Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Hallo zusammen,

      auch wir haben einen Brief vom Rechtsanwalt J. Kramer erhalten, welcher die Interessen einer E. Timm (delphi598) vertritt.
      Auch hier geht es um eine abgebrochene Ebay-Auktion eines iPhone X und Schadenersatzforderungen.
      Wir haben den Fall unserem Rechtsanwalt übergeben. Der Rechtsmissbrauch ist doch offensichtlich.

      Schönen Abend zusammen!
    • Und wieder einer mehr. Im Falle einer Klage gegen irgendjemanden sollten wir uns zusammentun. Ich wäre auf jeden Fall bereit, als Zeuge in fremden Prozessen auszusagen. RA Kramer ist auch ein interessanter Zeitgenosse wie ich finde. Wahrscheinlich verschickt der 100 Briefe pro Monat wegen solchen Sachen.

      @wing666: Welches Datum hat der Brief?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaleida ()

    • Hallo,

      Habe die Sache auch meinem Anwalt weiter gegeben. Kurze Zeit später kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass er Frau Timm nicht weiter vertritt. Frau Timm wurde dann aber angeschrieben von meinem Anwalt. Ich hoffe, dass diese Geschichte bald ein Ende hat. Es sind jetzt so viele Fälle bekannt. Warscheiblich gehen wir gegen Frau Timm vor weil sich in letzter Zeit die Vorfälle mit diesem Namen häufen. Wer von Ihnen wäre bereit alles offen zu legen um eine breitere Grundlage zu schaffen, dagegen vorzugehen?
    • Barton87 schrieb:

      Kurze Zeit später kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass er Frau Timm nicht weiter vertritt.

      Kaleida schrieb:

      Wahrscheinlich hat RA Kramer mitbekommen, was Timm im Schilde führt.

      Da wäre ich mir nicht so sicher.

      Es stellt sich doch die Frage, ob der Armwalt die "Frau Timm" generell, oder lediglich in der Sache mit Barton87 nicht mehr vertritt, weil er sich da entsprechender Gegenwehr gegenüber sieht, die auch den Erfolg in den anderen einschlägigen Angelegenheiten gefährden könnten
    • OK, verstehe. Dann hast du jetzt Ruhe vor ihr, schätze ich zumindest. Mal sehen, ob RA Chaukair nun auch die Finger still hält bzw. Timm von einer Klage absieht. Zu empfehlen wäre es ihr. Aber auch wenn sie nicht klagt, wie kann man sie für ihre "Taten" belangen? Eigentlich möchte ich nur Ruhe, aber der Gerechtigkeitssinn ist stärker und ich möchte, dass diese Dame dafür bezahlt, was sie anderen angetan hat.
    • Hallo zusammen!
      Ich grabe diesen Thread hier wieder aus.
      Hat sich da irgendetwas getan?
      Ich habe nun auch Post von (in diesem Fall) Herrn Johann Timm bekommen. Er/Sie hatte mit einem Ebayaccount 2022 etwas bei mir erstanden und auch bezahlt und bekommen (eine CD für 1,-). Dann habe ich im April 23 eine Mail von ihm/ihr nach dem bekannten Strickmuster bekommen: IPhone in Auktion, beendet er/sie war Höchstbieter usw... Ich für meinen Teil kann mich nicht daran erinnern eine Auktion beendet zu haben - gleichwohl habe ich in dem angegebenen Zeitraum ein iPhone erfolgreich versteigert. Ganz ausschließen kann ich das nicht. Nachdem ich in dem Ebayprofil bei meiner abgegebenen Bewertung einen entsprechenden Ergänzungshinweis abgegeben habe, habe ich auch von anderen Ebay-Benutzern Nachrichten bekommen, bei denen die gleiche Mail angekommen ist.
      Einige Wochen später habe ich noch einen Brief per Post von ihm/ihr mit ähnlichem Wortlaut bekommen.
      Ich habe auf alle Briefe bislang nicht reagiert und werde das auch nicht machen, bis ein anwaltliches Schreiben eintrifft. Trotzdem würde ich mich gerne wappnen für den Fall das da noch etwas passiert.
      Das Ebayprofil wurde inzwischen von Ebay gesperrt.
    • ?? Wenn du doch keine Auktion abgebrochen hast und den Eierföhn an den Höchstbietenden verkauft hast, brauchst du dir doch erst garkeinen Kopf machen. Vielleicht könntest du dir ja noch die Auktion raussuchen anhand des Käufernicks (ja ich weiß.... jenachdem wieviel BW man hat, ist das illusorisch).
      Ansonsten: offizielles Schreiben abwarten - wer was will muss nachweisen. Man könnte ja auch an einen Betrugsversuch denken, wäre dann strafbar....
    • Ich bin mir nicht mehr so sicher das ich nicht doch eine Auktion abgebrochen habe. Immerhin ist das schon über 6 Monate her und ich hatte seitdem etliche Auktionen am laufen. Normalerweise habe ich einen Zweitaccount mit dem ich erst auf einer laufenden Auktion biete, bevor ich diese abbreche aber es kann auch sein das ich das vergessen habe.
      Die Auktionsnummer, die angegeben wurde, habe ich bei mir nicht mehr gefunden aber das ist auch zu lange her...
      Was mir beim durchlesen von diesem Thread aufgefallen ist: Hat denn der nette Mensch jemals einen Nachweis erbracht wirklich Höchstbietender zu sein?
      So etwas wie einen Screenshot o.ä.? Aus dem u.A. hervorgeht wie hoch das Gebot beim beenden gewesen ist.
      In den beiden Schreiben an mich wird kein Betrag genannt, sondern nur allgemein auf Herausgabe des Handys bei Bezahlung gepocht.
    • also ich will dir ja nicht zu nahe treten.... aber wenn man eine Auktion mit einem Eierföhn abbricht, erinnert man sich auch nach 6 Monaten noch dran. Ich bin zwar buchtmässig nicht mehr so auf dem Laufenden was Verkaufen betrifft, aber man hatte in "meinen" Zeiten auch immer eine Rechnung bekommen, in der genau verzeichnet war, was man verhökert hatte und wieviel Pinunzen man an Herrn Ebay zu zahlen hatte - da wusste man wo die Knete wofür weg war. Incl. Auktionsnummer... und anhand dieser Nummer kann man nachvollziehen wie das gelaufen ist mit dem Verkaufsabschluss. Die Bucht "bewahrt" das längere Zeit ja auf. Und an den Verlauf kommt man mit Hilfe des Rechtssystems auch dran....
    • Altermannmithut schrieb:

      Normalerweise habe ich einen Zweitaccount mit dem ich erst auf einer laufenden Auktion biete, bevor ich diese abbreche aber es kann auch sein das ich das vergessen habe.
      Das ist doch schonmal eine Steilvorlage für einen eventuellen Abbruchjäger. Viele von denen lesen hier mit. Mit Deinem Zweitaccount verstößt Du gegen die Ebayrichtlinien. Da nutzen die Jäger gnadenlos aus
    • Hehnlein schrieb:

      Das ist doch schonmal eine Steilvorlage für einen eventuellen Abbruchjäger. Viele von denen lesen hier mit. Mit Deinem Zweitaccount verstößt Du gegen die Ebayrichtlinien. Da nutzen die Jäger gnadenlos aus
      Das musst du aber erst mal nachweisen.... ich hab in meiner Verkaufsstatistik damals auch etliche Stammkäufer gehabt, die immer wieder bestimmte Sachen erworben haben. Das jemand immer mal wieder einen Bieter auf seinen Auktionen hat, ist kein Grund zur Puschel-/Auktionsabbruchannahme. Ein Abbruchheini wird aufgrund des ein oder anderen Gebots gleichen namens wohl kaum darauf einlassen. Schon garnicht jetzt, weil die Bietnicks ja anonymisiert werden. Zudem darf man nicht vergessen, dass Herr Ebay seinen "Zehnten" ja jetzt auch durchaus einzieht wenn eine Auktion abgebrochen wird.... auch u.U. wenn die Auktion regulär abgebrochen endend OHNE Verkauf an den Höchstbieter....