PayPal als Zahlungsmöglichkeit - anbieten oder darauf verzichten?

    • PayPal als Zahlungsmöglichkeit - anbieten oder darauf verzichten?

      Hallo,

      nachdem ich mein Einzelunternehmen (GneX) zum Ende des Jahres aufgrund einer kompletten Neugründung und Neuentwicklung schließe, überlege ich bereits, welche Zahlungsmöglichkeiten ich anbieten werde bzw. anbieten möchte.

      Bisher habe ich PayPal angeboten und hatte auch keine Probleme. Da ich aber durchaus aufmerksamer Leser der hier diskutierten Themen bin und mich nicht unnötig in die Nesseln setzen möchte, würde ich gerne eure Einschätzung zu PayPal hören. Sicherlich gehört PayPal zu den beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten, aber das, was PayPal anbietet, kann man auch ganz einfach selber anbieten.

      Also: Wie ist da euer Standpunkt? Kommt ihr ohne PayPal zurecht oder gibt es große Umsatzeinbußen?
    • dakanu schrieb:

      ....für eBay ist es in MEINEN Augen unerlässlich

      ...die Finger komplett davon zu lassen. Wie Du selber eben festgestellt hast, hat man dadurch Vorteile. Diese erkauft man sich dadurch, das man einen rechtswidrigen Zahlungsdienst einbindet und dann auch noch Werbung mit Selbstverständlichkeiten durch ebay ins Angebot einblenden lässt.

      Man kann sich auch einfacher eine Abmahung besorgen. Und für 800 Euro weiss ich auch bessres als einen Anwalt zu bezahlen, den irgendwer "netterweise" für mich beauftragt.

      GneX schrieb:

      Es handelt sich ausschließlich um digitale Güter bzw. Dienstleistungen mit einer eigenen Internetseite

      Theoretisch haben damit deine Käufer sowieso keinen Käferschmutz. Wenn Du also kein Problem damit hast, dass Paypal illegal ist, kannst Du dir das ans Bein binden. Musst halt damit leben, dass PP dann trotz nicht vorhandenem Käuferschmutzanspruch eventuell doch gelegentlich (bis eigentlich immer) deine Gelder einfriert. Andererseits hast Du dann eine hübsche Möglichkeit, denen mal ernsthaft auf die Zehen zu treten. Ich denke da so an einen Unterlassungsanspruch aus §§823, 1004 BGB. Schliesslich besteht für digitale Güter kein Käferschmutzgem. PP-AGB, egal wo der Kauf getätigt wurde.

      Axo - Du solltest vorher noch klären, ob Du überhaupt Zahlungen per PP annehmen darfst. Wenn Du für deine Software irgendwo mehr als 40bit-Verschlüsselung benutzt ist die (wäre sie eine US-Software) nicht bzw nur unter bestimmten Voraussetzungen exportfähig und unterliegt demnach einem US-Exportverbot. Dass Du die von Deutschland aus vertreibst ist dabei (zumindest für Paypal) so unerheblich als würdest Du kubanische Zigarren nach Österreich verschicken.

      Dass dir ausserdem in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinien untersagen mit Firmen Geschäfte zu tätigen, die im Ausland geltende Embargi innerhalb der EU durchsetzen wollen ist eine andere Kiste und hat mit meiner eingangs erwähnten Tatsache dass die Nutzung von Paypal illegal ist eher nichts zu tun.

      Also spricht eigentlich nichts gegen Paypal. ?(
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dass Du die von Deutschland aus vertreibst ist dabei (zumindest für Paypal) so unerheblich als würdest Du kubanische Zigarren nach Österreich verschicken.
      Moment mal, da war doch was.
      Ja genau, selbst Zigarren und Rum sind für PayPal nicht unerheblich, wenn die kubanischer Herkunft sind, meinen die jedenfalls.
      Die stecken ihre dreckigen Fingerchen überall rein, auch wenn die das nichtmal einen feuchten Kehricht angeht:
      PayPal und kubanische Zigarren
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • was ist mit nem anderen bezahldienst als paypal?
      zb diesem moneybookers, kennt das einer und weiß, ob das brauchbar sein könnte?

      eigentlich könnten die doch auch mit kreditkarte zahlen... wie ist das bei kk mit der rückbuchungsmöglichkeit bei immateriellen gütern?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      zb diesem moneybookers, kennt das einer und weiß, ob das brauchbar sein könnte?
      MoneyBookers = Skrill funktioniert im Prinzip fast genauso wie PP, nur mit niedrigeren Gebühren.
      Allerdings wollen das Käufer offensichtlich trotzdem nicht oder so gut wie nicht verwenden. Warum das so ist weiß ich auch nicht.
      Wahrscheinl. weil PP soviel bekannterer und auch soviel sicherererer ist. :whistling:
      Man hat allerdings auch bei MB schon von Kontovereisungen gehört.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      MoneyBookers = Skrill funktioniert im Prinzip fast genauso wie PP, nur mit niedrigeren Gebühren.
      Ach ja, fast hätt ich`s vergessen. Einen entscheidenen Unterschied gibt es doch: bei MB gibt`s keinen Käuferschlunz.
      Ich denke das wird der Hauptgrund sein warum Käufer lieber PillePalle verwenden.
      Allerdings wäre genau das ein Argument für VK verstärkt MB anzubieten, allerdings ist anscheinend dieser Zug schon abgefahren.
      PP Vormacht ist wahrscheinlich einfach schon zu stark um das Ruder nochmal herumreissen zu können.
      Das mit dem perfiden Käuferschlunz war schon eine "geniale" Taktik die Vormachtstellung bei den online Bezahlsystemen zu ergattern.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Allerdings wollen das Käufer offensichtlich trotzdem nicht oder so gut wie nicht verwenden. Warum das so ist weiß ich auch nicht.

      iiiihhBääähh schrieb:

      Ach ja, fast hätt ich`s vergessen. Einen entscheidenen Unterschied gibt es doch: bei MB gibt`s keinen Käuferschlunz.

      Ich denke das wird der Hauptgrund sein warum Käufer lieber PillePalle verwenden.
      Dazu fällt mir noch was ein.
      Einige Käufer wollen MB auch dann nicht verwenden wenn sie zuvor äusserten viel lieber online zahlen zu wollen (u. nach PP fragten) aber PP gar nicht zur Verfügung stand (wie z.B. bei mir, PP: no way).
      Ist dann schon vorgekommen das Käufer selbst aus dem aussereuropäischen Ausland und selbst bei relativ kleinpreisigen Artikeln, lieber die in diesem Fall sicher um ein mehrfaches teurere internationale Banküberweisung wählten, anstatt sich bei MB anzumelden und darüber zu zahlen.
      Käuferschlunz hätt`s also so oder so nicht gegeben, trotzdem wollten die MB aus irgendeinem mir unerklärlichen Grund nicht......
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    • Maggie12 schrieb:

      Nichts ausfüllen
      ...und dem Zahlungsdienstleister keine Legitimation in Form eines Ausweispapiers vorlegen, bevor der die erste Transaktion ausführt.

      Anders Geldwäschegesetz:

      Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend, hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners zu überprüfen anhand

      a) eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      b) einer beglaubigten Kopie eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      c) des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder
      d) einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes.

      In den Fällen des Satzes 1 Buchstabe a, b und d hat der Verpflichtete sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei einem Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a oder bei einem in einem gleichwertigen Drittstaat ansässigen Kreditinstitut lautet. Im Falle der Überprüfung der Identität des Vertragspartners anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur hat der Verpflichtete die Gültigkeit des Zertifikats, die Anzeige des Zertifizierungsdiensteanbieters gemäß § 4 Absatz 3 des Signaturgesetzes, die Unversehrtheit des Zertifikats und den Bezug des Zertifikats zu den signierten Daten zu prüfen.

      Sorry, ich bleibe dabei: Paypal ist ein illegaler Zahlungsdienst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ups - Nachtrag. Das ist ja noch viel schlimmer geworden, da hat der Gesetzgeber dran gebastelt.

      Bisher musste diese Prüfung vor dem Durchführen der ersten Transaktion erledigt werden. Nach dem was jetzt da steht muss die Transaktion von einem Konto kommen, das bereits auf diese Art geprüft wurde. Das heisst, das der gewerbliche Verkäufer diese Profung einer PP-Zahlung nicht malmehr selber vornehmen kann, weil schon die Zahlung von einem "Konto" stammt, dessen Inhaber nicht auf diese Art überprüft wurde.

      Axo, als bekannt setze ich natürlich die Kenntnis der Paypal-AGB voraus:

      1.1 PayPal erbringt ausschließlich Zahlungsdienstleistungen.
      Mit PayPal können Sie Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird. Wir können nicht garantieren, dass Nutzer Ihre Identität zutreffend angegeben haben. Es besteht deshalb das Risiko, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.


      Das eröffnet ja ganz neue Abmahnmethoden. ^^

      Einfach nur Endg-g-g-g-g-g-geil. 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.