Massenabmahnung durch "Order Online USA Inc." Lothar Kühnert, vertreten durch Rechtsanwälte Bode & Partner

    • Hier ein kurzes Update der Kanzlei Weiß & Partner:

      Update 12.05.2014: Staatsanwaltschaft Hamburg hat Strafverfahren eingeleitet

      Heute hat uns die Staatsanwaltschaft Hamburg mitgeteilt, dass gegen Herrn Torsten Riebe ein Strafverfahren anhängig ist. Nach dem Gesetz kann der Verletzte einen aus einer Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist, im Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend machen (so genanntes Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. der Strafprozessordnung).

      Im Weiteren verweisen wir auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg. Das gesamte Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg nebst eines Musters für einen solchen Antrag haben wir Ihnen HIER als PDF zur Verfügung gestellt.

      Quelle: Kanzlei Weiß & Partner
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wer am 22.10.2014 Zeit und Lust hat kann diese Veranstaltung in Hamburg besuchen:

      Amtsgericht Hamburg
      (Strafabteilungen Dez. 11-IV) Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg
      9 Uhr, Saal 142

      Update 01.10.2014: Amtsgericht Hamburg bestimmt Verhandlungstermine

      Mit Datum des 26.09.2014 teilt uns das Amtsgericht Hamburg
      (Strafabteilungen Dez. 11-IV) Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, in dem
      Strafverfahren gegen RA Torsten Riebe (231 Ls 32/14 - 3390 Js 28/13)
      nunmehr folgendes mit:

      "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

      es wurden folgende Hauptverhandlungstermine anberaumt:

      Montag, 15. Oktober 2014, 9 Uhr, Saal 142
      Fortsetzung Montag, 22. Oktober 2014, 9 Uhr, Saal 142 (naja, Montag ist der 20.....der 22.10.2014 ist Mittwoch)

      Das Gericht beabsichtigt, von der Entscheidung über den Antrag
      abzusehen, weil der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht
      geeignet (§ 406 Abs. 1 S. 5 StPO) ist.
      Eshandelt sich um ein komplexes Wirtschaftsstrafverfahren bei dem der
      Abmahnbetrug nur ein Teilaspekt ist. Es gab etwa 1800 Empfänger von
      Abmahnschreiben. Mit den zahlreichen bislang eingegangenen
      Adhäsiosanträgen werden unterschiedliche Schäden mit unterschiedlichen
      Begründungen geltend gemacht.

      Mit freundlichen Grüßen"
      Quelle: Kanzlei Weiß & Partner

      In diesem Zusammenhang ist auch der Beschluss des Amtsgericht Hamburg vom 07.10.2014 interessant:

      „Das Strafverfahren hat neben einem Serienbetrug im Zusammenhang mit
      Abmahnbriefen für ca. 1.800 Empfänger noch Untreue in 47 Fällen im
      Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften zum Gegenstand. Die Vorbereitung
      und Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Schöffengerichtist
      entsprechend aufwändig. Vor diesem Hintergrund überwiegt das Interesse
      an der Beschleunigung des Strafverfahrens das Interesse der
      Adhäsionsantragsteller, die mit unterschiedlichen Begründungen und
      divergierenden Betragsbegehren jeweils ersatzfähige Vermögensschäden in
      Höhe von „nur" dreistelligen Beträgen geltend machen.“

      Nachzulesen hier: https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/wenn-der-abmahnbetrug-zur-nebensache-wird.html

      Gruss
      magdalenas
    • Am 22.10.2014 wurde Torsten Riebe in Hamburg zu 2 Jahren Haft verurteilt.
      Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt X(
      ratgeberrecht.eu/wettbewerbsre…hren-haft-verurteilt.html
      Der ganze Abmahnbetrug ist vor Gericht wohl gar nicht verhandelt worden wenn ich mir das Urteil ansehe.
      Torsten hat wieder mal Glück gehabt........ wie schon andere Anwälte vor ihm. :lach:
      Und da sag noch einer Verbrechen (und Abmahnung) macht sich nicht bezahlt.

      Gruss

      magdalenas
    • Abmahnanwalt zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

      Der März 2013 war für eine Vielzahl von Online-Händlern ein Abmahnmonat. Die Kanzlei Bode und Partner verschickte in diesem Monat wohl 1.800 Abmahnungen. Alle hatten vermeintliche Verstöße gegen die Button-Lösung zum Gegenstand. Abmahnanwalt und Unterzeichner Torsten Riebe wurde jetzt verurteilt.


      Quelle:
      shopbetreiber-blog.de/2014/11/24/abmahnhalt-bewaehrung/