Iphone gekauft, nie erhalten, Käuferschutz zahlt nicht!

    • Iphone gekauft, nie erhalten, Käuferschutz zahlt nicht!

      Hallo zusammen,

      ich bin "leider" neu hier.

      Ich hatte ein Iphone 5 für meine Tochter ersteigert mit PayPal bezahlt und hab dieses leider nie erhalten!

      Habe dan recht schnell Ebay und PayPal darüber informiert. Leider habe ich statt "nicht erhalten" das kreuz versehentlich bei "weicht ab" gemacht....

      Und nu...paypal droht mit Inkasso und ebay lehnt sich zurück! :cursing:

      Und ich habe leider keine Rechtschutz Versicherung mehr... :wallbash

      Was nun?



      Danke
    • @ alte eule:

      Danke erst mal.

      PP droht, weil ich merkte das da irgend etwas nicht stimmt, und das Geld zurück gebucht habe! PP konto ist jetzt im minus!

      deswegen wohl.

      Bei Ebay gekauft am 14.04.2013 von locken-queen, 545+4,90porto. 190823001286 ist die Artikelnummer.

      Verkäuferin ist mittlerweile gesperrt und der Artikel nicht mehr sichtbar!

      Und meine kohle weg! aber kein iphone!

      und ebay sagt mir doch egal!!!

      sorry bin etwas aufgeregt!!!

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    • Problem ist hier das Käuferschutz über Ebay beantragt wurde und ein nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmender Artikel gemeldet wurde, der richtige Weg wäre gewesen einen Konflikt direkt bei Paypal zu melden

      Und das rückbuchen war eindeutig rechtswidrig, PP wird hier mit Recht Inkasso einschalten

      Hier geht nur Strafanzeige wegen Betrug und Mahnverfahren einleiten
    • Sternchen schrieb:

      Problem ist hier das Käuferschutz über Ebay beantragt wurde und ein nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmender Artikel gemeldet wurde, der richtige Weg wäre gewesen einen Konflikt direkt bei Paypal zu melden


      schließt das eine das andere aus? Ansonsten ist ein "nicht gelieferter Artikel" ja auch nicht übereinstimmend mit der Artikelbeschreibung ^^
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • framarto schrieb:


      PP droht, weil ich merkte das da irgend etwas nicht stimmt, und das Geld zurück gebucht habe! PP konto ist jetzt im minus!
      Und meine kohle weg! aber kein iphone!

      Wenn Du Dein Geld wieder zurückholen konntest, gut!
      Paypal-Konto im Minus ist das Problem von Paypal.
      Denn wenn Paypal nicht gewollt hätte, dass eine Rückbuchung stattfindet, dann hätten sie es verhindern müssen. Das eine Rückbuchung möglich war, zeigt, dass Paypal nichts dagegen hatte.
      Einfach entspannt zurücklehen und abwarten ...
      Kauf Dir ein schönes Eifon und geniesse den Tag!
      viribus unitis semper et ubique
    • , wi

      Fairhandel schrieb:

      ...
      Denn wenn Paypal nicht gewollt hätte, dass eine Rückbuchung stattfindet, dann hätten sie es verhindern müssen. Das eine Rückbuchung möglich war, zeigt, dass Paypal nichts dagegen hatte.
      ...


      Dann erkläre doch einmal bitte, wie es Painpal möglich sein sollte, die Rückbuchung einer Lastschrift, der der Kontoinhaber widersprochen hat, zu verhindern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Dann erkläre doch einmal bitte, wie es Painpal möglich sein sollte, die Rückbuchung einer Lastschrift, der der Kontoinhaber widersprochen hat, zu verhindern.


      paypal konto gesperrt google.de/search?q=paypal+kont…official&client=firefox-a Ungefähr 1.290.000 Ergebnisse (0,20 Sekunden) :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Auf Englisch ca. 6000000 Treffer. Andere Sprachen habe ich jetzt nicht probiert. Das langt auch ...

      Der Fragesteller hat eindeutig richtig gehandelt. Paypal hat mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dort einen unter betrügerischer Absicht und gefälschten Daten eingerichteten Nutzerzugang gehabt. Mit den daraus resultierenden Folgen muss diese Firma eben leben. Paypal hätte mal lieber auf Nummer sicherererer gehen sollen. :thumbsup:
      viribus unitis semper et ubique
    • Hier geht es darum, daß der TE seinem bankführenden Institut mitgeteilt hat, daß er dem Lastschrifteinzug von Painpal widersprochen hat und sein Bank daraufhin, daß Geld Painpal zurückbelastet hat.
      Da erkläre mal bitte einer, wie Painpal das verhindern will. Das würde nämlich dem Wesen den Lastschriftverfahrens erheblich widersprechen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Sternchen schrieb:

      Problem ist hier das Käuferschutz über Ebay beantragt wurde und ein nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmender Artikel gemeldet wurde, der richtige Weg wäre gewesen einen Konflikt direkt bei Paypal zu melden

      Und das rückbuchen war eindeutig rechtswidrig, PP wird hier mit Recht Inkasso einschalten

      Hier geht nur Strafanzeige wegen Betrug und Mahnverfahren einleiten
      Hä? Dass die ganze Bude irgendwie rechtswidrig ist müsste doch bekannt sein?!
      Da nur Spielgeld ausgeteilt wird kann man dieses auch guten Gewissens einsammeln und, sofern man nicht Wert auf EBay-Handel legt, Inkasso-Firmen ins Leere laufen lassen!
      Warum sollte eine Lastschriftrückgabe gegen irgendwelches Recht verstoßen? Weil man keine Ware für sein Spielgeld bekommen hat?
      Das wäre zu einfach ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Hä? Dass die ganze Bude irgendwie rechtswidrig ist müsste doch bekannt sein?!

      Und dieses "irgendwie" reicht, um dann einfach seine eigenen Regeln aufzustellen und die vorher vereinbarten nicht zu befolgen?

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Da nur Spielgeld ausgeteilt wird kann man dieses auch guten Gewissens einsammeln und, sofern man nicht Wert auf EBay-Handel legt, Inkasso-Firmen ins Leere laufen lassen!

      Mit der Begründung kannst Du das auch bei Banken machen und einfach mal jede Lastschrift zurückholen, wies Dir Spaß macht.

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Warum sollte eine Lastschriftrückgabe gegen irgendwelches Recht verstoßen? Weil man keine Ware für sein Spielgeld bekommen hat?Das wäre zu einfach ...

      Noch einfacher, in dem man den mit Painpal geschlossenen Vertrag erfüllt zu dessen Einhaltung man sich verpflichtet hat, wobei es u.a. eben nicht um Spielgeld geht.

      Woher entsteht denn der Anspruch, sich Painpal ggü. so zu verhalten, wie Du das schreibst?

      Wenn einem das Verhalten von Painpal nicht passt, dann sollte man auch keine geschäftliche Verbindung mit denen eingehen oder darüber abwickeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Höm, Heiner,
      Was PainPal kann kann ich auch, nämlich mein Geld frosten :whistling:
      Der Artikel wurde hier wohl nicht geliefert, warum sollte man dann das Geld "liefern"?


      Was deinen letzten Satz mit der Geschäftsbeziehung angeht, ich wollte mit denen nie eine haben sondern die mit mir!
      Ein Konto sollte ich eröffnen um eine Zahlung annehmen zu können. Da ich aber keinen zweiten Kropf brauche ging die Zahlung wohl ins Leere und schwirrt wohl immer noch zwischen Bits und Bytes rum ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Mit der Begründung kannst Du das auch bei Banken machen und einfach mal jede Lastschrift zurückholen, wies Dir Spaß macht.
      Genau das kann ich. In dem Fall mit der Begründung, dass keine Ware geliefert wurde. Die Bank - lass mich mal überlegen... die holt das Geld dann... aus ihrer Schatztruhe im Keller, wo die gute Fee dauernd wieder reintut glaub ich. Oder sie druckt neues. Oder sie ärgert sich welches aussem Knie, weil sie jetzt keines hat. Oder hast Du eine Ahnung, wo die das Geld dann abholt? Also bei mir holen die das nicht, soviel weiss ich. Würde ich ihnen auch keinesfalls raten, da werde ich nämlich sonst bächtig möse.

      Ich weiss aber auch, wer Dir Probleme bereitet, wenn Du eine Lastschrift zurückbuchst, mit der Du eine von mir tatsächlich gelieferte Ware bezahlt hast. Würde ich Dir nicht raten, denn den Ärger hast Du dann nicht mit deiner oder meiner Bank. Die Strafanzeige hast Du dann von mir.

      Wie auch immer: Paypal ist Zahlungsdienstleister. Deren einzige Aufgabe ist es, am einen Ende eine Zahlung reinzunehmen und am anderen Ende wieder rauszukotzen. Dazwischen kommt ein bisschen Zahlung abhanden, nennt sich Provision und sei ihnen auch gegönnt. Flutscht nun so eine Zahlung wieder rückwärts flutscht sie wieder rückwärts. Aber komplett und nicht vorzurückundchachacha. Mit anderen Worten: Paypal setzt den falschen Account ins minus. Entweder nehmen sie ihren eigenen (wenn sie den Zahlungsempfänger vom Risiko eines LS-Storno freistellen wollen) oder sie nehmen dazu den Account, bei dem sie den Betrag gutgeschrieben haben. Denn da ist der Betrag ja drauf. Alles andere ist (nicht nur) buchhalterischer Blödsinn. Dass sie Lastschriften überhaupt annehmen ist ihr eigenes unternehmerisches Risiko. Dass sie die dann unreflektiert weiterreichen ist schon fast grob fahrlässig, zumindest im Sinne der eigenen Unternehmensziele. Und dass sie dann eine legitime Stornierung am falschen Ende der Zahlungskette belasten um ihre eigene Fahrlässigkeit zu bemänteln ist einfach nur kriminell.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Höm, Heiner,
      Was PainPal kann kann ich auch, nämlich mein Geld frosten :whistling:
      Der Artikel wurde hier wohl nicht geliefert, warum sollte man dann das Geld "liefern"?

      Da wirfst Du aber zwei Vertragskonstrukte durcheinander.

      Einerseits den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer und andererseits den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Käufer und Painpal.

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Was deinen letzten Satz mit der Geschäftsbeziehung angeht, ich wollte mit denen nie eine haben sondern die mit mir!
      ...

      Und warum nutzt Du dann trotzdem diese Dienstleistung? Wenn es im Zusammenhang mit der Koppelung eines Ebay-Mitgliedsaccounts ist, dann gilt natürlich das gleiche auch hierfür. Wenn Du mit den Geschäftspraktiken nicht einverstanden bist, nutze sie nicht.

      @Löschbert...

      Du gestehst aber zu, daß es sich hier bei der Nutzung von Painpal um ein anderes rechtliches Konstrukt handelt als bei dem direkten Lastschrifteinzug in Deinem Beispiel?

      Beim ersten wird Painpal als Zahlungsdienstleister in einem separaten Dienstleistungsvertrag mit der Vornahme der Zahlung beauftragt, die, wie in den AGB ausdrücklich erwähnt, nicht in Zusammenhang mit der Lieferung der Ware steht/stehen kann. Wer sich auf solche AGB einlässt, muss damit rechnen, daß sie auch gegen einen wirksam werden.
      Man hat also schlechtestenfalls Painpal Zugriff per Lastschrift auf das eigene Konto ermöglicht und kann diese nicht einfach mit der Begründung zurückholen, die Leistung der Gegenseite sei nicht erbracht. Die Gegenseite ist in diesem Fall nicht der Verkäufer, sondern Painpal und die haben durch den Transfer des Geldes sehr wohl ihre Leistung erbracht.

      In deinem Beispiel erteilt man per Einzugsermächtigung zur Lastschrift dem Verkäufer direkt einen Zugriff auf das eigene Konto und hat entsprechend bei Ausbleiben der Leistung auch Anspruch Rückgabe des Kaufbetrages. Selbst da ist, die Lastschrift zu stornieren, schon kritisch.

      Man kann über Painpal denken, was man will und meine Meinung weicht nicht sehr von Deiner ab, aber sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen ggü. Painpal zu halten, ist um keinen Deut besser als das Verhalten des Verkäufers, der nicht liefert.
      Das beste ist immer noch solche Unternehmen zu meiden, gerade auch, wenn man das allg. Verhalten ansieht, was diese ominösen Sicherheitsüberprüfungen aka Zinsgewinngenerierung angeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Du gestehst aber zu, daß es sich hier bei der Nutzung von Painpal um ein anderes rechtliches Konstrukt handelt als bei dem direkten Lastschrifteinzug in Deinem Beispiel?

      Iiiiich? Wieso denn? Du hast den Vergleich doch ins Feld geführt. Aber gemerkt hast Du ja jetzt auch, wo das hinkt. ;)

      Heiner.Hemken schrieb:

      Man hat also schlechtestenfalls Painpal Zugriff per Lastschrift auf das eigene Konto ermöglicht und kann diese nicht einfach mit der Begründung zurückholen, die Leistung der Gegenseite sei nicht erbracht. Die Gegenseite ist in diesem Fall nicht der Verkäufer, sondern Painpal und die haben durch den Transfer des Geldes sehr wohl ihre Leistung erbracht.

      Fast richtig. Tatsächlich hat PP aber das Problem, dass sie die Kohle haben. Irgendwo in ihrem System. Wenn sie die nun wieder zurückholen, dann bitte dort, wo sie ist. Das ist ihr unternehmerisches Risiko, wenn sie die Lastschrift durchführen. Dass die AGB in der Hinsicht wegen der Geilheit darauf, ein Käuferschutzversprechen anzubieten (das dann wie man hier sieht trotzdem nichts wert ist) reichlich merkwürdig gestaltet sind, ist 'ne andere Kiste.

      Heiner.Hemken schrieb:

      In deinem Beispiel erteilt man per Einzugsermächtigung zur Lastschrift dem Verkäufer direkt einen Zugriff auf das eigene Konto und hat entsprechend bei Ausbleiben der Leistung auch Anspruch Rückgabe des Kaufbetrages. Selbst da ist, die Lastschrift zu stornieren, schon kritisch.

      In dem Fall ist es die schnellere Alternative. Der Verkäufer kann ja klagen. In diesem Fall hätte ich aber auch dem Käufer geraten, direkt auf Rückzahlung zu klagen und danach um Paybackpack*) Paypack Plapla paypal in Zukunft einen großen Bogen zu machen.

      BTW würde ich auch einem Verkäufer raten, im (unberechtigten) Käuferschutzfall nach Rückbuchung durch Paypal direkt den Käufer anzugehen. Der wird zwar etwas blöd gucken, wenn er von Paypal seinen Käuferschutz kriegt und danach vom zuständigen Amtsgericht ein Urteil auf Zahlung des Betrages nebst 5% Zinsen über Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit direkt an den VK kassiert, weil das Gericht irgend ein Käferschmutz einen feuchten Schutz interessiert, aber that's life. ;)

      Heiner.Hemken schrieb:

      Das beste ist immer noch solche Unternehmen zu meiden

      Full ACK. Im übrigen verstehe ich auch nicht, wieso giu diese Ranzbude nicht direkt auf Unterlassung in Anspruch genommen hat, als die ihm im B2B eine auf Abschluss eines Vertrages ausgerichtete Mail zugeschickt haben. Das ist Spam und wenn man das nicht selber herbeigeführt hat, indem man eine PP-Zahlungsadresse ins Angebot reingepackt hat, kann PP auch keinesfalls davon ausgehen, dass diese Mail im Interesse des Gewerbetreibenden ist. Oder anders formuliert: würde es Paypal nochmals einfallen, für mich eine Zahlung anzunehmen würde ich denen das ein für alle Mal und gründlichst mittels abschliessendem Endurteil abgewöhnen. Ihre Abmahnung haben sie deshalb von mir ja schon. Und da ich bei denen gar keinen Account habe (ja, man kann deshalb trotzdem Powerseller mit Topfbewertung sein) würde das mangels c.i.c. sogar von meiner gewerblichen Rechtsschutzversicherung getragen.

      Aber giu ist eben einfach zu liep zu dem Verein.

      Axo...

      Heiner.Hemken schrieb:



      Und warum nutzt Du dann trotzdem diese Dienstleistung?

      Tut er nicht. Ich kenne seine alten Powerseller-Accounts und weiss, dass Paypal eines der Übel ist, zu denen er sich nicht hat zwingen lassen. Er hat einfach den Handel auf ebay eingestellt, als es untragbar wurde.

      Der Punkt ist nur: Du hast als gewerblicher Verkäufer ja deine Mailadresse im Impressum stehen. Du kannst also niemanden daran hindern, der mit Paypal konspiriert, an diese Mailadresse eine Zahlung zu schicken, das ist ein Teil des PP-Geschäftsmodell: Zahlen Sie an jeden, von dem Sie nur die Mailadresse haben. Steht IIRC irgendwo bei denen auf irgendeiner Werbeseite. Das kannst Du nur abstellen, indem Du es Paypal untersagst, für Dich Zahlungen anzunehmen, wenn kein Zahlungsdiensterahmenvertrag besteht. Haben sie bei mir bisher einmal gemacht. Sollten sie das ein zweites Mal tun, spring ich mit denen im Viereck und klopf sie windelweich. Oder mit anderen Worten: ich warte eigentlich nur drauf, dass das passiert, dann dreh ich denen den Saft ab.

      Was nun das Problem des TE angeht: da er einen SNAD gemeldet hat, wird PP vermutlich gefordert haben, dass der Artikel an den Verkäufer zurückgeschickt wird und er die Sendungsnummer im System hinterlegt. Nun ist das natürlich so ein Problem, einen Artikel zurückzuschicken, der gar nicht geliefert wurde. Die Lösung hätte ganz einfach so ausgesehen, dass TE den abweichend gelieferten (also den nicht vorhandenen) Artikel zurückschickt - mit anderen Worten: ein leeres Paket. Oder eben von vornherein einen INR meldet, dann hätte PP vom Verkäufer einen Sendungsnachweis angefordert und vermutlich bei Ausbleiben des Belegs unproblematisch Käuferschutz gewährt.

      Egal wie rum: damit wäre die ganze Geschichte aus dem Einflussbereich von PP rausgewesen und der VK häte sich mit dem TE direkt auseinandersetzen können/müssen.


      *) not affiliated with Payback
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.