Flexstrom ist insolvent

    • Flexstrom ist insolvent

      Und wieder hat es einen großen Stromanbieter erwischt, der sich mit all zu günstigen Preisen verkalkuliert hat. Was sich schon lange angezeichnet hat, ist heute Gewissheit geworden: Flextrom hat Insolvenz angemeldet. Betroffen sind auch die Töchter Optimal Grün und Löwenzahn Energie. Das Unternehmen Flexgas werde von einem Investor fortgeführt, teilte Flexstrom mit.

      Schuld sind natürlich die Kunden.

      wiwo.de/unternehmen/energie/st…ssen-muessen/8057608.html
      sueddeutsche.de/wirtschaft/ene…m-ist-insolvent-1.1647318
      handelsblatt.com/unternehmen/i…st-insolvent/8057552.html
      morgenpost.de/wirtschaft/artic…xstrom-ist-insolvent.html
      focus.de/finanzen/news/unterne…olvenz-an_aid_959071.html
      faz.net/aktuell/wirtschaft/unt…nsolvenz-an-12146398.html
      stern.de/wirtschaft/news/strom…insolvenz-an-1996392.html
      spiegel.de/wirtschaft/unterneh…hlungsmoral-a-894011.html

      etc.

      Vor einiger Zeit konnten wir ein ähnliches Spektakel bei Teldafax erleben: TelDaFax - Stromkunden kämpfen um ihr Geld
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vorab: Bin froh, daß ich das verlockende Angebot, die Stromkosten zu halbieren, nicht angenommen habe :)
      Daß die Kunden an der Schieflage Schuld haben, mag ich nicht so wirklich glauben. Schließlich ist ja alles 12 Mon im vorraus bezahlt. Wo sollen also die Zahlungsausfälle (angeblich 100 Mio!) herkommen?
      Sieht eher nach einem weiteren Schneeballsystem aus, allerdings war es vertrauenswürdiger als das von TelDaFax ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wo sollen also die Zahlungsausfälle (angeblich 100 Mio!) herkommen?

      ich glaube, der stromeinkauf kostete hier mehr als der verkauf an neukunden einbringt und weil viele schon nach 1jahr wieder abhauen, macht das unternehmen dann verlust. kurzfristig gesehen sind die kunden schuld, aber mittel- und langfristig gesehen ist der laden selbst schuld.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Und wieder ein halbseidener Drahtkiepenverein weg vom Fenster

      Ich war bis vor 2 Jahren Flexstrom-Kunde. Ich bin schuld!

      Nachdem ich mich 2 Jahre noch weiter zuvor vom Verifox-Portal zum Wechsel verleiten ließ und mich bei Flexstrom angemeldet habe, lief zuerst alles ganz manierlich. Ich bin dann doch wieder zu meinem "Örtlichen" zurück gegangen. Die Abschiedszeremonie von Flexstrom samt Endrechnung habe ich bis heut nicht verstanden. Alles sehr unklar, was auf dem Zettel stand. Ich bin froh, daß ich von dem Laden wieder weg bin, und zwar rechtzeitig.

      Ich kann nur jedem raten, der mit Stromanbieterwechsel liebäugelt: keine Vorkasse! Die Lockboni beachten, das ist immer hart an der Grenze zur Irreführung, am besten ignorieren. Wer Stromkosten sparen will, sollte einfach wieder die gute alte Stearinkerze rausholen (Renovierungskosten durch Verrußen aber mit einkalkulieren!).

      Schönes Wochenende!
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • riverside schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wo sollen also die Zahlungsausfälle (angeblich 100 Mio!) herkommen?

      ich glaube, der stromeinkauf kostete hier mehr als der verkauf an neukunden einbringt und weil viele schon nach 1jahr wieder abhauen, macht das unternehmen dann verlust. kurzfristig gesehen sind die kunden schuld, aber mittel- und langfristig gesehen ist der laden selbst schuld.

      Sach ich doch!
      Im Sommer schmelzen Schneemänner und Schneebälle halt :lach:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wenn man beim Anbieterwechsel ein paar Dinge berücksichtigt,kann man Risiken ausschliessen.
      Keine Vorauszahlung.
      Keine langen Kündigungszeiten.
      Auf Preisgarantien achten.
      Und vorher nach den Anbietern Googeln.
      Der günstigste muß nicht der beste Anbieter sein.
      Am besten die nackten Kilowattpreise vergleichen.Dann die Bonie beachten.
      Wenn man bei z.B. Verivox einiges beim Vergleich rausnimmt kommt man zu guten Ergebnissen.
      Als Gegenprobe mal alles reinnehmen,was eher ungünstig ist.Die Preise geben sich dann nicht viel.
      Ich habe auch meine Wechsel gehabt und bin bisher sehr gut gefahren.Wobei mir aufgefallen war,dass trotz mehrerer Vergleiche für gewerbliche Verbraucher seinerzeit Vattenfall und Stadtwerke Hamm die günstigsten waren.
      Privat bei Gas.de und Eprimo.Letztere sind allerdings jetzt teurer geworden,so das ich wohl wechseln werde.
      Bei allen 1 monatliche Kündigungsfrist,Abbuchung mon.,keine Vorauszahlung.Korrekte ,schnelle Abrechnungen,Gutschriften binnen kurzer Zeit erstattet bekommen.
      Das soll jetzt aber keine Werbung für die genannten sein !
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Ein Fall für den Staatsanwalt

      Hallo.

      Auch ich bin einer von diesen schuldigen Nichtzahlern. Ich möchte hier einmal etwas ausführlicher das System FlexStrom dokumentieren und darlegen, warum das meiner Meinung nach ein kriminelles Geschäftsmodell war. Für die Nachwelt sozusagen.

      Zuerst. Im Wesentlichen kassierte FlexStrom jährlich Vorkasse für Pakettarife mit einem festen Kontingent an kWh. Mehrverbrauch war deutlich teurer als so ziemlich jeder Anbieter, nicht verbrauchtes Volumen verfiel. Wer seinen Verbrauch relativ genau kennt, konnte das vorher durchrechnen, wobei die Preisgestaltung derart war, daß man selbst bei einem nur halb verbrauchten Paket im ersten Vertragsjahr günstiger wegkam als z.B. beim regionalen Versorger, genauso wie bei einem moderaten Mehrverbrauch.

      War es ein Schneeballsystem? Möglich, aber nicht ganz eindeutig zu beantworten. Es spricht ja nix dagegen, Neukundenakquise zunächst mit Verlusten zu betreiben, wenn ein Geschäftsplan besteht, der dieses Modell früher oder später in die Gewinnzone führt. Und Gewinn hat (Fl)ex-Strom offenbar gemacht, zuletzt 20 Mio, nach eigenen Angaben. Andererseits legen zwei Zitate aus den jüngsten Welt-Artikeln nahe, dass sowohl Experten als auch FlexStrom selbst gewusst haben, mit welchem Risiko das Modell behaftet ist:

      Das "Handelsblatt" hatte darüber hinaus berichtet, dass FlexStrom in einem Anleiheprospekt vor einem möglichen Scheitern seines Geschäftsmodells gewarnt hatte. (...)
      Sobald "das Wachstum von FlexStrom nicht mehr allein durch den Zuwachs an Neukunden getrieben" werde, bestehe das Risiko, dass sich das "Geschäftsmodell entgegen den aktuellen Erwartungen nicht als profitabel erweist", heißt es im Prospekt.

      welt.de/wirtschaft/article1152…ion-Kunden-betroffen.html

      Der Hamburger Wirtschafts- und Insolvenzanwalt Oliver Gothe-Syren glaubt nicht, dass die mangelnde Zahlungsbereitschaft der Kunden Grund für die Insolvenz ist. "Es sieht für mich eher nach einem Fall zwei nach Teldafax aus", sagte Gothe-Syren der "Welt am Sonntag".

      welt.de/finanzen/verbraucher/a…zt-schnell-kuendigen.html


      Darum soll es im Folgenden aber nicht gehen, sondern um die Systematik, mit der Kunden getäuscht wurden.

      Das Geschäftsmodell von FlexStrom basierte jahrelang darauf, in Vergleichsportalen, namentlich verivox, unangefochten auf Position 1 zu stehen. Das wurde durch einerseits günstige Preise erreicht, andererseits durch einen "Neukundenbonus", der 80, 100 oder auch mehr Euro betrug, je nach Tarif. Dieser Bonus sollte auf der ersten Jahresrechnung berücksichtigt werden, allerdings nur, wenn man nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit - 12 Monate - kündigt oder gekündigt wird. Verständlich, es gibt eine Reihe außerordentlicher Kündigungsgründe, von der Installation einer Solaranlage (Einspeisung ins Netz ist nicht erlaubt gewesen) über einen Umzug in nicht belieferbares Gebiet bis hin zu Preiserhöhungen seitens des Versorgers. Dass ein Neukundenbonus nicht wirtschaftlich ist, wenn der Kunde nicht eine gewisse Zeitspanne dem Unternehmen treu bleibt, ist einzusehen und soweit auch nicht unseriös. Die genaue Formulierung (anno 2010) lautete:

      Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.
      Die günstigen Preise wurden andererseits erreicht, in dem es immer zwei Tarife gab, einmal mit (optionaler) Peisgarantie und einmal ohne. Auch das machen viele Anbieter. Wichtig in diesem Zusammenhang ist nur, dass man das Angebot einer Preisgarantie erst im Bestätigungsschreiben bekam:

      Wenn Sie sich bewusst gegen diese Garantie entscheiden, überweisen Sie einfach wie vereinbart xx,xx Euro für Ihr FlexStrom-Paket.
      Weiterhin behalten wir mal im Hinterkopf, dass sich FlexStrom mit Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung geben ließ, aber darauf bestand, dass der Kunde die Vorauszahlung überweist.

      Jeder, der nicht den teureren Garantiepreis abgeschlossen hat, bekam eine unterjährige Preiserhöhung, so um die 3 Monate nach Vertragsschluss. Diese war als Werbeflyer für (z.B.) Ökostrom getarnt. Hochglanzpapier, bunte Bildchen und dann in der unteren Hälfte etwas beiläufig der Hinweis, dass neue Preise gelten, soweit man nicht widerspricht. Die Preise selbst auf Seite 2. Ein klarer Gesetzesverstoß, für den FlexStrom auch abgemahnt wurde und vor dem LG Berlin unterlag und zur Folgenbeseitigung verurteilt wurde.

      kostenlose-urteile.de/LG-Berli…en-zusenden.news11604.htm

      So einen Flyer habe ich mal angehängt.

      Viele Verbraucher dürften das "Schriftstück" ungelesen weggeworfen haben. Die Preiserhöhung wurde mit der Jahresrechnung per Lastschrift abgebucht, als einziger mir bekannter Posten, den FlexStrom sich nicht überweisen ließ. Das dürfte kein Zufall sein, denn es ging dabei um 20-50 Euro, je nach Tarif, also Summen, bei denen man sich recht schnell ärgert, aber auch wieder einkriegt, wenn sie vom Konto verschwinden. Außerdem wurde gleichzeitig eventueller Mehrverbrauch mit verbucht. Die Jahresrechnung selbst kam auch in fast allen Fällen deutlich später als mit Ablauf des ersten Vertragsjahrs, in meinem Fall über ein Jahr zu spät. Der Kunde war also damit konfrontiert, der Preiserhöhung nicht widersprochen zu haben; der Fall lag lange zurück so dass Erinnerungsvermögen und Vollständigkeit der Unterlagen beim Kunden angezweifelt werden dürften; und die Buchung ging in vielen Fällen zusammen mit einem tatsächlich rechtmäßigen Posten, so dass ein Zurückholen der Lastschrift das Problem mit sich gebracht hätte, dass man in Rückstand gerät.

      Wer die versteckte Preiserhöhung mitbekommen und deshalb außerordentlich gekündigt hatte, wurde ohne Widerspruch aus dem Vertrag entlassen. Aber er bekam den Neukundenbonus nicht, der die eigentliche Attraktivität des FlexStrom-Tarifs ausmachte.

      Zwei Monate vor Ende des Vertragsjahres bekam man die Zahlungsaufforderung für das folgende Jahr. "Leider" mussten wegen steigender Energiepreise erneut die Preise erhöht werden, und diesmal drastisch (und nicht versteckt). Also teilweise über 50%! Der Clou: Der aus dem ersten Vertragsjahr angesammelte Neukundenbonus, der "nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig" wird (s.o.), wurde auf die Zahlung fürs zweite Vertragsjahr aufgerechnet, so dass die tatsächlich zu zahlende Summe gar nicht so viel höher als die aus dem ersten Vertragsjahr aussah. Auch hier galt wieder, dass keine Reaktion als Zustimmung zu den geänderten Konditionen gewertet wurde. Auch das ist selbstverständlich illegal.

      Wer aufgrund dieser Preiserhöhung kündigte, erlebte sein blaues Wunder: erst Warten auf die ewig verzögerte Jahresrechnung, um dann festzustellen, dass der Neukundenbonus nicht aufgeführt war, obwohl man ein ganzes Jahr Kunde gewesen war. Näheres dazu im nächsten Posting.
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    • Geschäftsmodell: Kunden verklagen

      Die Sache mit dem Neukundenbonus ist eine unendliche Geschichte. Wir fassen nochmal zusammen, wer sein erstes Vertragsjahr durchhielt, stellte fest, dass FlexStrom im zweiten Jahr teurer als die Konkurrenz war. Der zweite Teil von FlexStroms Geschäftsmodell war also, kündigenden Kunden mit Händen und Füßen die Bonuszahlung für Jahr 1 zu verweigern.

      Dazu ist FlexStrom regelmäßig vor Gericht gegangen. Es ging immer um geringe Beträge, Amtsgericht, keine Berufung. Viele Verbraucher dürften ohne Anwalt unterwegs gewesen sein, da sie sich (s. AGB-Klausel oben) klar im Recht wähnten. Und selbst mit Anwalt dürfte es an ordnungsgemäßer Vertretung gemangelt haben, denn bei 100 Euro Streitwert kann ein Rechtsbeistand nicht beliebig viel Arbeitszeit in eine komplexe Materie investieren.

      FlexStrom hat dann angefangen, die erstrittenen Urteile gegen die Kunden ins Netz zu stellen:

      flexstrom.de/uebersicht_gerichtsurteile.php?jahr=2011
      flexstrom.de/musterschreiben_und_urteile.php

      Auch einen eigenen Blog gibt es, wo als "Aufklärung" getarnte Stimmung gemacht wurde:

      flexstrom-blog.de/2011/12/01/n…tslage-bei-bonusurteilen/

      Zuerst mal kassierte FlexStrom eine Abmahnung oder ein Urteil, dass sie, wenn sie schon Urteile veröffentlichen, auch gegen sich ergangene Urteile dazuzustellen haben. Eine Quelle finde ich gerade nicht mehr, weil google bei den Worten "FlexStrom" und "Urteil" förmlich explodiert, wenn das jemand findet, bitte nachtragen. Daran hielt man sich jedenfalls auch.

      Trotzdem waren die für FlexStrom ergangenen Urteile in der deutlichen Überzahl.

      In einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie bewies deren Ombudsmann, RiBGH a.D. Dieter Wolst, dann ausreichenden Überblick und entschied
      Eine wortgenaue Auslegung (der unterstellt wirksamen Klausel) lässt allerdings annehmen,
      dass eine zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam werdende Kündigung nicht
      zum Verlust der Bonuszahlung führt. Denn auch eine solche Kündigung wird erst nach
      Ablauf eines Jahres wirksam. Zwischen dem Jahresende (das eben schon eingetreten sein
      muss) und dem Entfalten der Rechtsfolge der Kündigung liegt zumindest eine sogenannte
      logische Sekunde. Erst muss das Jahr abgelaufen sein - dann setzt die Wirksamkeit der
      Kündigung ein. Erkennbar geht die Formulierung davon aus, dass mit dem Wirksamwerden
      der Kündigung nicht der Zugang der Erklärung nach § 130 BGB gemeint war. Dies
      widerspräche zum einen dem gesamten Inhalt der Formulierung, die ja gerade davon
      ausgeht, dass eine Kündigung „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“ wird,
      zum anderen aber auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, der im Falle einer Kündigung
      Wirksamwerden und Entfaltung der Rechtsfolge gleichsetzt.
      (Quelle angehängt)


      Das Ergebnis der Schlichtung hat FlexStrom nicht anerkannt, sondern stattdessen alle Kunden, die die Schlichtungsstelle anriefen, direkt verklagt. Hintergrund ist, dass eine Schlichtung nicht das Grundrecht auf rechtliches Gehör ersetzen kann, also freiwillig ist und sofort als beendet gilt, wenn ein ordentliches Verfahren läuft. Zudem sind die Kosten der Schlichtung (350,- Euro, die FlexStrom zu tragen hatte) höher als die eines verlorenen AG-Prozesses.

      Wikipedia sagt, dass rund 1/4 aller (!) 14.000 Schlichtungsfälle FlexStrom betrafen:

      de.wikipedia.org/wiki/Flexstrom#Rechtsstreite_seit_2010

      Auch sonst gab man sich klagefreudig, sowohl gegen Medienberichte als auch gegen verivox, die aufgrund einer 4stelligen Zahl von Beschwerden FlexStrom-Tarife zunächst strichen und schließlich generell ihre Regeln derart änderten, dass Bonuszahlungen nicht mehr standardmäßig im Preisvergleich berücksichtigt werden. Näheres dazu auch in o.g. Wiki-Artikel.

      Bei Verivox sind im Jahr 2011 insgesamt [vierstellige Anzahl wegen Einstweiliger Verfügung vorübergehend entfernt] Beschwerden zu Flexstrom und Flexgas eingegangen. Davon bezogen sich [vierstellige Anzahl wegen Einstweiliger Verfügung vorübergehend entfernt] auf nicht gezahlte Boni. Auch die Verbraucherzentralen berichten von einer anhaltend hohen Beschwerdequote zu diesen Anbietern.
      verivox.de/nachrichten/verivox…r-flexstrom-ag-82991.aspx


      Letztlich musste FlexStrom Mitte 2011 die AGB-Klausel derart klarstellen, dass der Neukundenbonus nur gilt, wenn man über das 1. Vertragsjahr hinaus Kunde bleibt. Spätestens seit der "logischen Sekunde" des Schlichtungsstellen-Ombudsmanns, der als ehemaliger BGH-Richter durchaus überzeugend auf diverse Amtsrichter gewirkt hätte, war die arglistig verwendete ursprüngliche Klausel verbrannt.

      Das und die jetzt schlechte Listung bei verivox dürfte der wahre Knackpunkt für den Niedergang gewesen sein.

      Es gibt noch viel mehr an Abmahnungen von Verbraucherzentralen und Urteilen, die aber für den eigentlichen Sachverhalt wenig neue Erkenntnis bringen: Das Geschäftsmodell von FlexStrom basierte auf der Täuschung und dem Verklagen der eigenen Kunden! Wir erinnern uns, das sind diese bösen Menschen, die an der Insolvenz Schuld sein sollen...
      Dateien
      • fl_sc.pdf

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    • Erfahrungsbericht

      Hier jetzt abschließend meine eigenen Erfahrungen und wie man Kriminelle mit ihren eigenen Waffen schlägt.

      Warum schreibe ich das? Weil ich mich hier als schlauer als diesen Abzockverein darstellen will? Nein! Ich war - so wie viele andere FlexStrom-Kunden - naiv und saudumm! Ich hatte verdammt viel Glück und wäre voll auf die Schn**ze geflogen, wenn das System FlexStrom zu meiner Zeit schon zwei Jahre älter gewesen wäre. Ich schreibe das deshalb, weil mein eigener Fall aufzeigt, dass das Verhalten von FlexStrom eindeutig und vorsätzlich geplant war.

      Als einigermaßen gut informierter juristischer Laie habe ich seinerzeit mit voller Absicht nicht den "Garantiepreis" gewählt. Ich weiß ja dass es zu einer Änderung der Vertragskonditionen einer beiderseitigen Willenserklärung bedarf und etwaige Zustimmung-durch-Schweigen-Klauseln genauso unwirksam sind wie eine AGB-Regelung zur Fiktion eines Zugangs einer wichtigen Mitteilung.

      Ich habe den Flyer mit der unterjährigen Preiserhöhung bekommen und wortlos zu den Akten gelegt.

      Mit Zugang der Zahlungsaufforderung für das zweite Vertragsjahr habe ich eine kurze Internetrecherche gemacht - also das, was ich lange vor Vertragsschluss hätte machen müssen, und bin einigermaßen bestürzt aus allen Wolken gefallen. Ich habe die Zahlungsaufforderung dann ignoriert. Absichtlich.

      Ebenso habe ich die erste Mahnung ignoriert. Kurze Erinnerung: Keine Willenserklärung, kein Vertrag, keine Rechnung, keine Fälligkeit, kein Verzug. Dann kam eine zweite Mahnung, auch die habe ich erst ignoriert.

      Nach noch ein paar Tagen Geduld war das erste Vertragsjahr rum. Ich habe dann bezugnehmend auf die zweite Mahnung per Einscheiben mit Rückschein den Zugang einer ordentlichen Rechnung bestritten und außerordentlich gekündigt, und zwar rückwirkend zum zweiten Tag des zweiten Vertragsjahres. Dass daraus eine Kündigung genau zum Ablauf wird, ist schon klar, aber ich fiel damit nicht unter die AGB-Klausel: weder hatte ich innerhalb der ersten 12 Monate gekündigt noch zu einem Datum, das innerhalb dieser lag. Wenn FlexStrom nun den Vertrag seinerseits genau zum 1. Tag des neuen Vertragsjahres auflöst, ist das deren Problem, entspricht aber nicht meinem rechtlichen Willen. Zur Klarstellung: Zu meiner Zeit gab es den Schlichterspruch mit der "logischen Sekunde" noch nicht.

      Die Kündigung wurde anstandslos akzeptiert. Dann begann das Warten.

      Ich hatte mich mittlerweile - das Warten dauerte wie gesagt über ein Jahr - sogar schon von meinem ursprünglichen Plan, auf dem Bonus zu bestehen, verabschiedet. Ich wollte eigentlich nur noch meine Rechnung (für die Unterlagen, ich hatte keinen Mehrverbrauch, also auch nix zu zahlen), meine Ruhe und nie wieder was mit FlexStrom zu tun haben.

      Als die Rechnung dann kam, hatte FlexStrom allerdings einen Fehler gemacht. Sie hatten nicht nur (erwartungsgemäß) meinen Bonus unterschlagen, sondern wollten allen Ernstes noch rund 25 Euro von mir wegen der unterjährigen Preiserhöhung auf dem Werbeflyer. Das hat mich so wütend gemacht, dass ich mich entschlossen habe, nicht nur nicht zu zahlen, sondern auch meinen Bonus mit allen Mitteln einzufordern. Eine Insolvenz hatte ich damals schon in Betracht gezogen, kein Geschäftsmodell, das auf dem Verklagen von Kunden basiert, ist in irgendeiner Weise zukunftsfähig. War mir egal, ich hätte es auf einen Prozess ankommen lassen und auch darauf, zu gewinnen und nix mehr vollstrecken lassen zu können.

      Ich habe dann - wieder mit Rückschein - zunächst mal die Einzugsermächtigung widerrufen und die Forderung bestritten. Für den Fall, dass FlexStrom das missachtet, habe ich negative Feststellung und Klage auf Unterlassung (Lastschrift) angekündigt. Außerdem habe ich eine Frist für die Auszahlung des Bonus und eine berichtigte Rechnung gesetzt und deutlich gemacht, dass ich bei Fristende ohne weitere Ankündigung meine Ansprüche gerichtlich geltend mache.

      Als erstes verzichtete FlexStrom "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (sinngemäß) auf die Nachforderung wegen der illegalen Preiserhöhung. Das war wenig verwunderlich, denn diesbezüglich war die Rechtslage damals längst glasklar. Meine Forderung nach dem Neukundenbonus würde von der Fachabteilung bearbeitet. Da wurde ich doch etwas hellhörig. Eine eigene Fachabteilung?

      Diese Fachabteilung meldete sich kurz später per Brief bei mir und teilte mir ziemlich einsilbig mit, mein Bonus würde ausgezahlt. "Mit Grüßen", sozusagen. ;)

      Einfach so.

      Die Firma, die systematisch Kunden verklagt, und sei es aus Kostengründen, obwohl sie weiß, dass sie im Unrecht ist, widerspricht mir nicht einmal. Sondern zahlt.

      Dafür gibt es nur eine logische Erklärung: Diese "Bonusabteilung" besteht tatsächlich aus Juristen, die meinen kompletten Fall händisch durchgegangen sind und den Knackpunkt, den ich oben beschrieben habe (Zeitpunkt der Kündigung und Termin des Wirksamwerdens), ganz genau erkannt haben. Daraus möge jeder seinen eigenen Schluss ziehen, ich jedenfalls erkenne daraus, das bei FlexStrom alles generalstabsmäßig durchgeplant war. Insbesondere in Zusammenschau mit den sonstigen rechtlichen Eskapaden (s.o.) ergibt sich für mich das Bild, dass sie zu jeder Zeit ganz genau wussten, wie weit sie gehen können und wo die Fallstricke ihres Geschäftsmodells lauern. Mit Einzelfallprüfung!

      Das ist der Grund, warum ich glaube, dass FlexStrom und seine Geschäftsführung ein Fall für den Staatsanwalt sind, egal, ob man nun ein Schneeballsystem nachweisen kann oder nicht.

      Oder wie es ein Kumpel formulierte:

      Da stehen jetzt sicher ein paar Benz oder Ferrari vor den Türen der Ehefrauen...Mit Gütertrennung natürlich.....
      Dazu noch ein Zitat des LG Heidelberg (12 O 76/10):

      Die Klägerin argumentierte in der mündlichen Verhandlung damit, das Wort „nach“ im Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ bedeute, dass die Kündigung erst zum 13. Monat bzw. zum Ablauf des zweiten Jahres wirksam werden dürfe, (...). Dies hält die Kammer für versuchte Bauernfängerei. Kein Mensch würde den Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ nicht mit dem Ende des ersten Vertragsjahres gleichsetzen, wobei es völlig unerheblich wäre, ob es dort statt „nach“ zum Beispiel „mit“ oder „zum“ Ablauf des ersten Belieferungsjahres hieße. Das allgemeine Verständnis geht eindeutig dahin, dass die Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr greift, ohne dass eine Vertragsverlängerung - wie lange auch immer - folgen muss. Die Argumentation der Klägerin stellt sich umso mehr als Augenwischerei dar...
      lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_…t=en&nr=14300&pos=0&anz=1


      Ich bin froh aus der Nummer raus zu sein und wünsche der Geschäftsführung von FlexStrom alles Schlechte. Ich hoffe, mit meinen Postings dieses "die Presse und die Kunden sind schuld" ein wenig ins rechte Licht gerückt zu haben.


      Für die jetzt betroffenen Kunden ist das Ganze natürlich übel, insbesondere die Vorkassekunden sind wohl angeschmiert. Nachdem bereits diverse Versorger FlexStrom die Lieferung gekündigt haben, ist nicht wirklich anzunehmen, dass FlexStrom seine Verträge erfüllen kann.

      Was kann man tun? Nicht viel.

      Wer sich im Rechtsstreit befindet, sollte prüfen, ob er kostengünstig aussteigen kann. Denn am Ende wird nicht viel zu holen sein.

      Wer vor einer neuen Vorabüberweisung steht, sollte diese natürlich auf keinen Fall durchführen. Unsicherheitseinrede heißt das Zauberwort.

      dejure.org/gesetze/BGB/321.html

      Wer Lastschriften zum Zurückziehen hat, sollte das sofort tun, und zwar in einem Umfang, der dem Vorausabschlag entspricht, zzgl. der zu erwartenden Rückerstattung am Vertragsjahresende, mit derselben Begründung.

      Wer kündigen kann, sollte kündigen.

      Alle anderen lernen vielleicht, was ich gelernt habe:

      Niemals Vorkasse im Internet über der persönlichen Totalverlustgrenze leisten, erst recht nicht, wenn die Gegenleistung erst in einem oder über ein Jahr erbracht werden soll!

      Danke für die Aufmerksamkeit. Und: Viel Glück!

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    • Vielleicht noch einen Hinweis, nach diesem sehr ausführlichen Erfahrungsbericht:

      Jeder "Geschädigte" der nun möglicherweise in ganz naher Zukunft in die Grundversorgung des örtlichen Versorgers eingestuft wird (denn der Strom kommt ja nach wie vor aus der Steckdose), sofort nach anderen Tarifen anfragen. Die Grundversorgung ist nie der günstigste Tarif, der sich ja auch nach dem Verbrauchsverhalten richtet.

      Sobald also die nächsten Tage oder Wochen ein Schreiben des Grundversorgers kommt..... anrufen und im I-Net die dortigen Tarife checken.
      Sonst kann die Grundversorgung recht teuer werden.
    • letzte FlexStrom-Tochter gibt auf

      derenergieblog.de/alle-themen/…exstrom-tochter-gibt-auf/

      ,
      Mutter und zwei Töchter hatten bereits Insolvenz angemeldet (wir berichteten), jetzt scheitert auch die letzte Tochter des FlexStrom-Konzerns. Letzten Donnerstag wurde über das Vermögen der FlexGas GmbH
      das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen
      Insolvenzverwalter wurde der gleiche berufen wie für die anderen
      Flex-Gesellschaften, Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Berlin.........mehr im Link
    • Das war dann der berühmte Kegeleffekt.
      Erst fällt der Eine, dann folgen alle Anderen.

      Hatten wir doch schon mal. :whistling:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ist im Endeffekt das gleiche. Beim Einen kegelts, der Andere spielt Domino.

      Eigentlich heisst es doch, wenn es einmal anfängt hört es so schnell nicht mehr auf.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich war bei der Tochtergesellschaft "Löwenzahn" und habe alles im Voraus gezahlt. Scheint wohl nun alles futsch zu sein. Nun denke ich, dass es besser ist nichts mehr im Voraus zu zahlen, sondern monatliche Abschläge zu entrichten. Ansonsten kann das wohl bei den kleinen Anbietern immer wieder passieren.
    • Strom,Internet fernseh usw.

      wo man nicht alles sparen kann. bin jetzt schon über 12 Jahre bei der Telekom und Fernseh(T-Home) seit ein paar Jahren auch.

      alles bei einem Anbieter und nicht gerade der billigste.na und...wenn ich aber einen Service Mitarbeiter benötige bekomme ich ihn auch ohne 1 std am Telefon zu sitzen und mich vertrösten zu lassen. bis heute alles unkompliziert geregelt. natürlich haben die auch ihre Mängel aber das ganze hält sich im rahmen.

      Strom wurde bis heut auch immer nur über die energis genommen.

      was bringt mir die ganze wechslerei wenn am ende doch nicht alles so reibungslos läuft und ich mehr zeit und kosten damit verbringe das ganze wieder ins lot zu bringen.
    • Keine Angst vor Stromis, Lilo.
      Mit Bedacht ausgewählt und ohne Vorkasse sind die gar nicht so übel. Die Gasis auch nicht.
      Falls der Lieferant zusammenklappt springt der Grundversorger ein.
      Wer allerdings auf TelDaFax und Flex reingefallen ist, nungut. Immerhin konnte/wollte/sollte man die Nebenkosten quasi halbieren. Daß dies auf Dauer nicht gutgehen kann sollte dem größten Geiz-ist-geil-Hirn auch verständlich sein ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • BGH und Kammergericht urteilen gegen FlexStrom

      Es wird natürlich niemandem mehr nutzen, aber FlexStrom ist bezüglich der betrügerischen Preiserhöhung in zweiter Instanz zur Folgenbeseitigung verurteilt worden; die Revision wurde nicht zugelassen:

      Das Energie-Unternehmen, das mit den Marken "FlexStrom", "Flexgas" und "Löwenzahn Energie" in Erscheinung getreten ist, hatte Kunden einen Werbeflyer zugeschickt und darin eine Preiserhöhung versteckt, wie die Richter des Kammergerichts Berlin in ihrem Urteil bestätigten.

      Der von der Verbraucherzentrale erhobenen Folgenbeseitigungsklage, mit der Flexstrom zur Auskunft über die Adressatenliste der Werbeflyer und zur Übersendung eines im Wortlaut vorgegebenen Korrekturbriefes an die Adressaten gezwungen werden sollte, gaben sie statt.


      welt.de/article117949927/

      Die oben angesprochene Bonus-Regelung, mit der FlexStrom tausende Kunden um ihnen zustehendes Geld prellte und deren Rechtswidrigkeit evident war, hatte bereits im April der BGH gekippt, ich trage das mal nach:

      Zu kompliziert, befanden die obersten Zivilrichter Richter am BGH und urteilten, dass Kunden, die nicht juristisch vorgebildet sind, angesichts der von Flexstrom verwendeten Klausel davon ausgehen durften, dass sie auch dann einen Anspruch auf den Bonus haben, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr gelte.

      Nach Paragraf 305c Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch gehen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders. "Verwender" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist hier Flexstrom


      welt.de/article115382213/
    • Die Wahl ist bei sowas gar nicht mehr so einfach.. Ich habe damals speziell nach einem grünen Anbieter gesucht, der halbwegs bezahlbar ist - mittlerweile zahle ich aber schon wieder umverschämt viel, so dass ich wieder auf der Suche bin. An einen "falschen" Anbieter zu geraten passiert da leider doch recht schnell, gerade bei FlexStrom kenne ich einige...