Kauf von Privat - Quittung / Beleg ohne MwSt.

    • Kauf von Privat - Quittung / Beleg ohne MwSt.

      Kauf von Privat Quittung / Beleg ohne MwSt.





      Hallo,


      liebes Forum bin neu hier und habe direkt mal eine Frage an die Profis unter euch.

      Ich erkläre euch mal die Sachlage:

      Käufer A (Kleinunternehmer) kauft von Verkäufer B über eBay einen gebrauchten Gegenstand.
      Käufer A verlangt vom Verkäufer B einen Beleg über den Kauf.
      Verkäufer B willigt ein und schreibt ein formloses Schreiben an Käufer A.

      Das formlose Schreiben beinhaltet folgende Daten:

      • Anschrift vom Käufer
      • Anschrift vom Verkäufer
      • Ausstellungsdatum
      • Kaufdatum
      • Art und Menge der Handelsüblichen Ware
      • Artikelnummer
      • Verkaufspreis + Verpackung und Versandkosten = Gesamtkosten
      • Unterschrift vom Verkäufer


      Nun kommen wir zur meiner Frage da sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt und eine Privatperson keine MwSt. ausweisen kann sollte man in diesem formlosen Schreiben ein Hinweis auf die fehlende MwSt. schreiben?

      Was ich noch erwähnen, sollte Käufer A (Kleinunternehmer) kauft ausschließlich von Privatpersonen um diese später gewinnbringend weiter zu verkaufen selbstverständlich hat der Käufer A neben dem Beleg sämtliche eBay Daten.(3 verschiedene Verkäufer Mails über den Kauf 1x Einzelheiten über den Kauf 1x Druck der Ganzen eBay Auktion und seppparat noch mal die Anfrage über die Anschrift des Verkäufers) Ware wird per Überweisung bezahlt und als Verwendungszweck wird Unter anderem die Artikelnummer angegeben, damit man alle Belege miteinander verknüpfen kann.


      Beste Grüße
    • Du hast den Ausruck der Auktion. Da steht die Artikelnummer drauf.
      Du hast die Kaufbestätigung per Mail. Darin steht die Adresse deines VK. Die druckst du auch aus.
      Du hast den Bankbeleg mit Betreff.

      Damit hast du alle Belege, die du für die Steuer brauchst. Wozu noch die Unterschrift?
    • Hallo,

      Die Unterschrift ist lediglich bei der Quittung vorhanden die ich ja vom Verkäufer fordere § 368 Quittung
      die Quittung unterliegt in der Regel der Schriftform nach § 126 BGB deshalb die Unterschrift.

      Wenn es mal zu einer Betriebsprüfung kommt und der Prüfer, die eBay Belege nicht akzeptiert, warum auch immer aber ich ja immer noch zur Sicherheit die Quittung und diese sollte, er akzeptieren.

      Aber zurück zur eigentlichen Frage also bräuchte der Verkäufer keinen Hinweis auf den Beleg bringen, warum die MwSt. fehlt und Warum ?


      Beste Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Star4 () aus folgendem Grund: Fehler

    • Klingt vielleicht absurd aber ... :O


      Aber nehmen wir mal an ich unterlege der Betriebsprüfung und der Prüfer sieht sich die Unterlagen an und merkt das die MwSt. nicht ausgewiesen wurde wie soll ich ihn erklären, dass ich es bei einer Privatperson gekauft habe?


      Beste Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Star4 ()

    • Und da du vor einer Betriebsprüfung soooo viel Angst hast...

      So ein Betriebsprüfer ist ein Mensch und entgegen aller Befürchtungen sogar meist ein netter. Übellaunig werden die nur, wenn sie das Gefühl haben, du willst sie für dumm verkaufen.
      Auf die gestellten Fragen - die auch immer kommen - antwortest du ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen.

      Es kann dann vorkommen, er bittet dich, bestimmte Vorgänge demnächst anders zu handhaben. Aber das war es dann auch schon.

      Du vereinfachst es dir selbst im bei dir zu erwartenden Umfang, wenn du die jeweiligen eBay-Vorgänge direkt hinter die entsprechenden Bankbelege heftest.
    • Erkläre mir mal, warum sich ein Betriebsprüfer für deinen Handel interessieren soll den du vom heimischen Sofa aus betreibst, wenn nicht mal genügend Betriebsprüfer vorhanden sind um Großbetriebe zu prüfen ?

      Wenn du soooviel Angst hast vor einer Betriebsprüfung, dann solltest du deine Selbständigkeit entweder sein lassen oder dir einen guten Steuerberater suchen und mit diesem deine Probleme erörtern. Für komplexe Steuerfragen, ist dieses Forum nur sehr beschränkt geeignet.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo, Angst vor einer Betriebsprüfung habe ich nicht geschweige denn vom Betriebsprüfer. ;)

      Ich möchte meine Arbeit so professionell wie möglich machen deshalb habe ich auch gefragt.

      Einen Steuerberater habe ich.
      Ich wollte ihn aber erst mal nicht einschalten, da ich mir dachte, dass die Frage so komplex eigentlich gar nicht ist und ich hier gute Antworten bekomme.

      Ich möchte mich aber für die vielen Antworten bedanken. :thumbsup:
    • Star4 schrieb:

      Aber zurück zur eigentlichen Frage also bräuchte der Verkäufer keinen Hinweis auf den Beleg bringen, warum die MwSt. fehlt und Warum ?

      Ein Privatverkäufer ist nicht Umsatzsteuerpflichtig und braucht keinen MwSt abführen, demzufolge hast du keine Vorsteuer. Der Verkaufspreis des Privatverkäufers ist dein EK und die buchst du ohne MwSt. Demzufolge kannst du dir davon auch nicht die Vorsteuer zurückholen. Wenn du den Artikel zum gleichen Preis weiterverkauftst, muß du aber die MwSt erneut draufschlagen.

      Ich sehe es gern, wenn mir der Privat-VK einen formlosen Verkaufsbeleg mitschickt und bei Artikeln, die noch Garantie haben, die Originalrechnung. Das sollte reichen. Der Rest ist kreative Buchführung.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Star4 schrieb:

      wie soll ich ihn erklären, dass ich es bei einer Privatperson gekauft habe?

      Indem Du erklärst, dass Du den Artikel von einer Privatperson gekauft hast.

      Dass das bei Dir häufig vorkommt ergibt sich schon aus dem Umstand, dass Du beim FA auf Differenzbesteuerung optiert hast. Den Beleg verbuchst Du ja auch entsprechend.

      Damit ist deine Kiste erledigt und Deine Steuerschuld gegessen. Wenn der VK dann "vergessen" hat die USt auszuweisen obwohl er das müsste, hat der das Problem, sofern er mal einen Betriebsprüfer zu Gesicht bekommt.


      @Walter:

      Nö. Wenn ich nach §25a UStG differenzbesteuerte Artikel weiterverkaufe weise ich dafür gar keine USt auf der Rechnung aus. Bei ebay steht das dann im Angebot da drin, wo der §19er seinen Kleinunternehmerstatus angibt. Und wenn ich blöd genug bin ;) den Artikel zum EK weiterzuverkaufen ist da auch keine USt drin. Weil die zu besteuerende Differenz (daher der Name der Besteuerungsform) zwischen EK und VK null ist. Da ich Verkaufsagent bin und auf ebay in eigenem Namen auftreten muss ist das buchhalterisch sogar bei jedem Artikel der Fall: EK=VK. In der Folge wäre bei mir die Angabe "inkl. MwSt" schlicht und ergreifend falsch. Ist nämlich wirklich keine drin, nicht mal anteilig.

      Und... öhhhmmm... ja, ich verkaufe seit über 10 Jahren nur Artikel die nach §25a UStG versteuert werden. Also sollte sowohl ich als auch mein Finanzamt inzwischen wissen, was wir da machen. Ich hatte aber bisher auch nur eine Umsatzsteuer-Aussenprüfung, das war so etwa vier Jahre nachdem ich damit angefangen habe. Die haben sich damals gewundert, wieso meine ebay-Rechnungen in keinem Verhältnis zu meinen umsatzsteuerlich deklarierten Verkäufen standen. (Also ganz doof sind die auch nicht ^^ )

      Was allerdings tatsächlich volle 19% USt beinhaltet ist die Provision, die ich von meinen Einlieferern als Verkaufsagent kassiere. Das ist ja meine Dienstleistung, die ich verkaufe. Weil ich die ebay-Provision aber nicht gesondert umlege ist deren deutscher USt-Anteil in der Provision drin und ich kann meine Netto-Rechung von ebay ganz normal verbuchen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wie Eule und Bert und Co. schon erklärten.§ 19 usw.
      Bankauszug reicht.Sogar für evtle. Hartz 3-5 Benötiger,die jeden Monat ihre Auszüge dem Amt zuzuschicken haben.
      Die Beträge werden vereinfacht buchhaltungtechnisch festgehalten. Das FA ist damit voll und ganz zufrieden. Dazu bedarf es auch keines Steuerraters.Außer beim ersten mal,was aber eben gegenüber landläufiger Behauptung nicht schmerzhaft ist.Das Ganze lässt sich jedes Jahr mit wenig Aufwand anwenden.
      Wenn du bei einem GVK einkaufst,lass dir eine Quittung/ Rechnung zusenden.Wobei es vollkommen equal ist,ob mit oder ohne Märchensteuer. Als Willi Winzig-Unternehmer zahlst du keine.Natürlich darfst du auch keine bei deinen Verkäufen angeben.
      Prüfungen gibt´s zwar,aber kaum bei kleinen Händlern.Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu relevanten Kunden.
      50 Kleingewerbler wie du bringen weniger ein,kosten weit mehr Zeit als ein größerer VK - (wie Berti´s Bastellöschkonten.Der mir diese Bemerkung hoffentlich vezeihtungt .)
      Du mußt dir also keinen Kopf machen.Aber gut,das du nachfragst.Andere wundern sich,warum sie plötzlich Probs haben.
      Ich hatte in den letzten 20Jahren nie ein Problem.Geschweige denn,eine unfreundliche Aufwartung überraschenderweise.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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