Wir gratulieren - 500 Euro Einkaufsguthaben sind jetzt auf Ihrem PayPal-Konto

    • Naja, so wirklich ganz neu ist die Situation ja nicht, wenn man davon absieht, dass für Engländer, die an einem englischen Gewinnspiel teilnehmen, kaum das BGB zum Ansatz gebracht werden kann....

      Ein englisches Kosmetik-Unternehmen hatte in einem Gewinnspiel als Hauptpreis eine Reise nach Barcelona ausgelobt. 9.000 Engländer haben mitgemacht. Das Kuriose: Keiner hat die Niete gezogen, es gibt 9000 1. Plätze. Ein technischer Fehler hatte allen Teilnehmern die Gewinnnachricht geschickt.
      Quelle: schutt-waetke.de/archiv/einzel…nglaender-nach-barcelona/

      Wie das also nun aussieht, wenn bisher mit den 500 Euro noch gar nichts "unternommen" wurde ist tatsächlich fraglich. Andererseits ist die Schadensersatzfrage des §123 BGB bei dinglichen Forderungen durch die vorzeitigen Auktionsabbrüche bei ebay ziemlich geklärt. So wie dort die Ersatzbeschaffung nicht notwendigerweise für den Anspruch auf Schadensersatz erforderlich ist, könnte die "Ersatzbeschaffung" der 500 Euro ebenfalls unerheblich sein.

      Wer für die 500 Tacken schon mal eifrig eingekauft hat, der hat Paypal allerdings vor ein Problem gestellt, hier dürfte zumindest der augegebene Betrag zu ersetzen sein.

      Wer einen Paypal-Account mit einem bisherigen Negativsaldo hatte, der darf sich darauf freuen, dass der schon mal bis zu 500 Euro ausgeglichen wird, weil Paypal ja grundsätzlich alles miteinander verrechnet. Der hat den "Gewinn" also dann schon zum Auffüllen seines Saldos "verbraucht". Danke, Paypal.

      Wer eine Anfechtungserklärung von ebay bekommen hat, der sollte erst mal die Füße stillhalten und seine 500 Euro in so etwa zwei Wochen bei Paypal einfordern. Wie allgemein und gerichtsnotorisch bekannt, sind eBay und PayPal (hier mal absichtlich in der von denen gewünschten "korrekten" Schreibweise) ja zwei vollkommen voneinander unabhängige Unternehmen.

      Aber mal ehrlich: 1,5 Milliarden? Das zahlt Paypal doch locker aus den eingefrorenen Guthaben der Geldwäscher.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Wie das also nun aussieht, wenn bisher mit den 500 Euro noch gar nichts "unternommen" wurde ist tatsächlich fraglich.

      andererseits kann man an einen gewinn nicht die bedingung knüpfen, der empfänger habe damit gefälligst einkaufen zu gehen.
      da werden sicher auch welche dabei sein, deren bude im hochwasser abgesoffen ist und die die 500EUR lieber für was wichtiges ausgeben wollen würden und nicht bei ebay für eher unwichtigen kram auf den kopp hauen.

      wie es nun weitergeht, wird man vermutlich erst in einigen monaten erfahren bzw. im winter, der amtsschimmel kann schließlich nicht so schnell.
      also abwarten und tee trinken ;)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • @ Nordish, mal ne Frage nach deinem wohlverdienten Mittagsschlaf, wie sieht es denn aus mit den 500€-Gutschein-Klagen (Anzahl der Klagen/Bereits ergangene, gerichtliche Entscheidungen, Kulanzregelungen, Vergleiche) ?(
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von platformscrewer ()

    • Ich habe die 500er-Mail nicht bekommen - warum auch immer.

      Und auch nicht die Widerrufs-Mail mit der Irrtumseinrede, kann also aus eigener Erfahrung nichts dazu schreiben.

      Der RA scheint aber zu sammeln, vermutlich in der Absicht, für mehrere der angeschriebenen Kunden einen Prozess anzustrengen.
      Dass das nicht ganz uneigennützig geschieht, ist eh klar.

      Die Klage der Verbraucherzentralen richtet sich gegen die AGB und die "Schockfrost"-Methoden von PayPal.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • dieselente schrieb:

      Ich habe die 500er-Mail nicht bekommen - warum auch immer.

      ich hab die bekommen ;)

      Und auch nicht die Widerrufs-Mail mit der Irrtumseinrede

      kann ich mich nicht erinnern, die bekommen zu haben.
      kann paypal beweisen, daß ich die bekommen habe und das die nicht von meinem spamfilter gefressen wurde?
      theoretisch können die ja viel behaupten...

      Der RA scheint aber zu sammeln, vermutlich in der Absicht, für mehrere der angeschriebenen Kunden einen Prozess anzustrengen.

      mich braucht er nicht anschreiben ;)
      ich schau lieber, was bei den anderen (prozessfreudigeren) rauskommt. entweder gibts was oder halt nicht.
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      and those who matter don’t mind.
    • Falsche Gewinnzusage – PayPal muss zahlen



      “Willlste? Kriegste!” – eine falsch verschickte Gewinnbenachrichtigung könnte den Bezahldienst PayPal jetzt teuer zu stehen bekommen.

      PayPal muss dem Empfänger einer falsch zugestellten Gewinnbenachrichtigung die versprochenen 500 Euro ausbezahlen. Ein Empfänger der Nachricht war vor das Amtsgericht Jena gezogen und hatte auf die Auszahlung des angekündigten Gewinns geklagt. Nun hat das AG den US-Bezahldienst dazu verpflichtet, den Gewinn tatsächlich zu überweisen.
      Der Online-Service hatte am 07.06. 2013 eigentlich über einen Emailverteiler mit 10 Empfängern eine Gewinnbenachrichtigung schicken wollen. Die Empfänger sollten darüber informiert werden, dass sie bei dem Gewinnspiel “Willte? Kriegste!” für eine in dem Zeitraum 27.05.2013 bis 31.05.2013 über PayPal getätigte Transaktion 500 Euro gewonnen haben.


      silicon.de/41606351/falsche-gewinnzusage-paypal-muss-zahlen/
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    • Da freut sich jetzt sicher jemand über ein extra Weihnachtsgeld.

      Und für all die anderen gilt: Dann mal los. Bevor Verjährung eintritt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • scharfmacher schrieb:

      muss da jetzt jeder einzeln Klage einreichen?

      Im Grunde ja.

      scharfmacher schrieb:

      oder könnte man das auch anders eintreiben.

      Theoretisch könnten sich die Gläubiger auch zu einer Streitgenossenschaft zusammenschliessen. Das würde Kosten sparen. Allerdings zahlt die Rechnung der Verlierer (und damit Paypal) und die Kohle kommt dem deutschen Staat zu Gute. Ein guter deutscher Staatsbürger wird also selbre Klage einreichen (lassen) und damit einerseits diesem ausländischen US-Tochterkonzern mal zeigen, wo der Hammer hängt und andererseits dem deutschen Staat die Finanzierung seiner Beamten (die sowieso da sind und bezahlt werden) erleichtern.

      Und der olle Tob-Rind (oder Dobrindt? Na, jedenfalls was das nach Rinderwahn klingt) muss sich keine Gedanken machen, ob die PKW-Maut so kommt oder anders.

      Ob das unfair ist gegenüber Paypal? Hmmmm.... Vespasian soll das mal so gesagt haben: non olet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      dagegen ist doch aber echtes GELD bei Paypal nur durchlaufender Posten - bzw sollte es sein!

      Das Geld, das Paypal an die Anwälte der Kläger und die Gerichtskassen zahlen darf ist aber ziemlich garantiert echt. Ich hab es zwar bisher noch nicht probiert, aber ich glaube kaum, dass die Paypal-Spielgeld akzeptieren. Hinterher hat das Gericht noch einen Käuferschutzfall, weil Paypal mit der gelieferten "Ware" in Form des Urteils nicht zufrieden ist. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • natürlich hast du auch wieder wahr, dass das Geld das Paypal an Anwälte, Kläger und Gericht zahlen darf wohl besser ziemlich echt sein sollte, aber stinken täts ihnen wohl! :lach:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Hinterher hat das Gericht noch einen Käuferschutzfall, weil Paypal mit der gelieferten "Ware" in Form des Urteils nicht zufrieden ist.

      8| Wenn das einer brächte, dann PP
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"