Das wäre zumindest eine Möglichkeit....
1. "Abbruch mit Verkauf an den Höchstbietenden"
2. "Abbruch mit Gebotsstreichung und trotzdem Verkauf an den Höchstbietenden"
Also nur diese zwei Abbruchmöglichkeiten.
Wie gehabt, nur anders geschrieben, dass man es auch verstehen kann.
1. "Abbruch mit Verkauf an den Höchstbietenden"
2. "Abbruch mit Gebotsstreichung und trotzdem Verkauf an den Höchstbietenden"
Also nur diese zwei Abbruchmöglichkeiten.
Wie gehabt, nur anders geschrieben, dass man es auch verstehen kann.