Nachweis des Wareneinkaufs bei Barzahlung bei Abholung

    • @Kaiolito

      die Steuerprüfung (Schätzung) ist noch im Gange,
      lt. der mündlichen Aussage eines Anwalts kann ich nach der Zustellung noch Einspruch erheben und eine Nachbuchung vornehmen,
      die dann wiederum geprüft werden müsste - hier könnte ich evt. noch ein paar Quittungen mit Unterschrift bekommen.

      Ich rechechiere das Thema schon länger - die Reaktionen von Steuerberatern oder auch Verkäufern wie auch Anwälten,
      war meist dahingehend, das sie zwar den Spruch aufsagten: Keine Buchung ohne Beleg ! - aber nach längerem Einsteigen in das Thema erkennen mussten, das ich hier mit meinen Ebay-Kaufverträgen einen speziellen Fall habe - aber keiner konnte mir die Erfolgsaussichten nennen,
      da es evt. sowas vor den Finanzgerichten noch nicht gab -ich suche auch schon in Urteilsdatenbanken nach ähnlichen Fällen

      es gibt noch die Argumentationskette - das ich für die Einkäufe Barabhebungen gemacht habe an Bankautomaten,
      diese sind in meinen Kontoauszügen ersichtlich -
      eine zeitliche Gegenüberstellung der Abhebungen und der Einkäufe in Ebay kann ich erstellen.
      Inwieweit das für das Finanzgericht zählt kann man abschätzen
      wenn man sich Urteile wie diese hier durchliest:
      Ich versuche in Urteilen Argumentationsketten für bestimmte Sachverhalte zu finden,
      herauszufinden wie das Finanzgericht "denkt"
      Ab Passus 33 bis 37 wird ein ähnlicher Fall geschildert, und man kann hier die Gegenargumente des Finanzgerichtes sehen
      wenn es um Barabhebungen geht und wenn diese als NAchweis für Bareinkäufe dienen können sollten:
      gesetze-bayern.de/jportal/port…ramfromHL=true#focuspoint

      sieht also nicht sehr rosig aus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jutta52 ()

    • Klar kannst du nach Zustellung Einspruch eingelegt werden und dieser wird geprüft.
      Das Problem ist, dass der Einspruch nicht von der Zahlungspflicht befreit. Das heißt, erst mal zahlen und dann bei erfolgreichem Einspruch Rückerstattung.

      Genau aus diesem Grund würde ich (wenn irgendwie möglich über eben einen Steuerfachanwalt oder einen Steuerberater) vor Erstellung der rückwirkenden Steuernachzahlungen nochmals schriftlich eine Erklärung dazu abgeben und auch darauf hinweisen, dass du versucht hast, so viele Vorgänge wie möglich nachträglich zu klären/erklären (Barabhebungen, Bestätigigungen per Mail).
      Es kommt, so leid mir das tut, denn die vom FA sind sicher nicht meine Freunde, auch gut wenn du eben erklärst warum du davon ausgegangen bist, dass deine Unterlagen vollständig sind, dich zusätzlich entschuldigst und für die Zukunft erklärst, dass du alles jetzt verstanden hast und dich danach richten wirst.

      Klar ist das plöde, aber kann helfen Eindruck zu machen.
      Wie gesagt, jedes FA entscheidet hier ein wenig anders, aber es kann helfen wenn du über einen Anwalt/Steuerberater oder eben auch selbst da praktisch zur "Aufklärung" beträgst. Muss nicht so sein, kann aber.
    • Als Argumentationsgründe:

      Kaufverträge bei eBay sind rechtlich bindend!
      Bei Nichtzahlung droht dir ein Mahnverfahren, jedes einzelnen Verkäufers!
      Bei mereren Nichtzahlungen droht dir der Ausschluss bei eBay (Sperrung Käuferkonto und alle verknüpften Konten, also auch Verkäuferkonto).
      Bei Nichtzahlung, Nichtabholung drohen dir rote/negative Bewertungen und damit auch die Kontensperrung durch eBay.
      Bei Nichtzahlung, Nichtabholung gibt es einen Streitfall bei eBay.
      Grüne/positve Bewertungen sind ein Beweis dafür, dass die Auktion zu aller Zufriedenheit abgelaufen ist (also auch Zahlung und Abholung).

      Natürlich ändert die Argumentation nichts am Steuerrecht und der Verpflichtung entsprechende Belege zu erhalten und aufzubewahren......... aber sie kann helfen.
    • ein Schreiben in dieser Richtung zu verfassen ist eine Möglichkeit,
      in dummen Fällen ist es aber manchmal besser, wenn man erst redet, wenn man vor Gericht erscheint,
      ich weiss das ist zwar unlogisch, aber ich könnte mit dem Schreiben einem zukünftigen Anwalt
      der eine Verteidigungsstrategie für mich aufbauen möchte, evt. ein paar Wege verbauen.
      Denn das was ich heute weiß -muss nicht der Stand sein, den ich morgen weiß -
      Ich hab mir auch mal die Kosten für meinen Streitwert angesehen - Finanzgericht + Anwalt -
      im Prinzip kann ich das GEld auch direkt ans Finanzamt zahlen - FG-Vefahren werden meist sowieso pro Finanzamt entschieden -
      sich mit der INSO abfinden wäre auch ein weg - evt. spar ich mir dadurch gesundheitliche Probleme,
      die das ganze was da noch mit dem FA kommt fordert -
      Steuerbescheid entgegennehmen - > übersteigt mein Privatvermögen > zum Anwalt gehen Regelinso anmelden
      > nie mehr einen Euro verdienen im Leben - ich bekomme noch Bussgeld aufgebrummt - diese ganzen Gelder
      sind nicht Restschuldbefreit - ich versuche mich in diesen Wochen evt. auch einfach damit abzufinden das ich die restlichen Jahre
      -b in jetzt 47J. - auf Armutsniveau vebringen muss - aber lieber das - als nen Herzinfarkt im Gericht bekommen -
      umso länger ich mich mit dem Thema auseinandersetze umso mehr gebe ich innerlich auf.
      Deine Argumente in Posting 11:56 hab ich dem Steuerprüfer sofort gesagt, als er das 1. Mal damit anfing
      die Einkäufe in Frage zu stellen - ich ab ihm das genauso wie Du erklärt - das geht nicht in wiederholten Fällen,
      das man wenn man etwas kauft, keine Probleme mit Ebay bekommt - das hinterlässt Spuren im Account , in den Ebay-Mitteilungen
      und geht von Sanktionen bis zur Sperrung - fliegt einer meiner Einkaufsacounts aus Ebay, fliegen die anderen auch - auch mein Ebay-Shop,
      leider leider ist das zwar alles logisch - aber mein Prüfer sagt, das der Bargeldfluss von mir zum Verkäufer, das ich den eben nicht nachweisen könnte.

      @Stubentiger
      danke für die Links - werde mich gleich mal drübermachen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jutta52 ()

    • @Jutta

      Mir ist klar, dass du da einem zukünftigen Anwalt mögliche Schritte verbauen könntest, aber du hast dem Steuerprüfer ja schon einiges gesagt, welches er in seiner Akte ganz sicher vermerkt hat.
      Mir ging es grundsätzich darum, dass du deine Überzeugung der Rechtmäßigkeit der vorgelegten Kaufverträge (als Belege für den Kauf) nochmals darstellst. Denke nicht, dass du da was falsch machen kannst und ich könnte mir vorstellen, dass dies eben auch einen gewissen Eindruck hinterlässt der dir positiv ausgelegt wird.

      Stecke den Kopf noch nicht in den Sand, auch das FA lässt hin und wieder mit sich reden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • wo ich im Moment ansetze und nicht weiterkomme ist ,
      ich würde gerne meine Aufstellung der Ebay-Daten meiner Einkäufe von Ebay abgeglichen sehen,
      das heisst -w enn mir Ebay meine Einkaufsdaten der Einkaufsaccount geben würde:
      Ebay-Nr
      Verkäufer Account
      Preis
      und Datum

      dann könnten meine Daten ein ganz anderes Bild erzeugen,
      das hatte ich ja immer angenommen als ich die Daten in der Datenbank mitführte
      ich dachte: Du kannst die Daten ja beweisen - Ebay hat sie ja auch !

      Man liest überall das die Finanzämter die Daten sich holen können,
      das dachte ich noch zu dem Zeitpunkt, als ich zum 1. Gespräch zum Steuerprüfer ging
      er sagte: er fordert die Daten an - aber das kann ein paar Monate dauern
      Jedenfalls ist jetzt seine Aussage: er bekommt nur die Daten von Ebay für meine Verkäufe (aus meinem Online-Shop-Account)
      aber nicht für die Einkäufe von meinen anderen Accounts
      hier habe ich wieder - danke für den Link stubentiger - gefunden, das das FA Daten anfordern kann:
      steuerberaten.de/assets/files/ebay-handel.pdf
      (Überschrift im File: Welche Daten hat das Finanzamt?)

      Heute morgen habe ich einen Mitschnitt gemacht , als ich mit dem Callcenter telefonierte,
      ich hab meine Bitte vorgetragen - die Einkaufsdaten meiner Einkaufsaccounts bereitszustellen,
      habe geschildert welche Wichtigkeit es für mich hat.
      Die Daten werden ja über die Archiv-Funktion 3 Jahre rückwirkend - im Moment 20011 bis 2013 - von Ebay abrufbar gehalten
      ich brauche sie eben von 2006 an
      die Dame lehnte ab - und sagte sie hätten diese Daten nicht - sie würden diese nicht länger vorhalten
      ich argumentierte dann so, das ich alle meine Verkäufer anschreiben könnte,
      diese dann die Daten ihrer Verkaufsaccounts anfordern könnten (10 Jahre rückwirkend) -
      das die Daten der Verkäufe da sind hat die Dame ja eingeräumt (aber eben nicht der Einkäufe)
      das ich dann über die Verkaufsprovisionen dieser Verkäufer meinen Kauf finden kann und somit
      die Verbindung zu meiner Ebay-Nr meiner Eigenbelege hergestellt wäre,
      dies hat sie eingeräumt das dies ging -womit sie bestätigte - das die Daten ja da sind.
      im übrigen gibt es keine Verkaufs -und Einkaufsaccounts - sondern Ebay kennt nur Verkäufe und Käufe -
      es gibt 2 Datensätze: bei einem Ebay-Handel: einmal im Account des Verkäufers -und einmal im Account des Käufers
      die Ebay-Nr dabei ist die gleiche
      es ist daher Unsinn zu behaupten - die Daten des Einkaufes sind weg, da sie ja nur in anderer Form im Account des Verkäufers da sind
      Ich habe früher Datenbanken programmiert
      die Daten die ich brauche haben eine Grösse von ein paar kb und könnten auf Knopfdruck bereit gestellt werden
      es wäre für mich deutlich leichter - wenn Ebay mir meine Daten dann bestätigen würde
      Diese Versuche die Daten zu bekommen habe ich schon im August 2012 unternommen,
      es gab mehrere CallCenter Anrufe und auch Emails - mit Absagen.
      Obwohl ich Ebay berichtete, was es für Konsquenzen für mich hat
      Dieser Sachverhalt bietet für RTL eine Story - aber ich möchte da nicht unbedingt der Hauptdarsteller sein.
    • Hallo Jutta,

      deine Geschichte ist in diesem Umfang und in dieser existenziellen Bedrohung heftig. Auch ich habe hin und wieder Einkäufe von Privatverkäufern als gewerbliche Ausgaben deklariert. Manchmal habe ich einen Beleg aus der Verkaufsabwicklung erhalten, machmal eine handschriftliche Quittung und manchmal eben nichts. Der darüber erstellte Eigenbeleg ist im Fall einer Betriebsprüfung wertlos, soviel ist jetzt also klar. Zeit also, Bilanz zu ziehen und den möglichen Schaden eingrenzen.

      Was du allerdings von der ebay-Hotline verlangst überschreitet m.E. eindeutig die Kompetenzen, die so ein Mäuschen mit Hörergarnitur hat. Da müßte sich einer aus der Entwicklung für dich an den Rechner setzen und in einer Einzelaktion rückwirkend bis 2006 alle deine Einkäufe aus der Datenbank ziehen. Nun habe ich auch keine Vorstellung, wie weit bei ebay der Ereignishorizont zurückreicht, aber ich könnte mir gut vorstellen, daß bei dem Datenaufkommen nur ein operativer Pool aktuell verfügbar ist. Alles andere wird archiviert und für eigene Zwecke weggelegt. Aber was rede ich, als Datenbankprogrammiererin kennst du das ja selber. Wie die Archivbackups aussehen und wie sie wieder zeitraubend restauriert werden können, gehört jetzt für mich eindeutig ins Reich der fata morgana. Das kann dir hier wohl keiner beantworten.

      Wer soll also für dich - auf Zuruf am Telefon - tätig werden? Am Telefon kriegst das mit der Hotline nicht gebacken. Da müßtest du bei ebay jemanden finden, der lange genug dabei ist oder kompetent genug oder beides, um deine Wünsche während des laufenden Tagesgeschäftes zu erfüllen und für den das eine persönliche sportliche Herausforderung darstellt. Ebay sieht es bestimmt nicht als seine Aufgabe an, Buchaltungsrohdaten für Dritte auf Zuruf bereit zu stellen. Vielleicht könnte das ein neues Geschäftsmodell sein. Ebay könnte eigentlich gleich die fertigen Bilanzen an die Finanzämter verteilen. Auch keine schlechte Vorstellung.

      Versuche den richtigen Ansprechpartner zu finden. Die Idee ist ja im grunde nicht schlecht, aber ehrlich gesagt - ich sehe da wenig Erfolgsaussichten für dich. Aber einen Versuch wäre es wert. Vorher würde ich aber herausfinden wollen, ob dieser Aufriß vom Finanzamt goutiert wird und die gewonnenen Datensätze überhaupt anerkannt werden.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • es geht hier um tausende Datensätze
      wenn Ebay die Daten vorlegt und meine Daten mit diesen übereinstimmen,
      möchte ich den Richter im Finanzgericht sehen,
      der sagt, das hier keine Käufe stattgefunden haben,
      weil eine Quittung mit Unterschrift fehlt die ich mir bei Abholung mit Barzahlung hätte geben lassen sollen
      das wäre eine Pharse
      das Ebay mich im Regen stehen lässt
      obwohl es die Möglichkeit hätte
      mir den Beweis vor einem Gericht zu liefern
      das meine Daten mit denen von Ebay übereinstimmen
      macht die Sache für die Medien interessant
      dies ist von allgemeinen Interessse
      Diesen Druck sieht sich ein Richter ausgesetzt
      der darüber entscheiden muss
      mein letzter Schritt ist Medienpräsenz zu erzeugen,
      dann schmeisst mich Ebay zwar raus -
      aber ich habe zumindest keine Steuerschulden bis zum jüngsten Tag.
    • Wir drehen uns im Kreis.

      Jutta52 schrieb:

      es geht hier um tausende Datensätze
      ... die erstmal herausgefiltert werden müssen. Finde den, der das für dich macht.

      Jutta52 schrieb:

      wenn Ebay die Daten vorlegt und meine Daten mit diesen übereinstimmen, möchte ich den Richter im Finanzgericht sehen, der sagt, das hier keine Käufe stattgefunden haben,
      Genau darüber würde ich mich genau versichern. Vorher.

      Jutta52 schrieb:

      das wäre eine Pharse das Ebay mich im Regen stehen lässt obwohl es die Möglichkeit hätte mir den Beweis vor einem Gericht zu liefern
      Es nicht Aufgabe Ebays, deine Versäumnisse aufzuarbeiten. Du kannst nur auf einen interessierten Mitarbeiter hoffen, der das für dich freundlicherweise erledigt.

      Jutta52 schrieb:

      macht die Sache für die Medien interessant dies ist von allgemeinen Interessse
      Das kannst du dir gern weiter einreden. Hilft dir aber auch nicht weiter. Du bist dann für 3 min 12 sek im Mittelpunkt und kannst auf die Tränendrüse drücken. Danach ist wieder die Slipfarbe von Paris Hilton wichtiger und du bist raus.

      Jutta52 schrieb:

      Diesen Druck sieht sich ein Richter ausgesetzt der darüber entscheiden muss
      Das ist auch so ein frommer Wunsch. Mögest du auf einen milden Richter treffen.

      Jutta52 schrieb:

      mein letzter Schritt ist Medienpräsenz zu erzeugen,dann schmeisst mich Ebay zwar raus - aber ich habe zumindest keine Steuerschulden bis zum jüngsten Tag.
      Gut, wenn du deine Geschichte geschickt und exklusiv verkaufst, kannst du vielleicht mit dem Honorar deine Steuerschuld ausgleichen. Viel Glück! Aber denke dran, auch diese Einnahmen mußt du versteuern.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • Erkundige dich bei deiner Anwaltskammer.Gib bei Tante Gurgel >anwaltskammer< ein und such dir das passende raus.
      Zudem wäre es eine Möglichkeit,da du deine Einkäufe auf ebax per Überweisung gezahlt hast,deine Kto.Auszüge durchzugehen.Dabei kann dir deine Bank evtl.behilflich sein.Was es kostet,weiß ich nicht.
      Nebenbei würde es mich interessieren,um welche Summe es geht.
      Zudem Jahresumsatz,usw.
      Was ebax betrifft,so haben die zwar alle Daten irgendwo gespeichert,aber sie sind nicht für dein Handeln und deine Buchführung verantwortlich.
      Ich fürchte,wenn sich selbst ein wenig bewanderter deine Buchhaltung ansieht,schlägt er die Hände vor den Kopf zusammen.
      Wenn ich noch dabei bedenke,dass du seit 5 Jahren so handelst,dann stellt sich mir schon die Frage,ob nicht bewußt.Als Steuerprüfer wäre ich da jedenfalls sehr skeptisch.
      Wenn du einen RA gefunden hast,kannst du ihn bitten,ebay aufzufordern,die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.Läuft dann nicht über einen Praktikaten.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • @ohrwürmchen
      danke für Deine Zeilen - leider habe ich die Waren nicht per Überweisung bezahlt und mir schicken lassen,
      dann hätte ich die Kontoauszüge als NAchweis, die Kontoauszüge liegen alle vor ,
      die Ware wurde von mir persönlich vor Ort abgeholt und immer bar bezahlt
      deshalb versuche ich jetzt anhand der Kontoauszüge die Bargeldentnahmen an den Bankautomaten
      den Ebay-Auktionen zeitlich gegenüberzustellen, um damit den Geldfluss plausibler zu machen,
      da ich ja keine Quittung mit Unterschrift mir vor Ort habe geben lassen (die mein Prüfer gerne sehen möchte)
      ich dachte eben, das mein Ebay-Kaufvertrag als Nachweis für den Einkauf ausreichen würde.
      Ich telefoniere heute mit einem Anwalt - mein Fehler war, das ich keinen Steuerberater beauftragt hatte,
      und im Glauben war, alles richtig zu machen.
    • Jutta52 schrieb:

      Ich unterliege einer Steuerprüfung und habe Probleme, meinem Finanzamt meinen Wareneinkauf, den ich per Bareinkauf getätigt habe nachzuweisen.
      Da wird der Hund im Pfeffer verrückt.

      ohrwürmchen schrieb:

      Zudem wäre es eine Möglichkeit,da du deine Einkäufe auf ebax per Überweisung gezahlt hast,deine Kto.Auszüge durchzugehen.Dabei kann dir deine Bank evtl.behilflich sein.
      Und das geht dann eben nicht. Das Problem sind die Bargeld-Einkäufe ohne Quittung und ohne Unterschrift. Die einzigen verwertbaren Spuren - von einem Sammelaufruf zur freiwilligen nachträglichen Verkaufsbeurkundung durch die Privatverkäufer mal abgesehen - liegen bei ebay. Es ist sicher einfacher, beim Zahnarzt seines Vertrauens rückwirkend auf 20 Jahre seine Einträge im Bonusheft nachzuholen als bei ebay eine Aufstellung der eigenen Käufe ab 2006 zu erhalten.

      Der Gang zu einem Anwalt, der das vielleicht professionell anleiern könnte wäre eine Möglichkeit. Ich wurde mich - ohne Anwalt - telefonisch bei Ebay anmelden und versuchen einen Termin mit einem kompetenten Mitarbeiter zu bekommen, notfalls mich am Tor bei Ebay anketten (vezweifelter Scherz!), bis ich Gehör mit meinem Anliegen finde.
      Zur postalischen Kontaktaufnahme in Deutschland können Sie sich auch an folgende Adresse wenden:

      eBay International AG
      Zweigniederlassung Deutschland
      Albert-Einstein-Ring 2-6
      D-14532 Kleinmachnow
      Post geht natürlich auch, siehe ebay Kontakt

      Das Tor zum öffentlichkeitswirksamen Anketten findet sich hier:
      [Blockierte Grafik: https://lh6.googleusercontent.com/-gZJ9mkmBKBY/T7-1XIQou-I/AAAAAAA6Nwg/G8RaqOsqdVk/s640/photo.jpg]

      Europarc Dreilinden GmbH, Albert-Einstein-Ring 7, 14532 Kleinmachnow/Dreilinden
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Jutta52 schrieb:

      ein Schreiben in dieser Richtung zu verfassen ist eine Möglichkeit,
      in dummen Fällen ist es aber manchmal besser, wenn man erst redet, wenn man vor Gericht erscheint,
      ich weiss das ist zwar unlogisch, aber ich könnte mit dem Schreiben einem zukünftigen Anwalt
      der eine Verteidigungsstrategie für mich aufbauen möchte, evt. ein paar Wege verbauen.


      warum das denn?
      ich sehe da jedes unbedachte wort gegenüber dem prüfer als kritischer an.

      Ich hab mir auch mal die Kosten für meinen Streitwert angesehen - Finanzgericht + Anwalt -
      im Prinzip kann ich das GEld auch direkt ans Finanzamt zahlen - FG-Vefahren werden meist sowieso pro Finanzamt entschieden -
      sich mit der INSO abfinden wäre auch ein weg - evt. spar ich mir dadurch gesundheitliche Probleme,
      die das ganze was da noch mit dem FA kommt fordert -
      Steuerbescheid entgegennehmen - > übersteigt mein Privatvermögen > zum Anwalt gehen Regelinso anmelden
      > nie mehr einen Euro verdienen im Leben - ich bekomme noch Bussgeld aufgebrummt - diese ganzen Gelder
      sind nicht Restschuldbefreit - ich versuche mich in diesen Wochen evt. auch einfach damit abzufinden das ich die restlichen Jahre
      -b in jetzt 47J. - auf Armutsniveau vebringen muss - aber lieber das - als nen Herzinfarkt im Gericht bekommen -
      umso länger ich mich mit dem Thema auseinandersetze umso mehr gebe ich innerlich auf.


      nochmal: forderungen können gestundet werden!
      außerdem solltest du dich nach einem schuldnerberater umsehen, wenn du keinen steuerberater an land bekommst.

      mein Prüfer sagt, das der Bargeldfluss von mir zum Verkäufer, das ich den eben nicht nachweisen könnte.

      genau das ist der punkt.


      ich würde jetzt tatsächlich so einen "Sammelaufruf zur freiwilligen nachträglichen Verkaufsbeurkundung durch die Privatverkäufer" starten:
      - erstmal mit dem prüfer klären, ob das reicht, wenn der eigenbeleg unterschrieben wird oder ob der ne richtige quittung (vom quittungsblock) dadran sehen will. auf so einem ebay-ausdruck ist nicht unbedingt genug platz, um groß genug und leserlich zu schreiben und wenn, dann lieber gleich so, wie das FA das möchte.
      hast du den prüfer mal gefragt, wie das aussieht, wenn du die quittungen noch beschaffen kannst?
      wieviel zeit würde der dir dafür geben?

      - je nach dem, was der prüfer sagt: 2-3 quittungsblöcke kaufen gehen und auf jedenfall ein fahrtenbuch
      letzteres kannst du heute schon mal einweihen.

      - wenn du die sachen abgeholt hast, dann wohnen die folglich bei dir in der region.
      ich würde nun die ganzen eigenbelege nehmen (bzw. das bewertungsprofil aufrufen und auf der letzten seite anfangen) und die verkäufer kontaktieren. von der betriebsprüfung NICHTS sagen - die kriegen bloß angst und denken, das FA könnte sie als nächstes im visier haben, wenn sie jetzt mal ne quittung unterschreiben.
      in der nachricht schreibst du, du hast gesehen, die quittung fehlt und ob der verkäufer so nett wäre, die nachträglich noch zu schreiben. du brauchst das für deine unterlagen und würdest mit dem ausdruck vorbei kommen, der unterschreibt eben und das war es schon. den text kannst du weitgehend vortippen (deine mailadresse zwecks terminabsprache nicht vergessen! - evtl. eine neue mailadresse eigens für diese termine anlegen, damit keine mail übersehen wird zwischen anderen mails) und dann jeden verkäufer anschreiben - am besten immer deren titelzeile aus der auktion in die mail einfügen, die wissen dann in der regel, worum es geht.
      das ist zwar viel arbeit, aber es geht hier auch um viel.

      als erstes solltest du mit dem zeitraum beginnen, der aktuell geprüft wird und am weitesten zurückliegt - wenn 2006 momentan nicht geprüft wird, dann würde ich mich damit erstmal nicht befassen.
      dann klärst du mit den verkäufern, wann du vorbei kommen kannst - am besten so, daß du einige tage jeweils ne längere rundfahrt durch die region machst und legst dir dann das fahrtenbuch, den quittungsblock sowie die jeweils relevanten auktionsausdrucke griffbereit. das wird - wenn du glück hast - ne ganze zeit so gehen, daß du viel rumfährst und quittungen unterschreiben lässt.

      du kannst dabei nur gewinnen, aber du musst dann heute gleich damit anfangen - nicht erst nächste woche oder so.



      Kaiolito schrieb:


      ich habe wahrscheinlich mehr Ahnung vom Steuerrecht und deren Handhabung als 98 % der Mitglieder hier.

      och, da kann ich dich beruhigen: sind noch ein paar mehr. ich zb hab jahrelang mit einem steuerberater und wirtschaftsprüfer zusammengearbeitet.
      wo sich die anderen ca. 150 von den 2% rumtreiben, die brauchbare kenntnisse in sachen steuerrecht haben, weiß ich allerdings nicht :D
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • @all

      hab heute einen FachAnwalt für Steuerrecht eingeschaltet -
      er gehört zu einem Steueranwaltsnetzwerk in Berlin -
      ist mir empfohlen worden von einem alten Freund
      habe ein gutes Gefühl
      Quittungen einsammeln wird extrem aufwendig - sicher eine Möglichkeit,
      könnte man evt. auch fremdvergeben
      Ich habe aber nicht nur in Würzburg eingekauft,
      Würzburg gibt nicht so viel an Ware her, wie ich für die grösse meines Shops gebraucht habe
      Meine Einkaufsgebiete waren die Metropolen:
      Nürnberg/Fürth/Erlangen
      Frankfurt/Main/Wiesbaden
      Mannheim/Ludwigshafen/Heidelberg
      Stuttgart

      dazu einfach in Ebay über die Umkreissuche die Ergebnisse eingeschränkt: meinetwegen 50km Umreis um Frankfurt
      dann die ersteigerte Ware an mehreren Tagen eingesammelt (geht nur an Feierabend+Wochenende, sonst erreicht man niemand privat)
      vorher Tel-Nr angefordert und avisiert, deshalb hab ich von allen Einkäufen auch Telefonnummern, Ebay übermittelt keine Tel-Nummern
      Laptop war immer dabei -schon 2006 mit Handy onlinefaehig, auf der Rückfahrt wenn ich an Städte vorbeigekommen bin
      enpassant wieder Ware ersteigert - bis ich wieder vor meinem Lager stand.
      Meine Ware ist zu teure um sie sich schicken zu lassen - macht keinen Sinn,
      auch ist in der Preislage nur Abholen sinnvoll , da das Porto zu hoch wäre.
      Auch ist gerade durch Abholen ein Schnäppchen möglich, da der Verkäufer keine hohe Nachfrage erzielt wenn er in der Pampas wohnt
      und "nur Abholen" anbietet. Ich filtere deshalb meine Ergebnisse auf "Nur Abholen"

      dazu gab es einige Touren in München, auch eine grosse Tour Februar 2007 bis Leipzig
      auch Touren in Köln bis Aachen

      die Touren gingen immer ca. eine Woche, Übernachtung im Transporter mit Schlafsack,
      dann zurück nach Würzburg gefahren und die inzwischen verkaufte Ware versendet

      Mitarbeiter hab ich keine

      wenn Ebay die Daten rausgibt wäre ich einen grossen Schritt weiter, einen sehr grossen
    • Kaiolito schrieb:

      @riverside :)

      Du warst in den zwei Prozent schon inbegriffen. ;)

      Schließlich sind über 7.500 Mitglieder hier angemeldet.


      ich weiß :)
      gestern vormittag waren knapp 152user =2% (von 7578 nutzern). du und ich sind schon 2, fehlen also noch 150.


      @jutta52
      das besorgen der quittungen solltest du dann wirklich delegieren.
      würde vermutlich reichen, wenn du im bereich der 4 stadtgebiete jeweils 1-2 leute hättest, die das machen würden.

      natürlich ist der aufwand enorm, aber was willst du sonst machen?
      alles andere hast du versucht und es hat nicht viel gebracht.

      Meine Ware ist zu teure um sie sich schicken zu lassen - macht keinen Sinn,
      auch ist in der Preislage nur Abholen sinnvoll , da das Porto zu hoch wäre.

      öhm...
      inzwischen verkaufte Ware versendet

      wenn der versand so teuer ist, machst du dann überhaupt gewinn?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Ich veruche,die 2% aufzufüllen. :rolleyes:
      @ Jutta.Deine Kiste ist reichlich verfahren. Alle VK zu erreichen,dürfte unmöglich sein.Aber je mehr,desto besser.
      Was bei dir noch zu retten ist,liegt wohl eher in Gottes Hand und der heißt FA.Also warum nicht mit Gott dem FA direkt in Kontakt treten und mit dem Abt.Leiter einen Termin vereinbaren.
      Was du an Fehlern gemacht hast,weißt nur du .Diese alle Fakten auf den Tisch und hoffen,dass du wg. guter Führung nur die Hälfte kriegst.
      Wenn du deinen Job weitermachen willst,dann geh mal zur IHK und lasse dich beraten wie´s richtig geht.Dazu eine Einführung in Buchführung.

      OT.Was ich mag sind Sätze die wo da beinhalten tun: ich dachtete,meintete,glaubtete.Iwie Falsch gedenktet.
      Und wenn man schon nicht alles dem FA verraten möchte,sollte man nicht alles nicht verraten. :rolleyes:
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • @riverside
      ja fremdvergeben wäre dann angebracht,
      man könnte dann evt. einen Teil an Quittungen beschaffen,
      würde aber schon sehr teuer werden, wenn ich mir allein die Spritkosten dafür ausrechne,
      auf postalischem Weg könnte man es auch versuchen, indem man das Rückporto beilegt -
      evt. wäre vielleicht eine Bestätigung per Email interessant - die hätte sicher auch noch Gewicht
      also eine Art "Newsletter" an meine Verkäufer gesendet - einige Prozent würden sicher mit ein paar Zeilen antworten
      Ja sicher habe ich Gewinn gemacht, sonst hätte ich ja frühzeitig damit aufgehört.
      Denn Gewinn hab ich dann wieder in noch mehr Ware gesteckt, sodass mein Lager immer mehr anwuchs,
      Einkommensteuer viel da in meiner Buchführung deshalb so gut wie keine an, da ich den Gewinn wieder in Wareneinkauf/Betriebsausgaben gesteckt habe, also mein Gewinn jeden Jahres war die wachsende Ware im Lager.
      Auf meinen Konten lag nie Geld - Dispo dauernd überzogen, mein Geld war die Ware im Lager.
      Deshalb ist der Nachweis des Wareneingangs sehr wichtig für mich, und natürlich auch für die Differenzbesteuerung/Umsatzsteuer

      @ohrwürmchen
      mit der IHK hab ich schon telefoniert, die haben mir auch nochmal Tips gegeben, das es da Dinge gibt wie
      Reisekostenpauschale usw, stehe auch mit einem Steuerberater aus Würzburg in Kontakt, mit ihm arbeite ich auch
      eine Strategie aus - hier spielt der Bargeldfluss aus den Bankautomaten eine wichtige Rolle.
      mit dem FA kooperiere ich sehr gut -bin ja mit dem Steuerprüfer seid August 2012 in ständigem Kontakt,
      wir kommunizieren gut und er berichtet mir auch was "sein Chef" dazu so meint.
      Ich habe auch im Herbst 2012 schon eine grössere Vorauszahlung geleistet, um meinen Wilen zu zeigen,
      das ich eine Nachzahlung durch Buchungsfehler erwarte, auch wenn es mit dem Nachweis des Wareneingangs klappen sollte.
      Da ich ja kein Geld auf meinen Konten hatte, wie ich oben beschrieben hab, hab ich sofort zum Zeitpunkt des Beginns der Steuerprüfung meinen Einkauf gestoppt und konnte so Geld generieren - das natürlich jetzt für die Steuererklärung 2012 einkommensteuerbelastet wird, da hier der Wareneinkauf fehlt, also mein Gewinn in Wachstum-Prinzip jetzt durch die Steuerprüfung unterbrochen worden ist, da ich jetzt erstmals während meiner Ebay-Shop-Historie Bargeld in kurzer Zeit in grösseren Mengen brauche.
      Meine EÜR war buchungstechnisch nicht ok - entsprach keiner "ordentlichen Buchführung"- so wird das bei den Steuerprüfern genannt,
      wenn alle Richtlinien und Paragraphen eingehalten werden.
      Bei mir ist das brisante, das meine "unordentliche Buchführung" soviel "Eigentore" enthält,
      das man nur noch darüber schmunzeln kann - ein Steuerhinterzieher agiert anders. ein paar Beispiele:
      neben dem Transporter, den ich als FIrmenwagen angemeldet hatte (kein Problem da Trennwand und LKW - Zulassung)
      hatte ich auch PKW´s im Einsatz. die PKWs setzte ich mit Kofferanhängern ein - ich hatte 3 Kofferanhänger im Einsatz - einen kleinen 1.0t und 2 Stück 2.0t - diese standen strategisch wie Schachfiguren, teilweise in den Städten wo ich einkaufte, als mobile Garagen. Bei PKW Touren schlief ich in Wohnwägen, die auch in den Städten meist zúrückblieben wo ich einkaufte. (hab 4 Wohnwägen) Es gab Zeiten da fuhr ich mehr mit den PKWs als mit dem Bus - um den Bus zu schonen,
      die PKWs hab ich über Kilometergeld abrechnen wollen, ohne Fahrtenbuch - Aua!
      Das hat dazu geführt, das die Benzinrechnungen jetzt wackeln, nur die Dieselrechnungen entsprechen einer ordentlichen Buchführung -
      die PKWs waren Benziner, der Bus ist ein Diesel.
      Nächster Hammer: Mieten von Garagen und Hallen hatte ich teilweise nur zur Hälfte angegeben - das betrifft die Jahre 2009 und 2010 in extremerForm - nicht unwichtig wenn die gesamte Lagermiete in diesen Jahren bei ca. 1300 Euro / Monat lag.
      Nächster Hammer: Versandkosten: Ich hab für Ausland die Onlineseite von GLS benutzt, dort meine GLS Tickets gedruckt - weggeschickt - ok - alles klar - bei Inland ist Hermes für meine Ware in den Jahren des Prüfungszeitraums billiger gewesen - also auch Hermes Seite aufgerufen -
      Online-Tickets erstellt - ausgedruckt - auf Paket drauf und ab damit - bei der Menge war ich immer Stammkunde bei Hermes Depots - Hermes-Shops hätte ich ja zugeschüttet- ich fuhr mit dem Bus und Hänger direkt zum Depot - wie ein Hermes-Fahrer.
      meine Pakete waren fertig gelabelt - mussten nur noch gescannt werden - das hab ich jahrelang so gemacht.
      Ich wusste das es damals sowas wie Profikunden gab - da hatte ich auch mal nachgefragt - die Hürde war damals 1000 Pakete - ich hatte zwar grosse Pakete (viel Volumen) aber 1000 Pakete - da kam ich damals nicht hin - vor allem nicht in den Anfangsjahren - hab das dann nicht weiter verfolgt - also immer so weitergemacht - aber jetzt kommts - auf der Hermes-Seite, wo man die Versand-Tickets erstellen kann, gibts so eine Optionsschaltfläche: Privat/Gewerblich - da hatte ich irgendwann mal privat angekreuzt - das war mit der Adresse (meiner Absendeadresse) gespeichert - ich hab mich dann jahrelang mit meinem Account eingeloggt und mit dem Account -der auf privat eingestellt war - meine Labels gedruckt - ihr ahnt sicher was kommt.... aufgewacht bin ich während der Steuerprüfung jetzt im Herbst - Hermes hatte nun, da ich privat ausgewählt hatte auf den Hermes-Quittungen (die schmalen Dinger die man dann bekommt auf Thermopapier - die bekam ich auch vom Depot) - keine UST draufstehen - es fehlt die kleine Zeile: "inkl. 19%" - diese kleine Zeile bedeutet für mich das ich für tausende Euros Versandkosten pro Jahr keine UST ziehen kann - " Helau ! bald ist Fasching!" und das über Jahre !! diese UST hab ich aber in meiner "unordentlichen Buchführung" geogen, da ich meinen Versand über meine Pakete hochgerechnet hab - für mich war es als "Steuerunwissender" ausgeschlossen, das ich bei einer Firma - bei der ich was kaufe (in diesem Fall ein Online-Ticket) keine UST ziehen kann.
      Aber es kommt noch besser: Hermes muss mir also nun für diese Zeit keine UST ausweisen, kann die UST aber NICHT behalten - sondern muss sie abführen !!! und zwar bis zum Juli 2010, denn dann hatte Hermes sich über den Poststreit mit der DHL - die bis heute für private Pakete keine UST abführen muss,das Privileg erkämpft - auch keine UST abführen zu müssen für PRIVATE Pakete -siehe
      ftd.de/unternehmen/handel-dien…n-beziehung/50041403.html
      Da ich nun nach Juli 2010 weiter diesen Fehler fortgeführt habe, habe ich die UST dann nicht dem Staat, sondern Hermes geschenkt,
      ich habe private Labels gedurckt - wo die Zeile: "inkl. 19%" fehlt - aber den gleichen OnlineTicket Preis bezahlt, wie wenn ich auf der Website beim erstellen des Tickets gewerblich angekreuzt hätte - so viel mir der Fehler nicht auf - ich hatte mich schon damals immer gefragt -für was diese Auswahl sein sollte - kolnnte mir das nicht erkären und habs nicht weiter verfolgt. Ich hab also mit meinen privaten Quittungen die Firma Hermes subventioniert... da ich dieses Geld jetzt für fast sieben Jahre nachzahlen muss (2006 bis 2012) - den Fehler hab ich erst Ende 2012 festgestellt im Zuge der Steuerprüfung - kommt da eine irre Summe zusammen - wenn man noch die 6%pro Jahr an Zinsen berechnet, die das FA aufschlägt.
      Fahrtenbuch nicht geführt, Hermes-Quittungen privat gedruckt, Hallenmieten vergesen anzugeben - alleine diese 3 Eigentore - es gibt noch einige mehr, machen die Einleitung meines Strafverfahrens wegen "vorsätzlicher Steuerhinterziehung" zur Pharse.
      Die Krönung des ganzen sind aber natürlich die fehlenden Quittungen bei Barzahlung bei Abholung, ich dachte meine Kaufverträgen von Ebay reichten aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Jutta52 ()