Nachweis des Wareneinkaufs bei Barzahlung bei Abholung

    • Ganz schöne viele Fehler. Haupsache, es hat Spaß gemacht. Einem orientlischen Teppichhändler wäre das nicht passiert.

      Danke für die offenherzige Darstellung. So wie es aussieht, könnstest du noch ein ganz anderes Problem bekommen: nämlich daß dein Wirken und werkeln als Liebhaberei eingestuft wird. Denn eine Gewinnerzielungsabsicht kann ich bei dir eigentlich nicht erkennen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Kaiolito schrieb:


      Wenn du auf den Flohmarkt geht und da halt 20 - 30 Artikel kaufst (völlig legitim), keine Belege dafür hast, dann kannst du diesen Einkauf halt nicht steuerlich geltend machen und gut ist. Hierfür gibt es auch das Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim FA, der durchaus in der Lage ist, dir hierfür (bei entsprechender Erklärung und Darstellung) bereit ist einen Pauschalbetrag für Flohmarktkäufe einzuräumen (wenn diese im Verhältnis zu deinem Umsatz in einer vernünftigen Balance liegen).
      Zur Not kannst du dir im Nachhinein ja auch einen Ersatzbeleg selber ausstellen. Wobei hierbei musst du halt darauf achten, dass du alle Pflichtangaben draufpackst (am besten einfach ein fertiges Muster nutzen) und die maximal erlaubte Höhe von derzeit 150 Euro einhälst, dmit dieser eine Chance hat, vom Finanzamt anerkannt zu werden.

      P.s. Kann ich mich hier im Forum auch irgendwo vorstellen? Ich bin noch neu hier.