Paypal Account erst limitiert, jetzt dauerhaft gesperrt

    • Paypal Account erst limitiert, jetzt dauerhaft gesperrt

      Hallo Forumsgemeinde,

      bin durch verzweifeltes suchen im Netz auf diese informative Seite gestossen und hoffe nun hier Rat zu finden.

      Ich habe einen gewerblichen eBay Account, ich verkaufe Artikel von 5 - 50 Euro.

      Vor wenigen Tagen wurde mein Paypal Konto aufgrund von "verdächtigen Transaktionen" erstmal limitiert.

      Ich habe dann wie gefordert sämtliche Lieferantenrechnungen, Versandbelege, .... hochgeladen, kurze Zeit später wurde das Konto dann unwiderruflich gesperrt.

      eMails haben mich nicht weitergebracht, Telefonate endeten erfolglos.

      Da ich bisher (und das sind doch immerhin schon gute 6 Jahre) noch nie Probleme mit Paypal gehabt habe bin ich momentan mehr als verärgert.

      Paypal ist ja leider ein absolutes MUSS auf eBay (alleine schon um einen eBay Shop zu betreiben), ich brauche also dringend wieder einen Account.

      Könnt Ihr mir verraten ob ich die Sperre mit einer UG umgehen kann? Mein eBay Account ist von der Sperre NICHT betroffen, das möchte ich noch hinzufügen - sollte ich die Paypal Sperre mit einer UG umgehen, müsste ich dann auch einen neuen eBay Account erstellen ("erkennt" eBay dass ich mit dem gesperrten Paypal Account in Verbindung stehe und würde den erneut schließen?) oder kann ich meinen alten Account weiter nutzen?

      Ich danke schon heute jedem von Euch für eventuelle Ratschläge!
    • Achso, deshalb. Hörma - Fragen per PN oder Freundschaftsanfragen, weil man meint, man müsse was per PN anfragen sind Blödsinn. Der Sinn dieses Forums ist, dass enier was fragen kann, einer oder mehrere darauf antworten können und alle, die das lesen hinterher schlauer sind. Sachen, die keine Öffentlichkeit vetragen sind eher selten.

      Zuerst mal: wenn Du auf ebay anbietest musst Du einen PP-Account haben, der ebenfalls auf Dich angemeldet ist und umgekehrt.

      Wenn also die UG per Paypal bezahlt werden soll, dann muss das auch für Forderungen passieren, die die UG hat.

      Erst mal zum laufenden Thema. Hat Paypal noch Geld von dir? Wenn ja, dann setz ihnen eine Frist zur Rückzahlung. Sieben Tage sollten da reichen. Klär sie darüber auf, das Du nach Fristablauf die Forderung gerichtlich durchsetzen wirst. Und mach das dann auch. Mahnbescheid ist nicht so schwer und der Adressat sei Paypal Deutschland.

      Dann zum neuen Thema. Du musst ja gar keinen Paypal-Account haben. Du musst nur Paypal anbieten. Wobei ich da auch nicht so wirklich sicher bin, ich komme ganz gut ohne einen Vertrag mit dem Betrügerladen durchs (Powerseller)-Leben. Was bringt Dir der ebay-Shop? Gar nichts. Ausser Vorteile im Vergleich zum normalen Fastpreisangebot, weil
      1.) Du vergünstigte Einstellgebühren hast
      2.) Du Angebote "bis auf Widerruf" laufen lassen kannst anstatt nur maximal 10 TAge nud die daher aufgrund ihrer Artikelhistorie bei den beliebtesten Artikeln eher nach vorne sortiert werden können
      3.) deine Artikel auf Plattformen angezeigt werden, auf denen Artikel ohne Paypal nicht erscheinen, Du also mehr Käufer auf mehr Märkten umwirbst

      Kurz: Du hast dadurch "nur" ein paar Wettbewerbsvorteile. Warum die unlauter und damit abmahnfähig sind ist eine andere Kiste. Hat was mit Geldwäsche zu tun. Die ist rechtswidrig. Das sei aber hier mal nicht Gegenstand einer näheren Betrachtung.

      Kommen wir nun zu der Frage, wie man als UG bei ebay an einen von Paypal legitimierten Account für die UG kommt.

      Das Problem ist ja, dass Paypal Dir theoretisch auch ohne Grund und vorab untersagen kann, dich bei ihnen anzumelden. Also lässt man sich bitten. Man bietet Paypal ganz normal an ohne einen Account bei denen zu haben. Zahlt dann wer mit Paypal bekommst Du eine (rechtswidrige Spam-)Mail mit der Bitte, Dir doch bei denen einen Account zuzulegen. Wenn man so nett gebittet ;) wird sollte man dem aber auch nachkommen, nüch? Also egal, was Paypal Dir vorher mal irgendwann gesagt hat von wegen Du darfst Dich nie mehr bei denen anmelden, offenbar haben sie ihre Meinung nun geändert.

      Wenn sie das nicht wollten hätten Sie dir keine Mail schicken dürfen in der steht Wenn Sie noch keinen Paypal-Account besitzen, dann legen Sie sich doch einen an. Mal ganz abgesehen davon, dass sie das sowieso nicht dürfen, das ist nämlich eine auf den Abschluss eines Vertragsabschlusses abzielende Mail im B2B-Bereich und die ist schon bei erstmaligem Kontakt dann rechtswidrig, wenn so was ausserhalb eines bestehenden Geschäftsverhältnisses passiert. Nun gut - Du hattest implizit (weil Du PP angeboten hast) dieses Angebot per Mail akzeptiert, aber Du hattest ja sowieso nicht vor, das abzulehnen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hehe, ertappt, genau deshalb! :) Aber richtig, hier öffentlich gepostet hat jeder was davon - genau durch Deine öffentlichen Ratschläge bin ich ja erst hier im Forum gelandet!

      Paypal hat noch einen geringen Betrag eingefroren (knapp 350 EUR), den möchten Sie mir erst nach 180 Tagen ausbezahlen.

      Ich habe bereits probiert einen neuen Account bei Paypal zu registrieren (auf meine Daten, mein anderes Bankkonto) - der war innerhalb von wenigen Stunden gesperrt.


      Das bedeutet ich muß nun

      - UG gründen
      - Bankkonto für die UG eröffnen
      - neuen eBay Account registrieren
      - neuen Paypal Account registrieren
      - neue Telefonnummer (???)
      - neue Anschrift (???)

      Auf gut Deutsch - mein Name bzw. meine alten Daten dürfen nirgends mehr auftauchen?

      Oder habe ich irgendwo etwas übersehen bzw. einen Denkfehler? Ich dreh mich im Kreise....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dakanu ()

    • Da gab es doch diese wunderschöne Geschichte über die Unterlassungserklärung gegen Paypal die ich immer wieder mit Vergnügen lese:

      wekwerth.de/news/allgemein/pay…ungsklage-in-deutschland/

      den Schlußsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

      . Und wir wissen jetzt, dass PayPal ein deutsches Unterlassungsurteil fürchtet wie nichts sonst. Warum nur?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ach ja, was das einbehaltene Geld angeht, das dürfte früher rauszukrigen sein:

      wekwerth.de/news/allgemein/sol…obeschraenkung-verklagen/


      Jedenfalls bei einer vollen Verfügungsbeschränkung liegt meines
      Erachtens in jedem Fall ein rechtswidriger Eingriff in den
      Geschäftsbetrieb des Kunden vor, aufgrund dessen PayPal zur Freigabe des
      Gutachtens verpflichtet ist. Da es sich um einen deliktischen
      Schadensersatzanspruch handelt, ist der Gerichtsstand hierfür am Sitz
      des geschädigten Kunden, bei einem deutschen Unternehmer also in
      Deutschland. Das ist schön, weil PayPal dann nach Deutschland kommen
      muss, um sich zu verteidigen und nicht der Kunde nach Luxemburg, um sich
      gegen potentiell rechtswidrige Verhaltensweisen seiner Bank (!) zu
      wehren. Das hatte sich PayPal anders vorgestellt, wie man aus dem
      Verhalten in dem ersten von uns geführten Verfahren schließen kann.
      Jedenfalls wurde offenbar, dass man es letztlich auf keinen Fall darauf
      ankommen lassen will.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • @ Mijanne. ;)
      Danke für den Link.Zwar schon weiland gelesen,aber man merkt sich ja nicht alles.
      Mich würde interessieren,mit welcher Begründung PP meint,sich mal schnell zu finanzieren.Das WischiWaschi ist keine.
      Ich würde einen RA einschalten und mit Klage wedeln.
      PayPal Deutschland GmbH



      [Blockierte Grafik: http://www.firmenwissen.de/image?value=QWxiZXJ0LUVpbnN0ZWluLVJpbmcgMiAtNg==&height=0&width=0]

      14532 Kleinmachnow
      Brandenburg
      Bundesrepublik Deutschland

      Telefonnummer: (0900) 1463229

      Telefaxnummer: (030) 80195365
      Ich hoffe,die Nrn. stimmen noch.

      Nebenbei geht es keine Bank,geschweige denn einen Geldverschieber mittler an,wie hoch meine Strom-Gasrechnungen sind,von wem ich was zu welchen Preisen ich beziehe usw.
      Weder die übliche Hausbank,Sparkasse oder Postbank verlangen dies.Schon gar nicht sperren sie einem das Konto.Geht nur dann,wenn sich die Blaugrünen,die StA,ein bis 7 Richter oder die SchwieMu incl. schwingender Bratpfanne eingemischt haben.Evtl. gibt´s s auch die erfreuliche Bekanntschaft eines GV.
      Nimm dir einen RA,lasse ihn einen freundlichen Brief schreiben,siehe Link von Mijanne und verweise noch auf das St.Pölten Urteil.Aber letzteres nur ganz nebenbei.Es reicht,wenn der russische Apparatschick erwähnt wird.

      Eines allerdings soltest du dann einkalkulieren : ebay wird dich vermutlich rauswerfen.Das dürfen sie ohne Angabe von Gründen.
      Bleibt di einfache Variante : Verkaufe auf ebax als GVK ohne Shop,ohne PP.Informiere deine bisherigen Kunden und gut ist.
      Gibt´s für dich in deinem Segment noch andere Alternativen? Scahu dichj mal um.
      Auf ebax allein zu setzen,ist nicht zu empfehlen . Bestenfalls nebenbei.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Ich würde zu gerne auf Paypal verzichten - der Großteil meiner Käufer kommt aber aus dem Ausland und bevorzugt einfach die teure, schnelle, unkomplizierte Zahlart über Paypal. Ich war ja auch gute 6 Jahre zufrieden - warum ich jetzt so behandelt werde will mir nicht in den Kopf!

      Ich habe von Löschbert ein paar Beiträge bzgl UG gefunden um eine eBay Sperre zu umgehen - mich würde interessieren ob jemand dieses Konstrukt auch schon erfolgreich genutzt hat bei einer Paypal Sperre. Außerdem natürlich das weitere Vorgehen - wenn das mit dem "UG Paypal" funktioniert und ich ihn mit meinem aktuellen eBAy Account verbinde - merken die Götter bei eBay anhand meines eBay Accounts das der Account mit einem gesperrten Paypal ACC in Verbindung steht und schließen mir den auch sofort wieder?

      Ich betreibe den Shop nur nebenbei, meine Existenz ist nicht davon bedroht - aber es war ein mehr als nettes Zubrot jeden Monat worauf ich ungern verzichten möchte.
    • Die baldige Sperre bei Verknüpfung mit dem bestehenden Account ist zu erwarten.

      Um wieviele Auslandkunden geht es? Sind das Stammkunden?
      Lass mal noch jemanden gegenlesen, ob ich da einen Denkfehler mache.

      Aber es gibt ja auch Firmenchefs, die etwas über eBay kaufen wollen, selbst aber keinen eigenen Account haben. Als Käufer tritt dann ein Angestellter auf.

      Hast du einen privaten PP-Account? Ist der auch betroffen?
      NEIN! Natürlich sollst du den nicht mit dem Geschäaftkonto verknüpfen. Aber du könntest darauf nach Kauf das Geld transferieren lassen.
      Für deine Buchhaltung wäre es dann ein Barverkauf, weil du das Geld ja von deinem privaten Account auf dein Privatkonto und von da ins Geschäft transferieren musst.
    • Hallo Eule, auch Dir schonmal Danke!

      Ich habe ca 100 - 150 Verkäufe im Monat, davon sind grob gerechnet 20% aus Deutschland, 30% aus Europa, 50% aus dem Rest der Welt.

      Käufer sind alles private Leute, da kann ich mir sicher sein.

      Ja, leider ist auch mein privater PP Account betroffen! Sinngemäß wird mir gemeldet dass mit einem anderen Account Probleme bestehen welche bereinigt werden müssen bevor ich den wieder nutzen kann.
    • dakanu schrieb:

      kurze Zeit später wurde das Konto dann unwiderruflich gesperrt.

      und da hast du gar keine erklärung für bekommen? wirklich gar nix?

      gerade gefunden:
      Klar ist nur, dass PayPal auf diese Weise Risiken aus seinem Käuferschutzprogramm zu Lasten der Händler absichert. Wenn ein Händler aus Sicht von PayPal zu viele Käuferbeschwerden zu verzeichnen hat, aus denen Rückzahlungsverpflichtungen für PayPal resultieren können, wird kurzerhand das Konto gesperrt – ohne Rücksprache und ohne jeden Klärungsversuch. Hier waren es nicht einmal 10 Beschwerden bei mehreren hundert Transaktionen, von denen sich die meisten zerschlagen haben, weil es lediglich zu kurzfristigen Lieferverzögerungen kam.

      quelle: wekwerth.de/news/allgemein/pay…ungsklage-in-deutschland/
      trifft das bei dir zu?


      hast du denn nun angestellte oder nicht?
      wenn ja, könnte der doch evtl. ein paypal-konto eröffnen... nur dummerweise wird das bei der verknüpfung mit deinem gewerblichen account wahrscheinlich als "dir zugehörig" angesehen und die sperren es dann gleich wieder.
      evtl. mußt du dir eine ganz neue ebay-existenz (also neue accounts bei ebay und paypal) einrichten, wobei dann nichts davon auf dich oder deinen laden hinweisen darf, weil sonst wahrscheinlich gleich wieder zappenduster ist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Doch, ab und an mal eine Bewschwerde hatte ich schon - allerdings wurde das meistens immer geklärt, Versand nach USA o. Ä. Dauert ab und an halt etwas länger.

      Angestellte habe ich Gott sei Dank nicht, dann wäre die momentane Situation ja noch schlimmer.

      Tja, ich hoffe dass evtl jemand auf den Thread aufmerksam wird und mir verraten kann ob es mit einer UG klappen kann....
    • dakanu schrieb:



      Tja, ich hoffe dass evtl jemand auf den Thread aufmerksam wird und mir verraten kann ob es mit einer UG klappen kann....


      Wieso? Du hast die Antwort doch schon selber gegeben.

      dakanu schrieb:

      Das bedeutet ich muß nun

      - UG gründen
      - Bankkonto für die UG eröffnen
      - neuen eBay Account registrieren
      - neuen Paypal Account registrieren
      - neue Telefonnummer (???)
      - neue Anschrift (???)

      Auf gut Deutsch - mein Name bzw. meine alten Daten dürfen nirgends mehr auftauchen?

      Exakt dieses.

      Natürlich kann auch die UG nicht gegen Paypal wegen deiner gefrosteten Gelder vorgehen, da müssen Deine Daten auftauchen. Ist ja schliesslich dein Account. Die UG ist für ebay und Paypal dagegen rein wie frischgewaschener Schnee.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das Vorgehen mit der UG hab ich bis jetzt eben nur bei eBay Händlern gesehen - bzw hab ich die "Anleitung" von Dir nur für eBay Händler gesehen.

      Muss ich auch einen neuen Internetanschluß beantragen, kann eBay mich mit der selben IP identifizieren? Muss ein neuer Computer her wegen der MAC Adresse?
      Wenn ich einen neuen Paypal Account auf die UG registriere wird ja trotzdem mein Name verlangt - oder trage ich dann dort nur den Namen der UG ein?

      Sorry für die vielleicht doppelt und dreifach gestellten Fragen - aber ich persönlich finde es echt kompliziert und habe mich bis dato noch nie damit auseinandergesetzt für den Fall "was wäre wenn" - ein fataler Fehler im nachhinein. Wäre schön wenn ihr Profis mir noch ein wenig unter die Arme greift! :)

      Das gefrostete Geld ist mir aktuell gar nicht mal so wichtig da es nur ein paar Hunderter sind - wichtig wäre mir meinen Warenbestand wieder zu reduzieren da selbiger mehrere tausend Euro momentan beträgt.


      Nochmals Danke an das Forum & die Mitglieder!
    • dakanu schrieb:

      Muss ich auch einen neuen Internetanschluß beantragen,

      Eher nein. Es sei denn, Du hast eine Standleitung.

      dakanu schrieb:

      kann eBay mich mit der selben IP identifizieren?

      Daran nicht. Wenn Du einen "normalen" DSL-Anschluss hast solltest Du nach der autoamtischen Verbindungstrennung eine neue IP bekommen. Kann sein, dass Du bei diversen Anbietern (z.B. kabelbw) eine halb statische IP bekommst, die sich nach der Verbindungstrennung nicht ändert. Einfach auf utrace.de nachschauen, wie sich das verhält.

      dakanu schrieb:

      Muss ein neuer Computer her wegen der MAC Adresse?

      Netzwerkkarte würde da schon reichen. wichtiger ist aber, dass Du für alle Aktionen mit dem alten Account einen anderen Rechner benutzt als für die Aktionen mit dem neuen Account. Das ist einfacher als sich drum zu kümmern, dass ebay keine Spyware einschleusen kann. Machen sie gerne, ihr Flash-Cookie ist so ein Ding. Am besten Flash ganz deaktivieren, hat auf einem Arbeitsrechner eh nichts verloren. Wie Du Referrer abschaltest ist browserabhängig. Mit aktivierten Referrern kann ebay aber auswerten, von wo nach wo Du rumsurfst. Und natürlich nicht mit der selben IP in beide Accounts gehen. Den alten z.B. von zuhause abwickeln, den neuen von der Firma aus.

      Für jemanden, der nicht genau weiss, wo er "unter der Haube" rumschrauben muss, damit er für ebay anonym bleibt ist der Zweitrechner aber auf jeden Fall die bessere Alternative.

      Falls Du bisher den Turbo-Lister verwendet hast, kannst Du den auch knicken. Was genau der an ebay sendet weiss ich nicht, aber ich wäre höchst misstrauisch, wenn eni ebay-eigenes Programm auf meinem Rechner läuft, das Kenntnis von beiden Accounts hat. Also mindestens plattmachen und neu aufsetzen. Musst Du beim Zweitrechner ja sowieso.

      Wenn Du bisher die Galeriebilder von Festplatte mitgeliefert hast: anderes Verzeichnis nehmen, am besten in einer anderen Struktur. Wenn Du sie bisher per URL mitgeliefert hast (kann der TL das überhaupt?) dann die URL wechseln.


      dakanu schrieb:

      Wenn ich einen neuen Paypal Account auf die UG registriere wird ja trotzdem mein Name verlangt - oder trage ich dann dort nur den Namen der UG ein?

      Als was soll da dein Name auftauchen? Als Vertretungsberechtigter? Der Vertretungsberechtigte ist eine UG (Der Trend geht also zur Zweit-UG) und wer da nun wieder vertretungsberechtigt ist geht einen, mit dem man keinen Vertrag hat, schon mal gar nichts an. Wenn es ihn interessiert steht das im Handelsregister. Und der Account wird von einer Person angelegt, deren Name auf UG endet.


      dakanu schrieb:

      Das gefrostete Geld ist mir aktuell gar nicht mal so wichtig da es nur ein paar Hunderter sind

      Es geht nicht um das Geld und nicht um die paar Hunderter. Es geht ums Prinzip. Von mir hätten die schon Post bekommen. Ich finds auch immer wieder lustig, wenn ebay meint, ich soll mich doch bei Paypal anmelden. Die sollen lieber mal froh sein, dass sie mich nicht als Kunde haben.


      Achso - den Hinweis, dass Du aus verschiedenen Gründen abmahnfähig bist, sobald Du Paypal auf ebay anbietest hast Du wahrgenommen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • dakanu schrieb:


      Sorry für die vielleicht doppelt und dreifach gestellten Fragen - aber ich persönlich finde es echt kompliziert und habe mich bis dato noch nie damit auseinandergesetzt für den Fall "was wäre wenn" - ein fataler Fehler im nachhinein. Wäre schön wenn ihr Profis mir noch ein wenig unter die Arme greift! :)


      besser du fragst 100x hier, als das paypal dir gleich mit ebay zusammen ins gesicht springt.

      sicherheitshalber nochmal in kurzform, damit das wirklich klar ist:
      du machst UG 1, das ist deine neue firma
      dann machst du UG2, das ist der vertretungsberechtigte von UG1 - somit ist dein name aus der nr. erstmal raus.
      dann alles neu machen:
      - neues bankkonto
      - neuen pc
      - neue prepaidkarte fürs handy (falls ebay dich mal anrufen will), prepaid reicht, du willst keinen neuen vertrag oder?
      - neue adresse (darf vorher noch nicht bei ebay aufgetaucht sein!)

      für bilder gibts zig hoster:
      photobucket, trixxum, directupload, tinypic und und und
      natürlich kannst du dir auch einen kostenlosen webspace besorgen, irgendeine website draufpacken und in nem unterordner dann deine galeriebilder hosten. muß man aber aufpassen, das man das nicht übertreibt, sonst kommt das "löschfahrzeug" und die website ist weg. ;)

      @löschbert
      könnte eigentlich auch die ehefrau (angenommen die hat 2 oder mehrere vornamen und hat bei der heirat seinen namen angenommen) mit ihrem mädchennamen und zb dem 2. vornamen vertretungsberechtigte der UG1 sein? das müsste doch eigentlich gehen, wenn ebay diesen namen noch nicht kennt?

      und sollte man einen neuen pc nehmen? ein gebrauchter pc könnte ja theoretisch schon "ebay-bekannt" sein...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      @löschbert
      könnte eigentlich auch die ehefrau (angenommen die hat 2 oder mehrere vornamen und hat bei der heirat seinen namen angenommen) mit ihrem mädchennamen und zb dem 2. vornamen vertretungsberechtigte der UG1 sein? das müsste doch eigentlich gehen, wenn ebay diesen namen noch nicht kennt?

      Der bin ich zwar nicht, aber da könnte die Sicherheitsüberprüfung ein Stolperstein werden. Üblicherweise wohnt eine Ehefrau auch unter derselben Adresse.
      Gäbe noch die "wowereitsche Lösung" aber nicht jeder möchte sich wegen PP gleich sexuell umorientieren :D Da sollte es aber funktionieren wenn man zumindest nicht denselben PC nutzt und nicht gerade im einsamen Bauernhof auf der Alm wohnt.

      Die UG-UG-Lösung ist erheblich sichererer!

      Was den PC angeht, der kann latürnich gebraucht sein, wird ja eh plattgemacht. Das mit der IP sollte man allerdingens nicht unterschätzen, ebensowenig wie die bewußtseinserweiternden Kekse mit denen EBay/PP sein Bewußtsein erweitert ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Was den PC angeht, der kann latürnich gebraucht sein, wird ja eh plattgemacht.
      Kann natürlich auch gebraucht sein, aber mal als Beispiel vom Hardware-Händler meines Vertrauens:
      arlt.com/PC/Komplett-PCs/ARLT-Mr-Office-VII.html

      Also wenn's an 320 Euro hakt... Wenn man vor Ort fragt, ob die einen aus der Vorführabteilung haben oder da mal bei den Sonderangeboten stöbert geht das noch billiger. Vorteil: man kann das Ding vor Ort gegen bares abholen, muss sich also nicht mit irgendwelchen ebay-Shopbetreibern oder Ich-bin-ja-doch-blöd-qualifizierten "Fachberatern" rumärgern. Zumal ich gerade erschrocken bin als ich nach langem mal wieder beim Blöd-Markt nach Vergleichsangeboten geschaut habe. Das ist ja immer noch genau wie früher: MediaMarkt? Ich bin doch nicht blöd! :D

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Üblicherweise wohnt eine Ehefrau auch unter derselben Adresse.
      Das zum einen. Liesse sich aber auch vermeiden, tut man ja sowieso. Nur wird die, wenn sie inzwischen geheiratet hat, eben nicht mehr unter ihrem Mädchennamen auftreten können. Das ist ja eben der Trick an der Geschichte: man schafft völlig legal eine Person, die man selber nicht ist und die daher auch keiner rechtlichen Handhabe seitens ebay oder Paypal aus einer Limitierung unterliegt.

      Was allerdings nicht heissen muss, dass man da nicht trotzdem genauso grundlos gesperrt wird wie die das immer gerne machen.

      Falls jetzt irgendwer meint, durch diese Anleitung würde ebay unsicherer, weil auch die Betrüger so agieren: erstens wissen die Betrüger das längst und zweitens werde ich nicht dafür bezahlt, dass die Platte Form sicher ist. Darum sollen die sich mal schön selber kümmern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.