Hallo, kaum verkaufe ich mal selber was, ist es auch wieder nicht recht.
eBay-Artikel: http://www.ebay.de/itm/111038237529?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
Der Käufer hat einen Fall eröffnet und schrieb:
Ich hab erstmal um Nachprüfung gebeten und folgendes geantwortet:
Im Nachhinein fiel mir auf, daß ich in meiner AB nicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe, z.B. in der Art "nicht für Desktop-PC geeignet, bitte informieren Sie sich, ob ECC reg. RAM für Ihr Board geeignet ist!" Ich war der Meinung "Server-RAM" reicht. Am Montag werde ich mal anrufen wenn das "xxx" in der Falleröffnung eine Telefonnummer ist.
Kann mir daraus ein Strick gedreht werden? Notfalls nehme ich die Module zurück, aber eigentlich: Nö.

Der Käufer hat einen Fall eröffnet und schrieb:
Angaben zum Fall:
Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von der Beschreibung ab.
Der Käufer hat am 03. Apr. 2013 bezahlt.
Sie können den Käufer „xxx“ kontaktieren, um das Problem zu klären.
Der Artikel ist beschädigt.
Ergänzende Angaben:
"Hallo, ich habe die 2*1Gb SDRAM sehr schnell erhalten, prima. ABER: beide RAM-Bänke sind definitiv defekt (in drei verschiedenen Rechnern getestet), der Artikel war nicht als defekt gekennzeichnet, ich hätte ihn sonst nicht gekauft. Ich biete an, wenn Sie mir den Kaufpreis zzgl. meines Portos und Rückporto in gleicher Höhe auf mein Bankkonto bis 12.4.13 erstatten, den Artikel an Sie zurückzusenden, würde ansonsten weitergehende Maßnahmen einleiten, da der Zustand der Ware nicht der Beschreibung entspricht. <Unterschrift>"
Der Käufer hat angefragt:
Eine Rückerstattung. Die Rückerstattung beinhaltet den Artikelpreis und die ursprünglichen Versandkosten.
Ich hab erstmal um Nachprüfung gebeten und folgendes geantwortet:
"Sehr geehrter Herr xxx,
Sie schreiben, daß die RAM-Module defekt seien. Dazu möchte ich folgendes erklären. Wenn die Module defekt wären, hätte ich sie nicht angeboten. Die Module waren bis zum Ausbau auf einem Serverboard installiert und funktionierten einwandfrei. Haben Sie die Module in drei Rechnern getestet, die für die Verwendung mit ECC reg. RAM ausgelegt sind? Die Module sind NICHT für die Verwendung in Desktop-PCs geeignet, deshalb schrieb ich in der Arikelbeschreibung auch "Server-RAM". Bitte überpüfen Sie die RAM-Module mit einem Motherboard, welches registered RAM und die ECC-Funktion (Error Correction Code=Fehlerkorrekturcode) unterstützt, danach würde ich gern wieder von Ihnen hören. Ich weise vorsorglich auf meine Gewährleistungsausschlüsse laut Artikelbeschreibung hin und stelle Ihnen "weitere Maßnahmen" frei. Ich würde es außerordentlich bedauern, wenn durch ein Verständnisproblem etwas unnötig hochkocht. "
Im Nachhinein fiel mir auf, daß ich in meiner AB nicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe, z.B. in der Art "nicht für Desktop-PC geeignet, bitte informieren Sie sich, ob ECC reg. RAM für Ihr Board geeignet ist!" Ich war der Meinung "Server-RAM" reicht. Am Montag werde ich mal anrufen wenn das "xxx" in der Falleröffnung eine Telefonnummer ist.
Kann mir daraus ein Strick gedreht werden? Notfalls nehme ich die Module zurück, aber eigentlich: Nö.
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Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
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