dem Unternehmen auch nicht unnötig schaden möchte behalte ich diese Info lieber für mich.
      Zum Glück habe ich den Betrag schon vorher auf mein Bankkonto überwiesen, so dass das PP Konto "nur" im Minus ist.
      Ich war schockiert, denke mir jetzt allerdings erst einmal Ruhe bewahren und das Richtige tun.
      Möglicherweise ist das ein Fall für die RSV.
    • blutwein schrieb:


      Zum Glück habe ich den Betrag schon vorher auf mein Bankkonto überwiesen, so dass das PP Konto "nur" im Minus ist.
      Ich war schockiert, denke mir jetzt allerdings erst einmal Ruhe bewahren und das Richtige tun.
      Möglicherweise ist das ein Fall für die RSV.
      Sehr vernünftig. ;)
      Frage ; Bist du dir sicher,dass das Teil auch tatsächlich an den Acc.Inhaber gegangen ist? Es sollen , trotz ebay´s Sicherheitsmaßnahmen, gehakte Acc. vorkommen.
      Falls die Sped. nicht umgehend reagiert,gib´s deiner RSV.
      Btw.Hattest du nicht zuerst von einem Formular der Sped. geschrieben?
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • blutwein schrieb:

      Der Versand wurde mit einem speziellen Unternehmen und voll versichert durchgeführt.

      Hast Du das Versandunternehmen ausgewählt, oder der Käufer?
      Wenn der Verbleib des Versandstücks vom Versandunternehmen nicht ermittelt werden kann, ist es auch nicht nachweislich zugestellt worden, oder?
      Normalerweise unterschreibt der Empfänger einen Lieferschein. Ein solches Versandstück geht nicht einfach verloren! Da ist mehr passiert.
      Einen Versandnachweis oder Einlieferungsbeleg hast Du vom Versandunternehmen erhalten?
      Wie sehen die Versicherungsbedingungen im Detail aus?

      Als weitere Maßnahme (wenn die sonstigen Bemühungen fruchtlos sein sollten) kannst Du eine Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung gegen Unbekannt stellen. Das Versandunternehmen als Zeugen benennen.
      viribus unitis semper et ubique
    • Wenn das Gut nicht ausgeleifert wurde jedoch nachweislich eingeliefert wude und es zudem voll versichert war dann gibts auch 100% Geld zurück (von dem Versicherer). Wo ist das Problem?
      Reiche den Schaden nebst allen Unterlagen bei deinem "speziellen Unternehmen" ein und verlange die Regulierung, fertig. Das st doch keine große Sache - wenn sich dein "spezieller Unternehmer" quer legt dann ab zm Anwalt und lang machen.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stragami ()

    • Hab mir lange überlegt, ob ich was schreiben soll, mich dann aber dafür entschieden.

      @blutwein

      Woher leitest du deinen Anspruch aus dem Käuferschutzprogramm gegenüber PP ab?
      Zwar hat der Käufer durch denn KK-Widerspruch tatsächlich nicht bezahlt, aber du hast auch nicht geliefert! Der Artikel wurde zum einen als nichtgeliefert gemeldet und zum anderen kannst du die Zustellung nicht nachweisen.
      Wo also soll der Anspruch gegenüber PP herkommen?

      Das Geld hast du bei PP schon überweisen lassen und somit schuldest du PP nun gemütlich gut 5.000 € und ehrlich gesagt (auch wenn ich PP überhaupt nicht leiden kann), völlig berechtigt.
      PP hat Spielgeld in echtes umgewandelt und an dich überwiesen, Fakt. PP hat das Spielgeld aber wieder storniert bekommen, weil die Ware (so jetzt mal der derzeitige Stand) nicht angekommen ist und es dir nicht möglich ist, dies nachzuweisen, weil dein Transportunternehmen ein "Schlamperladen" ist.

      Wenn ich dann sowas lese:

      Habe ich immer noch einen Anspruch gegen das beauftragte Unternehmen, auch falls Paypal mir den Betrag wieder gutschreibt?

      Schließlich ist das Paket ja verschwunden und ich weiß nicht ob der Käufer evtl. in D auf die Idee kommt zu klagen?


      Du hast grundsätzlich nur einen Anspruch gegen das Unternehmen und das Unternehmen gegenüber der Transportversicherung.
      Jedoch nur für den tatsächlich genannten und versicherten Wert der Ware.
      Schadenersatz durch den Käufer, sollte er denn in D. klagen ist davon erstmal überhaupt nicht berührt.

      Du solltest dich zwingend an das Transportunternehmen wenden, da PP recht schnell bei dir das ausbezahlte Guthaben einfordern wird.
      Hier wäre ein Klage durch PP auch nicht ganz so abwegig, da du ja nicht einmal beweisen kannst, dass die Ware den Käufer auch zugestellt wurde.

      Durchaus möglich, dass es sich auch um eine Betrugsmasche handelt, Käufer hat Ware erhalten und storniert recht spät die KK-Zahlung, hierfür wäre aber für dich zwingend notwendig, dass du einen Nachweis über die Zustellung hast. Dann und nur dann würde PP via Käuferschutz/Verkäuferschutz wahrscheinlich Leistung erbringen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Was für ein Artikel wurde denn verschickt ? Nicht alle Gegenstände sind immer von der Transportversicherung gedeckt. Hier gibt es Gegenstände die entweder gar nicht versichert werden können oder nur gegen Aufschlag, wobei dann meist auch noch besondere Anforderungen an die Verpackung etc gestellt werden. Leider sind diese Infos aus deinen Beitrag nicht ersichtlich und da du den Transporteur nicht nennen willst kann man nicht mal nach dessen AGB schauen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Kaiolito schrieb:

      Du solltest dich zwingend an das Transportunternehmen wenden, da PP recht schnell bei dir das ausbezahlte Guthaben einfordern wird.
      Hier wäre ein Klage durch PP auch nicht ganz so abwegig, da du ja nicht einmal beweisen kannst, dass die Ware den Käufer auch zugestellt wurde.

      das wäre mal was ganz neues, das paypal tatsächlich klagt.
      bisher rufen sie nur an und drohen...

      @blutwein
      jedem versandunternehmen ist schon mal was verloren gegangen und es würde dir wesentlich helfen, wenn du erzählen würdest
      - mit welchem unternehmen
      - wohin ins ausland
      - was für ein artikel (manches muß extra versichert werden, anderes nicht)

      nur dann kann man deine chancen einigermaßen realistisch einschätzen und dir sagen, wie deine chancen stehen.


      Wie kann man ins Ausland versenden und sich dabei auf Paypal einlassen?

      kann man, aber man darf dann nicht über ebay verkaufen...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.