Guten Abend,
Ich hoffe das sich hier jemand findest der mir weiterhelfen kann.
Wir haben folgendes Problem:
Vor einiger Zeit haben wir 2 Rutschen für unser Klettergerüst geschenkt bekommen. Da wir nun einmal keine 2 gebrauchen können, haben wir uns entschlossen eine von beiden wieder bei eBay Kleinanzeiger zu verkaufen. Da ich beim einstellen der Anzeige nicht zu Hause war hatte ich kein Bild und auch keine genauen Maße zur Hand also habe ich geschätzt und nur ca. Maße angegeben. Gesagt getan. Gestern Abend meldet sich der Käufer und bekundet Interesse und meldet sich für den nächsten Tag ( also für heute Mittag ) an um sich diese anzusehen. Der Käufer kommt vorbei begutachtet die Rutsche und fragt nochmals nach den genauen Maßen, wie gesagt ich hatte die anfangs ja nur geschätzt. Ich sage dem Käufer das ich denke das diese wahrscheinlich 3m lang ist aber es nicht genau sagen kann, da ich nicht gemessen habe. Lange Rede kurzer Sinn..... die Rutsche wechselt den Besitzer ohne das wir noch einmal nachmessen.
Ca. 1 Stunde später ruft der Käufer an und bezichtigt mich des Betruges und das wir die Rutsche zurücknehmen sollen da diese nicht genau 3m lang ist und somit nicht den geschätzten Maßen in der Anzeige entsprechen und das wir Sie vorsätzlich arglistig getäuscht haben. Da wir die Rutsche nun aber zuvor mit dem Käufer genau begutachtet haben, lehnen wir die Rücknahme ab getreu dem Motto gekauft wie gesehen...
Ca. 4 Stunden später haben wir schon ein Schreiben von einem Anwalt in unserem Postkasten, in dem uns eine dreitägige Frist gesetzt wird die Rutsche zurück zu nehmen oder eine andere Rutsche nach zu liefern (was genau für eine wird nicht gesagt....) oder wir müssten mit einer Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung sowie einem Gerichtsverfahren rechnen!
Frage:
Hat der Käufer das Recht zuvor besichtigte Ware die von einer Privat Person nach besten Wissen und Gewissen verkauft wurde, wieder zurück zu geben? Und ist ein solcher Aufstand gerechtfertigt?
Wir würden uns sehr über einige Rückmeldungen freuen.
Ich hoffe das sich hier jemand findest der mir weiterhelfen kann.
Wir haben folgendes Problem:
Vor einiger Zeit haben wir 2 Rutschen für unser Klettergerüst geschenkt bekommen. Da wir nun einmal keine 2 gebrauchen können, haben wir uns entschlossen eine von beiden wieder bei eBay Kleinanzeiger zu verkaufen. Da ich beim einstellen der Anzeige nicht zu Hause war hatte ich kein Bild und auch keine genauen Maße zur Hand also habe ich geschätzt und nur ca. Maße angegeben. Gesagt getan. Gestern Abend meldet sich der Käufer und bekundet Interesse und meldet sich für den nächsten Tag ( also für heute Mittag ) an um sich diese anzusehen. Der Käufer kommt vorbei begutachtet die Rutsche und fragt nochmals nach den genauen Maßen, wie gesagt ich hatte die anfangs ja nur geschätzt. Ich sage dem Käufer das ich denke das diese wahrscheinlich 3m lang ist aber es nicht genau sagen kann, da ich nicht gemessen habe. Lange Rede kurzer Sinn..... die Rutsche wechselt den Besitzer ohne das wir noch einmal nachmessen.
Ca. 1 Stunde später ruft der Käufer an und bezichtigt mich des Betruges und das wir die Rutsche zurücknehmen sollen da diese nicht genau 3m lang ist und somit nicht den geschätzten Maßen in der Anzeige entsprechen und das wir Sie vorsätzlich arglistig getäuscht haben. Da wir die Rutsche nun aber zuvor mit dem Käufer genau begutachtet haben, lehnen wir die Rücknahme ab getreu dem Motto gekauft wie gesehen...
Ca. 4 Stunden später haben wir schon ein Schreiben von einem Anwalt in unserem Postkasten, in dem uns eine dreitägige Frist gesetzt wird die Rutsche zurück zu nehmen oder eine andere Rutsche nach zu liefern (was genau für eine wird nicht gesagt....) oder wir müssten mit einer Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung sowie einem Gerichtsverfahren rechnen!
Frage:
Hat der Käufer das Recht zuvor besichtigte Ware die von einer Privat Person nach besten Wissen und Gewissen verkauft wurde, wieder zurück zu geben? Und ist ein solcher Aufstand gerechtfertigt?
Wir würden uns sehr über einige Rückmeldungen freuen.