Arglistig getäuscht - Betrug bei Ebay Kleinanzeigen duch Käufer

    • Arglistig getäuscht - Betrug bei Ebay Kleinanzeigen duch Käufer

      Hallo,

      ich schildere hier einmal mein Problem und zwar habe ich im April einen Artikel über Ebaykleinanzeigen verkauft.

      Die Käuferin fragte mich, ob ich den Artikel direkt am nächsten Werktag schon versenden kann, sie würde mir eine Kopie der Onlineüberweisung zukommen lassen.

      Ich muss dazu sagen, dass ich es eigentlich nicht mache, aber ich dachte ok, ich hab ja die Kopie.

      Nur die Dame war sehr nett und meinte, sie würde in den Urlaub fahren und möchte den Artikel gerne mitnehmen.

      Ich willigte ein, da ich ja die Kopie der Überweisung per Email zugesandt bekam. Der Artikel ist bereits bei ihr angekommen und sie hat sogar selbst dafür unterschrieben (Einschreiben) .

      Leider war ich zu gutgläubig und bin auf die Nase gefallen. Bis heute habe ich immer noch nicht mein Geld erhalten. Die Käuferin ist weder per Email, noch per Handy erreichbar. Sie reagiert nicht auf Mahnung geschweige denn überhaupt auf SMS auf rein garnichts.

      Ich warte bereits seit knapp 4 Wochen auf mein Geld. Es geht um 50,- .

      Auch habe ich ihr bereits geschrieben, dass ich eine Anzeige gegen sie einleiten werde, wenn sie nicht bezahlt. Das ignoriert sie komplett.

      Scheint ihr total egal zu sein. Ich habe ihr nochmals eine letzte Frist gesetzt bis zum 14.05.2013 dann werde ich eine Anzeige bei der Polizei erstellen lassen. Adresse und Telefonnummer habe ich.

      Auch habe ich an ein Mahnbescheid gedacht. Hat jemand damit bereits Erfahrungengesammelt? Ich ärgere mich selber sehr, dass ich den Artikel vor eigentlicher Bezahlung bereits versandt habe.

      Man ist einfach viel zu gut gläubig, leider. Dann wird man auf gut Deutsch gesagt so verarscht. :wallbash

      Ich habe den Emailverkehr für die Anzeige bereits ausgedruckt und dann nocheinmal genauer auf die Überweisungs-Kopie geschaut.

      Daraufhin ist mir aufgefallen, dass die Käuferin 2 mal die gleiche Tannummer genutzt hat (ich muss dazu sagen, sie hatte 2 Überweisungen tätigen müssen, da sie bei der 1. Überweisung zu wenig bezahlt hat) .

      Fazit: Niemals etwas absenden, auch wenn Ihr eine Kopie der Überweisung bekommt, diese kann gefälscht sein....

      Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, was ich noch machen kann ausser eine Anzeige?

      Wäre super.

      Gruss Anne
    • Hallo Anne,

      habe gerade nicht viel Zeit und es kommen sicher noch weitere Antworten.

      Aber was willst du mit einer Anzeige? Du hast als Beleg einen Überweisungsbeleg, der ohne weiteres bei nicht gedecktem Konto verworfen wird bzw. nicht ausgeführt.
      Derzeit liegt die einzige Möglichkeit, meiner Meinung nach, im Zivilrecht und da gäbe es dann nur das gerichtliche Mahnverfahren.

      Also eben Fristsetzung zur Zahlung und dann die Beantragung eines Mahnbescheides. Kommen Kosten auf dich zu, die du vielleicht nie erstattet bekommst, falls nix zu holen ist.

      Es stellt sich die Frage und diese stellt sich deine Käuferin auch, ob du bereit bist, weiteres Geld zu investieren.
    • es lohnt sich immer gegen solche leute vorzugehen.

      macht man nichts, dann geht das gleiche spiel beim nächsten und übernächsten usw weiter. solchen leuten muss man das Handwerk legen.

      aktuell ist bei mir fast die gleiche Situation. käufer und der Treuhand(als rechtsanwaltskanzlei getarnt...also glaubwürdig für ein laie) waren sehr freundlich und zuvorkommend am Telefon. ich habe nicht nur 1 mal mit denen telefoniert.

      als der käufer die ware im wert von 800 euro hatte habe ich nichts mehr gehört und der Treuhand war auch Tod.also, jeweils eine mail geschreiben und mit der Polizei gedroht....nichts passiert...also

      ab auf die Polizei und fertig. die Woche wird mein Anwalt die Zivilklage in arbeit geben. warum habe ich denn den Rechtsschutz ...m zu bezahlen, nee...also feuer frei.
    • Kaiolito schrieb:

      Aber was willst du mit einer Anzeige? Du hast als Beleg einen Überweisungsbeleg, der ohne weiteres bei nicht gedecktem Konto verworfen wird bzw. nicht ausgeführt.


      Also mir fallen da auf Anhieb zwei mögliche Tatbestände ein. Eingehungsbetrug und Urkundenfälschung.

      @TE:

      Zunächst mal mahnst Du den Betrag schriftlich unter datierter Fristsetzung an. Das verschickst Du entweder als Einwurfeinschreiben (billige Variante) oder Du lässt das mal eben vom freundlichen Gerichtsvollzieher zustellen. (teure Variante)

      Das Einschreiben hat den Vorteil, dass es dann zugeht (wenn der Adressat existiert) wenn der Briefträger den Einwurf bestätigt. Ausserdem ist es relativ preisgünstig. Nachteil: Du kannst nicht belegen, was Du geschrieben hast. In diesem Fall ist das aber eher irrelevant.

      Der Gerichtsvollzieher bekommt von Dir vorzugsweise zwei Originale des Schreibens und stellt dann ein Exemplar zu. Das zweite Original (oder eine Kopie - wenn er die selber machen muss macht er das zwar, aber das kostet das extra) heftet er an die Zustellungsurkunde und schickt Dir das zusammen mit der Rechnung für seine Dienste. Rechne da mal mit so etwa 13 bis 15 Euro. Vorteil ist dabei: Du kannst beweisen, was für ein Schreiben wann zugestellt wurde. Ist in diesem Fall aber eher nebensächlich. Denn der schreibt bei Zustellung drauf, dass er Gerichtsvollzieher ist und das zugestellt hat. An welchen GV Du dich da halten musst und wann Du den telefonisch erreichen kannst sagt Dir das Geschäftsverteilungsverzeichnis des Amtsgerichts deines Schuldners. Noch einen Vorteil hat das: Du kannst den auch fragen, ob er meint, dass Du mit deiner Forderung Erfolg haben wirst. Wenn Du da lieb fragst, bekommst Du eine Antwort. (und weisst, ob da schon eine eV abgegeben wurde bzw ob der GV bei deinem Käufer öfter mal zuhause ist) Und keine Angst, Gerichtsvollzieher beissen nicht. Im Gegenteil sind die, die ich kenne fast alle ganz nette Menschen. Solange man sie nicht verarscht.

      Nach Fristablauf beantragst Du dann einen Mahnbescheid. Kannst Du hier machen: online-mahnantrag.de

      Mahnbescheid ist (bei deinen 50 Euro) mit 23 Euro Kosten verbunden, der Vollstreckungsantrag (wenn kein Widerspruch erfolgt) kostet dann nochmal 52 Euro. Solltest Du vom Schuldner wieder zurückbekommen, wenn der zahlungsfähig ist.

      Manchmal ist es aber auch schon damit getan, die Mahnung vom GV zustellen zu lassen. Der psychologische Effekt der Zustellung durch GV kann den Mahnbescheid gelegentlich überflüssig werden lassen und das wäre ein möglicher Grund, hier nicht einfach ein Einwurfeinschreiben loszulassen. Ist aber eine Frage der persönlichen Einschätzung.

      Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, kommst Du um eine Klage nicht herum. Aber so weit sind wir jetzt ja noch nicht.

      (Falls jetzt wer meint, ich hätte die Reihenfolge Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher verwechselt: nö, hab ich nicht. Wenn ich beweisen will, was verschickt wurde ist die einzige Möglichkeit, den GV nach §192 ZPO als Briefträger zu missbrauchen, weil der den Brief selber eintütet und mir das auch dokumentiert. Einen gerichtsfesteren Zeugen dafür, was verschickt wurde kann ich gar nicht haben. Manche Empfangs-Kandidaten neigen sonst zu der Behauptung, ich hätte weisse Blätter verschickt.)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Alleine die Kopie z. B. einer beleghaften Überweisung ohne den entsprechenden Kontoauszug mit Wertstellung ist sicher noch keine Urkundenfälschung.


      Richtig. Das in Verbindung mit der dann doch nicht erfolgten Überweisung wäre ein Nachweis des Eingehungsbetruges.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.