Wieso entscheidet PayPal gegen mich?

    • Wieso entscheidet PayPal gegen mich?

      Hallo,ich habe am 13.Dezember bei Ebay einen Laptop verkauft per Sofortkauf.Vor dem kauf hat der Spätere Käufer mir eine Frage gestellt die ich ihn auch beantwortete,er hat gefragt ob die instalierte Diagnosesoftware auch für sein Fahrzeug geeignet währe.(der Laptop hat verschiedene Arten von Diagnose-software instaliert)
      Da aber keinerlei software für sein Fahrzeug geeignet wahr habe ich ihn das auch so mitgeteilt,aber ca 40 min Später hat er den Laptop nun doch per Sofortkauf ersteigert.Ich sagte nur noch zu meiner Frau das da der Ärger Vorprogramiert währe.Er zahlte mit PayPal und ich versendete den Laptop gut verpackt mit Luftpolsterfolie und Zeitungsknölchen für den festen sitz des Laptops.Nach 2 Tagen bekam ich dan von PayPal ein Nachricht das ein Fall eröfnet wurde wegen eine von der Beschreibung abweichenten Artikel. ?( Ich setzte mich mit dem Käufer in verbindung,der wolte aber nur das Geld zurück da der Laptop nich Fuktioniert und auch beschädigt ist.Da ich in meiner Auktion Darauf hingewiesen habe das ich nur versichert versende fragte ich ihn ob er das DHL schon gemeldet hat,er nein das ginge ihn nichts an.Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das er dafür verantwortlich ist da er ja das beschädigte Packet hat und er der Empfänger ist.Von da an ging es nun hin und her bis er nach 5 Tagen entlich das Packet recklamiert hat,DHL hat dan den schadensersatz abgelehnt da man den schaden zeitnah Recklamieren muß um diesen auch nachzuvollziehen. Ich habe anschliesend PayPal alle erforderlichen Dokumente und nachweise per Mail zugesendet auch Fotos von dem unbeschädigten und voll Funktionierenden Laptop aus der Anzeige.Zudem habe ich auch den Käufer und PayPal darauf hingewiesen das ich jegliche Rücknahme und Garantie Ausschliese da ich als Privatperson handel und noch auf den §447 BGB hingewiesen.
      Heute auf einmal der schreck,PayPal gibt dem Käufer Recht. Der Käufer soll nun den Laptop an mich zurück senden und bekommt dan sein Geld zurück inklusive Versandkosten.

      Nun habe ich ein paar Fragen: 1.Darf PayPal einfach das Geld von meinen Girokonnto abbuchen!(PayPal Konnto habe ich gleich lehr gemacht und einzugsermächtigung entzogen)

      2.Was kann Passieren wenn ich PayPal das Geld nicht gebe!

      3.Ist es nicht besser wen ich die Annahme des Packetes verweigere!

      Danke erstmal :thumbsup:

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    • Wiso entscheidet PayPal gegen mich??????

      Das ist eine seeehr gute Frage!

      1.Darf PayPal einfach das Geld von meinen Girokonnto abbuchen!

      nein, PP ist ein Zahldienstleister, nicht Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker in Personalunion!

      (PayPal Konnto habe ich gleich lehr gemacht und einzugsermächtigung entzogen)

      sehr gut, vielleicht noch austreten aus dem Verein? ;)

      2.Was kann Passieren wenn ich PayPal das Geld nicht gebe!

      Der Käufer könnte dir das kaputte Dingens schicken/oder nicht schicken und du müsstest dann reagieren/nicht reagieren. PP hat dann nix mehr damit zu tun. Meistens. Eigentlich immer :D

      3.Ist es nicht besser wen ich die Annahme des Packetes verweigere!

      Warum? damit das Ding auch noch im Postnirwana verschwindet?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Falls du noch bei PP ein gutes Wort für dich einlegen willst noch mal die Adressen:

      Die E-Mailadresse "unserer Zweigstelle" hier (ein PP-Kundenbetreuer schaut hier mit rein... auktionshilfe.info/index.php?user/6339-paypal-webhilfe )

      kundenbetreuung@paypal.com

      Oder direkt an webhilfe@paypal.com

      die Bearbeitungsnummer nicht vergessen und eine Fallbeschreibung schreiben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wenn ich das Packet annehme dan kann der Verkäufer doch sein Geld zurückverlangen da ich die wahre habe und er es über die Sendungsverfolgung nachweisen kann. Ich will den Laptop nicht zurück ,vorallem nicht Defekt!!!!! Bei PayPal bin ich jetzt im Minus und ich denke das der Stress nicht lange auf sich warten läst.Der Verkäufer bekommt sein Geld von PayPal dan zurück wen das Packet laut Sendungsverfolgung zugestellt wurde. Ich bin aber definitiv nicht damit einverstanden. Es gibt weder eine Begründung noch ist es Nachvollziehbar. ?( Mann müste PayPal mal Klarmachen das wir hier in einen Rechtsstaat leben und nicht im Wilden-Westen sind!!!!!!!
    • PayPalgegner 78 schrieb:

      Hallo,ich habe am 13.Dezember bei Ebay einen Laptop verkauft per Sofortkauf.Vor dem kauf hat der Spätere Käufer mir eine Frage gestellt die ich ihn auch beantwortete,er hat gefragt ob die instalierte Diagnosesoftware auch für sein Fahrzeug geeignet währe.(der Laptop hat verschiedene Arten von Diagnose-software instaliert)
      Da aber keinerlei software für sein Fahrzeug geeignet wahr habe ich ihn das auch so mitgeteilt,aber ca 40 min Später hat er den Laptop nun doch per Sofortkauf ersteigert.Ich sagte nur noch zu meiner Frau das da der Ärger Vorprogramiert währe.Er zahlte mit PayPal und ich versendete den Laptop gut verpackt mit Luftpolsterfolie und Zeitungsknölchen für den festen sitz des Laptops.Nach 2 Tagen bekam ich dan von PayPal ein Nachricht das ein Fall eröfnet wurde wegen eine von der Beschreibung abweichenten Artikel. ?(

      was genau soll denn abweichen?
      Ich setzte mich mit dem Käufer in verbindung,der wolte aber nur das Geld zurück da der Laptop nich Fuktioniert und auch beschädigt ist.

      inwiefern beschädigt?
      Da ich in meiner Auktion Darauf hingewiesen habe das ich nur versichert versende fragte ich ihn ob er das DHL schon gemeldet hat,er nein das ginge ihn nichts an.Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das er dafür verantwortlich ist da er ja das beschädigte Packet hat und er der Empfänger ist.

      klar geht den das was an, denn wie du richtig erkannt hast: der hat das paket.
      Ich habe anschliesend PayPal alle erforderlichen Dokumente und nachweise

      was war das genau?
      Zudem habe ich auch den Käufer und PayPal darauf hingewiesen das ich jegliche Rücknahme und Garantie Ausschliese da ich als Privatperson handel und noch auf den §447 BGB hingewiesen.

      1. garantie ist freiwillig und was für gewerbliche händler
      2. du hättest die GEWÄHRLEISTUNG - was völlig anderes - ausschliessen müssen. das hast du offenbar nicht getan.
      3. hat das gerät sachmängel, die du nicht genannt hast, ist der gewährleistungsausschluss sowieso hinfällig.
      4. wurde das gerät beim transport beschädigt UND war nach DHL-richtlinien verpackt, muß der käufer das zeitnah mit DHL klären. verpennt er das: selbst schuld.
      5. wurde das gerät beim transport beschädigt, ABER war NICHT nach DHL-richtlinien verpackt, geht DHL davon aus, daß du den schaden durch falsche verpackung ggf. fahrlässig verursacht hast. dann darfst du den schaden begleichen, weil du den zumindest billigend in kauf genommen hast.
      Heute auf einmal der schreck,PayPal gibt dem Käufer Recht. Der Käufer soll nun den Laptop an mich zurück senden und bekommt dan sein Geld zurück inklusive Versandkosten.

      hat mit "recht geben" wenig zu tun. die können das nicht prüfen, ob das ding vorher schon ne macke hatte oder erst jetzt und daher unterstützen die die rückabwicklung.
      1.Darf PayPal einfach das Geld von meinen Girokonnto abbuchen!(PayPal Konnto habe ich gleich lehr gemacht und einzugsermächtigung entzogen)

      nein, darf paypal nicht.

      2.Was kann Passieren wenn ich PayPal das Geld nicht gebe!

      dein paypalkonto ist leer, also kriegt das nun einen negativen saldo. folglich wird paypal dir mails schreiben, evtl. anrufen und gar nicht nett damit nerven, daß du das ausgleichen sollst. darauf sollte man nicht weiter eingehen und das ignorieren.
      ne mahnung oder ähnliches kommt nicht, weil paypal genau weiß, daß sie damit nicht durchkämen (sonst würden sie das längst machen) und womöglich einen präzedenzfall schaffen würden.

      3.Ist es nicht besser wen ich die Annahme des Packetes verweigere!

      hast du denn die sendungsnr. schon?
      du müsstest nämlich bei einer geplanten annahmeverweigerung unbedingt zuhause sein und die annahme verweigern - sonst nimmt womöglich dein nachbar das paket an.

      hast du fotos von der seriennr. des laptops?
      es kann nämlich sein, daß der käufer genau so ein notebook schon zuhause hat - bloß kaputt - und nun dein funktionierendes gegen sein kaputtes tauschen will.
      das passiert bei technik ständig und der verkäufer hat dann das problem kaum bzw. gar nicht nachweisen zu können, daß das nicht sein gerät ist und der käufer einen austausch vorgenommen hat.
      auch möglich: es wird nicht das ganze notebook, sondern nur teile ausgetauscht.


      recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene dinge.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • PayPalgegner 78 schrieb:

      .Da ich in meiner Auktion Darauf hingewiesen habe das ich nur versichert versende fragte ich ihn ob er das DHL schon gemeldet hat,er nein das ginge ihn nichts an.Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das er dafür verantwortlich ist da er ja das beschädigte Packet hat und er der Empfänger ist.Von da an ging es nun hin und her bis er nach 5 Tagen entlich das Packet recklamiert hat,DHL hat dan den schadensersatz abgelehnt da man den schaden zeitnah Recklamieren muß um diesen auch nachzuvollziehen.


      Vertragspartner von DHL ist der Absender und dieser ist verpflichtet einen Schaden zu melden, damit haben sie die Frist verstreichen lassen und sind somit schadenersatzpflichtig
    • Sternchen schrieb:

      PayPalgegner 78 schrieb:

      .Da ich in meiner Auktion Darauf hingewiesen habe das ich nur versichert versende fragte ich ihn ob er das DHL schon gemeldet hat,er nein das ginge ihn nichts an.Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das er dafür verantwortlich ist da er ja das beschädigte Packet hat und er der Empfänger ist.Von da an ging es nun hin und her bis er nach 5 Tagen entlich das Packet recklamiert hat,DHL hat dan den schadensersatz abgelehnt da man den schaden zeitnah Recklamieren muß um diesen auch nachzuvollziehen.


      Vertragspartner von DHL ist der Absender und dieser ist verpflichtet einen Schaden zu melden, damit haben sie die Frist verstreichen lassen und sind somit schadenersatzpflichtig

      ?(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Sternchen schrieb:

      Vertragspartner von DHL ist der Absender und dieser ist verpflichtet einen Schaden zu melden, damit haben sie die Frist verstreichen lassen und sind somit schadenersatzpflichtig
      Mit etwas gutem Willen und Eigeninitiative kann man so ein Problem eigentlich selbst aus der Welt schaffen. Statt einen echten(!) Versandschaden kooperativ zu lösen, wird beleidigt und verstockt reagiert. Der lachende Dritte ist das Versandunternehmen. Das kriegt in der Regel nicht mal mit, wie sich die eingeschnappten Leberwürste gegenseitig ausmanövrieren.

      Der Empfänger muß aktiv werden und den Versandschaden unverzüglich anzeigen. Wer denn sonst? Denn der hat das Paket. Wenn der Schaden beim Empfang bereits offensichtlich ist, ist die Annahmeverweigerung das einfachste Mittel, den Schwarzen Peter wieder loszuwerden. Wenn dagegen erst beim Auspacken erkennbar ist, daß der Inhalt beschädigt ist, dann nicht weiter auspacken! Fotos machen und den Krempel umgehend beim Versender reklamieren, damit der die Schadensregulierung anleiern kann. Bis zur Klärung dieser Sachen kann der Empfänger den beschädigten Artikel eben nicht in Gebrauch nehmen. Macht er das oder fängt noch an an dem Gegenstand herumzumanpulieren, ist der Versender und das Versandunternehmen aus der Nummer raus.

      Das ist jetzt natürlich komplett gegen die Wand gefahren und der Verdacht auf betrügerische Manipulation ist auch schon ausgesprochen worden. Ob der Laptop beim Versand einwandfrei war, weiß nur der TE alleine. Warum der K den Laptop gekauft hat, obwohl ihm versichert wurde, daß es seinen Wünschen nicht genügt, weiß wiederum nur der K ganz alleine. Jetzt ist das Laptop also kaputt, aha.

      Wenn der K nun das angeblich defekte Laptop ohne Rückfrage an den VK zurückschickt, ist der VK in der komfortablen Lage, selbst zu entscheiden wie es nun weitergeht. Er hat dann das Geld und den Artkel. Was Paypal dazu plappert würde ich einfach in den Skat drücken.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Der Empfänger muss reagieren, das ist richtig, aber der Absender muss reklamieren

      Ich habe das ganze einmal per Hermes und einmal per DHL als Empfänger mit durch, Schadenmeldung muss vom Absender kommen

      Im Falle DHL wurde reagiert, vom Absender reklamiert, und der Schaden wurde von DHL ersetzt, bei Hermes hat der Verkäufer sich geweigert zu reklamieren und musste dann Schaden und Gerichtskosten selber bezahlen
    • Sternchen schrieb:

      Der Empfänger muss reagieren, das ist richtig, aber der Absender muss reklamieren

      Ich habe das ganze einmal per Hermes und einmal per DHL als Empfänger mit durch, Schadenmeldung muss vom Absender kommen

      Im Falle DHL wurde reagiert, vom Absender reklamiert, und der Schaden wurde von DHL ersetzt, bei Hermes hat der Verkäufer sich geweigert zu reklamieren und musste dann Schaden und Gerichtskosten selber bezahlen

      Hallo und erstmal danke für die Tips.Laut DHL muß das Packet unverzüglich recklamiert werden vom Empfänger,zudem muß der Emfänger eine Schadensmeldung mit den angaben über die Beschädigng ausfüllen und die wahre muß vom Emfänger bei DHL abgegeben werden zur begutachtung (Schadensbild und verpackung).Diese sachen könnte der Versender niemals ohne das versendete Packet machen!!!!! ?( Nur wen das Packet wie in meinen Fall Komplett ausgepackt wird und erst Tage später Recklamiert wird dan verweigert DHL die Kostenübernahme,was ich auch nachvollziehen kann.Man kann ja den verpackungszustand nicht mehr nachvollziehen,sei den man hat ein Foto.Aber selbst ein Foto kann gestellt sein.
    • riverside schrieb:


      dein paypalkonto ist leer, also kriegt das nun einen negativen saldo. folglich wird paypal dir mails schreiben, evtl. anrufen und gar nicht nett damit nerven, daß du das ausgleichen sollst. darauf sollte man nicht weiter eingehen und das ignorieren.
      ne mahnung oder ähnliches kommt nicht, weil paypal genau weiß, daß sie damit nicht durchkämen (sonst würden sie das längst machen) und womöglich einen präzedenzfall schaffen würden.

      deine Tipps sind spannend zu lesen, Hast du schon mal Post von den KSP-Anwälten gehabt ? Das ist das Inkasso, mit dem die Datenschleuder zusammenarbeitet.Du kannst ganz sicher sein, dass da Mahnungen kommen werdem und nicht nur die. PP wird alles daran setzen einen Vollstreckungsbescheid in die Hände zu bekommen.Der lässt sich nämlich dann auch eintreiben. Deswegen sollte man die Füsse stillhalten,bis der Mahnbescheid derKSP'ler eintriff und dem Bescheid fristgemäß widersprechen. Da PP Gerichtssäle meidet, wie der Teufel das Weihwasser passiert auf der Schiene mal nix mehr.
      Der "Fanpost" der KSP'leruntersagt man denen mit dem Hinweis auf den Rechtsweg.
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-
    • Fun(k)Taksi schrieb:

      riverside schrieb:


      dein paypalkonto ist leer, also kriegt das nun einen negativen saldo. folglich wird paypal dir mails schreiben, evtl. anrufen und gar nicht nett damit nerven, daß du das ausgleichen sollst. darauf sollte man nicht weiter eingehen und das ignorieren.
      ne mahnung oder ähnliches kommt nicht, weil paypal genau weiß, daß sie damit nicht durchkämen (sonst würden sie das längst machen) und womöglich einen präzedenzfall schaffen würden.

      deine Tipps sind spannend zu lesen, Hast du schon mal Post von den KSP-Anwälten gehabt ? Das ist das Inkasso, mit dem die Datenschleuder zusammenarbeitet.Du kannst ganz sicher sein, dass da Mahnungen kommen werdem und nicht nur die. PP wird alles daran setzen einen Vollstreckungsbescheid in die Hände zu bekommen.Der lässt sich nämlich dann auch eintreiben. Deswegen sollte man die Füsse stillhalten,bis der Mahnbescheid derKSP'ler eintriff und dem Bescheid fristgemäß widersprechen. Da PP Gerichtssäle meidet, wie der Teufel das Weihwasser passiert auf der Schiene mal nix mehr.
      Der "Fanpost" der KSP'leruntersagt man denen mit dem Hinweis auf den Rechtsweg.


      prima, wenn dir noch nie ein fehler unterlaufen ist... :O. der mahnbescheid sowie widerspruch desselben war natürlich gemeint.
      die probieren das lieber mit einschüchterungsversuchen. da werden schon noch genug einknicken und die paar, die wissen, was dahinter steckt, die kann man verschmerzen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Das ist eben verfänglich, weil die meisten nach den Bettelbriefen der KSP'ler ohnehin bezahlen.

      Nur bei den stoischen Nichtzahlern versucht es KSP dann mit einem Mahnbescheid. Wenn dann im Internet nachzulesen ist, dass man auf alles nicht reagieren soll, oder das so fehlinterpretiert werden kann, dann ist das schwierig.
      Man sollte grundsätzlich nie nur die Info aus einem Forum hernehmen, um eine Handlungsstrategie aufzubauen. Wenngleich hier auch Spezialisten unterwegs sind, können und dürfen hier keine rechtsverbindlichen Tipps gegeben werden und muss alles noch unter GG Art. 5 ablaufen.
      Würde man tatsächlich alles ignorieren, dann würde ein von KSP beauftragter Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben, die Eidestaatliche Versicherung abnehmen oder Lohn- bzw Gehaltspfändungen durchführen können, ja nachdem was KSP will, wie der Auftrag an den GV genau lautet.

      Für das Forum und ganz speziell für dich spricht, dass du wegen meinem Hinweis nicht gleich eingeschnappt bist und insofern auch meine Korrektur bestätigst. :thumbup:
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • Fun(k)Taksi schrieb:

      Nur bei den stoischen Nichtzahlern versucht es KSP dann mit einem Mahnbescheid.

      Wozu sie allerdings dann keinen Grund haben, wenn man die Forderung ihnen gegenüber gleich beim ersten Kontakt kurz und bündig als unbegründet zurückweist. Weshalb man zu der Ansicht kommt, dass keine Ansprüche bestehen kann man dabei ebenfalls schon so begründen, wie später bei der Zurückweisung des MB: gar nicht.

      Sagt man ihnen gleich nach dem ersten Bettelbrief, wohin Paypal sich seine rechtswidrige Forderung stecken kann, würden sie mit dem MB erstens Zeit verlieren und zweitens weitere unnötige Kosten verursachen - die sie dann selber tragen dürfen, egal wie der Rest der Sache ausgeht. Denn nach ZPO sind nur die notwendigen Kosten für ein Verfahren tragungsfähig. Also können sie dann auch gleich einklagen.Damit sind wir aber genau da, wo Paypal nicht hinwill: vor einem ordentlichen deutschen Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Fun(k)Taksi schrieb:

      Das ist eben verfänglich, weil die meisten nach den Bettelbriefen der KSP'ler ohnehin bezahlen.

      Nur bei den stoischen Nichtzahlern versucht es KSP dann mit einem Mahnbescheid. Wenn dann im Internet nachzulesen ist, dass man auf alles nicht reagieren soll, oder das so fehlinterpretiert werden kann, dann ist das schwierig.
      Man sollte grundsätzlich nie nur die Info aus einem Forum hernehmen, um eine Handlungsstrategie aufzubauen. Wenngleich hier auch Spezialisten unterwegs sind, können und dürfen hier keine rechtsverbindlichen Tipps gegeben werden und muss alles noch unter GG Art. 5 ablaufen.
      Würde man tatsächlich alles ignorieren, dann würde ein von KSP beauftragter Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben, die Eidestaatliche Versicherung abnehmen oder Lohn- bzw Gehaltspfändungen durchführen können, ja nachdem was KSP will, wie der Auftrag an den GV genau lautet.

      Für das Forum und ganz speziell für dich spricht, dass du wegen meinem Hinweis nicht gleich eingeschnappt bist und insofern auch meine Korrektur bestätigst. :thumbup:


      nobody is perfect und daher ist es unbedingt wünschenswert, das fehler korrigiert werden.
      natürlich ärgere ich mich über fehler, aber da kannst du nix für, wenn ich beim tippen nicht aufpasse.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      und zweitens weitere unnötige Kosten verursachen - die sie dann selber tragen dürfen, egal wie der Rest der Sache ausgeht.

      nun lass den staat doch auch mal was verdienen...
      ich glaube, ich würde es darauf ankommen lassen und denen dann den widerspruch reindrücken.

      muß man den widerspruch eigentlich als einschreiben schicken?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      muß man den widerspruch eigentlich als einschreiben schicken?

      Den auf die Mahnung der KaSPer nicht, der ist nicht empfangsbedürftig. Der Zettel vom MAhnbescheid ist auch nicht unbedingt als Einschreiben nötig, ich würde aber da doch zum Einwurfeinschreiben tendieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Der Zettel vom MAhnbescheid ist auch nicht unbedingt als Einschreiben nötig, ich würde aber da doch zum Einwurfeinschreiben tendieren.


      könnt man sich den empfang auch auf einer kopie des widerspruchs quittieren lassen, wenn das gericht nur n paar km weg ist?
      oder machen die sowas nicht?
      bei so nem widerspruch hätte ich zb schon ganz gern einen nachweis in der hand. eigentlich sollte so ein widerspruch ganz allgemein nicht verloren gehen, aber ich habe das vage gefühl, da ist doch schon irgendwann mal einer verloren gegangen...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Na ja.Kopien kann man verändern.Sollte dann wohl eher eine beglaubigte sein.
      Bei wichtigen Schreiben ist ein Einschreiben immer noch das beste.Selbst beim Antrag auf irgendeine Gebührenbefreiung.
      Aber wenn´s Gericht um die Ecke liegt,kann man´s dort natürlich gegen eine Empfangsbestätigung abgeben.Meine liegen in Sichtweite,aber zum Glück brauche ich sie fast nie.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!