Verkäufer will nicht liefern

    • Verkäufer will nicht liefern

      Habe vor ein paar Tagen eine PS Vita 3G mit Zubehör für günstige 113 € ersteigert.



      Jetzt meint der Verkäufer, seine Katze hätte die PS Vita runtergeschmissen und nun sei diese defekt.
      Er möchte mir den Kaufbetrag zurücküberweisen.

      Ich hab in aufgefordert mir ein Foto mit der defekten PS Vita inkl. seinem Namen auf dem Bild zu schicken als Beweiss.
      Bis jetzt noch keine Reaktion.

      Normal gehen die Vita für 160-200 € über Ebay weg. Deswegen will der Verkäufer die Ware wohl auch nicht rausrücken.

      Was soll ich nun machen ?
    • Ich war mal so frei und hab aus deinem Käufer in der Überschrift einen Verkäufer gemacht.

      Ähnlich Fälle diskutieren wir hier ja schon seit Ewigkeiten, wie Du durch deinen Thread "Rotzoll" eigentlich wissen müsstest. Entsprechend dürftest Du auch wissen, dass dein VK mit Dir einen rechtsgültigen Kaufvertrag hat, den er auch erfüllen muss.

      Das die Katze sie angeblich runtergeschmissen hat interessiert genau so wenig als wenn sein Hund sie gefressen hätte. Selbst wenn das mit der Katze stimmen sollte, dann hat er es zu verantworten, dass er die Vita nicht vor seiner Katze in Sicherheit gebracht hat.
    • Mal langsam....

      Hier wurde das Geräte nicht eindeutig mit einem Gerätecode benannt. Der steht da irgendwo drauf, so denke ich zumindest.
      Somit ist es erstmal möglich, dass der Verkäufer ein Gerät gleicher Art und Güte selbst besorgt und an dich liefert.
      Oder du kannst natürlich ein Gerät gleicher Art und Güte selbst besorgen und die Differenz zwischen deinem Einkaufspreis und dem ersteigerten Artikel einfordern.
      Wenn es nicht möglich ist, ein solches Gerät zu besorgen, dann muss ein Gericht entscheiden, welche Differenz dir zwischen Ersteigerungspreis und Neupreis zusteht.

      EDIT:
      Gehe ich recht in der Annahme, dass du dem Verkäufer bereits vorgeworfen hast, dass er die Geschichte erfunden hat, weil das Gerät wohl zu billig vom Hof ging und der durchschnittliche Preis so zwischen 160 - 200 € liegt.
      Dann hätte dein VK einen Anhaltspunkt, an den sich das Gericht im Zweifelsfalle auch halten wird.

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    • Nein, ich hab dem Verkäufer garnichts vorgeworfen.

      Ich hab ihn nur gebeten mir ein Foto der defekten Vita und seinem Ebay Nicknamen im Bild zuzusenden.
      Und ausserdem hab ich ihn gefragt, warum er einen bereits verkauften Artikel rumliegen lässt.

      Es geht ja auch nicht nur um die Vita sondern auch um das Zubehör. Bei Amazon kostet
      alles zusammen 270 €. Ich weiss garnicht wie alt die Vita war bzw. den wirklichen Zustand.
      Wie kann ich da den Schadenersatz festlegen ? In der Beschreibung steht "sehr gut bis Neu" als Artikelzustand.
    • War nur eine Annahme, weil das sehr häufig vorkommt und damit oftmals weitere mögliche Schritte erheblich einschränkt.

      Schadenersatz wirst du nicht ohne Rechtsanwalt/Gericht durchsetzen können.
      Biete deinem Verkäufer doch mal ein paar Angebote, die dir von der Beschreibung her passen (Gebrauchtgeräte in sehr gutem bis neuem Zustand) per Link an.
      Da kann er ja dann kaufen und an dich versenden.
    • Ich habe mich gerade mal durch das Profil des VK geklickt. Das ist blitzeblank.

      Auch bei Ware die "unter Preis" geblieben ist, wurde immer geliefert.
      Entsprechend bin ich geneigt, deinem VK zu glauben, dass hier ein Malheur passiert ist.

      Wenn es dir im wesentlichen um das Zubehör ging, mach doch einfach einen für euch beide gehbaren Vorschlag mit entsprechender Preisminderung, er solle dir nur das zukommen lassen.
    • Riplex76 schrieb:

      Ich hab ihn nur gebeten mir ein Foto der defekten Vita und seinem Ebay Nicknamen im Bild zuzusenden.



      Spekulatius.

      Es soll Leute geben, die legen sich bei der Bildbearbeitung die Karten.
      Dann wiederum finden auch manch erfahrene Ebayer die hinterlegte Mailaddy ihres Käufers nicht oder scheuen sich auch, ihre eigene Addy weiter zu geben.
      Auf die Idee einer Mülladdy sind die nie gekommen.


      Mein erster Reflex hier und bei diesem Profil wäre immer der Griff zum Hörer gewesen. Da kann man an der ersten Reaktion abschätzen, ob gelogen wird.
      Ergibt sich daraus, dass man von Ehrlichkeit ausgeht, nimmt man ihn ans Händchen, erklärt die eigentliche Rechtslage und dass man gerne einen Fotobleg hätte und wie er das jetzt macht.
    • Der Geldbetrag wurde zurück überwiesen, demnach ist dir kein Schaden entstanden....ob die Behauptung mit der Katze nun wahr ist, ist eine andere Frage....wenn es dir eher um das Zubehör ging, dann frag doch mal einfach nett und feundlich an, ob da noch was zu machen ist und einigt euch....wenn der Vorschlag von VK ok ist, kannst Du ja ein wenig handeln und dann die negative wieder zurück nehmen....ist alles nicht glatt gelaufen, aber man kann ja nie ausschließen, dass es so gewesen ist....sicher hätte der VK das Teil schützen sollen, aber bei privaten VKen weiß man eben nie...

      Ein gerichtliches Verfahren würde ich hier als total sinnlos erachten....im Notfall wird der VK das Ding dann noch selber pätten und dann bleibst Du auf den Kosten sitzen......

      Ich bin für eine gütliche Einigung :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hmm, wenn ich also ein Auto kaufe bei Ebay und der Verkäufer fährt noch weiter obwohl es
      rein rechtlich garnicht mehr sein Auto ist und er baut dann einen Unfall mit selbstverschulden,
      würdet ihr dann auch so reden ?
      Nichts anderes ist hier doch passiert !

      Ich werde jetzt garnichts mehr machen, ausser sein Profil im Auge zu behalten. Vielleicht ist er ja so blöd und stellt die Vita nochmal ein
      nach ein paar Tagen.
      Was ich auch dreisst finde, das er versucht hat die Transaktion abzubrechen um die Provision wiederzubekommen. Hab dem Abbruch aber nicht zugestimmt.
    • Riplex76 schrieb:

      Vielleicht ist er ja so blöd und stellt die Vita nochmal ein
      nach ein paar Tagen.
      Ja, dann kannste ja nochmal mitbieten ... vielleicht passt ja dann das Höchstgebot und die Katze hat nichts mehr gegen einen Verkauf. :D
      Im Ernst: was würde das nochmalige Anbieten an der jetzigen Situation für Dich ändern? Du hast so oder so Deinen Artikel nicht bekommen. Das verstehe ich nicht!

      Kaiolito schrieb:

      Es wäre dann aber für den Verkäufer sicher ein leichtes gewesen, ein Bild von dem beschädigten Teil zu schicken.
      Der Verkäufer ist leider im Moment zuhause mit Aufräumarbeiten beschäftigt ... habe aber durch aufwändige Internetrecherche ein paar Fotos seiner Katze gefunden. Deshalb habt ein bisschen Mitleid - er hat´s ja auch nicht leicht:

      [Blockierte Grafik: http://imageshack.us/a/img341/3070/cat06z.jpg]
      Bilder
      • Cat 01.jpg

        61,4 kB, 770×574, 129 mal angesehen
      • Cat 02.jpg

        60,15 kB, 460×574, 152 mal angesehen
      • Cat 03.jpg

        87,99 kB, 500×500, 137 mal angesehen
      • Cat 04.jpg

        31,39 kB, 500×362, 231 mal angesehen
      • Cat 05.jpg

        470,68 kB, 778×1.024, 358 mal angesehen
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • engelchen schrieb:

      Der Geldbetrag wurde zurück überwiesen, demnach ist dir kein Schaden entstanden....ob die Behauptung mit der Katze nun wahr ist, ist eine andere Frage....

      Und das der Vertrag nicht erfüllt ist und er keine Ware hat, ist kein Schaden?

      engelchen schrieb:


      Ein gerichtliches Verfahren würde ich hier als total sinnlos erachten....im Notfall wird der VK das Ding dann noch selber pätten und dann bleibst Du auf den Kosten sitzen......

      ...

      Dann müsste der Verkäufer immer noch vertragsgemäß liefern und hätte selbst eine defekte PS.


      Riplex76 schrieb:

      ...
      Ich werde jetzt garnichts mehr machen, ausser sein Profil im Auge zu behalten. Vielleicht ist er ja so blöd und stellt die Vita nochmal ein
      nach ein paar Tagen.
      Was ich auch dreisst finde, das er versucht hat die Transaktion abzubrechen um die Provision wiederzubekommen. Hab dem Abbruch aber nicht zugestimmt.


      Wenn Du nichts mehr machen willst, statt auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen und hierzu eine Frist zu setzen, ist alle Aufregung eh sinnlos.
    • Riplex76 schrieb:

      Hmm, wenn ich also ein Auto kaufe bei Ebay und der Verkäufer fährt noch weiter obwohl es
      rein rechtlich garnicht mehr sein Auto ist und er baut dann einen Unfall mit selbstverschulden,
      würdet ihr dann auch so reden ?

      Die Frage mit dem "auch so reden" hab ich mir auch eben gestellt. Was ist denn genau passiert? Eigentlich nichts neues. Nur dass der VK die Auktion nicht vor ihrem regulären Ende abgebrochen und die Gebote gestrichen hat sondern erst nach dem Ende der Laufzeit. Sozusagen.

      engelchen schrieb:

      Der Geldbetrag wurde zurück überwiesen, demnach ist dir kein Schaden entstanden....

      Engelchen, deine Sanftmütigkeit in allen Ehren, aber das mit dem Schaden könnte man durchaus anders sehen. Zumindest wenn Riplex jetzt nachschaut, was eine Ersatzbeschaffung kosten würde und dabei zu dem Schluss kommt dass die teurer kommt als sein Artikel. Was uns dann sofort auch wieder zur einschlägigen Argumentation in den Fällen der Abbrecher bringt. Nur dass dieser Schadensersatz dann geringer ausfallen dürfte, weil die Endgebote höher waren. (was uns dann zu meinem Argument bringt, weshalb die Abbruchfunktion überflüssig bis gefährlich ist)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Naja, ausser das der VK nun meint ich sollte doch zum Anwalt gehen hat er nichts von sich gegeben.

      @Löschbert:

      Ich möchte auch nicht das Auktionen abgebrochen werden, aber das bei mir damals war ja ein ganz anderes Thema und
      hat mit diesem hier nichts zu tun. Rotzoll wollte sich nur am Schadenersatz bereichern und hatte nie eine Kaufabsicht, sonst nichts.
      Anscheinend hat er es auch drangeben, nachdem ich meinen Anwalt angeschaltet habe bzw. hat sich ein Opfer gesucht das sich nicht zu
      wehren weiss. Bis dato hab ich nämlich nichts mehr von ihm gehört.
    • Riplex76 schrieb:

      Ich möchte auch nicht das Auktionen abgebrochen werden, aber das bei mir damals war ja ein ganz anderes Thema und
      hat mit diesem hier nichts zu tun.
      Auf den ersten Blick hast Du recht, die beiden Sachen haben oberflächlich betrachtet nichts miteinander zu tun. Betrachtet man das Ganze aber mal von dem Standpunkt aus, dass sozusagen bei Deinem Kauf dein Gebot ebenfalls gestrichen wurde, nur eben nach dem regulären Ende, kommt man zu einer erstaunlichen Parallele. Und rein rechtlich ist es sogar die selbe Situation: ihr habt einen Vertrag und der Verkäufer muss liefern.

      Axo - ich hatte eigentlich beabsichtigt, mal darauf hinzuweisen, dass bei dieser Art des "Abbruchs" um den es hier geht, kaum jemand bestreiten würde, dass ein Vertrag besteht. Sogar aus moralischer Sicht. Wundert mich nur, dass deine Absicht, den Vertrag durchzusetzen offenbar als moralisch einwandfrei betrachtet wird. Zumindest lese ich hier nichts gegenteiliges. Rein rechtlich - schrieb ich ja schon - ist es die selbe Situation.

      Riplex76 schrieb:

      Naja, ausser das der VK nun meint ich sollte doch zum Anwalt gehen hat er nichts von sich gegeben.

      Ja, das ist doch mal eine gute Idee. Kostet den VK dann halt ein bisschen viel Geld. Denn da stimme ich heiner zu: ihr habt einen Vertrag, nach dem Du zu zahlen hast und der VK Dir 'ne intakte PS liefern muss, so wie es im Angebot steht. Wo er die herbekommt ist sein Problem. Hilfsweise kannst Du eine Ersatzbeschaffung vornehmen und die Differenz beim VK einklagen. Oder auf Herausgabe, hilfsweise Schadensersatz klagen. Rein rechtlich keinerlei Unterschied zum Abbruch vor Auktionsende. (ich wiederhole mich...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.