Ebay-Kleinanzeigen Betrug mit Paypal!

    • Das ist ganz einfach und leicht nachzuvollziehen.

      Gehen auf deinem Bankkonto 100.000 € ein mit dem Hinweis auf einen Lottogewinn, obwohl du gar kein Lotto spielst, dann gehört das Geld nicht dir und kann von dir zurück gefordert werden.
      Aus diesem Grund bestehen viele Verkäufer auf Zahlung mit Hinweis auf Käufernick und Artikelnummer (oder Kleinanzeigennummer).
      PP wird das genau so sehen, selbst wenn du nachweisen kannst, dass dein Käufer dir mitgeteilt hat, dass das alles in Ordnung ist. Was soll den eine Aussage einer Person, die gar nicht Eigentümer des Kontos ist wert sein? Gar nichts.
      Nur der Eigentümer des Kontos hätte dir schriftlich bestätigen können, dass alles OK ist. Niemand sonst.
    • @Grachti und Kai
      Das ist die Frage was PP denn jetzt macht. Vermutlich aber der Beginn einer unendlichen Geschichte.
      Könnte mir beide Varianten vorstellen, eher jedoch daß PP das Geld freigibt (und sei es durch den Hinweis, daß der K für die Benutzung seines Kontos haftet :rolleyes: )
      Das wird der Silbermann so nicht hinnehmen aber PP ist fein raus.
      Rumschlagen dürfen sich die beiden dann unter sich.

      Sollte PP das Geld dem verhinderten K zurückerstatten schauen sie in die Röhre so lange TE sein Konto nicht ausgleicht und die Inkassobriefe in der Ablage "rund" entsorgt.
      Da wird zwar ordentlich heiße Luft produziert, mir ist aber kein einziger Fall bekannt in welchem PP die Eintreibung vor Gericht gebracht hat.

      Nachtrag:
      PP müßte sich zumindest fragen lassen wie es um die Sicherheit aussieht. Ursächlich für die Situation ist ja, daß "der falsche K" aufs richtige Konto (ahäm EMailadresse) gezahlt hat.
      Mit "wir sind nur ein Zahlungsdienstleister" könnte es eng werden im Argumentations-Collier.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Leonikchen schrieb:

      ...
      Das denke ich mir auch. Ich bin bei Paypal zum Lastschriftverfahren angemeldet, können die dann einfach das Geld von meinem Konto abbuchen?


      Nein, das können Sie nicht, da sie zu jeder Lastschrift eine Genehmigung von Dir benötigen. (Punkt 3.7 Painpal-AGB)

      Kaiolito schrieb:

      ...
      #5
      Klar, aber du kannst der Lastschrift dann ja auch erstmal widersprechen.


      So einfach geht es dann soch nicht mit der Lastschrift. Wenn man zur Lastschrift bei Painpal angemeldet ist, bedeutet das lediglich, daß die Zahlungsmöglichkeit eingerichtet ist, mehr nicht. Einfach so einziehen ist da nicht möglich.

      Leonikchen schrieb:

      Paypal will bis zum 07.06. über den Fall entscheiden. Ich habe denen alles überlassen was ich hatte. Den E-Mail Schriftverkehr mit dem Käufer des Colliers. Die Kopie des Einlieferungsbeleg, die Kopie, dass das Paket zugestellt wurde. Die Kopie der Anzeige bei der Polizei und eine Kopie der Ebay-Kleinanzeige. Ich werde auf gar keinen Fall die 1.200€ an Paypal zurück zahlen. Notfalls gehe ich zum Rechtsanwalt und vor Gericht!...

      Das wird Dir nicht viel bringen, da Du ungerechtfertigt bereichert bist und das löst in aller Regel einen Herausgabeanspruch aus (§ 812 BGB). In diesem Fall gegen Painpal, da sie den Betrag schon wieder an den Absender übertragen haben.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      @Grachti und Kai
      Das ist die Frage was PP denn jetzt macht. Vermutlich aber der Beginn einer unendlichen Geschichte.
      Könnte mir beide Varianten vorstellen, eher jedoch daß PP das Geld freigibt (und sei es durch den Hinweis, daß der K für die Benutzung seines Kontos haftet :rolleyes: )

      Painpal hat den Betrag an den Absender zurücktransferiert, sonst wäre doch das Konto der TE nicht im Minus, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Jepp, bis zur Klärung des Falles wird das Konto belastet, d. h. auf eine Art Schwebekonto gebucht. Wenn es schon leer ist, steht es halt dann im Minus.
      D. h. nicht, dass das Geld an den Käufer bereits wieder ausbezahlt wurde. Dies findet erst nach Abschluss des Falles statt. Vom "Schwebekonto" auf das Bankkonto des Käufers oder wieder als Gutschrift auf das Konto des Verkäufers.
    • Ich bin eigentlich bei der Suche nach einem anderen Anliegen über diesen Thread gestolpert.

      Kaum zu glauben, wie einfach sich jemand auf die gezeigte Weise dazwischenschalten kann und etwas abgreifen kann. Das ließe sich ja selbst ohne weiteres nachahmen...

      In diesem Fall waren es ja noch unterschiedliche Waren, um die es ging (Collier/Silbermünzen). Das wäre bei der ganzen Sache (auch Sicht des Betrügers) ja nicht mal nötig gewesen.

      Vor dem Hintergrund werden auch die Paypal-VERKÄUFERschutz-Richtlinien verständlich. Dort steht ausdrücklich, dass die Ware versandt werden muss (keine Selbstabholung) und dass an die in den Zahlungsdetails hinterlegte Adresse versendet werden muss. (paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full).

      Mir wollte gerade jemand ein iPhone abkaufen, es persönlich abholen und sein Vater, der etwas weiter weg wohnt, wollte es angeblich per Paypal bezahlen. Das wäre doch ungefähr die selbe Masche gewesen.
    • fly schrieb:

      Mir wollte gerade jemand ein iPhone abkaufen, es persönlich abholen und sein Vater, der etwas weiter weg wohnt, wollte es angeblich per Paypal bezahlen. Das wäre doch ungefähr die selbe Masche gewesen.

      Paypal und dann Abholung?
      Das hätte wirklich ein böses Erwachen gegeben, gut wenn du es noch abwenden konntest. Ich kann nur empfehlen als Verkäufer komplett auf Paypal zu verzichten.
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    • Annefrid schrieb:


      Eine Frage, hätte das Collier nicht eigentlich an die bei playpal hinterlegte Versandadresse des vermeintlichen "Silbermünzenkäufers" versandt werden müßen/sollen

      Das Collier wurde doch an irgendeine andere Adresse versandt, richtig
      Ja, das war ja auch das größte Problem. Man muss an die hinterlegte Adresse versenden. Das zweite Problem war dann erst, dass dort Silbermünzen statt Collier stand.
    • Ich lehne bei ebay-Kleinanzeigen Paypal auch als Verkäufer ab, jedenfa) mit Käuferschutz. Man kann ja nun auch an 'Freunde und Bekannte' gebührenfrei und ohne Schutz bezahlen. Dass man da aber so schnell in eine Falle tappen kann, war mir eigentlich auch nicht bewusst. Bei Paypal also immer versenden und dann auch an die hinterlegte Adresse.



      schumiline schrieb:

      fly schrieb:

      Mir wollte gerade jemand ein iPhone abkaufen, es persönlich abholen und sein Vater, der etwas weiter weg wohnt, wollte es angeblich per Paypal bezahlen. Das wäre doch ungefähr die selbe Masche gewesen.

      Paypal und dann Abholung?
      Das hätte wirklich ein böses Erwachen gegeben, gut wenn du es noch abwenden konntest. Ich kann nur empfehlen als Verkäufer komplett auf Paypal zu verzichten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • Jetzt habe ich gerade ein ähnlichen Fall. Ich bin Zahlungsempfänger, überweisender und versandadresse sind unterschiedlich. Das ganze ist nicht bei eBay-kleinanzeigen, sondern in einem Forum und der Verkäufer hat auch ein paar Bewertungen. Von daher ist es wahrscheinlich zu 99% in Ordnung.


      Es wäre in dem Fall doch schön im Betreff der Überweisung sowas wie "versand an Mr X Y" stehen zu haben. Ich hatte leider vergessen, vorab da etwas spezifischeres zu fordern.

      Zurückbuchen kann man bei einer einfachen Überweisung ja eigentlich nichts. Wie würde es rechtlich aussehen, wenn ich eine Überweisung erhalte und an die angegebene Adresse versendet, von der dann der eigentliche Zähler am Ende nichts weiß.

      Ich könnte nun einfach eine 0,01€-Überweisung nachfordern mit entsprechendem Betreff.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • Paypal ist in diesem Fall ganz raus. Es geht um eine einfache Überweisung.

      Oder kann ich in diesem Fall nach dem Motto verfahren: es ist mir wurscht woher das Geld kommt, hauptsache es ist da.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • Kann es sein das alle Nutzer mit den Möglichkeiten überfordert sind? Ich meine die Käufer und Verkäufer, im Vordergrund steht für das Zahlungsinstitut nur der eigene Vorteil das sollte klar sein und die ...."für den Einzelnen geringe Gebühr/ scheinheilige Sicherheit"... rechtfertigt diese unakzeptable/ Kunden unfreundliche Abzocke der Geldvermittler die Service Gebühr, welche Sie dafür in Anspruch nehmen.

      Möchte ich gerne mal in den Raum stellen.
    • Da wird eine Zahlungsmethode angeboten und der Anbieter PP kann den Missbrauch wie zu Beginn des Themas (Seite 1)nicht zur Kundenzufriedenheit ausschliessen?
      Wer das System, welches er anbietet nicht sicher im Griff hat, sollte sich als Anbieter aus der Branche zurückziehen.

      Anonsten ist es Beihilfe zur Förderung der Kleinkriminalität aber kein Kunden sicherer Service, wenn dem Kunden letztendlich jede Auseinandersetzung selbst überlassen wird.

      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fhoeno ()

    • ich kann nicht so richtig nachvollziehen, was du da schreibst. Vielleicht hätte ich den Thread auch nicht karpern sollen. Ich wollte auch nur noch mal erwähnen, dass diese Masche ja auch problemlos auf normale Überweisungen angewendet werden kann.

      Ich erhalte eine Zahlung per Überweisung. Nix Paypal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • fly schrieb:

      Jetzt habe ich gerade ein ähnlichen Fall. Ich bin Zahlungsempfänger, überweisender und versandadresse sind unterschiedlich. Das ganze ist nicht bei eBay-kleinanzeigen, sondern in einem Forum und der Verkäufer hat auch ein paar Bewertungen. Von daher ist es wahrscheinlich zu 99% in Ordnung.

      Kommt schon hin und wieder vor, dass der Partner oder Verwandter überweist. Habe ich auch öfters als ebay Verkäufer. Frag doch den Verkäufer wie der Zahlungsauftraggeber heißt, danach hast du die Zahlung wirklich "im guten Glauben" empfangen und kannst versenden.
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    • Er hatte mir direkt mitgeteilt, dass die Überweisung von Person X bei mir eintreffen wird und mir dann seine Adresse gegeben. Ändert eigentlich auch nichts, ich werde aber so versenden, weil ich seinen Namen per Google finde. Ab jetzt werde ich aber einen Hinweis im Verwendungszweck verlangen, wenn der Adressat einen anderen Namen aufweist.