Abmahnungen Borussia Dortmund durch Kanzlei Becker & Haumann wegen Ticketverkauf bei ebay etc.

    • Abmahnungen Borussia Dortmund durch Kanzlei Becker & Haumann wegen Ticketverkauf bei ebay etc.

      Aus gegebenem Anlass möchte ich das Thema Abmahnungen bei Ticketverkäufen auffrischen. Seit einigen Monaten werden vielfach Ticketverkäufer bei ebay und anderen Verkaufsplattformen durch die Kanzlei Becker & Haumann in Namen von Borussia Dortmund abgemahnt. Bis vor einigen Tagen haben sich die meisten Betroffenen bei netzwelt.de ausgetauscht. Dort schloss man aber ohne Vorwarnung alle Verbraucherschutzforen; auch das Lesen ist nicht mehr möglich, so dass neue Informationsquellen von Nöten sein könnten.

      Worum ging es?

      Gerügt wurden angebliche Verstöße gegen die ATGB und die Verwendung des Logos von Borussia Dortmund, also auch markenrechtliche Verstöße. Erscheinen diese Abmahanung bereits dem Laien als sehr fragwürdig, so wurden sie auch von Juristen als möglicherweise rechtsmissbräuchlich eingestuft.

      Lesestoff:
      ipcl-rieck.de/news/61-news/541…nd-baumann-rechtsanwaelte
      kanzlei-heidicker.de/kanzleine…er-haumann-vom-21-09-2012
      anwalt.de/rechtstipps/soforthi…abmahnung-vom_032902.html
      anwalt-blog.com/abmahnung/meis…haumann-ticketverkauf-ab/

      Sollten von Netzwelt Vertriebene hierher finden, dürfen sie sich hier gerne zum Thema austauschen, wenn sie mögen.

      Ich hänge die erste Seite des Themas bei Netzwelt als Screenshot an und zitiere ein Post:

      so jetzt könnt ihr euch das durch lesen
      villeicht könnt ihr mir jetzt sagen wie ich das alles machen soll bzw wie ich da sin die unterlassungserklärung schreiben soll.

      Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Atgb unserer Mandantin und oder gegen markenrechtliche Bestimmungen Ihre Einzel und oder Dauerkarten von Borussia Dortmund über das Internetaktionshaus ebay veräußert und oder angeboten haben. Die ATGB sind mit dem Kauf der Eintritskarten Bestandteil des Ticketsvertrags geworden ( Karten habe ich selber über ebay erworben) Diese liegen in der Geschäfsstelle von Borussia Dortmund aus und sind jederzeit im Internet auf der Seite Borussia Dortmund abrufbar. Die Atgb gelten für den Erwerb und die Verwendung von Einrittskarten d.h. Einzel und oder Dauerkarten für Veranstaltungen im vin unserer Mandantschaft genutzten SIGNAL IDUNA PARK: Tickets dürfen nur ausnahmweise unter Beachtung gemäß Punkt 6 absatz 2 ATGB weitergegeben werden. Dort heißt es, wir zitieren wörtlich:

      dem Erwerb und oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
      das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und oder kommerziell zu veräußern
      Das Ticket im Fall der privaten Weitergabe zu einem höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, zu veräußern der Aufschlag von über 15 Prozenz zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten ist unzulässig.
      das Ticket an Personen weiterzugeben die aus Sicherheitsgründen und oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden
      das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben soweit diese nicht vom Gastverein beszogen wurden
      das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality oder Reisepakts weiterzugeben und oder zu verwnden.

      Bei jeder Weitergabe eines Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB HINWEISEN: aUF Verlagen des Veranstalters ist der Erwerber im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

      Konkret wurden für die Bundesligaspiele Borussia Dortmund gegen Freiburg und Borussia Münchengladbach in der Saison 2011/2012 auf der Internetplattform ebay von Ihnen unter Verwendung des unsere daten gebe ich nicht weiter natürlich.
      je eine Karte angeboten
      aufgrund des Verstoßes gegen die ATGB UNSERER Mandantin oder markenrechtiche Bestimmung der Verletzung der ATGB hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche
      auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Zahlung einer Vertragsstrafe.

      so das war es was heißt das jetzt für mich in kurz vorm bitte danke
      Bilder
      • netzwelt-bvb.jpg

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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Abmahnung von Borussia Dortmund durch Kanzlei Becker & Haumann

      Da ja bekanntlich das Netzweltforum geschlossen wurde und dort ein langer Fred über 20 Seiten zum Thema Abmahnung von Borussia Dortmund durch die Kanzlei Becker & Haumann existierte, soll hier ein Ersatzfred entstehen. Alternativ kann auch direkt im Rechti Forum unter rechti.de/forum/viewtopic.php?f=48&t=7209 gepostet werden.

      *** Edit by Admin ***
      Themen zusammengeführt und Doppelposting gelöscht
    • Ich wars nicht. :whistling:

      Ist bei mir auch aufgeschlagen
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Unberechtigte Abrufe über Veri Programm duch Becker und Haumann

      Hallo Leute,

      ich bin Admin vom Rechti.de Forum. Dort gibt es einen Fred der sich "Abmahnung BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen )" heisst.

      Becker und Haumann (BH) mahnt alle ebayer ab, die Tickets für Spiele des BVB Dortmund ins Netz stellt. Der BGH hat inseinem Urteil I ZR 74/06
      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…f345&nr=46269&pos=0&anz=1

      Festgestellt, dass Privatverkäufer die aus einer Notlage heraus die Karten verkaufen nicht an die ATGB gebunden sind.

      Wie können wir, die Admins und Mods, aber auch die User gegen BH wegen Missbrauchs des VeRI Programms vorgehen?

      Ich brauche konstruktive Vorschläge um handeln zu können. Hier gibt es viele Fachleute, die den Abgemahnten helfen könnten.

      Ich bedanke mich schon im Voraus für gute Ratschläge

      Das Forum findet Ihr unter rechti.de/forum/abmahnung-bvb-d-becker-und-haumann.48/

      Ist vom Team genehmigt.

      Grüsse

      Klaus

      Krennz/Kuerasser


      Anmerkung: Themen zusammengeführt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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    • Danke biguhu

      Um noch was zu dem Thema beizutragen

      rechtsanwaltmoebius.de/publika…n-Aufsatz-RalfMoebius.pdf

      oder

      de/magazin/schwarzmarkt-rechtliche-konsequenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten

      Und das sage ich dazu

      rechti.de/thread/fazit.7912/

      Bisher wurde von BH noch kein, mir bekanntes, Gerichtsverfahren eingeleitet um die Forderungen durchzusetzen.
      Eigentlich wird nur der Sermon der DFL mit den sozialverträglichen Ticketpreisen den Uasern um die Ohren gehauen und dann kommt nur nich heisse Luft oder garnichts.

      Von B.-MG wird ann ein Urteil des AG Fürth zur Einschüchterung der User angezogen, dass m.E. gegen einen Priwerblichen Verkäufer ergangen ist. Aber lest selber.
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    • Krennz schrieb:

      Von B.-MG wird ann ein Urteil des AG Fürth zur Einschüchterung der User angezogen, dass m.E. gegen einen Priwerblichen Verkäufer ergangen ist. Aber lest selber.

      Wie oft muss sich dich bitten, so zu formulieren, dass auch materieunerfahrene (die des Fußballs unkundige) nachvollziehen können, was du meinst? Diese falsche Abkürzung soll wohl für Borussia Mönchengladbach stehen und wenn du möchtest, dass man das Thema auch mal findet, dann kannst du nicht selbst erfunden Abkürzungen nutzen, ohne dass der Begriff hier jemals ausgeschrieben wird. Wenn du das schon als Admin bei rechti nicht beherzigst, dann tu es bitte wenigstens hier.

      Und nun zum eigentlichen Thema:

      Da Abmahnungen nicht zu meinem Fachgebiet gehören, stellen sich mir einige Frage, die ich nicht durch das Nachlesen von tausenden Posts beantwortet haben möchte (oder auch nicht). Von daher möchte ich dich bitten eine Zusammenfassung zu liefern:

      Was genau wird denn durch Becker & Haumann abgemahnt? Insofern die Betroffenen ihre Tickets privat weiter verkaufen, hat ja bereits der BGH entschieden, dass dies zulässig ist:

      lexetius.com/2008,3425

      oder

      lhr-law.de/magazin/schwarzmark…rkauf-von-eintrittskarten

      1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?

      Ja, private Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam.

      Markenrechtliche Aspekte dürften bei Privatverkäufen auch in der Regel nicht greifen, erst recht nicht, wenn die Marke sich auf dem Ticket selbst befindet und somit zur Identifikation dient:

      beindorff-ipland.de/index.php?id=94

      Ansprüche wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen können im Rahmen von Privatverkäufen in der Regel auch nicht geltend gemacht werden, da der Verkäufer rein privat und somit nicht im geschäftlichen Verkehr im Sinne des Markengesetzes handelt. Fraglich ist außerdem, ob die Abbildung des Tickets im Internet, auf dem sich das meist markenrechtlich geschützte Logo des jeweiligen Bundesligavereins befindet, überhaupt eine markenmäßige Benutzung darstellt, denn die Verwendung des Logos erfolgt ausschließlich zur Kennzeichnung des Angebots als ein solches für Karten der Spiele der entsprechenden Bundesligamannschaft. Die Abbildung des Logos auf der Karte wird also als Hinweis auf die Zuordnung des jeweiligen Vereins bzw. Stadions verstanden. Es fehlt somit an einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung im Sinne des Markengesetzes.

      Dass Kanzleien wie Becker & Haumann von vielen wie Aasgeier unseres Rechtssystems empfunden werden könnten, das kann ich noch nachvollziehen, aber sie sind dann doch zugleich recht zahnlose Tiger, wenn man ihnen klarmacht, dass sie sich den falschen ausgesucht haben, beim Übervorteilen mit einer Abmahnung. Was genau haben Becker & Haumann denn gegen private Verkäufer in der Hand, was ernst zu nehmen wäre?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • @biguhu

      was können die den echten Privatverkäufern vorwerfen?

      Lt,. BGH-Urteil I ZR 74/06 garnichts.

      Lt. ungeprüften ATGB der DFL-Vereine ein Verkauf als Auktion und nicht als Direktverkauf, Kaufpreis höher als 5 - 15 % über Preisaufdruck sowie kein Recht auf Weiterverkauf.

      Das BGH-Urteil erlaubt den Verkauf aus besonderen Gründen und gibt in seinem Urteil diese Gründe vor. Krankheit, berufliche Verhinderung, oder auch keine Lust.

      BH benutzt nun das Veri-Programm, um alle Anbieter von Tickets ausfindig zu machen, auch wenn sei regelkonform gehandelt haben, und sie abzumahnen. Da gibt es Forderungen von 250 bis 1000 € für angebliche Verfehlungen.

      Wobei, es gibt Aufsätze und Gutachten, die das Gehabe von BH ad absurdum führt.

      rechtsanwaltmoebius.de/publika…n-Aufsatz-RalfMoebius.pdf
      lhr-law.de/magazin/schwarzmark…rkauf-von-eintrittskarten
      123recht.net/Schalke-Tickets-Abmahnung-__f103192.html

      Und den Begriff Prviwerblichen Verkäufer (Privat aber eigentlich Gewerblichen Verkäufern) kommt hier doch öfter vor.

      Wobei Gewerbliche Verkäufer vom BGH abgestraft werden, weil sie "Schleichbezug" begehen und unter Verschleierung des Weiterverkaufs unrechtmässig Tickets erwerben und verkaufen. (Schwarzmarkt eben)
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      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Krennz schrieb:

      BH benutzt nun das Veri-Programm, um alle Anbieter von Tickets ausfindig zu machen, auch wenn sei regelkonform gehandelt haben, und sie abzumahnen. Da gibt es Forderungen von 250 bis 1000 € für angebliche Verfehlungen.

      Berichtige mich, wenn ich falsch liege, aber mir erscheint es so, dass die Rechtslage doch weitgehend geklärt ist. Becker & Haumann bauen lediglich eine Drohkulisse auf, durch die man sich nicht beeindrucken lassen darf. Mir ist bewusst, dass das nicht immer einfach ist und nervenaufreibend sein kann. Dennoch ist die Ausgangssituation ja nicht schlecht, wenn man sich einen Anwalt nimmt, der die aktuelle Rechtsprechung gut kennt. Der wird den Herren Becker & Haumann schnell vermitteln, wohin sie sich ihre Abmahnung stecken können. Gibt es denn Erfahrungswerte, ob die werten Herren gegen private Verkäufer auch vor Gericht ziehen. Und was ist dabei herausgekommen? Bei so vielen Betroffenen muss sich doch etwas ablesen lassen können.

      Krennz schrieb:

      Und den Begriff Prviwerblichen Verkäufer (Privat aber eigentlich Gewerblichen Verkäufern) kommt hier doch öfter vor.

      Bei gewerblichen Verkäufern, die meinen Tickets schwarz verkaufen zu müssen, habe ich kein Mitleid. Da sind die Abmahnungen dann sicher zu Recht ergangen. Über die müssen wir uns doch nicht unterhalten.
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    • biguhu schrieb:

      Der wird den Herren Becker & Haumann schnell vermitteln, wohin sie sich ihre Abmahnung stecken können. Gibt es denn Erfahrungswerte, ob die werten Herren gegen private Verkäufer auch vor Gericht ziehen. Und was ist dabei herausgekommen?

      Ich war so frei den Herren Raum zu geben.
      Antwort steht noch aus aber werde das gerne vertiefen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Bei den überschlägig ca 40 Fallen die wir behandelt haben ist mir von einer Klage seitens BH nichts bekannt.

      Ich verweise immer auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 von 2009 und sage den Betroffenen, dass sie, wenn sie Logo oder Stadionplan verwendet haben, eine modUE mit einem Anschreiben, in dem sie die Gründe für den Verkauf darlegen, an BH senden sollen.

      die modUE ist vom RA Wachs verfasst und beinhaltet kein Schuldanerkenntnis, sodass, erstmal, keine Zahlung fällig wird. Wenn BH Geld haben will muss er klagen.

      M.E. zieht da nicht nur das BGH-Urteil, sondern die DFL-Vereine verstossen auch gegen das vertikale Preisbindungsverbot gemäss GWB indem sie den Preis der Tickets deckeln und nur eine Aufwandspauschale zwischen 5 und 15 % als Aufschlag zulassen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Als Ergänzung:

      Vorgeworfen wird

      1. Die ATGB nicht abgebildet
      2. Auktion nicht als Sofortkauf beendet
      3. Preis höher als 15% über Kaufpreis
      4. /falls benutzt) VErwendung des BVB Logos
      5. (falls benutzt) Verwendung des Stadionplans

      Es werden auch Auktuionen bei der "Strafbemessung" herangezogen, die in der Vergangenheit lagen. (Wie kommt BH an diese Daten?)

      So dass "Strafen" zwischen 250€ und 1000€ in den Abmahnungen genannt werden.

      In der beigefügten UE bezeichnet sich der Verkäufer als schuldig und unterwirft sich der "Gerichtsbarkeit" des BVB (DFL) ausserdem verpflichtet er sich zur Zahlung der "Strafe" was bei der modUE des Ra Wachs, die er für Abmahnungen im Filesharingbereich entwickelt hat , nicht der Fall ist.

      @Aikon hat dann festgestellt, dass z.B. das Markenrecht bei Privatverkäufen nicht zum tragen kommt. Sodass ein selbstgemachtes Foto der "Ware" nicht gegen das Markenschutzrecht verstösst, da die Verwendung nicht innerhalb gewerblicher Aktivitäten erfolgt.

      @ GIU, wie soll ich dein Posting verstehen?

      Hast Du BH angemailt?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich stelle jetzt nochmal die Frage an die Fachleite der ebay Auktionen.

      Wie kommt Becker und Haumann an die Daten der User, die BGH-Urteilskonform gehandelt haben?

      Prüft das Veri-Programm oder die nachgeschalteten Prüforgane nicht die berechtigte Grundlage, oder kann sich jeder vermeintliche Rechteinhaber anmelden um unliebsame Zeitgenossen mundtot zu machen?

      Wenn das so ist wäre ebay für wetliche meiner Freunde als Handelsplattform , die meine Aufträge abarbeiten, gestorben.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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    • Krennz schrieb:

      Wie kommt Becker und Haumann an die Daten der User, die BGH-Urteilskonform gehandelt haben?

      Diese Frage sollte an einem konkreten Beispiel angegangen und nicht pauschal in der Raum geworfen werden. Wir bräuchten hier also erst einmal den konkreten Sachverhalt hinsichtlich eines Betroffenen und dann wären die entsprechenden Passagen der Urteilsbegründung des BGH zu zitieren, anhand derer die Markenrechtsverletzung zu verneinen ist. Danach sehen wir weiter.
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    • Die Frage, die sich mir stellt:
      Wenn die Markenrechtsverletzung zu verneinen ist und Ebay trotzdem die Daten herausgegeben hat (meiner Meinung nach die wahrscheinlichste Ursache wie die Anwälte an die Daten kommen), dann dürfte Ebay sich einer schwerwiegenden Datenschutzverletzung schuldig gemacht haben.

      Inwieweit könnte Ebay dann schadensersatzpflichtig sein?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ein Themenmod hat sich mit den Veri-Leuten von Ebay in Verbindung gesetzt um rauszukriegen wie BH an seine Daten kam. Es kamen mehr oder weniger belanglose Antworten zurück. (wurde im geschützten Bereich abgehandelt)

      Soweit ist klar. BH hat sich als Vetreter von BD, Zwietracht Braunschweig, Werder Bremen, und anderen Vereinen über die Veri-Erklärung Zugang zu den Verkäuferdaten verschafft.

      Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen werden zwar in den Abmahnungen erwähnt, sind aber nicht Gegenstand der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Dort wird der Ticketverkauf als solches Gegenstand der UE. Wird eine modUE berzüglich Marken- und Urheberrechtsverletzungen abgegeben reagiert BH mit einem Schreiben bezüglich DFL-Vereinbarungen, Fairnes beim Ticketverkauf etc. und erkennt die modUE nicht an. Es kommt allerdings dann nach einer gewissen Zeit nichts mehr. Klage seitens BH wurde bisher nicht erhoben.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Ich stelle jetzt nochmal die Frage an die Fachleite der ebay Auktionen.

      Wie kommt Becker und Haumann an die Daten der User, die BGH-Urteilskonform gehandelt haben?

      Prüft das Veri-Programm oder die nachgeschalteten Prüforgane nicht die berechtigte Grundlage, oder kann sich jeder vermeintliche Rechteinhaber anmelden um unliebsame Zeitgenossen mundtot zu machen?

      Wenn das so ist wäre ebay für wetliche meiner Freunde als Handelsplattform , die meine Aufträge abarbeiten, gestorben.

      Ich bin selbst Mitglied des Veri Programms. Wenn ich einen User melde, bekomme ich seine Daten. Ohne weitere Rückfragen. Bei der Anmeldung schiebt ebay den sorgsamen Umgang auf das Mitglied.
    • Ohne weitere Prüfung werden Daten weiter gegeben? An jeden x Beliebigen?
      Meine persönlichen Daten?
      Das ist wirklich heftig.

      Und wenn danach bei mir eingebrochen wird darf ich dann Ebay in Haftung nehmen????

      Abgesehen davon, dass das Veri Programm schon ein wenig durch Gerichte beklopft wird:

      lhr-law.de/magazin/marken-und-…ten-mittels-veri-programm

      damm-legal.de/tag/veri
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    • Das Veri Programm ist mal wieder typisch Ebay:

      Das Programm ist simpel gestrickt. Die Meldung von rechtsverletzenden Inhalten auf eBay funktioniert so, dass sich der Markeninhaber per Fax bei eBay für das VeRI-Programm anmeldet und eine entsprechende Erklärung abgibt, um dann angebliche Verstöße gegen Marken- oder Urheberrechte per E-Mail anzeigen zu können.


      abmahnschutzbrief.de/veri-prog…tzender-inhalte-auf-ebay/


      Mit einem Fax kann ich also ungehinderten Zugriff auf die Daten anderer Menschen erlangen, Privatadressen etc.....

      Wahnsinn
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)