Herzlichen Glückwunsch! Du hast diesen Thread für den TE fast unbrauchbar gemacht. Wenn du das auch noch in anderen Themen machen solltest, wirst du dich mit einem Ausschluss aus dem Forum anfreunden müssen. Meinungsfreiheit ja, aber nicht auf Kosten der Ratsuchenden!
Argliste Täuschung ist nur kein Starftatbestand, findet sich vielmehr im BGB!
Sehr gut, du hast den entscheidenden Punkt nun endlich erkannt. Habe ich im Zitat fett markiert. Dann können wir wieder zum Thema zurückkehren?
hooder schrieb:
liegt hier sogar der Starftatbestand der arglistig Käufertäuschung vor.
Argliste Täuschung ist nur kein Starftatbestand, findet sich vielmehr im BGB!
hooder schrieb:
Sind Sachmängel vorhanden und lehnt der VK eine Nachbesserung ab, kann sofort vom Kaufvertrag zurück getreten werden.
Sehr gut, du hast den entscheidenden Punkt nun endlich erkannt. Habe ich im Zitat fett markiert. Dann können wir wieder zum Thema zurückkehren?
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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