Gewerblichen oder privaten Account nutzen?

    • Gewerblichen oder privaten Account nutzen?

      Hallo Freunde
      Ersteinmal vorweg meine Situation:
      Ich habe bei ebay einen gewerblichen Account über den ich Sachen verkaufe die meine GmbH herstellt.
      Ich habe einen privaten Account bei ebay über den ich private Sachen einkaufe und verkaufe.

      Letzten Monat habe ich zur vergrößerung meines Betriebes zwei Gebäude gekauft, eine Werkstatt und ein Wohnhaus. Die Werkstatt vermiete ich an meine GmbH, das Wohnhaus wird an einen dritten vermietet. Beim kauf habe ich tonnen von Ersatzteilen und Betriebsmitteln in der Werkstatt und alles erdenkliche was im Wohnhauskeller herumliegt mitgekauft. Von Schleifscheiben über Sägeringe, Gewindebohrer, Plattschüppen, Einmachgläser, Bienenkörbe, Röhrenfernseher.

      Nun will ich einen Teil bei ebay reinsetzen, benutze ich nun meinen gewerblichen Account habe ich das Problem, das die Waren der GmbH gar nicht gehören und selbst wenn würden die Erlöse in der GmbH verbleiben.
      Kaufmännisch ist der private Account der richtige, denn die Sachen wurden privat mitgekauft, auf allen Betriebsmitteln wurde Vorsteuer geleistet. Ich verkaufe wegen Entrümpelung und nicht mit Gewinnabsicht.
      Ich kann auch einen gewerblichen Account anlegen und darüber verkaufen, damit würde ich mich aber selber betrügen, denn ich müsste MwSt. abführen habe aber keine Möglichkeit diese vorher abzuziehen, außerdem müsste ich den Erlös versteuern, ohne eine Möglichkeit zu haben wie hoch die Gewinnspanne ist.
    • Privat gekauft wäre diese Entrümplung tatsächlich privat.
      Trotzdem würde ich mich da nicht auf so dünnes Eis begeben.

      Wirklich sauber kommst du aus der Sache raus, wenn du den Großteil einem professionellen Entrümpler überlässt.
      Sonst hat der Ärger gerade bei Verkauf über eBay für dich Programm.
    • Zuerst mal folgende Frage, da das Thema insgesamt sehr komplex ist.

      Welchen Wert würdest du für die "Entrümpelungsgegenstände" schätzen? Nur damit man sich mal den Umfang in etwa vorstellen kann.
      Wurden Inhaltswerte im Kaufvertrag der beiden Gebäude separat ausgewiesen, eventuell als Pauschalsumme?
    • @eule

      Das hatte ich natürlich auch gelesen.
      Der Wert (geschätzt) wäre wichtig um eventuell ein zusätzliches Gewerbe im Rahmen der Kleinunternehmerregelung zu konstruieren um zumindest die Umsatzsteuer aus dem Verkauf rauszuhalten.
      Außerdem gäbe es ja die Möglichkeit, den Verkäufer zu bitten, eine Bestätigung über den Wert der Teile und vielleicht sogar eine Liste zu erstellen. Hierdurch würde dann nur der tatsächliche Gewinn steuerpflichtig.
    • Kaiolito,

      ich fürchte, das Gutmenschentum ist abgeschafft.
      Liste der Gegenstände? Wertangabe?

      Entweder die Kiste stammt aus einer Insolvenz, dann ist der Ex-Eigentümer froh, das Ding vom Tisch zu haben und mag davon nichts mehr sehen oder aus einem Erbe. In dem Fall wünsch ich viel Glück bei der Wertangabe.
    • Vielleicht willst du mich nicht verstehen, Eule.

      Alleine schon aus dem Kaufvertrag einer Immobile müsste dies hervorgehen. Schon steuerrechtlich!
      Das und nur das Gebäude kann mit 2 % jährlich abgeschrieben werden, der Inhalt nicht, außer er ist fest mit dem Gebäude verbunden.
    • Ich versteh schon. Keine Sorge. Nur die Praxis sieht anders aus, wie du ja auch nachlesen kannst.

      Immobilie kostet Betrag x, den Müll entsorgst du.
      Da ist und wird nichts getrennt ausgewiesen, eben weil man sich bewusst ist, dass die Demontage von Maschinen und die Container viel Geld kosten können.
    • Und genau darin liegt das steuerliche Problem des TE.

      Der "Müll" scheint ja was Wert zu sein, sonst würde verkaufen weniger Sinn machen als zu entsorgen.
      Gibt es im Kaufvertrag einen Passus, der darstellt, dass Inhalt (wertlos?) mitgekauft wird, könnte das FA es so auslegen, dass der Inhalt sehr wohl mit angekauft wurde um ihn wieder zu verkaufen ----> gewerblich.

      Der Hinweis auf "Entrümpelung" steht auf mächtig dünnem Eis, wenn darüber was im Kaufvertrag geschrieben wurde und die Werte erheblich sein sollten.
      Du hast selbst auf das "tonnenweise" hingewiesen und der TE auf einzelne Gegenstandsgruppen. Da stellt sich zum einen die Frage, wie er das Eigentum daran erworben hat.
      Liegenlassen/stehenlassen reicht wohl nicht zu einer Eigentumsübertragung, welche zum Verkauf berechtigt, wenn es um einen "tonnenschweren" Umfang geht.
    • Wir bewegen uns hier im Bereich der Spekulation, sofern sich der TE nicht äußert.
      Aber sei's drum.

      Die Maschinen dürften fest mit dem Gebäude verbunden sein. Die Gewerbeaufsicht hätte sonst sicher Krawall geschlagen. *g*
      Der Rest wurde liegen gelassen und taucht dann natürlich nicht schriftlich auf.
    • Ok...

      Der TE hat privat jede Menge Zeug, das er gerne verkaufen möchte.

      Die GmbH verkauft derzeit Neuware, die sie selber herstellt.

      Lösung:

      Die GmbH beantragt für das nächste Jahr Differenzbesteuerung nach §25a UStG.

      Der TE beauftragt nächstes Jahr die GmbH mit dem Verkauf der Plünnen, die da so rumgelegen haben.

      Die GmbH versteuert die Differenz zwischen EK und VK. Namentlich 0,00 Euro. Dafür erhält sie eine Provision, auf die sie USt entrichtet. Erhält sie keine Provision dann entfällt auch keine USt auf die Provision. Ganz normaler Verkaufsagentenalltag.

      Damit wäre zum einen das Problem gelöst, dass da irgendwo USt anfällt, wo keine ein soll und andererseits die Abmahngefahr wegen priverblichem Verkauf beseitigt.

      Jemand Gegenvorschläge?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich bin zwar nicht Löschbert... ;)

      Die GmbH darf durchaus auch "betriebsfremd" Umsätze machen. Solange das im Rahmen der Geringfuegigkeit bleibt, ist dieser Geschäftszweig auch nicht zwingend gesondert anzumelden.
      Verkaufsagent ist kein besonders geschütztes Berufsfeld, für das man einen Nachweis braucht.Rein formal tritt die GmbH dann auch als VK auf - mit allen gewerblichen Pflichten.
    • ninilein schrieb:

      Löschbert, darf die GMBH das einfach so verkaufen?
      Ich dachte man muß nachweisen, wenn man Verkaufagent ist oder muß man das doch nicht.
      Kann die GMBH das Zeug nicht für wenig Geld kaufen und dann bei ebay reinmachen?

      Yes she can!
      Bei wem willst/mußt du denn nachweisen, daß du ein VA bist?
      Die Variante daß die GmbH an- und verkauft ist eher "ungünstig".
      Ansonsten hat die Mümmelbacke eigentlich alles hinreichend erklärt ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich versuche mal eine einfachen Weg.
      Beispiel: Röhrenfernseher.Es gibt dafür Foren. Z.B.-
      hifi-forum.de/
      Den Rest selbst raussuchen.Gibt eine nicht geringe Anzahl von Sammlern.
      Was den anderen "Schrott" betrifft,so gibt es auch dafür genügend Interessenten. Nebenbei kann man bei der IHK nachfragen,ob dort wer bekannt ist,der an den Dingen Interesse hat. Ansonsten in einschlägigen Foren nachfragen.
      Wenn der ganze Krempel - wobei ich mir sicher bin,es ist nicht alles ein solcher - raus soll,dann Fachleute ansprechen.
      Andere Möglichkeit : du beauftragst eine Firma,Freund oder Bekannten,alles auszuräumen,der schreibt dir eine Rechnung ; den Erlös abzgl. Kosten teilt ihr euch.
      Damit dürfte das Steuerproblem keines mehr sein.
      Ob alles als Privat anzusehen ist,sei dahingestelt.Schliesslich hast du den gesammelten Bestand für deinen Betrieb gekauft. Bleibt also nur,alles unnötige auszulagern. Von wegen Gewehrleistung.
      Sollten sich Modellautos,Schallplatten,Kartenspiele,Prospekte usw. darunter befinden...
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Der Vorbesitzer ist verstorben, die Erben haben die für sich wichtigen Sachen mitgenommen und dann das Haus mit Werkstatt verkauft, ganz einfach.
      Ich hab den Bestand nicht für den Betrieb gekauft, noch habe ich die Werkstatt nicht an meine GmbH vermietet.
      Die Stückzahl der Artikel sind unschätzbar. Ein Regal von 4 Regalen in einem Kellerraum von 7 Kellerräumen beherbergt z. B. unter anderem 12 Schleifscheiben neu verpackt. Warum die Wohnhaus liegen und nicht in der Werkstatt weiß ich nicht. Setze ich jetzt diese Scheiben bei ebay rein verkaufe ich 12 neuverpackte Teile gleicher Art als Privatmann. Oder eine Schachtel mit 10.000 Sägeringen M4, M5, M6. usw.
    • Steppenhund schrieb:

      Warum die Wohnhaus liegen und nicht in der Werkstatt weiß ich nicht.


      Kann ich dir sagen. Die liegen da, damit der "Lehrling" fragen muss, ehe er die nächste durchheizt.

      Wie gesagt, von der Sache her ein Privatverkauf für dich, bei dem der Ärger Programm hätte, solltest du den selbst mit privatem Account durchführen wollen.

      Deine Entscheidung, ob du es machst wie von Löschbert vorgeschlagen oder über einen externen VK-Agenten.
    • Das bei ebay umzuschlagen dürfte vermutlich eine ziemlich große, logistische Aufgabe werden....

      Warum fasst du den Kram nicht "themenspezifisch" in Kisten zusammen und bietest die auf eBay Kleinanzeigen an (könnte mir vorstellen, dass da Flohmarkthändler etc. gerne zuschlagen und die holen den Krempel dann auch noch ab - und zahlen in bar)?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)