Das leidige Thema: Auktion vorzeitig beendet

    • Uhu: Geh in den Supermarkt, weil du Brot kaufen willst. In dem Moment weisst du noch nicht, dass es nur noch eines gibt. Trotzdem ist es meines, wenn ich es schon in der Hand habe.
      Okay - ausser du bist zwei Köpfe größer als ich ;)
      Und Höchstbietende bin auf dem Papier nun mal ich.
    • chica101280 schrieb:

      Und Höchstbietende bin auf dem Papier nun mal ich.

      Nö, bist du nicht. Du berufst dich ja selbst auf ein Gebot, dass du noch abgeben wolltest. Ich wollte aber auch und meine Oma ebenso. Es bleibt dabei: Nicht der erste Bieter gewinnt, sondern der höchste. Das Prinzip bei ebay ist dir bekannt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • chica101280 schrieb:

      Uhu, vielleicht ist "am schnellsten" nicht ganz richtig formuliert: zur rechten Zeit am Bieten ;)

      Aber meine Oma und ich hätten dich überboten, weil wir bereit waren, ein höheres Gebot abzugeben. Zu welchem Zeitpunkt du da dein Angebot abgibst, ist irrelevant.

      chica101280 schrieb:

      Nein. Tu ich keineswegs. Ich berufe mich auf ein Gebot, das ich abgegeben HABE.

      In diesem Fall hast du doch deine Fragen auch selbst beantwortet. Das Gebot, das du abgegeben HAST, erreichte nicht den Mindestpreis und dann kommt kein Kaufvertrag zustande.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • chica101280 schrieb:

      Und Höchstbietende bin auf dem Papier nun mal ich.

      Aber mit nicht erreichtem Mindestpreis.

      Auf dem Trödel kannst Du den Artikel so schnell in der Hand haben, wie Du willst. Wenn Du dem VK nicht den Preis bietest, den er haben will, dann legst Du den Artikel auch wieder zurück.

      Im Laden kennst Du den Preis. Da hat dein VK den Artikel ausgezeichnet. Sprich, Du hast den Preis akzeptiert, wie Du den Artikel in die Hand genommen hast.
    • Ich würde bei ebax nachfragen,ob Angebote mit Mindestpreis in den letzten 12 Std. herausgenommen werden können.Deren AGB u7nd die hauseigene Auslegungstimmen ja nicht imme überein.
      TE hat nur Tage vor Ablauf des Angebotes zu wenig geboten.Wenn´s am 32.Oktember um 24:68 ausläuft,sitzt chica davor oder hat BOM entsprechend eigestellt ,versehen mit einem entsprechenden Gebot.
      M.E. ist aber so kein Vertrag zustande gekommen,da bis zum Abbruch kein Gebot den Mindestpreis erreicht hat.Gestz den Fall,der VK hatte das Recht,den Art. rauszunehmen,ist die Angelegenheit zu den Akten zu legen.Ablage P.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • chica101280 schrieb:

      @forenuser: prinzipiell hast du natürlich recht - aaaaber: wenn man sich die ebay Spielregeln ansieht, heisst es ganz eindeutig, er darf das Angebot gar nicht mehr beenden - und somit ist er nicht mehr im Recht...

      Naja, das heisst es grundsätzlich immer. Der Unterschied zwischen deinem Fall und den andern Fällen, die dann zugunsten der Bieter ausgehen liegt eindeutig im (nicht erreichten) Mindestpreis. Normalerweise stehen sich bei einer Auktion mit dem ersten Gebot in Antrag und Annahme die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen gegenüber, die dann letztlich auch bei der Streichung der Gebote noch zum Vertrag führen.

      Ist nun ein Mindestpreis angesetzt steht der Annahmeerklärung des Bieters das Angebot des VK gegenüber "Ich verkaufe, aber nicht unter x Euro". Solange Du dann nicht mindestens bei diesen x Euro bist, habt ihr keine übereinstimmenden WE abgegeben, ergo kann auch kein Vertrag zustandekommen. ebay zieht sich hier damit aus der Affaire, dass sie offenlassen: Beter und Verkäfer können sich einigigeln, den Vertrag doch abzuschliessen.

      BTW steht der Mindestpreis sogar in ein paar der einschlägigen Urteilsbegründungen als vereinbarter Verstragsvorbehalt nach §145 BGB drin. Meistens nach dem Motto "das hast Du aber nicht gemacht..."
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • senseman schrieb:

      mach doch was vorgeschlagen wurde

      Also von mir war der Vorschlag ganz sicher nicht.

      senseman schrieb:

      dann hat man auch direkt mal nen aktuelles urteil zum thema.

      Ja, wäre niedlich. Aber wenig zielführend.

      BTW würde ich dazu raten, das Urteil mit der Uhr sorgfältig zu lesen. Dort hatten Beter und Verkäfer zur regulären (Rest)Laufzeit des beendeten Angebets übereinstimmende WE abgegeben, Der Verkäfer durch den Startpreis (nicht! Mindestgebot) und der Beter durch das beten der Kaufwilligkeit. Oder anders gesagt: dort war vom Beter der Startpreis ohne Mindestgebot zu beten und das ist masturbi et -orbi auch passiert. (Ich schalte mal besser den kathegelischen Nach-Mitternachtsmodus am meiner Klapperastatur wieder aus...)

      Der ebay-Kundendienst würde vermutlich dazu sagen "Zeigen Sie den Zeiger zeig zeigten ziegenkäse Zieguerilliero zigarette" oder was ähnlich sinnhaftes, was deren geistiger Nivea entspricht. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich glaube nicht,dass ein Richter sich mit diesem Fall überhaupt befassen würde.
      Wenn ebax,weshalb auch immer,die Möglichkeit eines Abbruches zulässt,der Mindestpreis nicht erreicht ist,somit kein Vertrag zustande kam,gibt´s auch nichts einzuklagen.Anders wäre es,wenn der Mind.Pr. erreicht wäre.
      Eben wie im Geschäft.Ich verlange 100 Teuronen,der K bietet 22,50. Also,kein Verkauf.Schmerzgrenze deutlich überschritten.Wenn ich´s anderweitig verkaufe oder selbst behalte,kann er nicht ankommen und sagen,will ich aber haben,würde auch 110 € zahlen.
      Ein Urteil in einem solchen Fall wird´s wohl so schnell nicht geben,da eine Klage mir eher erfolglos erscheint.Klage abgewiesen.
      Weitersuchen.
      Ach ja.Weiß ja nicht,worum´s geht.Wenn´s ein wichtiges Teil ist,mal den Hersteller fragen.MAnchmal haben die was günstiges im Lager rumstehen.Oder bei anderen,die in dem Bereich tätig sind.Oder mal bei der IHK nachfragen?
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • forenuser schrieb:

      Sicherlich ist die Thematik auch interessant. Aber ich zitiere mich selbst mal.

      forenuser schrieb:

      Das entwickelt sich immer mehr zu einer Abzock-Olympiade bei der jeder auf die Goldmedaille geil ist. Was links und rechts abläuft interessiert keinen mehr. Es gelten nur noch die Dollarzeichen in den Augen! Ich sag einfach nur ... Traurig!


      Und @GIU würde jetzt wahrscheinlich antworten

      Was ich tun würde? Abhaken und weiterklicken...
      Auch wenn das nicht mit meiner Pressestelle abgeklärt wurde ... :D
      Rischtich :lach:
      Hätte, wäre, wenn läßt sich nämlich nur schwer einklagen.
      Also Mund abputzen und weiterbieten... bei einem anderen Anbieter!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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