Täuschungs- und Betrugsvorwurf bei ebay Kleinanzeigen durch den Käufer

    • Täuschungs- und Betrugsvorwurf bei ebay Kleinanzeigen durch den Käufer

      Guten Abend,
      Ich hoffe das sich hier jemand findest der mir weiterhelfen kann.

      Wir haben folgendes Problem:

      Vor einiger Zeit haben wir 2 Rutschen für unser Klettergerüst geschenkt bekommen. Da wir nun einmal keine 2 gebrauchen können, haben wir uns entschlossen eine von beiden wieder bei eBay Kleinanzeiger zu verkaufen. Da ich beim einstellen der Anzeige nicht zu Hause war hatte ich kein Bild und auch keine genauen Maße zur Hand also habe ich geschätzt und nur ca. Maße angegeben. Gesagt getan. Gestern Abend meldet sich der Käufer und bekundet Interesse und meldet sich für den nächsten Tag ( also für heute Mittag ) an um sich diese anzusehen. Der Käufer kommt vorbei begutachtet die Rutsche und fragt nochmals nach den genauen Maßen, wie gesagt ich hatte die anfangs ja nur geschätzt. Ich sage dem Käufer das ich denke das diese wahrscheinlich 3m lang ist aber es nicht genau sagen kann, da ich nicht gemessen habe. Lange Rede kurzer Sinn..... die Rutsche wechselt den Besitzer ohne das wir noch einmal nachmessen.

      Ca. 1 Stunde später ruft der Käufer an und bezichtigt mich des Betruges und das wir die Rutsche zurücknehmen sollen da diese nicht genau 3m lang ist und somit nicht den geschätzten Maßen in der Anzeige entsprechen und das wir Sie vorsätzlich arglistig getäuscht haben. Da wir die Rutsche nun aber zuvor mit dem Käufer genau begutachtet haben, lehnen wir die Rücknahme ab getreu dem Motto gekauft wie gesehen...

      Ca. 4 Stunden später haben wir schon ein Schreiben von einem Anwalt in unserem Postkasten, in dem uns eine dreitägige Frist gesetzt wird die Rutsche zurück zu nehmen oder eine andere Rutsche nach zu liefern (was genau für eine wird nicht gesagt....) oder wir müssten mit einer Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung sowie einem Gerichtsverfahren rechnen!

      Frage:

      Hat der Käufer das Recht zuvor besichtigte Ware die von einer Privat Person nach besten Wissen und Gewissen verkauft wurde, wieder zurück zu geben? Und ist ein solcher Aufstand gerechtfertigt?


      Wir würden uns sehr über einige Rückmeldungen freuen.
    • Der Brief stecke in unserem Briefkasten..... hat uns auch echt gewundert da wir kurz nicht zu Hause waren. Außen auf dem Umschlag stand auch noch "zugestellt am 10.05.2013 gegen 17:30Uhr in Beisein von Zeugen" . Wir sind jetzt echt verunsichert was wir tun sollen.

      Hier die Original Anzeige

      http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/blaue-wellenrutsche-ca-300x50cm-neu-und-ovp!!-neupreis-129-/116431317-23-3112?ref=myads
    • Ich habe grade noch eine sehr nette email vom Käufer bekommen! In welcher neben wüsten Beschimpfungen steht, dass wenn wir die Rutsche nicht bis morgen Mittag zurücknehmen sollen oder dass wir Montag morgen bei der Polizei angezeigt werden.

      Was sollen wir jetzt machen? Ist der Käufer im Recht und muss ich die Rutsche zurücknehmen????
    • Googele mal nach dem Namen des Käufers und den des RA´s.Letzteren kannst du auch hier nennen.
      Kann editiert werden.
      Normalerweise gilt gekauft wie gesehen.Ein Maßband wäre sicher zur Hand gewesen,nehme ich an.
      Anzeige wegen arglistiger Täuschung,Betruges kann er sich bequem in den Koffereraum schieben.Er hätte evtl. einen Zollstock mitnehmen können,um nachzumessen.
      Nebenbei : wie lang /breit ist denn nun die Rutsche? Wenn ihr 2 identische davon hattet,kannst du die noch vorhandene nachmessen.

      Eine besichtigte Ware kann man schon zurückgeben,wenn z.B. die Funktionalität nicht der versprochenen entspricht.Z.B. Auto.
      Aber in diesem Fall scheint mir dein Geschäftspartner reichlich auf Krawall gebürstet zu sein.
      Wenn sich beim Nachmessen herausstellt,das die Rutsche nur 2 Meter Länge aufweist,dann nimm die Rutsche kommentarlos zurück und Ende.
      Wobei es dir freisteht,wegen seiner Beleidigungen und Nötigung gegen ihn vorzugehen.Mit einem freundlichen Schreiben seitens deines RA´s z.B.
      Ach ja.Den Hersteller der Rutsche incl. Bestellnummer bitte.Damit man im Net das Teil finden kann.Da die Teile verpackt sind,dürften die MAße auf der Verpackung stehen.
      In Zukunft bei weiteren Verkäufen mehr Info´s angeben und ein Bild dazu.
      Drucke dir alles mal vorsichtshalber aus.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • Also ich kannte bisher nur die Prilblume. Aber ich bin ja auch schon etwas älter.


      Ähhhmmmm....?

      persilblume schrieb:

      "zugestellt am 10.05.2013 gegen 17:30Uhr in Beisein von Zeugen"

      Ein Anwaltsschreiben? Was will der? Und wer ist das überhaupt? Ich mein - hast Du mal recherchiert ob es den Anwalt überhaupt gibt?

      Und noch was:
      http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/blaue-wellenrutsche-ca-300x50cm-neu-und-ovp!/116431083-89-3112

      Hast Du eine Idee, was das ist?

      Wenn mir ebay normalerweise sagt "Das könnte Sie auch noch interessieren" dann denke ich mir üblicherweise: "Liebes ebay, wenn Du wüsstest, warum mich dieses Angebot interessiert würdest Du mir den Mist da unten nicht vorschlagen".

      In diesem Fall hat ebay aber ausnahmsweise mal zufällig richtig gelegen. Und daher, ohrwürmchen, bin ich in der Lage, dir die Bilder der Rutsche zu präsentieren:
      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…che-neu/117691079-23-3111

      Das ist demnach eine Wellenrutsche von Oskar Kinderland GmbH + Co. KG, Länge 250 cm. Geliefert an Pater Halt, Längsgasse 1o in Oldenburg. (Nein, natürlich nicht ganz, aber TE wird schon wissen, wer diese Rutsche bekommen hat.) Und wenn ich mir das Gartenhäuschen so anschaue würde ich meinen, die Traufhöhe von dem rote Ding liegt bei etwa 2,40 bei einer Bretterhöhe von geschätzt 15 cm plus dem Sockel. Das dürfte die Rutsche so plus/minus auch haben, wenn man sie senkrecht dranstellt.

      Also im Prinzip ist es wohl das Ding hier:



      Gibt es in 250 und 300 cm. Hier also wohl die kürzere Version. Komischerweise bietet der nun eine 2m-Rutsche an. Die ist beim Hersteller aber gar nicht im Sortiment. Wo er die wohl her hat? Selber geschnitzt?

      persilblume schrieb:

      Was sollen wir jetzt machen? Ist der Käufer im Recht und muss ich die Rutsche zurücknehmen????

      Erst mal deine Fragezeichentaste reparieren. Die klemmt. ;)

      persilblume schrieb:

      Gestern Abend meldet sich der Käufer und bekundet Interesse und meldet sich für den nächsten Tag ( also für heute Mittag ) an um sich diese anzusehen. Der Käufer kommt vorbei begutachtet die Rutsche und fragt nochmals nach den genauen Maßen, wie gesagt ich hatte die anfangs ja nur geschätzt. Ich sage dem Käufer das ich denke das diese wahrscheinlich 3m lang ist aber es nicht genau sagen kann, da ich nicht gemessen habe

      Ok, und was habt ihr vertraglich festgehalten? Oder hat er die Rutsche angeschaut, mitgenommen und bar bezahlt ohne dass ihr irgendwas aufgesetzt habt? Dann hast Du ein Problem: der Käufer wird dich unsittlich berühren. (Oder wie nennt man das, wenn einer einem mit der Zunge am Hintern entlang fährt?)

      Wie das Würmchen schon gesagt hat, hat der Käufer das Teil gesehen, bevor ihr den Kaufvertrag geschlossen habt. Welches deine Rutsche ist lässt sich anhand des Versandaufklebers auch nachvollziehen. Das Angebot bei ebay-Kleinanzeigen führt, anders als bei ebay nicht schon alleine zu einem Vertrag, es sind in den AGB von klein-ebay Anzeigen auch keine Regelungen darüber vermerkt, wie ein Vertrag zustande kommt. Das heisst, die klein-ebay Anzeigen sind lediglich Werbeinserate und insofern unverbindlich.

      Der Vertrag, den ihr geschlossen habt, war der, als der Käufer sich das Teil angeschaut hatte und nach Erlage der geforderten 70 Euronzen dieses Teil mitgenommen hat. Wenn Du dem Käufer das Teil mitgegeben hast, das er sich angeschaut hat, kann er dich rektal bezungfingern. Er wusste was er kauft. Fertig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eigentlich wollte ich bereits indes morphösen Armen liegen.
      Die Rutsche als solche habe ich auch entdeckt.Aber ich weiß nicht,welche der TE angeboten hatte.
      Jetzt stelle ich mich mal ganz dumm. Was meint der Käufer mit Länge ? Die gesammte Fläche der Rutsche,incl. der Kurven? Oder die Länge von Oben nach unten,gerade gemessen? Also Fallhöhe? (Wie misst man die Länge eines Dingens zwischen den Füssen? Ab sichtbar oder den Hintergrund ? Grübel)
      Frage deshalb,weil das Teil jetzt mit 2 Metern angeboten wird.
      Abgesehen davon,wenn der K das Teil bereits wieder anbietet,was will er dann? Rückgabe ist ja dann wohl ausgeschlossen.
      Biete ich ein Teil zum VK an, welches ich angeblich nicht benötige,kann ich es nicht mehr reklamieren. Was ist das denn für ein Schwachsinn.
      Geld von 2 Seiten verbuchen? Hier hat der K ein nettes Eigentor geschossen.
      Abgesehen davon kann man sich auch gesittet verhalten.Etwa so : Alda! Surüggnehme.Üsch weiß wo dain Haus wohnt.Wolle Rutsche innie ...habe?

      Also : Verzeihung.Mir ist ein Fehler unterlaufen.Könnte ich den Kauf rückgängig machen.
      Was ist daran so schwer?
      Rein rechtlich gesehen,sähe ich den VK eher im Vorteil.Abgesehen von den angeblichen Beleidigungen .
      Den K betrachte ich eher als Neu dingsbums Historotiiker oder wie die Typen heissen,welche bluthochdruckgeschädigt handeln.Neurothiker,jetzt hab ich´s.
      Also eine NAcht drüber schlafen und eine nette Mail schicken.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • also ich würde mal fast behaupten das er diese anzeige gesehen hat und will jetzt die rutsche retour geben.

      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…-rabatt/113426755-23-2724



      die entferung ist mal gerade 80 km. aber normal brauchste du keine angst zu haben. der Käufer war bei dir ,hat die rutsche in Augenschein genommen und hat darauf hin die rutsche gekauft.

      also wusste er was er sich da gekauft hat. bei Nichtgefallen hätte er sie stehen gelassen. da der preis auch noch vb war denke ich das er noch ein wenig gehandelt hat.

      das "gekauft wie gesehen " zählt schon seit jahren nicht mehr .nach 4 std ein anwaltsbrief....... :lach: ,na ja ,der hat wohl zuhause ein paar kopieen die er sich dann bei verlangen zurecht zieht.
    • Vielen Dank für alle Antworten!

      Ich habe dem Käufer eine sehr nette email zu kommen lassen. Und nach dem jetzt fast einen ganzen Tag lang Ruhe war (keine 20 emails und Telefonanrufe am Tag) hatte ich doch tatsächlich geglaubt, dass er begriffen hat das es keinen Sinn macht die Sache weiter zu verfolgen.

      Aber da habe ich mich wohl getäuscht..... grade eben hat der nette Herr mir wieder eine email geschrieben, in der er sich auf §433 BGB beruft und sagt das der Kaufvertrag schon mit der ersten email entstanden sei und das er gegen mich Strafanzeige stellen wird egal was ich mache! Außer ich nehme die Rutsche sofort zurück.
    • O

      persilblume schrieb:

      ...
      Aber da habe ich mich wohl getäuscht..... grade eben hat der nette Herr mir wieder eine email geschrieben, in der er sich auf §433 BGB beruft und sagt das der Kaufvertrag schon mit der ersten email entstanden sei und das er gegen mich Strafanzeige stellen wird egal was ich mache! Außer ich nehme die Rutsche sofort zurück.


      Was stand denn in der ersten e-Mail, die zum Kaufvertrag geführt haben soll?
    • 1 Nachricht Käufer:
      Hallo, ich hätte die Rutsche gerne. Wo und wann darf ich sie abholen? Viele Grüße N****



      1 Nachricht Verkäufer:
      Guten Abend, die Rutsche ist noch verfügbar und kann morgen zwischen 9:00- 13:00Uhr oder ab 19:00 besichtigt bzw. Abgeholt werden. Adresse usw...
    • Mit Verlaub. Dein Käufer hat einen am Appel, wenn er meint, dass lediglich eine Terminabsprache zu einer möglichen Abholung schon zum Vertragsschluss führt.


      Du hast aber die Frage nach dem angeblichen Anwalt, der da wenige Stunden nach Abholung geschrieben haben will, noch nicht beantwortet.
      Gibt es den tatsächlich?
    • persilblume schrieb:

      1 Nachricht Käufer:Hallo, ich hätte die Rutsche gerne. Wo und wann darf ich sie abholen? Viele Grüße N****1 Nachricht Verkäufer:Guten Abend, die Rutsche ist noch verfügbar und kann morgen zwischen 9:00- 13:00Uhr oder ab 19:00 besichtigt bzw. Abgeholt werden. Adresse usw...


      Na, daß sagt doch alles. Einerseits der Mailverkehr, und andererseits, daß nicht sein hochprofessioneller Anwalt den erneuten Kontakt aufgenommen hat. Scheint wohl kein Geld verdienen zu wollen, der "Kollege".

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • persilblume schrieb:

      Vielen Dank für alle Antworten!

      Ich habe dem Käufer eine sehr nette email zu kommen lassen. Und nach dem jetzt fast einen ganzen Tag lang Ruhe war (keine 20 emails und Telefonanrufe am Tag) hatte ich doch tatsächlich geglaubt, dass er begriffen hat das es keinen Sinn macht die Sache weiter zu verfolgen.

      Aber da habe ich mich wohl getäuscht..... grade eben hat der nette Herr mir wieder eine email geschrieben, in der er sich auf §433 BGB beruft und sagt das der Kaufvertrag schon mit der ersten email entstanden sei und das er gegen mich Strafanzeige stellen wird egal was ich mache! Außer ich nehme die Rutsche sofort zurück.
      Tja...da hätte dein Käufer wohl lieber nochmal mit dem ominösen Anwalt gesprochen. Wenn es den gibt und dieser sein Examen auch bestanden hat, hoffe ich dass er die Invitatio ad offerendum (Einladung ein Angebot zum Kauf abzugeben) kennt. Denn nicht jeder Ladenbesitzer will sich durch ein Schaufensterangebot gegenüber jeden Passanten rechtlich binden. Wäre dies so könnte ein Passant der vor 3 Monaten am Schaufenster lang lief und der sich später überlegt zu kaufen, gegen den Inhaber rechtliche Schritte einleiten wenn das Angebot so nicht mehr besteht.

      Eine bloße Terminabsprache mit den Worten: ich möchte diese Rutsche kaufen,
      ist zwar ein Angebot zum Kaufvertrag, ein Kaufvertrag braucht jedoch 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Nämlich Angebot und Annahme.
      Hier zu beachten: Übereinstimmen. D.h., m.A., dass es eben nicht reicht wenn der Kunde schreibt: Will die Rutsche haben, komme morgen um 12, und du Antwortest: ja komm morgen um 12. Deine Willenserklärung ist nicht komplett übereinstimmend. Sie stimmt nur dem Termin zu.

      Ich gehe davon aus, dass ihr euch beim Treffen noch über den Preis unterhalten habt im Sinne von:

      Verk.: kannst sie für 200 € haben (Angebot)
      Käuf.: Ne....ich nehm Sie für 150€ (ACHTUNG dies ist keine Annahme sondern Angebots Ablehnung mit erneuten Angebot)
      Verk: Machen wir 170€ (Angebots Ablehnung mit erneuten Angebot)
      Käuf.: Nagut 170€ ist ok (ANNAHME)

      Erst ab diesen Punkt ist ein Kaufvertrag nach §433 BGB entstanden.

      Kannste dem Fatzke ma um die Ohren hauen. Da hat wo einer wieder aus langeweile auf dejure.org gelesen und hält sich nun für einen ganz ausgebufften.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • oyvey schrieb:

      ...
      Verk.: kannst sie für 200 € haben (Angebot)
      Käuf.: Ne....ich nehm Sie für 150€ (ACHTUNG dies ist keine Annahme sondern Angebots Ablehnung mit erneuten Angebot)
      Verk: Machen wir 170€ (Angebots Ablehnung mit erneuten Angebot)
      Käuf.: Nagut 170€ ist ok (ANNAHME)

      Erst ab diesen Punkt ist ein Kaufvertrag nach §433 BGB entstanden.
      ...

      Der dann auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstands beinhaltet, wie der Käufer es selbst gesehen hat oder hätte sehen können. Sollte man noch dazu schreiben, denn darum gings in der Sache ja.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Der dann auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstands beinhaltet, wie der Käufer es selbst gesehen hat oder hätte sehen können. Sollte man noch dazu schreiben, denn darum gings in der Sache ja.

      Ebend.

      Ich kann nicht eine rot Rutsche im Laden kaufen und dann eine halbe Stunde später zuhause Reklamieren: die ist ja gar nicht grün.
      Das wäre nur möglich wenn die Rutsche verpackt war und als Grün ausgewiesen ist.

      Da der K. die Rutsche jedoch in Augenschein genommen hat könnte er m.A. nur verdeckte Mängel die sich erst nach Kauf zeigen auch Reklamieren.

      Ich hätt das ja alles schon längst dem Winkel Advokaten meines Vertrauens gereicht.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • persilblume schrieb:


      Gestern Abend meldet sich der Käufer und bekundet Interesse und meldet sich für den nächsten Tag ( also für heute Mittag ) an um sich diese anzusehen.
      Ca. 1 Stunde später ruft der Käufer an und bezichtigt mich des Betruges und das wir die Rutsche zurücknehmen sollen
      Ca. 4 Stunden später haben wir schon ein Schreiben von einem Anwalt in unserem Postkasten, in dem uns eine dreitägige Frist gesetzt wird die Rutsche zurück zu nehmen oder eine andere Rutsche nach zu liefern (was genau für eine wird nicht gesagt....) oder wir müssten mit einer Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung sowie einem Gerichtsverfahren rechnen.





      Das ganze spielte sich ja an einem Samstag ab, und ich möchte den Anwalt sehen, der

      (1) Samstags arbeitet,

      (2) ansonsten nichts Besseres zu tun hat,

      (3) den Brief auch noch selber tippt (oder arbeitet die Sekretärin auch samstags??),

      (4) und das Schreiben dann auch noch ungehend bei der Gegenpartei in den Briefkasten wirft!

      Entweder der Käufer hat den Armwalt in der Familie, oder derselbige ist rein virtuell. In Anbetracht der ausgestossenen unsinnigen Drohungen (Betrug etc.), die im Gegenzug durchaus Grund für Boomerang-Aktionen sein können, tendiere ich eher zu Möglichkeit 2. Sollte sich aber anhand von Telefon- oder Branchenbuch schnell feststellen lassen können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()

    • Grachtenhamster schrieb:

      ...
      Das ganze spielte sich ja an einem Samstag ab, und ich möchte den Anwalt sehen, der

      (1) Samstags arbeitet,

      (2) ansonsten nichts Besseres zu tun hat,

      (3) den Brief auch noch selber tippt (oder arbeitet die Sekretärin auch samstags??),

      (4) und das Schreiben dann auch noch ungehend bei der Gegenpartei in den Briefkasten wirft!

      Entweder der Käufer hat den Armwalt in der Familie, oder derselbige ist rein virtuell. In Anbetracht der ausgestossenen unsinnigen Drohungen (Betrug etc.), die im Gegenzug durchaus Grund für Boomerang-Aktionen sein können, tendiere ich eher zu Möglichkeit 2. Sollte sich aber anhand von Telefon- oder Branchenbuch schnell feststellen lassen können.


      Also 1 und 2 ist nicht unmöglich und unwahrscheinlich. 3 geht auch leicht mit der entsprechenden Software (RA-Micro, DATEV) und 4 hat ja nicht der Anwalt gemacht, sonst hätte da kein Hinweis auf Einwurf unter Zeugen gestanden, den braucht der RA im Normalfall nicht.

      Für den TE wäre es aber einmal wirklich Interessant nachzuforschen, ob es den Anwalt gibt, denn sonst könnte dem Käufer u.U. der §132a StGB winken.