Geschäftsführung / Geschäftsführer / Geschäftsleitung

    • Geschäftsführung / Geschäftsführer / Geschäftsleitung

      Hallo zusammen,

      wir haben ja schlaue Köpfe hier

      Frage darf ein Gewerbetreibender (also Gewerbeamt 15 Euro zahlen und Gewerbe anmelden) in seinen Firmdaten die Formulierung "Geschäftsleitung Hans Wurst" führen?

      Der Zusatz „Geschäftsführer/in oder Geschäftsführung“ ist unzulässig (i.S.d. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG) soweit klar aber ich habe nichts über den Zusatz Geschäftsleitung gefunden.

      Nach meinem Gefühl ist das auch unzulässig.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • stragami schrieb:

      Hallo zusammen,

      wir haben ja schlaue Köpfe hier

      Frage darf ein Gewerbetreibender (also Gewerbeamt 15 Euro zahlen und Gewerbe anmelden) in seinen Firmdaten die Formulierung "Geschäftsleitung Hans Wurst" führen?

      Der Zusatz „Geschäftsführer/in oder Geschäftsführung“ ist unzulässig (i.S.d. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG) soweit klar aber ich habe nichts über den Zusatz Geschäftsleitung gefunden.

      Nach meinem Gefühl ist das auch unzulässig.

      Ob ich dir als schlaues Köpfchen erscheine oder nicht ....
      NEIN! Ein Einzelgewerbe hat keinen Geschlechtsführer/-entführer und schon gar keinen Braunauer ... die Gebrüder-beim-Rechtsmißbrauch auch nicht.
      Hans-Verdorben Wurst ist Einzelunternehmer, den Geschlechtsdingens brauchst du z.b. bei einer Gesellschaft-mit-begrenzter-Hoffung, auch bei co-kg.
      Ist übrigens ein schöner Abmahnansatz :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • :) soweit das „Geschäftsführer/in oder Geschäftsführung“ unzulässig sind - brauchen wir uns nicht zu streiten - war ja nicht das Thema
      Da diese Personen ja "berufen" werden.


      Thema ist : Geschäftsleitung - da habe ich keine klare Aussage gefunden - wurde meines wisses auch noch nicht abgemahnt (was auch nicht dasThema oder Interesse ist)
      Mir geht es um die Rechtsgrundlagen und/oder deren Auslegung.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • Du hast richtig formuliert — vielleicht auch unbeabsichtigt. ;)

      ... wurde meines wisses auch noch nicht abgemahnt ...


      Und genau das „noch“ trifft des Pudels Kern.
      Hoffentlich hast Du jetzt nicht Abmahnjuristen eine neue Geschäftsidee vermittelt .... [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/devil5xun3.gif]
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • ?(

      Der Sinn der Frage entzieht sich letztlich meinem Verständnis....

      Geht es einfach nur darum, ob eine bestimmte Formulierung möglicherweise rechtskonform wäre, auch wenn sie bei klarem Verstand ohnehin niemand einsetzen würde?

      Warum nicht einfach "Inhaber" und gut ist?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Nein das war kein Versehen "noch" sondern Ergeniss meiner Suche nach einer Antowrt.

      Auch bin ich an dem Geschäftsmodell ncith intressiert.

      Man könnte davon ableiten das wenn es noch keiner gemacht hat (und die Juristen suchen ja ständig nach Mandanten) das es evtl hierzu eine Erklärung gibt und die suche ich.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stragami ()

    • stragami schrieb:

      :) soweit das „Geschäftsführer/in oder Geschäftsführung“ unzulässig sind - brauchen wir uns nicht zu streiten - war ja nicht das Thema
      Da diese Personen ja "berufen" werden.


      Thema ist : Geschäftsleitung - da habe ich keine klare Aussage gefunden - wurde meines wisses auch noch nicht abgemahnt (was auch nicht dasThema oder Interesse ist)
      Mir geht es um die Rechtsgrundlagen und/oder deren Auslegung.

      Na, Geschäftsleitung wassn das?
      Internetanschluß für den Kleingewerbler-Account? ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Drapondur schrieb:

      ?(

      Der Sinn der Frage entzieht sich letztlich meinem Verständnis....

      Geht es einfach nur darum, ob eine bestimmte Formulierung möglicherweise rechtskonform wäre, auch wenn sie bei klarem Verstand ohnehin niemand einsetzen würde?

      Warum nicht einfach "Inhaber" und gut ist?

      Der Inhaber geht auch nicht!
      Du bist einfach:

      Rudi v. Rammel
      Rammelfetischshop
      Rammelstraße 1
      12345 Poppenhausen

      Nüsch mehr und nicht weniger, es sei denn eigetragener Kaufmann, Gmbh usw
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich hatte angenommen das meine Frage gut zu verstehen ist.


      Ich möchte nur ein Anwort auf meine Frage:

      Ist der Begriff "Geschäftsleitung" im Impressum bei einem Gewerbetreibenden (also one man shop) zulässig und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage ist dieses Erlaubt

      oder wenn nicht warum ist dies nicht zulässig und wenns einer kennt bitte auch hierfür eine Rechtsgrundlage.

      Das Thema wird hier ein wenig zerredet und führt am Ziel vorbei.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • stragami schrieb:

      Ich hatte angenommen das meine Frage gut zu verstehen ist.


      Ich möchte nur ein Anwort auf meine Frage:

      Ist der Begriff "Geschäftsleitung" im Impressum bei einem Gewerbetreibenden (also one man shop) zulässig und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage ist dieses Erlaubt

      oder wenn nicht warum ist dies nicht zulässig und wenns einer kennt bitte auch hierfür eine Rechtsgrundlage.

      Das Thema wird hier ein wenig zerredet und führt am Ziel vorbei.

      Ich gehe davon aus, daß du dich mit einer Gewerbeanmeldung auskennst, sprich Einzelunternehmer, GbR, OhG etc.....
      Ein Einzel- oder GbR-Unternehmerhat definitiv KEINE Geschäftsleitung,oder diese ist abmahnbar!
      Frach mal bei deiner Finanzeinziehungsbehörde ;)
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      *selbstzensiert*!
    • @geiz_ist_ungeil

      Woraus leitest Du Deine Ausage ab?

      Das der Begriff "Geschäftsleitung" überhaupt schon mal Gegenstand einer Abmahnung gewesen ist - wäre mir neu - da ich hierzu nichts passendes gefunden habe.

      Daher auch meine Frage nach der ggfs. zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlage.

      Ob das auch mit §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG erschalgen werden kann, bin ich mir nicht sicher.
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    • stragami schrieb:

      Ich möchte nur ein Anwort auf meine Frage:

      Ist der Begriff "Geschäftsleitung" im Impressum bei einem Gewerbetreibenden (also one man shop) zulässig und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage ist dieses Erlaubt

      Also... ich sage mal so: der Begriff erweckt den Anschein eines Unternehmens, das in hierarchische Strukturen gegliedert ist und könnte daher dazu geeignet sein, den Verbraucher über die tatsächliche Größe der One-Man-Show zu täuschen. In so weit ist auch darauf abzustelen, dass dem normal verständigen Vollidioten Verbraucher nicht zuzumuten ist, die Unterscheidung zwischen Geschäftsführer, Geschäftsleiter und Zitronenfalter sicher zu treffen.

      Aber es gibt 'ne ganz simple Methode, das rauszubekommen: Du schreibst "Geschäftsleitung" bei Dir rein, wartest auf die Abmahnung und klagst das dann durch. Dann hast Du ein Urteil.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Drapondur schrieb:

      ?(

      Der Sinn der Frage entzieht sich letztlich meinem Verständnis....

      Geht es einfach nur darum, ob eine bestimmte Formulierung möglicherweise rechtskonform wäre, auch wenn sie bei klarem Verstand ohnehin niemand einsetzen würde?

      Warum nicht einfach "Inhaber" und gut ist?

      Der Inhaber geht auch nicht!
      Du bist einfach:

      Rudi v. Rammel
      Rammelfetischshop
      Rammelstraße 1
      12345 Poppenhausen

      Nüsch mehr und nicht weniger, es sei denn eigetragener Kaufmann, Gmbh usw


      das bsp. offenbart eine bisher unbekannte seite von dir... :D

      das mit dem inhaber hab ich schon mehrfach gesehen (wo das war, hab ich vergessen).

      allgemeinerer lesestoff:
      de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Wenn man sich die Gewerbeanmeldung ansieht wird dort von einem Betriebsinhaber gesprochen. Das kann also nicht falsch sein.
      Als Inhaber, habe ich das Einzelgewerbe inne. Klingt zwar nach Mittelalter und Gildeverordnung, wäre m.E. aber korrekt.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Der "Titel" Inhaber ist derzeit noch ein grau Bereich da das (auch) noch nicht Gegenstand eines Verfahrens war - Es gibt aber mehrere Seiten im Netz die von der Nutzung abraten (Zum nachlesen siehe Link oben) - Wenngleich man diesen Zusatz auf sehr vielen Webseiten (und Shops) sieht. Ich lass den ganzen Sabber raus und beschränke mich auf das Benötigte - isch haabe färtisch
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark