Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • biguhu schrieb:

      So ein Schmarn! Die Rechtsvorschriften sind in Bayern die gleichen wie in Westfalen.
      Die Vorschriften schon, die Auslegungen nicht! Lass dich mal mit Gras im Berlin-Neuköln oder in München-Harlaching erwischen, Du wirst Dich wundern wie unterschiedlich das behandelt wird...

      Ausserdem, dass hab ich auch schon 10!!!!!! mal geschrieben, hat mein Fall nix mit dem Urteil zu tun, weil ich nicht abgebrochen habe!!!
    • biguhu schrieb:

      Recht in Bezug auf was? Du solltest bei all deiner Euphorie auch bedenken, dass Anwälte ihrem Mandanten gerne recht geben, weil sie dann ihren Mandanten behalten und wenn es dann schiefgeht, trotzdem ihr Geld bekommen, nämlich vom jenem Mandanten.
      boah... echt lieber Uhu.... jede Deiner Antworten ist so voll von negativem, dass ich es kaum aushalten kann.... Ich würde mich freuen, wenn du nicht mehr auf meine Fragen antwortest!!

      Ich mag Menschen die versuchen Energie zu geben und nicht die versuchen diese zu entziehen. Danke!!

      Ausserdem kostet mir der Anwalt nix....
    • Schwabinger schrieb:

      Ausserdem, dass hab ich auch schon 10!!!!!! mal geschrieben, hat mein Fall nix mit dem Urteil zu tun, weil ich nicht abgebrochen habe!!!
      Solange du dein Behauptung nicht nachweisen kannst, hat das Urteil für dich höchste Relevanz. Außerdem bringst du doch diese Argumentation ständig ins Spiel.

      Schwabinger schrieb:

      Die Vorschriften schon, die Auslegungen nicht!
      Mit diesem Totschlagargument kannst du natürlich jedes Urteil in Zweifel ziehen, selbst diejenigen des BGH. Na dann, alles Gute vor Gericht...

      Schwabinger schrieb:

      Lass dich mal mit Gras im Berlin-Neuköln oder in München-Harlaching erwischen, Du wirst Dich wundern wie unterschiedlich das behandelt wird...
      Was ein BTM-Fall mit deinem zivilrechtlichen Verfahren zu tun hat, das wirst allein du wissen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schwabinger schrieb:

      boah... echt lieber Uhu.... jede Deiner Antworten ist so voll von negativem, dass ich es kaum aushalten kann.... Ich würde mich freuen, wenn du nicht mehr auf meine Fragen antwortest!!

      Ich mag Menschen die versuchen Energie zu geben und nicht die versuchen diese zu entziehen. Danke!!
      Das mag dir negativ vorkommen, aber wenn du Videos mit fragwürdigen, weil veralteten rechtlichen Tipps einstellst, sehe ich mich gezwungen, darauf hinzuweisen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass jemand diese Ratschläge befolgt und böse reinfällt. Mirabella hat im Übrigen damit recht, dass dir von anderen bereits die richtige Vorgehensweise in deinem speziellen Fall erläutert worden ist. Anstatt den Rat von schmatter und hotel anzunehmen, stellst du lieber irgendwelche abstrusen Theorien über bayerische Gerichte auf.

      Schwabinger schrieb:

      hat denn überhaupt mal jemand mit dem Besagten prozessiert???
      Ja, ist in diesem Thread auch nachzulesen. Das können wir dir aber nicht auch noch abnehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schwabinger schrieb:

      boah... echt lieber Uhu.... jede Deiner Antworten ist so voll von negativem, dass ich es kaum aushalten kann..
      Ja, Biguhu fallen langsam aber sicher die Federn aus
      und deine Situation wird dadurch auch nicht besser.

      Die ist nicht so positiv, wie du das siehst, da sich alles nur auf deine
      Darstellung und Sicht der Dinge stützt.

      Wird den Richter nun nicht sonderlich beeindrucken.
      Mach das aber ruhig so, wie du es möchtest, einbezahlt in die RSV hast du ja bestimmt lang genug.

      Dann wird die halt jetzt auch mal beansprucht.

      Viel Glück, vielleicht läuft ja auch alles gut und das ganze Bla Bla
      war unnötig.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Vielleicht sollte Wollmilchsau einfach die Leute als Zeugen benennen, die entweder dabei waren, als er plötzlich feststellte, dass die Auktion abgebrochen war, er völlig verdutzt zu seiner Lebensgefährtin sagte: Was ist denn da los?
      Dazu hat er dies, noch vor Neueinstellung, jeder Menge Kollegen, Freunden, Nachbarn usw. erzählt, die das vor Gericht bestätigen können..................

      "Stellt euch vor, habe was bei eBay eingestellt und plötzlich war die Auktion weg, gestern reingeschaut und konnte meinen Augen nicht trauen".

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Natürlich dich.
      Ach so!

      Kein Problem, da bin ich!


      Mirabella Neumann schrieb:

      dass ein Richter nicht zu überzeugen ist.
      Doch, immer!

      Am besten geht das, wenn man gleich Beweise für seine Geschichte mitnimmt.
      Sonst bleibt es halt nur eine Geschichte.

      Wollmilchsau schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:



      ... obwohl du gar nicht konkret weißt, wie der VK zu agieren gedenkt?
      Doch... steht durchweg zwischen den Zeilen!

      VK verlässt sich darauf, daß seine Geschichte gut genug ist und keine anderen Schlüsse zulässt.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Dann frage ich dich doch einmal:

      Wenn es gegenteilige Urteile gibt, die das Recht auf Schadenersatzansprüche bei berechtigten Abbrüchen verwehren oder wenn es in den eBay-AGB eindeutig steht, dass bei technischen Problemen irgendwas passieren kann, wofür weder eBay noch ein Verkäufer die Verantwortung trägt, ebenfalls kein Kaufvertrag zustande kommt?

      Dass die von schwabinger angesprochenen Dinge tatsächlich passiert sind, hatte doch oldschmatterhand mit Verlinkungen eindeutig dokumentiert.

      Natürlich ist/war es der falsche Ansatz des TE hier Richtung Rechtsmissbrauch argumentieren zu wollen.
      Er hatte schlicht und einfach nichts mit dem Auktionsabbruch zu tun und hat diesen nicht zu verantworten, was nach geltendem Recht einen Schadenersatzanspruch eines Bieters wohl eher ausschließt.

      Klar, muss die Geschichte auch belegt werden, Zeugen wären super, Screens genial, wenn eBay die Geschichte noch bestätigen würde.......... noch besser.
      Aber hier einfach zu schreiben, dass ein Anspruch bestehen würde, seitens des Bieters........... mit den einseitigen Infos des VK (von denen wir nicht wissen, ob sie stimmen) halte ich für etwas (völlig) übertrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Mir ist noch was wichtig, damit ich hier nicht falsch verstanden werde:

      Ich mag solche Käufer auch nicht!

      Besonders bei Abbruchjägern würde ich mir wünschen,
      dass keiner von denen auch nur einen Euro sieht.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wenn die Geschichte belegbar ist, handelte es sich nicht um einen Käufer, sondern nur um einen Anspruchsteller.
      Denn wenn wir davon ausgehen, dass bei eBay innerhalb technischer Probleme gar keine Kaufverträge entstehen können, haben wir auch keinen Käufer mit Kaufvertrag.

      Abbruchjäger/jeder ganz normale Bieter bei unberechtigten Abbrüchen und ohne irgendwelche technischen Problemen haben sehr wohl einen Kaufvertrag und auch berechtigte Ansprüche (die natürlich moralisch angezweifelt werden können, aber diese Gedanken ändern nichts an den Ansprüchen).
    • Zu einem Richterspruch kommt es ohnehin nur dann, wenn der Bieter das Prozessrisiko eingeht bzw. PKH bekommt.
      Ich würde seinem Herrn RA noch einmal klipp und klar mitteilen, dass der Abbruch seitens Ebay erfolgte ohne jegliche Einflussnahme seitens VK.
      Dass dieses Phänomen als technisches Problem mehrfach auftrat, im Zusammenhang mit dem neuen Zahlungssystem bzw. dessen Widerruf stand und 2012 auch in der Ebay-Community unter Einbeziehung der Community-Managerin besprochen und dokumentiert wurde, was heute noch nachzulesen ist.