Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Ich hätte es bekommen sollen. Apple hat aber kurzzeitig den Liefertermin verschoben sodass es nicht möglich gewesen wäre es zu liefern. Darum habe ich die Auktion frühzeitig beendet und es sogar dem vermeintlichem Käufer begründet. Er hat aber den Anwalt eingeschaltet.
      Es geht mir darum, dass es scheinbar eine Methode von der Frau Timm ist, als „Abbruchjägerin“ so irgendwelche Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
      Den letzten Satz hättest du mal lieber weglassen sollen wenn dir die Situation nicht klar ist....
    • Denke, deine Situation ist Glashaus durchaus klar.
      Das Problem ist doch die Tatsache, dass du eingestellt hast ohne den Artikel tatsächlich in deinem Eigentum zu haben. Natürlich ist das jetzt in deinem Fall nicht kriminell, weil du von einer pünktlichen Lieferung und deinerseits von einer pünktlichen Lieferung an deinen möglichen Käufer ausgegangen bist. Dennoch hast du gegen entsprechende eBay-Regeln verstossen.

      Aber davon weg, das ist in deiner Situation jetzt nicht zielführend.

      Da du unberechtigt abgebrochen hast, bleibt dir nur noch die Möglichkeit zu beweisen, dass dein Käufer rechtsmissbräuchlich bei seinem Gebot gehandelt hat, was außerordentlich schwierig zu beweisen wäre. Hierzu müsstest du die zuerst mit weiteren Betroffenen zusammenschließen, Infos austauschen, gegenseitig als Zeugen auftreten und wenn du die Infos und weiteren Betroffenen hast, dann einen RA aufsuchen, der auf Internetrecht spezialisiert ist.
      Der könnte dir und auch nur dann, weiterhelfen.

      Ansonsten wirst du bezahlen müssen, weil du unberechtigt abgebrochen hast und kein RA wird dir dabei helfen können, dessen Kosten wären dann auch weg.
    • Ja, durchaus kompliziert... ich hoffe einfach, dass der Beweis gegeben ist, weil einfach so viel über Timm im Internet geschrieben steht. Und klar, rein rechtlich war ich noch kein Eigentümer. Da habe ich mich auf Apple verlassen, dass das Handy pünktlich, wie abgemacht kommt. Vorallem weil es auch schon bezahlt war usw
    • Dann hättest du die Auktion ja durchlaufen lassen und später die Lieferverzögerung weitergegeben - ODER hättest die Lieferverzögerung als Änderung in die Auktion eingefügt, der nächste, der geboten hätte, hätte damit diese Änderung zur Kenntnis nehmen und anerkennen müssen - theoretisch. Ebay hat natürlich noch eigene Vorstellung, aber das Schlimmste, was dir dann passiert wäre, wäre ne Rote wg Lieferverzögerung. Und der Preis wäre entsprechend gewesen. Immer noch besser als so.
    • Im Internet steht viel über so manchen.

      Es wäre in einem Parteiprozeß deine Aufgabe, für dich günstige Tatsachen a) in den Prozeß einzubringen und b) zu belegen. Also mußt du a) erstmal wissen, wie du dich rauswieseln willst, in diesem Fall wäre das sowas wie " dem Schadenersatzanspruch des Klägrs steht auch der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegen". Und b) mußt du sodann den Richter überzeugen, warum das so ist. "Steht viel im Internet" wird nicht reichen. Ein Urkunds- oder Zeugenbeweis für seinen Ausschluß von der eBay-Plattform zusammen mit dem Vortrag, daß es sich bei der Accountinhaberin um eine Strohfrau/Sockenpuppe handelt wäre ein schöner Anfang.

      Natürlich mußt du zusätzlich darstellen, inwiefern es sich um eine Masche handelt und woraus du in deinem konkreten Fall ableitest, daß es Timm ausschließlich um das Generieren von Schadenersatzforderungen geht.
    • @Barton: Timm benutzt mehrere Anwälte, in deinem Fall einem aus ihrer Stadt. Ich nehme an, dass sie bereits einen ordentlichen Verschleiss hat und dass sie ein und denselben wenn überhaupt nur selten benutzt. Schreib mich doch bitte privat an, damit wir uns detailliert austauschen können.
    • Jubilee schrieb:

      Kaleida schrieb:

      Gestern Abend hat sich jemand persönlich bei mir gemeldet, welcher ebenfalls Probleme mit Elfriede Timm und deren Anwalt hat. Bitte schildere dein Problem doch auch hier und teile deine Erfahrungen mit uns.
      Da habe ich wohl Pech gehabt. Nach eigenen Recherchen ist in diesem Fall die Rechtslage klar. Um noch höhere (Gerichts—) Kosten zu vermeiden, werde ich wohl zahlen. Diese Dame ist im Recht. Was mich ärgert ist, dass ich vermute, das hinter dem Namen ein Abbruchjäger steckt.

      Hallo Jubilee,
      sicher hast du wohl einen Fehler gemacht indem du die Auktion einfach mal so abgebrochen hast aber einfach so einen vierstelligen Betrag zahlen an jemanden der für seine Machenschaften bekannt ist...?

      Wenn ich das hier richtig sehe, haben sich hier innerhalb kürzester Zeit 3 Betroffene gefunden, die von der gleichen Person eine Schadensersatzforderung erhalten haben. Dann wird es sicherlich noch viele mehr geben. Füttert das Forum hier mit Informationen zu der Sache: Name der Kanzleien, Name des Anwalts, Orte, usw. damit eure Beiträge über die Suchmaschinen von weiteren Betroffenen gefunden werden. Je mehr Betroffene sich zusammenschließen, umso besser.

      Sollte es zu Klagen kommen, wovon wohl auszugehen ist, solltet Ihr eure Unterlagen und Aktenzeichen untereinander austauschen und hiermit in den jeweiligen Verfahren auf das Bestehen weiterer Verfahren hinweisen. Es gibt ein Gerichtsurteil von einem Landgericht (Aktenzeichen weiß ich im Moment nicht), in dem bereits bei 4 laufenden Verfahren bezüglich Schadensersatzforderungen wegen abgebrochenen Ebay Auktion ein Rechtsmissbrauch erkannt wurde und die Klage abgewiesen wurde.

      Um welche Artikel geht es bei euch? 3 Mal ein I-Phone? Dann stellt sich doch die Frage wozu in kurzer Zeit 3 I-Phones benötigt werden. Fraglich ist, ob der Gegner überhaupt ein reales Erfüllungsinteresse an der Übergabe und Übereignung des Artikels hat oder ob er nur Schadensersatzansprüche geltend machen will. Wer kein reales Erfüllungsinteresse hat, kann auch keinen Schadensersatz beanspruchen.
    • Wir haben den gleichen Problem mit E.Timm eBay Auktion vorzeitig und aus berechtigten Grund beendet. Nun bekamen wir drei Monate später eine E-Mail von E.Timm das gleiche wie bei Kaleida
      Kaleida wie können wir uns privat schreiben bin neu hier
      Die Frau Timm wartet 3 Monate bis alles von eBay gelöscht
    • ...und schon sinds 4 Fälle innerhalb weniger Tage!

      Sucht mal im Internet nach dem Urteil vom LG Görlitz v. 29.07.2015 – 2 S 213/14 :

      "In vier Fällen, in denen die Auktion vorzeitig abgebrochen wurde, hatte er den Anbieter anschließend verklagt"
      "Der Kläger sei also das, was man unter einem sog. „Abbruchjäger“ versteht"

      Das Vorgehen der Abbruchjäger wurde in der nachfolgenden Instanz beim BGH als rechtsmissbräuchlich gewertet.
    • Holder, vielen Dank für deinen Input. Je mehr sich hier melden, desto besser finden Betroffene den Beitrag im Netz, absolut richtig. Also, zusammenfassend haben wir aktuell vier Fälle. Elfriede Timm hat ihr Social Media Profil angepasst, d.h. sie hat offensichtlich von diesem Thread mitbekommen. Soll sie ruhig. Wichtig ist, wie Holder bereits erwähnt hat, dass wir uns gegenseitig austauschen (Aktenzeichen etc.) und ggf. auch zur Zeugenaussage bei fremden Prozessen bereit sind.
    • Kaleida schrieb:

      Je mehr sich hier melden, desto besser finden Betroffene den Beitrag im Netz, absolut richtig.
      Hallo Kaleida,
      nicht ganz richtig: je mehr Informationen Ihr hier ins Forum einbringt, umso besser finden betroffene den Beitrag. Ihr müsst mehr Schlagwörter bekannt geben, wie Name der Anwaltskanzlei, Sitz der Anwaltskanzlei, Name des Anwalts selbst, usw. Nur wenn diese Informationen hier im Forum genannt sind, können weitere Betroffene bei Ihrer Suche auf dieses Forum aufmerksam werden.
    • So meinte ich das auch ;-).

      Also, fangen wir mal an. Bei mir hat sich Rechtsanwalt Ali Chaukair, Wiekhorner Heuweg 98, 27753 Delmenhorst, gemeldet. Bei Barton87 und Denise deni ist es Rechtsanwalt Jens Kramer, Esenser Strasse 40, 26603 Aurich. Elfriede Timm selbst wohnt ebenfalls in Aurich - darf man ihre Adresse und/ oder Bilder von ihr hier posten oder gilt das bereits als "an den Pranger stellen"?


      Leider hat sich die eBay Rechtsabteilung bis heute nicht bei meinem Anwalt gemeldet, weshalb Timms Aktivitäten und bisherige Nutzernamen auf eBay noch nicht bekannt sind.

      Ich bin dennoch überzeugt, dass Elfriede Timm mit eventuellen Klagen (dieses Mal) nicht durchkommt, auch wenn bei einigen ein unberechtigter Abbruch stattfand.

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    • Holder schrieb:

      Das Vorgehen der Abbruchjäger wurde in der nachfolgenden Instanz beim BGH als rechtsmissbräuchlich gewertet.

      Naja, das ist nicht richtig. Es gibt das eine BGH-Urteil zum Thema, wo eine Klage aus formalen Gründen abgewiesen wurde, und der BGH lediglich in einem Nebensatz sagt, daß er an der landgerichtlichen Feststellung des Rechtsmißbrauchs nichts auszusetzen hätte, wenn er darüber hätte entscheiden müssen. Da ging es aber auch um einen nachgewiesenen Gesamtwert der abbruchspekulierten Artikel von über 100.000 Euro und es gab weitere Indizien. Das ist nicht 1:1 auf diesen Fall hier anzuwenden.

      Dennoch hast du völlig Recht, im Fall Timm sollte man sich nicht kampflos ergeben, insbesondere wegen der hier dokumentierten Vorgeschichte. Wenn der Nachweis gelingt, daß hier eine Sockenpuppe vorgeschickt wird, weil der eigentliche Urheber gar nicht mehr bei eBay handeln darf, ist das in der Zusammenschau mit den etlichen Fällen der Vergangenheit locker die halbe Miete.