Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Pandora schrieb:

      Und würde einem Abbruchjäger per se kein Schadensersatz zustehen, dann wohl auch aus anderen "Maschen" nicht.

      Hä? Warum sollte einem Abbruchjäger kein Schadenersatz in Fällen zustehen, wenn er keinen Abbruch jagt? Wir leben hier in einem Rechtsstaat! Da kriegen die widerwärtigsten Leute Schadenersatz für Rechtsverletzungen zugesprochen, die ihnen tatsächlich (!) widerfahren sind, und das ist auch gut so.

      Nochmal - das von dir genannte zweite Urteil hat überhaupt nichts mit dem Abbrechen von Auktionen zu tun. Und es gab auch keine Behauptungen, der Typ hat nachweislich mehr als den Marktwert geboten. Das ist keine Abbruchspekulation und auch nicht ein unerkannter Einzelfall einer solchen; wenn Spekulanten regelmäßig mehr als den Marktwert bieten würden, müßten sie bei 90% ihrer "Auktionen" draufzahlen und hätten kein Geschäftsmodell.


      Pandora schrieb:

      Das "nicht mitbieten" oder das sich trotz Wissens um die neue Auktion erst nach einem halben Jahr melden ?

      Sag mal, wie wäre es, wenn du die Urteile, von denen du sprichst, mal eigenständig lesen würdest? Die landgerichtlichen Feststellungen hat der BGH doch zusammengefaßt, so u.a.:

      Zwar begründe die einem "Abbruchjäger" eigene Absicht allein noch keinen Rechtsmissbrauch. Im gegebenen Fall komme jedoch hinzu, dass die Kläerin die Möglichkeit gehabt hätte, ihr Gebot zu wiederholen, nachdem der Beklagte das Motorrad zum zweiten Mal zum Verkauf bei eBay eingestellt habe. Der Zeuge H. habe bestätigt, davon Kenntnis erlangt zu haben. Durch einen Neuerwerb hätte die Klägerin der - naheliegenden - Wahrscheinlichkeit entgegengewirkt, dass der Beklagte das Motorrad einem Dritten übereigne.
      (Rn. 11)

      Bereits das nicht erneute Mitbieten ist ein Indiz für Rechtsmißbrauch, weil damit die Übereignung an einen anderen und somit die Unmöglichkeit der Leistung aktiv befördert wird. Klaro?

      Das halbe Jahr kommt in gänzlich anderem Zusammenhang vor; das Landgericht hat den Einwand, es sei Ware und nicht Geld gefordert worden, nicht gelten lassen, weil die Ware zu dem Zeitpunkt längst weg war:

      Vielmehr habe sie - in der Annahme, der Beklagte werde das Motorrad zwischenzeitlich anderweitig veräußern - bis zur gerichtlichen Inanspruchnahme mehr als ein halbes Jahr gewartet.

      Ich wage mich jetzt mal weit hinaus und verlange eine Transferleistung von dir. Ersetze "mehr als ein halbes Jahr" durch "mehr als zwei Wochen" und beurteile, ob das was an der Konstellation (=die Ware ist längst weg) ändert.

      Außerdem steht da was von gerichtlicher Inanspruchnahme, wer nachrechnen will, findet ein ca. 2 Monate früher liegendes Datum für einen Anwaltsbrief und damit eine Zeitspanne von ca. 5 Monaten (Ende Januar - Anfang Juli). Ob die Ware davor bereits davor per Nachrichtensystem, E-Mail oder schriftlich gefordert wurde, geht nicht hervor. So oder so, bei dem Satz geht es erkennbar nicht ums nicht melden, sondern darum, wann das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde: das Einklagen der Ware im Antrag ist eine reine Schutzbehauptung gewesen. Vom Rechtsmißbrauch war das LG, s.o., aber bereits vorher überzeugt.

      Manchmal wünschte ich - nimms mir nicht übel -, daß mehr Poster hier zu konzentrierter und zusammenhängender Lektüre fähig wären.
    • biguhu schrieb:

      Dass der BGH dies jetzt anders sieht, heißt noch lange nicht, dass andere Gerichte nun auch alle umschwenken müssen, man wird aber an der Entscheidung nur schwer vorbei kommen. Kassiert worden, wie du es ausdrückst, ist da schon gar nichts. Die Urteile haben weiterhin bestand und können auch in Zukunft so nicht ausgeschlossen werden. Und: es wird weiterhin auf den Einzelfall ankommen: Wie definiert man einen Abbruchjäger und wie weist man das Abbruchjäger-Dasein nach? Wann ist der Bieter ein Abbruchjäger und wann jemand, der sein Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hat, Ware sehr günstig zu ersteigern, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen? Ein Freibrief für alle Verkäufer ist das Urteil des BGH schon gar nicht, wie man sieht.
      Lieber Uhu, wenn Du mal hochscrollst siehst Du wie das Thema dieses Threads heisst. Darauf bezieht sich das gamze und niemand bestreitet wohl, dass es bei diesem Herrn um einen Abbruchjäger handelt. Wichtig wohl für alle Geschädigten, dass der gute nicht Besitzer des accounts war.
      Ja... ich war anderer Meinung als das OLG Hamm. Aber, meine Argumentation ging exakt in die Richtung der Begründung des aktuellen BGH Urteils. Vielleicht haben die Richter hier ja mitgelesen;-)) Ist ganz schon schwer zu sagen, dass man nicht im Recht war, gell??;-)

      Meine Rechtsauffassung war halt auch vorher schon die des BGH und nicht die eines OLG`s...

      Von so einen Forum hier, hätte ich mir ehrlicherweise ein wenig mehr Unterstützung erwartet, aber es hat ja auch so geklappt! Eigentlich wundert es mich, dass niemand bestreitet, dass ich die Verhandlung gewonnen habe!
    • Nun wird es aber ziemlich wirr @Schwabinger.

      Du willst hier die Argumentation des BGH vorhergesagt haben? Die Richter hätten vielleicht hier mitgelesen?!? Du hast offensichtlich überhaupt nicht verstanden, worum es in diesem Verfahren ging.

      Der Kläger (!) hatte seinen Anspruch unentgeltlich an einen Dritten, der als natürliche Person den klägerischen Account bedient hatte, abgegeben zwischen Klageerhebung und Verhandlung. Darüber und über nichts anderes wurde ein Urteil gesprochen. Diese abgefahrene Konstellation gibt es kein zweites Mal.

      Das hat rein gar nichts damit zu tun, was Johannes Timm und seine Lebensgefährtin Gudrun Fleßner hier betreiben. Warum sollte seine Partnerin nicht ihm die Forderungen zum Einzug übertragen können? Das ist die normalste Sache der Welt, ich mache das auch immer für meine Verwandten, wenn es vor Gericht geht, schlicht weil ich mich auskenne und die nicht. Es passiert täglich tausendfach vor allen möglichen Gerichten dieses Landes.

      Du mußt das Urteil des BGH, über das wir hier reden, auch mal lesen. Es ist nämlich klar erkennbar, daß du dein Wissen nur aus verkürzend darstellenden Zeitungsartikeln hast. Lektüre:

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…2&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

      Genau wie weiter oben einem anderen Poster kann ich dir nur sagen, daß der BGH nur einen einzigen (Neben-)Satz zum Rechtsmißbrauch gesagt hat, nämlich, daß er die landgerichtlichen Urteilsgründe - also die der Vorinstanz - für rechtsfehlerfrei hält. Er faßt die wesentlichen Ausführungen dann zusammen, darunter:


      Zwar begründe die einem "Abbruchjäger" eigene Absicht allein noch keinen Rechtsmissbrauch.

      Also genau das, was @biguhu dir die ganze Zeit zu sagen versucht hat, hält der BGH für rechtsfehlerfrei: Sich als Abbruchjäger betätigen ist für sich genommen nicht rechtsmißbräuchlich. Der BGH kassiert nicht nur nichts, er bestätigt in diesem Punkt ausdrücklich das Urteil des OLG Hamm.

      Im Übrigen empfinde ich es als starkes Stück, zu behaupten, daß dieses Forum dir nicht geholfen hätte. Von jeder Menge Tips mal abgesehen hast du in diesem Thread sämtliche Informationen über Timm und Fleßner auf dem Silbertablett serviert bekommen. Ich habe mit ein paar anderen Leuten einen großen Teil davon recherchiert und hier 175 Postings abgegeben. Und ich bin, um eine frühere Frage von dir zu beantworten, auch der Grund, warum Timm bei eBay geflogen ist, weil diese Recherchen und noch mehr immer auch ihren Weg zu eBay gefunden haben.

      Du könntest mal anfangen, dein gewonnenes Verfahren zu genießen, und die Brille der Rechthaberei absetzen. Hier Halbwahrheiten zu verbreiten ist wirklich nicht zielführend für die Opfer, die nach dir kommen. Nicht jeder hat so leichtes Spiel wegen Verjährung. Die Behauptung, dein Verfahren hätte irgendwas mit dem BGH zu tun oder das jüngste BGH-Urteil würde für alle Betroffenen von Timm/Fleßner einen anstrengungslosen Sieg bedeuten, ist gefährlich.

      Timm ist übrigens derzeit bei eBay aktiv. Es ist ja anzunehmen, daß ein Abbruchspekulant die aktuelle Rechtsprechung zu Abbruchspekulanten kennt. He's not impressed.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hallo zusammen

      Ich habe aktuell ebenfalls Probleme mit Timm bzw. seiner Frau/ Schwester. Anscheinend hängt die ganze Familie mit drin. Gibt es noch jemanden da draussen, der im Moment mit ihm zu tun hat?

      @pandarul: Meld dich doch bitte kurz privat, falls du das liest. Anscheinend "kennst" du Timm schon länger.

      Grüsse
      Kaleida
    • Ich lese. Aber ich kommuniziere mit niemandem im Forum nicht-öffentlich, keine Ausnahmen. Ich habe dafür Gründe, die ich zu respektieren bitte.

      Ich kann dir auch gleich sagen, daß ich dir nicht mit zusätzlichen Informationen helfen kann, ich horte kein Geheimwissen und ich bin auch nicht selbst betroffen. Ich bin sozusagen bloß so ein oller Rechthaber, der von seinem Schreibtisch aus nicht ablassen kann, andere Leute im Internet zurechtzuweisen und sich dabei mit seinem ergoogelten Halbwissen als Experte aufzuspielen... :D

      Von Timm/Fleßner haben wir hier ewig nix gehört. Schwester? Das ist mir neu, kann aber natürlich sein, die Information mit der Lebensgefährtin stammt ja auch nur aus dritter Hand. Oder ist eine neue Person dazugetreten?

      Vielleicht schilderst du mal im Rahmen deiner Möglichkeiten, was dir passiert ist. Accounts darfst und sollst du nennen.
    • Klasse, dass du dich überhaupt gemeldet hast. Vielen Dank dafür. Falls du anonym kommunizieren würdest, können wir gerne über Tor-Chat o.ä. schreiben. Aber hier ist natürlich auch OK, obwohl der Feind mit grosser Wahrscheinlichkeit mitliest. Auch bin ich gerade nicht mehr sicher, ob es sich um den gleichen Timm handelt bzw. eine Verbindung zu ihm besteht. Es wäre nur ein grosser Zufall, denn Name und Wohnort stimmen überein. Diese Gudrun F., ihrerseits Schuldirektorin (was würde wohl das Kultusministerium von ihren Zusatzeinnahmen halten), ist ja ebenfalls aus der Nähe.

      Zu meiner Geschichte: Ich habe vor einiger Zeit eine eBay-Auktion vorzeitig und aus berechtigtem Grund beendet. Nun bekam ich drei Monate später eine E-Mail von Elfriede Adeleine Timm (ebay-Name "delphi598"), in der mir in akkuratem Beamten-Deutsch dargelegt wurde, dass ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sei bla blubb. Ich habe geantwortet und meine Gründe dargelegt. Als Antwort bekam ich annähernd die gleiche E-Mail. Auf die habe ich ebenfalls geantwortet und die Sache für mich abgeschlossen. Jetzt habe ich ein Schreiben von Timms Anwalt (wahrscheinlich einer von vielen, etwa 150km entfernt von Timms Wohnort) erhalten, indem er Schadenersatz bzw. die Lieferung des Artikels fordert, ansonsten würde man ggf. klagen. Meine Begründung sei nicht glaubhaft. Der Streitwert ist im kleinen vierstelligen Bereich. Dem Anwalt habe ich meine Gründe nochmals dargelegt und ihm einige Fakten über Timm vorgehalten und dass ich einem Gerichtsverfahren nicht aus dem Weg gehen werde. Schliesslich wird Timm dann die Zeche bezahlen. Jetzt fragt der Anwalt nach Beweisen, doch die bekommt er frühestens vor Gericht. Wie gesagt, meine Gründe zum Beenden sind gerechtfertigt und mittels Protokoll belegt, sodass ich Timms Niederlage gerne miterleben möchte. Mir geht es nur darum, noch möglichst viele Einzelheiten zu sammeln, um den Spiess direkt umzudrehen. Er soll schliesslich für das bezahlen, was er anderen Menschen antut. Mein Anwalt hat im Übrigen bereits die Gegenklage vorbereitet, jetzt fehlen nur noch ein paar Puzzleteile.

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    • https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=delphi598

      NRM

      Hast du dich bei eBay beschwert? Diese Sperre deutet m.E. eindeutig darauf hin, daß eBay Zusammenhänge zu bereits gesperrten Accounts in der Bearbeitung gesehen hat. Weiß nicht ob du den ganzen Thread gelesen hast, aber nach langer langer Zeit des Duldens hat eBay Timm dann ja doch einen Flugschein ausgestellt. I.d.R. gibt es dazu ein explizites Wiederanmeldeverbot. Dein Anwalt sollte also bei eBay erfragen, wann und aus welchem Grund Timm (und mit welchen Accounts) vom Handel ausgeschlossen wurde, welche Zusammenhänge zu diesem Account bestehen und warum der gekickt wurde. eBay hat sich leider immer extrem pissig mit solchen Auskünften, aber dein RA solte glaubhaft machen können, wo dein berechtigtes Interesse liegt und außerdem die Alternative (Ladung von eBay-Mitarbeitern) zu einer Antwort ausreichend "schmackhaft" machen. Tip: Gleich "Rechtsabteilung" in die zweite Zeile des Adressaten auf dem Briefumschlag.

      So wie ich das sehe, brauchst du, wenn du ziemlich deutlich im Recht bist, ja nur noch eine gewisse Aversion beim Richter gegen die andere Partei zu erzeugen, damit alles glatt geht...

      Der Name klingt mir übrigens eher nach ner Mutter. Wenn er echt ist. Die kann man ja auch mal laden lassen, daß sie ein paar Auskünfte zu ihren eBay-Aktivitäten gibt. Hast du bereits eBay nach den Anmeldedaten des Accounts befragt? Manchmal ergibt sich da unerwartetes. Das kannst du theoretisch selbst, manchmal braucht man aber ein paar Versuche, bis der Support begriffen hat, worum es geht. Ich glaube 7 sind das Maximum, das hier überliefert ist. Im Wesentlichen geht es darum, begreiflich zu machen, daß die Person hinter diesem Account behauptet, einen Kaufvertrag zu haben, und ihre Identität deshalb wegen der bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung geklärt werden muß.

      Timm kannst du wohl eher nicht einschüchtern, verlorene Prozesse sind mit Sicherheit in seiner Rechnung inbegriffen.

      Worauf sollte eine Widerklage lauten?
    • pandarul schrieb:

      https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=delphi598

      NRM

      Hast du dich bei eBay beschwert? Diese Sperre deutet m.E. eindeutig darauf hin, daß eBay Zusammenhänge zu bereits gesperrten Accounts in der Bearbeitung gesehen hat. Weiß nicht ob du den ganzen Thread gelesen hast, aber nach langer langer Zeit des Duldens hat eBay Timm dann ja doch einen Flugschein ausgestellt. I.d.R. gibt es dazu ein explizites Wiederanmeldeverbot. Dein Anwalt sollte also bei eBay erfragen, wann und aus welchem Grund Timm (und mit welchen Accounts) vom Handel ausgeschlossen wurde, welche Zusammenhänge zu diesem Account bestehen und warum der gekickt wurde. eBay hat sich leider immer extrem pissig mit solchen Auskünften, aber dein RA solte glaubhaft machen können, wo dein berechtigtes Interesse liegt und außerdem die Alternative (Ladung von eBay-Mitarbeitern) zu einer Antwort ausreichend "schmackhaft" machen. Tip: Gleich "Rechtsabteilung" in die zweite Zeile des Adressaten auf dem Briefumschlag.

      So wie ich das sehe, brauchst du, wenn du ziemlich deutlich im Recht bist, ja nur noch eine gewisse Aversion beim Richter gegen die andere Partei zu erzeugen, damit alles glatt geht...

      Der Name klingt mir übrigens eher nach ner Mutter. Wenn er echt ist. Die kann man ja auch mal laden lassen, daß sie ein paar Auskünfte zu ihren eBay-Aktivitäten gibt. Hast du bereits eBay nach den Anmeldedaten des Accounts befragt? Manchmal ergibt sich da unerwartetes. Das kannst du theoretisch selbst, manchmal braucht man aber ein paar Versuche, bis der Support begriffen hat, worum es geht. Ich glaube 7 sind das Maximum, das hier überliefert ist. Im Wesentlichen geht es darum, begreiflich zu machen, daß die Person hinter diesem Account behauptet, einen Kaufvertrag zu haben, und ihre Identität deshalb wegen der bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung geklärt werden muß.

      Timm kannst du wohl eher nicht einschüchtern, verlorene Prozesse sind mit Sicherheit in seiner Rechnung inbegriffen.

      Worauf sollte eine Widerklage lauten?
      Danke für deine Ratschläge, ich werde eBay direkt kontaktieren. Nur noch eines vorneweg, Timm hat noch keine Klage eingereicht, sondern droht bisher nur damit. Weil du bereits den Richter erwähnst oder anmerkst, dass man Elfriede Timm oder eBay Mitarbeiter laden lassen könnte. Ich nehme an, dies geht nur im Falle einer Klage, korrekt? Der Name könnte wirklich von seiner Mutter sein, anhand Ihrer E-Mail Adresse "delphi59@gmx.de" schätze ich, dass ihr Geburtsjahr 1959 ist. Anhand ihres Facebook-Profils "Elfi Timm" könnte das schon hinkommen. Auf jeden Fall gibt es diese Person und die Adresse passt sogar zu einem ihrer Bilder im Social Media, auf dem sie vor ihrem Wohnhaus zu sehen ist.

      Die Widerklage, im Falle einer Klage, lautet bisher "nur" auf Rechtsmissbrauch, für dessen Nachweis, zumindest für FRAU Timm noch einige Beweise fehlen, welche hoffentlich über eBay ans Licht kommen. Eigentlich ist mir diese Form der "Rache" nicht wichtig, da Timm ja bereits den eventuell stattfindenden Prozess verlieren wird. Jedoch kotzen mich solche Menschen und ihre dekadenten Rechtshelfer, in diesem Fall die Kanzlei "Ali Chaukair" (ein ganz schlauer Fuchs, meint er jedenfalls :-)), dermassen an, dass ich selbst in die Offensive gehe. Dieser Anwalt hat nämlich, als Antwort auf meine dargelegten Fakten (ebay Sperre Timm, mehrere Prozesse etc..), eine E-Mail an Timm geschrieben (und dummerweise auch an mich adressiert!), in der er sich über mich lustig gemacht hat und man bereits wegen meiner E-Mail überlegen sollte, Klage wegen Bedrohung einzureichen. Ich hatte halt noch reingeschrieben, dass ich gegebenenfalls die Presse und die örtlichen Behörden über Timm informiere... wie ungehalten von mir. Als der Anwalt seinen Fauxpas bemerkt hat, schrieb er mir, dass die E-Mail nicht für mich bestimmt war und der Inhalt nicht verwendet werden darf.

      Chaukair resp. Timm hat mir jetzt eine Frist bis zum 12.06. zur Lieferung des Artikels oder der Schadenersatzzahlung gegeben, Klage erfolgt erst nach fruchtlosem Verstreichenlassen der Frist . Sollte ich innerhalb dieser Zeit antworten? Ich lasse es natürlich ohne Sorgen auf einen Prozess ankommen, da ich ihn gewinnen werde. Nur hab ich ehrlich gesagt Besseres zu tun, als stundenlang in Foren aktiv zu sein und mich weiterhin mit Subjekten wie Timm oder seinem Anwalt zu befassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaleida ()

    • Kaleida schrieb:

      Als der Anwalt seinen Fauxpas bemerkt hat, schrieb er mir, dass die E-Mail nicht für mich bestimmt war und der Inhalt nicht verwendet werden darf.

      Von einem so gelagerten Beweisverwendungsverbot habe ich noch nichts gehört. Im Gegenteil fällt mir dazu immer wieder das Zitat von Richilieu im Film "Die drei Musketiere" ein: "Man sollte wirklich besser aufpassen, was man schreibt.... und wem man es gibt". Ich weiss aber im Gegenteil, dass es zwar unüblich aber keinesfalls verboten ist, einen Parteianwalt als Zeugen zu hören.


      pandarul schrieb:

      Tip: Gleich "Rechtsabteilung" in die zweite Zeile des Adressaten auf dem Briefumschlag.

      Noch ein Tip: ebay hat eine Faxnummer (Berlin, nicht Postdam) speziell für Anwälte. Aus nachvollziehbaren Gründen kann ich die hier nicht offen nennen, aber wenn dein Anwalt sie nicht kennt, kann er ebay unter impressum(at)ebay.de mit seiner Kanzleiadresse anmailen und sie bekommen. Faxe an diese Nummer landen dann direkt und ohne Umweg in der Rechtsabteilung. Das erleichert die Arbeit oft ungemein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laden lassen kannst du irgendwelche Leute natürlich nur vom Gericht. Es spricht aber nix dagegen, bereits vorbeugend anzukündigen, daß einem im Falle eines Parteiprozesses gar nicht anderes übrig bliebe.

      Eine Widerklage auf Rechtsmißbrauch -in Wirklichkeit wohl eher eine negative Feststellungsklage bzgl. des angemeldeten Anspruchs - sehe ich ehrlich gesagt nicht als angezeigt. Das klingt eher nach persönlicher Involviertheit, davon kann ich nur abraten. Ich würde erstmal den Gang einer etwaigen Verhandlung abwarten, bevor ich zu sowas greifen würde. Nicht falsch verstehen, ich bin ein Freund davon, potentielle Anspruchsteller mit sowas gerichtlich zu konfrontieren, und habe damit auch persönlich sehr guter Erfahrungen gemacht. Nichtsdestotrotz sollte man sowas aus der Faktenlage heraus entscheiden und niemals wegen eines Gefühls. Juristerei hat keinen Platz für solche, das geht zu häufig daneben.
    • Kaleida schrieb:

      Gestern Abend hat sich jemand persönlich bei mir gemeldet, welcher ebenfalls Probleme mit Elfriede Timm und deren Anwalt hat. Bitte schildere dein Problem doch auch hier und teile deine Erfahrungen mit uns.
      Hallo, ja, das war ich. Mich hat diese Sache völlig unerwartet und in völliger Unkenntnis getroffen. Ich habe eine Auktion (iPhone)abgebrochen, wozu es keinen offiziellen Grund gab. Da dieses möglich war, habe ich mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Gut, nach ca. fünf Monaten habe ich E-Mails von E. Timm bekommen, mit vermutlich genau den gleichen Wortlaut wie bei Dir, Kaleida. Jetzt ist die Sache so weit fortgeschritten, dass ich Post von einem Anwalt bekommen habe. Ich werde aufgefordert einen vierstelligen Betrag Betrag auf ein Konto zu überweisen. Da habe ich wohl Pech gehabt. Nach eigenen Recherchen ist in diesem Fall die Rechtslage klar. Um noch höhere (Gerichts—) Kosten zu vermeiden, werde ich wohl zahlen. Diese Dame ist im Recht. Was mich ärgert ist, dass ich vermute, das hinter dem Namen ein Abbruchjäger steckt. Das bedeutet ja eigentlich, dass der Wille zum Kauf im Prinzip nicht existent war. Hier wurde Unkenntis (legal) ausgenutzt. Schade, dass dieses vor Gericht nicht berücksichtigt wird. Oder hat hier jemand andere Erfahrungen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jubilee ()

    • Jubilee schrieb:

      Das bedeutet ja eigentlich, dass der Wille zum Kauf im Prinzip nicht existent war.
      Da es ja legitim ist, Schnäppchen machen zu wollen, ist der Wille zum Kauf weder im Prinzip noch real abzustreiten, ... wie in den verschiedenen Abbruchjägerbeiträgen nachzulesen, ist das die ungeeignetste Schiene, dem Abbruchjäger entgegegenwirken zu können.

      Wichtiger sind Gründe die genannt werden/wurden, der genaue Wortlaut der Komunikation, Beweissicherung und Fristen.
    • @Jubilee: Um welche Kanzlei handelt es sich denn bei dir? Auch Ali Chaukair? Und könntest du die Mails kopieren und mir schicken? Du solltest die Flinte nicht ins Korn werfen. Frau Timm ist laut meinem Anwalt mittlerweile bei der Justiz bekannt und irgendwann begreift auch der dümmste Richter, was diese Person im Schilde führt. Ich warte momentan auf die Antwort der eBay Rechtsabteilung. Danach werde ich meine Ergebnisse hier publik machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaleida ()

    • Hallo,
      Ich habe letzte Woche einen Brief von der Anwatskanzlei Jens Kramer erhalten, welcher eine Elfriede Timm vertritt.

      Es ging um eine Abgebrochene Auktion eines IPhones. Ich musste die Auktion abbrechen weil Apple Lieferverzögerungen bekannt gab. Dies teilte ich der Frau Timm auch mit. Jetzt wird ein Schadensersatz von 800 Euro verlangt. Es drängt sich bei mir der Verdacht auf, dass es sich um einen betrugsversuch handelt. Dies habe ich im Internet schon des Öfteren gelesen, dass es so genannte Abbruch-Bieter gibt. Hat irgendjemand Erfahrungen mit der Kanzlei bzw mit der Frau Timm? Würde die Sache sonst morgen an meinen Rechtsanwalt weitergeben. Ich würde mich freuen, den ein oder anderen Hinweis zu bekommen so dass man evt. Gemeinsam gegen diese Art von Menschen vorgehen kann.

      Liebe Grüße,
      Barton87
    • Barton87 schrieb:

      Es ging um eine Abgebrochene Auktion eines IPhones. Ich musste die Auktion abbrechen weil Apple Lieferverzögerungen bekannt gab
      Bist du gewerblicher Verkäufer oder kaufst du und verkaufst wieder?


      Barton87 schrieb:

      Würde die Sache sonst morgen an meinen Rechtsanwalt weitergeben.
      Ist die beste Lösung ..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • Barton87 schrieb:

      Nein, ich habe es privat verkauft.
      Du hast etwas verkauft,was du gar NICHT hast .. so sehe ich das.

      Wie siehst du das dann?

      Ein Anwalt kann dich aber besser beraten .. erkläre dem auch, dass du etwas verkauft hast, was NICHT in deinem Besitz war.
      Die Antwort würde mich echt interessieren .. meiner würde sagen, dass ich kriminell bin.