Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • maubec01 ist ein Betrüger, J. Timm

      Hallo,
      auch ich habe mit maubec01 zu tun.
      Ich hatte ein Neufahrzeug eingestellt und das Angebot nach ca. 3 Std. wegen Fehlern beendet. maubec01 hatte EUR 450 geboten und mich jetzt nach knapp 4 Wochen kontaktiert und fordert die Herausgabe des Fahrzeuges (Wert ca. 20.000€).
      Im Folgenden seine Mail:



      "Guten Tag Herr XYZ,





      mit Bedauern stelle ich fest,daß Sie am 23.3.2013 den
      Ebay-Artikel Renault Traffic 2.0 dci 9-Sitzer mit der
      Ebayartnr.: 290885026884 vorzeitig beendet haben.


      Da ich zum Zeitpunkt Ihres Handelns der Höchstbietende
      war,ist es im gegenständlichen Fall zu einem Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir
      über den Renault Traffic 2.o dci 9-Sitzer gekommen.


      Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu
      nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den
      ausstehenden Betrag überweisen kann.


      Hierfür setze ich eine Frist bis zum 4.5.2013.


      Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine
      Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging
      daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag
      festhalten wollen.


      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.


      Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich
      meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durchsetzen
      lassen.





      Mit freundlichen Grüßen


      J.Timm (maubec01)"
      Ich vermute stark, dass es hier viele Geschädigte gibt, bitte meldet euch hier. Wenn wir vor Gericht nachweisen können, dass er in betrügericher Absicht handelt sind alle mit ihm geschlossenen Kaufverträge (ob zustande gekommen oder nicht) nichtig.
      Hat jemand seine Adresse oder schon Post vom Anwalt bekommen?
      Wie bekommt man die Gebotsübersicht? Die verlinkte ist etwas unklar, ich sehe hier nicht alle seine Gebote. Aber die Anzahl der Streichungen spricht für sich...
    • Theo- bevor Du es komplizierter machst, als es ist, mein Vorschlag zur Vorgehensweise (wohlgemerkt bin ich kein Richter, nur normaler, ahnungsloser Ebayuser ;) )

      Suche Dir einen Anwalt, fechte den Kaufvertrag umgehend an.

      Du hast zum einen den Fehler mit dem Zulassungsdatum gemacht, viel mehr erkenne ich beim Überfliegen des Angebotes nicht.

      Hat maubec denn auch auf die zweite Auktion geboten ?

      Interessant für den Anwalt wird sein, dass

      1. eindeutig im Angebot steht, dass es wegen eiens Fehlers beendet wurde.
      2. der Artikel mit korrigierten Fehlern erneut online gestellt wurde
      3. Du geschrieben hast "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" - das sieht Ebay zwar nicht so gerne, aber sollte meiner Meinung nach Bestandteil des Kaufvertrages sein, sofern denn einer zustande gekommen ist
      4. Du eine 7 Tages-Frist im Angebot stehen hattest - da hätte sich der Bieter auch mal was schneller melden können - ach nein, ich vergas, das kann er ja nicht, weil er ja abwarten muß, bis die Zeit für die unverzügliche Anfechtung vorbei ist *ironieoff*

      Ob es dann noch relevant ist, dass der Kaufwille des Bieters strittig ist, kann ich nicht sagen, aber ich würde ersteinmal versuchen, mich vom eventuell geschlossenen Kaufvertrag zu lösen anstatt einen Rechtsmißbrauch / fehlenden Rechtsbindungswillen oder gar das böse B-wort nachweisen zu wollen.

      Wende Dich an einen Anwalt, das ist meine Meinung.

      Uuups - das wichtigste vergessen, sorry - immer schön speichern ;) Erster Verkauf, zweiter Verkauf, Schriftverkehr etc. Sollte tatsächlich ein Richter entscheiden müssen, sind die Sachen bei Ebay längst aus dem System geworfen worden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas75 ()



    • @Theodor (deinen Nick mag ich hier nicht zitieren)

      Du solltest mit deinen Äußerungen ein wenig vorsichtiger sein. Eine Betrugsabsicht vermag ich hier nicht erkennen. Es liegt eine eindeutige Kaufabsicht des Bietenden vor. Vielmehr hast du so alles falsch gemacht, was falsch zu machen ist. Noch dazu trittst du als gewerblicher Käufer auf, was eine zusätzliche Sorgfaltspflicht beim Eingehen von Rechtsgeschäften mit sich bringen dürfte. Ich sehe zur Zeit wenig Möglichkeiten, aus der Nummer wieder heraus zu kommen.

      Nur am Rande angemerkt: In deinem Angebot fehlt die Widerrufsbelehrung. Du beachtest damit nicht die gesetzlichen Pflichten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,
      danke für die Tipps...
      In diese Richtung habe ich auch gedacht, ich habe heute erst einmal nur zurück geschrieben, "die Streichung Ihres Gebotes wurde Ihnen durch Ebay mitgeteilt. Das Angebot wurde beendet, da es einen Fehler enthielt. Ein Kaufvertrag kam nicht zustande.".
      Auf die neue Auktion hat er dann auch nicht mit geboten, sein Ziel hatte er ja erreicht...
      Ich werde jetzt einmal abwarten, bis das Schreiben vom Anwalt kommt und das dann mal einem Anwalt vorlegen.


      Was die Betrugsabsicht angeht:
      In diesem Thread gibt es bereits 2 weitere User, die mit der gleichen Masche des Herrn konfrontiert sind.
      Aus dem Profil von maubec01 (Mitglied seit dem 11.03.2013, 16 Bewertungen von 1€ Auktionen) ist ersichtlich, dass er 1399 Gebote auf 519 Artikel abgegeben hat und davon 131 Gebote zurück gezogen hat. Das sind 131 eingegangene Kaufverträge, die maubec01 widerrufen hat. Ich glaube, da kann man schon von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen...
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Was die Betrugsabsicht angeht:
      In diesem Thread gibt es bereits 2 weitere User, die mit der gleichen Masche des Herrn konfrontiert sind.
      Aus dem Profil von maubec01 (Mitglied seit dem 11.03.2013, 16 Bewertungen von 1€ Auktionen) ist ersichtlich, dass er 1399 Gebote auf 519 Artikel abgegeben hat und davon 131 Gebote zurück gezogen hat. Das sind 131 eingegangene Kaufverträge, die maubec01 widerrufen hat. Ich glaube, da kann man schon von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen...

      Und was hat das gewerbliche Handeln mit einer mutmaßlichen Betrugsabsicht zu tun? Der rechtswidrige Vermögensvorteil, der für einen Betrug notwendig ist, kommt erst ins Spiel, wenn sein Handeln als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist. Dir gegenüber hat er aber eine eindeutige Kaufabsicht geäußert. Das ist leider im Gegensatz zu deinem Handeln erst einmal rechtlich soweit korrekt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Thomas75 schrieb:

      Wenn Du Dich mit anderen austauschen möchtest, frag mal diese drei, wie es denen zur Zeit geht oder lade sie hierhin ein:



      Vielen Dank! Werde sie kontaktieren...
      Ich glaube da kann man schon von gewerbsmäßigem Betrug reden. maubec01 hatte sicher nie vor, die Artikel zu einem reellen Preis zu kaufen. Dass er ein Iphone 5 nicht für 117€ und einen Renault Trafic nicht für 450€ bekommt, dass ist ihm auch klar. Er spekuliert nur auf Leute, die Ihre Angebote beenden und von denen er dann Schadensersatz verlangen kann.
      Danke nochmal für die Links!
    • Wurde auch von maubec01 angeschrieben...vorzeitig beendete Auktion..Schadenersatzansprüche......der verdient damit wohl sein Geld.....

      mit Bedauern stelle ich fest,daß Sie am ......... den Ebay-Artikel .......... mit der Nr..............
      vorzeitig beendet haben.

      Da ich zum Zeitpunkt Ihres Handelns der
      Höchstbietende war,ist es im gegenständlichen Fall zu einem Kaufvertrag zwischen
      Ihnen und mir über den ..................... gekommen.

      Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre
      Bankverbindung zu nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen
      und Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen kann.

      Hierfür setze ich eine Frist bis zum
      4.5.2013.

      Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes
      eine Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich
      ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag
      festhalten wollen.

      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher
      zweifelsfrei fest.

      Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen
      hören,werde ich meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines
      Rechtsanwaltes durchsetzen lassen.



      Mit freundlichen Grüßen

      J.Timm (maubec01)


      *** Edit bay Admin ***
      Schriftgröße editiert. Hier wird nicht geschrieen!
    • Sagen wir mal so, meine persönliche Meinung ist, die ja leider in diesem Punkt offenbar nicht so ganz mit dem deutschen Rechtssystem konform geht, "da stimmt was nicht" ;) . Und Du siehst an dem TE-Fall, wo sich dieser Bieter geziert hat, den Schnäppchenpreis für das neue Telefon zu zahlen (ja, ich hab grade mal den ganzen Thread gelesen), worauf es ihm ankommt. Das ist (meiner Meinung nach) nie und nimmer ein gewerblicher An- und Verkäufer, der hätte doch das neue I-dings mit Kußhand genommen.

      Also wissen wir alle, wovon wir reden. Wir reden darüber aber ohne die bösen B-Wörter, weil das zu beweisen wäre. Und das ist schwieriger, als Du denkst. Und selbst wenn Du was Konkretes in der Hand hast, mußt Du ersteinmal einen Richter finden, der sich das auch mal anguckt und versteht und dann auch noch der Meinung ist, dass der B (ieter) auch tatsächlich den B-Wort-Titel tragen darf.

      Das ist wirklich schwierig, wenn ich das mal so einschätzen darf. Auf der anderen Seite begrüße ich es, wenn mal jemand Bewegung in die Sache bringen würde und tatsächlich mal ein Gericht zum Schluß käme, dass das nicht erlaubt ist. Und dann noch ein Gericht und noch eins und dann lohnt sich die Sache schon gar nicht mehr oder Ebay schafft den Abbruchbutton ab oder überlegt sich sonstewas für ne Lösung.

      Interessant fänd ich jetzt noch die Region wo der Bieter herkommt. Der scheint ja den Account extra dafür eingerichtet zu haben. Vom Namen her sagt er mir nichts.

      Ich glaube auch nicht, dass es schon Foren dafür gibt, denn der Bieter ist ja recht frisch.

      Was meinen denn die Foris, die etwas mehr "Recht haben" als ich ? Könnte man aus den standadisierten Aufforderungen etwas herleiten ?
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Noch eine Frage: Gibt es noch andere Foren, in denen sich Betroffene von maubec01 austauschen? Ich konnte nichts mehr finden aber würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas weiß und mir einen Link posten könnte.
      Danke!
      Moin, fliegen hier Dichtungsringe schon wieder tief??
      Sind "unsere" Antworten nich "gut genug".
      Eines weiß ich aber, auch du wirst mit Unterhose an den Knöcheln nicht schnell genug rennen können!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Getroffene sind du und deine Kollegen "Nichtsversteher" allemal!
      Nicht getroffen hat aber wohl ... ahja, ihr hattet einen Regenschirm dabei!
      Jetzt hast du einen KV an der Bcke und solltest nach Überweisung der aufgerufenen Summe schnellstens versenden.
      Du brauchst hier und im Inter-nett gar nicht weiter zu suchen ...
      Solltest du dich jetzt versteigen und mir einen KV unterstellen .... du hast noch keinen KV mir ggü. erfüllen müssen :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Noch eine Frage: Gibt es noch andere Foren, in denen sich Betroffene von maubec01 austauschen? Ich konnte nichts mehr finden aber würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas weiß und mir einen Link posten könnte.
      Danke!

      Du kannst doch mit Google umghen. Dann fütter doch mal Google mit dem ebay-Namen, dann kannst du deine Frage doch selbst beantworten.

      Thomas75 schrieb:

      Was meinen denn die Foris, die etwas mehr "Recht haben" als ich ? Könnte man aus den standadisierten Aufforderungen etwas herleiten ?

      Mir geht es da ein wenig wie forenuser. Wir haben hier nun schon dutzende Threads zu dem Thema, da es offenbar immer mehr Zeitgenossen gibt, die dieses Geschäftsmodell entdeckt haben (das übrigens nur deshalb funktioniert, weil viele Verkäufer sich über Kaufrecht keine Gedanken machen wollen oder es ihnen schlichtweg egal ist). In diesen Themen sind doch bereits mögliche Auswege inkl. einzelner Urteile aufgezeigt worden. Ich will das hier in Kurzform zusammenfassen:

      Zunächst einmal besteht ein Kaufvertrag zwischen Abbrecher und Bieter. Mögliche Wege, dort herauszukommen:

      1. Es gab tatsächlich einen Anfechtungsgrund zB nach §119 BGB bzw. den ebay-AGB. Dann muss man diese Anfechtung auch rechtskonform gegenüber dem Bieter geäußert haben. An einem dieser beiden Punkte scheitern aber fast alle, die sich so übel behandelt fühlen. So auch Theodor und wahrscheinlich auch julian. Die meisten Betroffenen schildern ihren Fall nicht detailliert, erwarten aber dennoch Hilfe.

      2. Man findet ein Gericht, dass einen Verstoß gegen §242 BGB erkennt, weil der Käufer nicht wirklich davon ausgehen kann, die Ware so billig zu bekommen: siehe Porsche-Urteil. Das dürften aber nur sehr seltene Einzelfälle sein.

      3. Man weist einen Rechtsmissbrauch der Bieters nach. Dafür reicht es aber nicht, dass man ihm eine sehr große Zahl an niedrigen Geboten zuordnen kann. Jedem steht es frei, auf Abbrüche zu spekulieren und dadurch Schnäppchen zu machen. Dass der Bieter dadurch schnell in die Gewerblichkeit geraten kann, ist eine andere Schiene und ist für den Kaufvertrag unerheblich. Nachzuweisen ist vielmehr, dass gar keine Kaufabsicht beim Bieter vorlag. Das dürfte grundsätzlich recht schwer sein. Erst dann darf man sich auch darüber Gedanken machen, ob eine Strafbarkeit nach §263 StGB vorliegen könnte, sprich Betrug.

      Für den konkreten Fall von maubec01 sehe ich übrigens, dass er stets den Kaufwillen klar äußert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.