Löschbert Bastelhamster schrieb:
...
Heiner.Hemken schrieb:
In deinem Beispiel erteilt man per Einzugsermächtigung zur Lastschrift dem Verkäufer direkt einen Zugriff auf das eigene Konto und hat entsprechend bei Ausbleiben der Leistung auch Anspruch Rückgabe des Kaufbetrages. Selbst da ist, die Lastschrift zu stornieren, schon kritisch.
In dem Fall ist es die schnellere Alternative. Der Verkäufer kann ja klagen. In diesem Fall hätte ich aber auch dem Käufer geraten, direkt auf Rückzahlung zu klagen und danach umPaybackpack*)PaypackPlaplapaypal in Zukunft einen großen Bogen zu machen.
Schon klar. Hier trifft korrektes Verhalten auf praxis erprobtes Verhalten.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
...
BTW würde ich auch einem Verkäufer raten, im (unberechtigten) Käuferschutzfall nach Rückbuchung durch Paypal direkt den Käufer anzugehen. Der wird zwar etwas blöd gucken, wenn er von Paypal seinen Käuferschutz kriegt und danach vom zuständigen Amtsgericht ein Urteil auf Zahlung des Betrages nebst 5% Zinsen über Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit direkt an den VK kassiert, weil das Gericht irgend ein Käferschmutz einen feuchten Schutz interessiert, aber that's life.![]()
MMn das Mittel der Wahl, um dem Käufer auch mal zu zeigen, daß Painpal eben keine Rechtsinstanz ist, was wohl doch einige mehrere glauben.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
...
Tut er nicht. Ich kenne seine alten Powerseller-Accounts und weiss, dass Paypal eines der Übel ist, zu denen er sich nicht hat zwingen lassen. Er hat einfach den Handel auf ebay eingestellt, als es untragbar wurde.
Der Punkt ist nur: Du hast als gewerblicher Verkäufer ja deine Mailadresse im Impressum stehen. Du kannst also niemanden daran hindern, der mit Paypal konspiriert, an diese Mailadresse eine Zahlung zu schicken, das ist ein Teil des PP-Geschäftsmodell: Zahlen Sie an jeden, von dem Sie nur die Mailadresse haben. Steht IIRC irgendwo bei denen auf irgendeiner Werbeseite. Das kannst Du nur abstellen, indem Du es Paypal untersagst, für Dich Zahlungen anzunehmen, wenn kein Zahlungsdiensterahmenvertrag besteht. Haben sie bei mir bisher einmal gemacht. Sollten sie das ein zweites Mal tun, spring ich mit denen im Viereck und klopf sie windelweich. Oder mit anderen Worten: ich warte eigentlich nur drauf, dass das passiert, dann dreh ich denen den Saft ab.
Das war mir nicht bewußt. Danke für die Erklärung.