Mein Konzept - Eure Meinung bitte

    • Mein Konzept - Eure Meinung bitte

      Hallo,




      Dies ist mein erster Beitrag, ich möchte nebenbei ein wenig auf Ebay verkaufen. Da ich diesbezüglich -Außer einige Stunden Internetrecherche- keine Erfahrung habe, stelle ich euch mein Konzept vor und würde mich über Anregungen und Tipps freuen.
      Eine Detaillierte Vorstellung von mir selber kann (sofern gewünscht) dann später noch erfolgen :)

      Konzept:

      Angebotsware (Reisegepäck) als Import aus EU vorhanden.
      Verpackungskartons (onlinepack) werden aus dem Internet bestellt.
      Die Kartons werden über usepac lizensiert. (Füllmaterial wird nicht benötigt)
      Klebeband wird mit "Grüner Punkt" gekauft

      Das Ganze wird zum Festpreisangebot eingestellt.
      AGB und Impressum sowie Wiederrufsbelehrung wird über den Händlerbund erstellt und von mir eingepflegt.
      Gewerbeschein kommt...

      Für Ebay bin ich bereits als gewerblich angemeldet (neuer Account, ohne Bewertung) Ebayshop soll erst eröffnet werden wenn Ware in verschiedenen Bereichen vorhanden ist. (Langsame Sortimentssteigerung)
      Bezüglich Umsatzsteuer wird die Kleinunternehmerregelung gezogen.
      Die Ebaygebühren müssen seperat versteuert werden (Mit Umsatzsteuernummer)
      Versand über DHL (mittels paketoutlet) Postfiliale Fußläufig erreichbar, Privatwohnung wird verwendet, Arbeitgeber muss noch informiert werden...

      Was meint ihr?
      Hab ich was vergessen oder kann man mit diesen Konzept was anfangen?


      Danke und Gruss


      tj08099193
    • Ich kann mich insoweit nur der Protzellan-Circe anschliessen. ;) (Ja, ich hab die Postings im Exi bei ebay gelesen und weiss auch, wer circe ist - die Welt ist eben winzig.)

      Endlich mal wer, der nicht einfach drauflos handelt sondern sich vorher Gedanken macht und nachfragt.

      Also erst mal zum Reisgebäck... äähhh.... Reisegepäck. Das Zeug kaufst Du in GB ein. Da Du für die ebay-Rechnung sowieso eine USt-ID bekommen solltest bekommst Du von da eine Netto-Rechnung. Du zahlst aber als Kleinunternehmer trotzdem deine Einfuhrumsatzsteuer und hast Endpreise inkl. USt. Vorsteuerabzug (Einfuhrumsatzsteuer) entfällt bekanntlich, da hast Du dann also ganz normal deinen Brutto-EK und deinen Brutto-VK.

      Festpreisangebot bei ebay - meinst Du damit mit Shop oder einzeln? Ist eine Frage der Kalkulation, der Basis-Shop kostet IIRC 19,90 im Monat, die Einstellgebühr für Festpreis ist abhängig vom Betrag. Shop hat einen gravierenden Nachteil: Du musst Paypal anbieten. Erstens solltest Du die 3,9% PP-Gebühren zusätzlich zu den 11% ebay-Provision einkalkulieren, zweitens ist jeder, der auf ebay Paypal anbietet aus verschiedenen Gründen abmahnfähig (wobei der Vorteil wieder der ist, dass viele, die sonst gerne abmahnen da ebenfalls abmahnfähig sind) und drittens ist Paypal auf ebay als Zahlung anzunehmen für gewerbliche Verkäufer eigentlich illegal. Kümmert aber (bisher!) keine Sau.

      tj08099193 schrieb:

      Gewerbeschein kommt...

      Yo - das hat man Dir drüben schon um die Ohren gehauen. Grundsätzlich kannst Du natürlich ein Gewerbe sechs Monate rückwirkend anmelden, das Problem ist aber, dass ebay soweit ich weiss, für die Anmeldung als gewalttätiger gewerblicher Verkäufer deinen Waffenschein Gewerbeschein sehen will. Wundert mich, dass das bei Dir schon geklappt hat. Du gehst also zu deinem Gewerbeaufsichtsamt (meist Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeabteilung) nimmst 50 Euro mit (kostet real irgendwas zwischen 20 und 30 Euro, je nach Gemeinde) und deinen Ausweis und beantragst ein Gewerbe für

      "Import, Export und Handel mit und Vermittlung von Waren aller Art, deren Herstellung und Veredelung sowie die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist."

      Der Amtsfuzzi wird Dir dann erklären, dass das so nicht geht, Du musst schon angeben, in welchen Bereichen Du was machen willst.

      Das konterst Du gelassen mit der Kategorienliste (inklusive erste Unterkategorien) von ebay - wenn der 'ne Liste haben will, soll er sich die mit dem Präfix "insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich" abschreiben. Abkopieren in Word, ausdrucken. Sind etwa sieben Seiten Din A 4 und ich habe noch nie erlebt, dass der Amtsfuzzi dann die Liste abgeschrieben oder angeheftet hätte.

      Manche erkennen die Liste von ebay natürlich und sagen dann "Ach, Online-Handel?" Das kontert man mit einem freundlichen: "Ja, auch. Aber auch offline."

      Der Amtsfuzzi wird innerlich zwar kochen weil Du damit so ziemlich alle behördlichen Statistiken über angemeldete Gewerbebetriebe unterläufst und fast jede spätere Erweiterung des Gewerbezwecks (zusätzliche Gebühren) überflüssig machst, aber danach wird er in aller Regel den ersten Passus eintragen.

      Also erklär mir mal: wieso hast Du das Gewerbe noch nicht angemeldet? Ist doch easy. ;)

      tj08099193 schrieb:

      Privatwohnung wird verwendet

      Anfangs vielleicht. Du solltest Dir aber zumindest um die Lagerung nochmal Gedanken machen. 500 Reisekoffer ins Wohnzimmer stellen könnte dazu führen, dass die Lebensabschnittsbeischlafsgehilfin sich davon zwei ausleiht, wenn sie zu ihrer Mutter abhaut. Ansonsten ist die teilgewerbliche Nutzung von zu Wohnraum vermieteten Zwecken zwar auch nicht ganz unproblematisch, solange aber von der Nutzung keine Belästigung ausgeht sollte das relativ unkritisch bleiben. Für den Anfang dürfte das also schon gehen.

      tj08099193 schrieb:

      Arbeitgeber muss noch informiert werden

      Solltest Du umgehend machen. Ist normalerweise auch unkritisch, wenn nicht zu erwarten ist, dass deine Arbeitskraft darunter leidet. Andere handeln als Hobby auf ebay und das teilweise so massiv, dass es rechtlich schon kein Hobby mehr ist, aber als Hobby müssen sie das nicht angeben. Sollte also eigentlich auch unkritisch sein, hängt aber von deinem Arbeitgeber ab.

      tj08099193 schrieb:

      Hab ich was vergessen oder kann man mit diesen Konzept was anfangen?


      Tja... hmmmmm..... Wie sieht es bei Dir mit dem kaufmännischen Wissen aus? Was ist mit der Steuer? Soweit ich das drüben gelesen habe wirst Du das selber machen müssen, weil der Steuerbrater zumindest anfangs nicht im Gewinn drin ist.

      Ansonsten sieht das soweit nicht ungeordnet aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.


    • Tja... hmmmmm..... Wie sieht es bei Dir mit dem kaufmännischen Wissen
      aus? Was ist mit der Steuer? Soweit ich das drüben gelesen habe wirst Du
      das selber machen müssen, weil der Steuerbrater zumindest anfangs nicht
      im Gewinn drin ist.
      ich habe Kaufmännisches Grundwissen durch meine Berufsausbildung (Beufsschule), kommt mehr als EÜR und Rechnungslegung, einfache Warenwirtschaft auf mich zu? Steuer würde ich vmtl. dann zum Jahresende mittels Steuerberater machen (lässt sich ja privat absetzen :) ?? )
    • tj08099193 schrieb:

      Die IHK? Was will die denn von mir?
      In welcher hinsicht wäre denn der Steuerberater gut?
      Ne sind neu :)

      Das frage ich mich auch immer was die von mir wollen wenn der Beitragsbescheid kommt. Aber das ist nun keine riesengroße Ausgabe.
      Steuerberater schon aus dem Grund weil du bei der Einkommenssteuer einiges zu deinem Nachteil falsch machen kannst.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • tj08099193 schrieb:

      Die IHK? Was will die denn von mir?

      Mitgliedsbeiträge. ;)

      Dafür kannst Du die aber auch mit Fragen löchern. Und von den Mitgliedsbeiträgen kannst Du dich als nicht im Handelsregister eingetragener Unternehmer befreien lassen, wenn dein Gewinn unter einer bestimmten Grenze bleibt. Das ist eine der Fragen, mit denen Du die IHK löchern kannst.

      tj08099193 schrieb:

      In welcher hinsicht wäre denn der Steuerberater gut?

      Als Belegsortierer ist er definitiv zu teuer, als Ausfüller der Steuererklärungen aber ganz praktisch. Wenn er also sauber sortierte Belege bekommt und nur noch die Steuererklärung ans FA schickt, hat da erstens schon mal wer drübergeschaut, der zweitens für Fehler beim Ausfüllen auch haftet.

      tj08099193 schrieb:

      Ne sind neu :)

      Das erschliesst sich mir gerade nicht.

      tj08099193 schrieb:

      Kann ich den über meine Steuererklärung dann abstzen???

      Beim Wort Absetzen in Verbindung mit Steuern habe ich immer die Assoziation, auf den Bahamas in der Sonne sitzend aus einer ausgehöhlten Ananas einen Drink zu schlürfen, den mir so ein netter braunhäutiger Käfer mit Knackarsch serviert. ^^

      Jedenfalls handelt es sich bei den Kosten für den Steuerberater um Kosten, die dein Ergebnis vor Steuern mindert. (Ok, Du würdest sagen Du kannst ihn von der Steuer absetzen)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ein St.B. ist durchaus hilfreich. Wenn,wie in deinem Fall,die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht überschritten wird,lässt du dir einmal alles erklären und für die nächsten Jahre kannst du alles selbst machen.
      Es sei denn,du verschickst die Koffer mit zu entsorgedem Inhalt,wie Schwiegermutter,unliebsame Mitbewerber im Drogenhandel,Drogen selbst, oder überflüssige MinisterInnen aus Berlin.Die Gelder sollten derzeit nicht über ein artgenössisches Konto laufen.Hilfeiche Tipps gippt´s bei sicher von der EfDePe.

      Vielleicht ist nicht absetzen ,sondern absitzen gemeint ? :rolleyes:
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      "Import, Export und Handel mit und Vermittlung von Waren aller Art, deren Herstellung und Veredelung sowie die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist."
      Da GB zur EU gehört fallen die Einkäufe dort nicht unter "Import", sondern sind Inlandseinkäufen gleichgestellt. Import/Export findet nur mit Ländern ausserhalb der EU statt, und dafür braucht man dann die EORI-Nummer (Zollregistrierung). Diese Hürde würde ich mir erst garnicht auferlegen wenn ich sie nicht wirklich benötige.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Da GB zur EU gehört fallen die Einkäufe dort nicht unter "Import", sondern sind Inlandseinkäufen gleichgestellt.

      Das ist die zollrechtliche Seite. Schon wenn Du ins Umsatzsteuerrecht gehst hast Du dich mit Einfuhrumsatzsteuer zu beschäftigen, auch wenn Du aus GB oder Grachtinesien (dem bekannten Land wo die Orangen blühen, aber keine Fußballweltmeister) Waren einführst. Hier geht es aber weder um das eine noch um das andere, hier geht es um die gewerberechtliche Definition des Unternehmens.

      Wenn Du es aber ganz genau machen willst, dann ändere Import und Export in Einfuhr und Ausfuhr, schon passt es auch auf Deinen Einwand.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein. Innerhalb der EU gibt es auch keine Ein- und Ausfuhr (im juristischen Sinn) und auch keine Einfuhrumsatzsteuer. Logisch, weil es auch keine "Einfuhr" gibt. Die Umsatzsteuer wird über die ID-Nummer verlagert, d.h. der Unternehmer muss seine innergemeinschaftlichen Einkäufe in seiner Umsatzsteuererklärung in der dafür zuständigen Spalte auflisten und darüber Umsatzsteuer abführen. Die kann er aber in der gleichen Steuererklärung sofort wieder als Vorsteuer geltend machen, ist also Rechte-Tasche-linke-Tasche. Der Kleinunternehmer kann das nicht, dafür muss er auch keine Mehrwertsteuer aus den Verkäufen abführen. Die Einfuhrumsatzsteuer hingegen wird direkt bei der Verzollung fällig und kann dann in der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend gemacht werden.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Nein. Innerhalb der EU gibt es auch keine Ein- und Ausfuhr (im juristischen Sinn) und auch keine Einfuhrumsatzsteuer.

      Nochmal: es geht um den gewerberechtlichen Teil. Aber um das mal abzukürzen: Du verkaufst eine der Taschen in die USA...

      Jetzt zufrieden?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.