Abmahnungen Borussia Dortmund durch Kanzlei Becker & Haumann wegen Ticketverkauf bei ebay etc.

    • Man wird Mitglied indem man sich per FAX!!!! anmeldet
      und seine Rechte angibt

      und danach bekommt man ungehindert die Informationen über Ebay Mitglieder, die diese Rechte angeblich verletzen.

      Ich frage mich nur bei wie vielen schon eingebrochen wurde, die z.B. angeblich den Markenschutz Rolex verletzt haben weil sie eine Uhr verkaufen.

      Und ein angeblicher Rechteinhaber ihre privaten Daten bekommt.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Unser Themenmod hat ebay auf Verletzungen des Veri-Programmes hingewiesen. Er bekam einen nichtssagenden Sermon zurückgemailt, wonach der angebliche Rechteinhaber mehr oder weniger in Schutz genommen wird. ebay sieht sich demnach nicht in der Lage die Angaben der Veri-Teilnehmer zu überprüfen und Missbrauch zu unterbinden. So kommt BH nachweislich an Daten von Usern, die in den Grenzen des BGH Urteils gehandelt und weder Marken- noch Urheberrecht verletzt haben.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      So kommt BH nachweislich an Daten von Usern, die in den Grenzen des BGH Urteils gehandelt und weder Marken- noch Urheberrecht verletzt haben.

      Wie Becker und Haumann an die Daten kommen, dürfte jetzt geklärt sein. Ist sicherlich ärgerlich, aber wahrscheinlich schwer zu unterbinden. Ich würde mich da auf einen anderen Punkt konzentrieren. Wenn nachweislich weder Marken- noch Urheberrecht verletzt worden ist, was haben dann die Verkäufer zu befürchten, außer einer nervigen aber haltlosen Abmahnung? Hier geht es dann doch offensichtlich nur darum, eine Drohkulisse aufzubauen. Dieser muss man dann, so schwer das sein kann, einfach standhalten. Oder was schlägst du in einem solchen Fall vor?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Biguhu

      Wenn mich jemand zu Unrecht abmahnt kostet mich das Zeit, Geld und Nerven.
      Wer ersetzt mir dieses?
      Ich würde sehr wohl auch von Ebay Schadensersatz verlangen denn diese haben widerrechtlich meine Daten herausgegeben und damit als mindeste eine Datenschutzverletzung begangen.
      Diese Datenschutzverletzung kostet dann wie oben erwähnt, Zeit Nerven und Geld.
      Zeit, weil ich mich mit einem solchen Blödsinn auseinandersetzen muß, Nerven weil ich wegen einem solchen Blödsinn schlecht schlafe und Geld weil ich mich anwaltlich beraten lasse.
      Abgesehen von dem Geld und der Zeit für Brief schreiben,Einschreiben etc.

      Wenn ich jetzt meinen Stundenlohn ansehe, den ich als Freelancer verdienen würde kommt da einiges zusammen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Wir sind inzwischen so weit, dass wri den Abgemahnten empfehlen BH mitzuteilen, warum sie die Tickets verkaufen mussten und diese Vorgehensweise durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist, sie die Abmahnung zurückweisen und keine UE abgeben werden.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Selbst mit dem Abmahner Kontakt aufzunehmen ist eine denkbar schlechte Lösung. Man kann durchaus nicht ausschliessen, dass man sich durch unbedachte Äusserungen selbst an den Hacken kackt. Vor allem bei telefonischem Kontakt! Selbst eine Äusserung in Hinsicht "Ich habe die Karte(n) verkauft weil..." sollte unterbleiben.

      In Frage käme anwaltliche Hilfe. Die Kosten kann man sich zurückholen, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde.

      Zu beachten wäre, wie die Auktion gestaltet wurde. Ein Foto der Karte(n) ist völlig unschädlich, egal ob das Logo und/oder die Stadionmap gezeigt wurde, die auf der Karte aufgedruckt ist. Bedenklich wäre allerdings ein Bild der Map, wenn diese NICHT von der Karte stammt.
    • Bisher haben wir gute Erfahrungen mit dem nennen der Gründe nach BGH-Urteil gemacht. ausserdem haben wir immer eine modUE bweifügen lassen, wenn Logo oder Stadionplan benutzt wurden. Regelmässig kam dann das zurück:

      Sehr geehrter Herr ..........

      die abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht

      angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Zur

      Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich,

      in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu

      unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia

      Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im

      Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem

      wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben

      ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann

      anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von

      Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis)

      nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf

      anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um

      15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/

      werden).

      Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte

      Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens

      19.09.2014 an uns zurückzusenden.

      Hinsichtlich der Kostenfrage bzw. einer möglichen

      Ratenzahlungsvereinbarung stehen wir für Rückfragen auch gerne 2/2

      telefonisch zur Verfügung. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in

      der von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung



      Wenn der User dann die Frist verstreichen liess passierte nichts weiter.

      Das Team hat dann die BH-UE mal analisiert und stellte fest, dass nur der Ticketverkauf, die fehlende ATGB und die mehr als 15% über Normalpreis Gegenstand der UE sind, aber der "NMissbrauch" von Logo und Stdionplan nur im anschreiben benannt wurde.

      Wenn die eine UrhG-Verletzung abmahnen dürfen die nur 155,--€ an Gebühren nehmen, so aber zwischen 250,--€ und 1000,--€ verlangen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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    • @krennz...

      In dem Schreiben steht: "....es zu

      unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia

      Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im

      Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem

      wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben

      ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann

      anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von

      Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis)

      nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf

      anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um

      15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/

      werden)."

      Da fragen wir dann doch mal, wieso es 1) privat irgendwie verboten wäre, Eintrittskarten zu veräussern. Ist nicht, also wird hier auf Gewerblichkeit abgestellt (wegen der unterstellten Absicht, einen höheren Preis zu erzielen). Das daran festzumachen, dass man es als Auktion eingestellt habe, ist abstrus.

      2) Wäre zu fragen, ob es tatsächlich irgendwo eine Sofortkaufauktion gegeben hätte, die einen wesentlich höheren Preis hatte und somit dann mit tatsächlicher Gewinnabsicht eingestellt worden wäre.

      3) Dann die Frage ob vielleicht noch einige Auktionen mit Eintrittskarten vom gleichen VK gegeben hat... dann wäre der Verdacht auch wieder greifbar nahe, eine Gewerblichkeit unterstellen zu dürfen.



      Und wem dann die UE nicht abgenommen wurde (warum gibt man bei tatsächlich unberechtigten Abmahnungen überhaupt eine UE ab wenn sich durch Abgabe einer solchen ohne anwaltliche Hilfe meistens immer Fallstricke finden lassen?) und eine Zweite dann durch Fristverstreichung einfach ignoriert wird, darf sich nachher nicht wundern, wenn irgendwann, wenn man schon garnicht damit rechnet, plötzlich eine Klage ins Haus flattert. Das wäre dann die denkbar schlechteste Variante, die man hat wählen können.

      Man sollte bedenken: sind den Abmahnanwälten ihre Abmahnungen tatsächlich ernst, wird's nachher böse enden. Schiessen die nur in den Wind, werden die die Kosten des eigenen Anwaltes lieber schnell bezahlen und es nicht auf eine Klage ankommen lassen. das würde dann nämlich teuerer werden.
    • Ein User hat mal was von ATGB-Kontrallklage gechreiben. Der hat niewieder was von denen gehört :thumbsup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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