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    • Das ist nicht wirklich echt, oder? Ich wurde auch mit den 500 Öken beglückt - per Mail und herzlichen Glückwunsch.

      Was muß ich tun, um meinen zugesagten Gewinn abzurufen?

      Seinerzeit hatte ich Paypal noch darauf geantwortet, wann mit der Gutschrift gerechnet werden kann. Leider kam keine Antwort darauf ....

      :]
    • freudehochzehn schrieb:

      Das ist nicht wirklich echt, oder? Ich wurde auch mit den 500 Öken beglückt - per Mail und herzlichen Glückwunsch.

      Diese Mail jetzt (noch) zu haben wird das erste Problem sein. Wer hire mitgelesen hat, hat die natürlich abgespeichert, denn genau ds steht hier im Thread. Wenn Du die Mail noch hast, steht unten in der Fußzeile dein Ansprechpartner für den Mahnbescheid: die Paypal SarL.

      freudehochzehn schrieb:

      Was muß ich tun, um meinen zugesagten Gewinn abzurufen?



      Seinerzeit hatte ich Paypal noch darauf geantwortet, wann mit der Gutschrift gerechnet werden kann. Leider kam keine Antwort darauf ....


      Tja, eigentlich genau das. Aber dieses Mal bitte mit datierter Fristsetzung. Und eventuell mit Verweis auf das aktuell ergangene Urteil. Danach beantragst Du einen Mahnbescheid, falls kein Guthaben eingeht. Wen Du das nicht selbst kannst, dann macht das sicher gerne ein Anwalt für dich. Danach geht das seinen ganz normalen Gang.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      freudehochzehn schrieb:

      Das ist nicht wirklich echt, oder? Ich wurde auch mit den 500 Öken beglückt - per Mail und herzlichen Glückwunsch.

      Diese Mail jetzt (noch) zu haben wird das erste Problem sein. Wer hire mitgelesen hat, hat die natürlich abgespeichert, denn genau ds steht hier im Thread. Wenn Du die Mail noch hast, steht unten in der Fußzeile dein Ansprechpartner für den Mahnbescheid: die Paypal SarL.



      Alles da Mail und Antwortmail aol machts möglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von freudehochzehn ()

    • freudehochzehn schrieb:

      Alles da Mail und Antwortmail aol machts möglich.
      Ich weiss zwar nicht, was das mit AOL zu tun hat, ich habe hier noch Mails von 1999 archiviert, aber wenn die Mail noch da ist, dann auf sie mit Gebrüll.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • freudehochzehn schrieb:

      Ich wurde auch mit den 500 Öken beglückt - per Mail und herzlichen Glückwunsch.



      ich auch :S

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Diese Mail jetzt (noch) zu haben wird das erste Problem sein.
      ;( wer nimmt das denn schon ernst ... "isch abe doch kein PP!" X/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Alles sehr verwirrend ...

      Zitat:

      "Ich war mal so dreist und habe Paypal mal gefragt wo das Geld bleibt und brav auf das Urteil verweisen :)

      Zurückbekommen habe ich folgende tolle Antwort:



      Leider können wir Ihrer Bitte um Gutschrift der EUR 500,00 nicht
      nachkommen. Die Gewinnspielmitteilung war aufgrund eines Fehlers
      versandt worden und ist nicht gültig. Es tut uns leid, dass wir uns auf
      unsere rechtliche Position berufen müssen, doch leider wurde infolge
      des Fehlers die Gewinnspielmitteilung an eine sehr große Zahl unserer
      Kunden geschickt.

      ….

      Das Verfahren ist mittlerweile beendet und der Kläger hat die Klage zurückgenommen.

      ….

      Alle anderen gerichtlichen Entscheidungen fielen zugunsten PayPals
      aus. PayPal liegen mehr als 10 gerichtliche Entscheidungen vor, die im
      Sinne PayPals entschieden wurden."

      Quelle: wbs-law.de/internetrecht/paypa…ge-500-euro-zahlen-57705/

      @Löschbert
      Welches Mahnverfahren wäre denn zu nehmen - das nationale oder das europäische Mahnverfahren - soll heißen, wäre PayPal in Deutschland über Kleinmachnow zu greifen oder nutzte man das europäische Mahnverfahren gegen PayPal Luxemburg (Diese Frage ist ja auch interessant, grundsätzlich einmal zu stellen.).

      Gruss
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • Es ist schon durchaus denkbar, daß man sich vor Rechtskraft des Urteils gegen Stillschweigen und der Zahlung einer nicht unerheblichen Geldsumme noch verglichen hat.
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • statement schrieb:

      Das Verfahren ist mittlerweile beendet und der Kläger hat die Klage zurückgenommen.


      Klagerücknahme nach Urteil? Geht zwar, wäre aber etwas unüblich und hier auch nicht wirklich einleuchtend. Schliesslich hat der Kläger ja bekommen, was er will.


      statement schrieb:

      Welches Mahnverfahren wäre denn zu nehmen - das nationale oder das europäische Mahnverfahren - soll heißen, wäre PayPal in Deutschland über Kleinmachnow zu greifen oder nutzte man das europäische Mahnverfahren gegen PayPal Luxemburg (Diese Frage ist ja auch interessant, grundsätzlich einmal zu stellen.).

      Der Vertragspartner ist die Paypal SarL. Wer die Mails verschickt hat, weiss ich aber nicht, weil ich ja keine bekommen habe. Aber da steht ja drin, von dem die ist bzw wer dafür verantwortlich zeichnet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Interessant wären dann doch die anderen Urteile, in denen PP Recht bekommen hätte.... und PP würde doch sicherlich die entsprechenden Unterlagen dazu öffentlich bekanntgeben.

      Und mit 10 "positiven" und einem "negativen" Urteil im Rücken würde man dann auch keine Vergleiche schliessen.... und womit hätte man sonst einen Vergleich aushandeln wollen, der eine Klagerücknahme nach Urteil auch nur entfernt möglich machen würde?

      ich halte den Leserkommentar für irgendwie.... komisch sag ich mal nur....
    • monza30 schrieb:

      und PP würde doch sicherlich die entsprechenden Unterlagen dazu öffentlich bekanntgeben.


      Nein, die sind streng geheim und von der NSA als Classified eingestuft. Da darf nicht mal der Richter wissen wie das Aktenzeichen lautet.

      monza30 schrieb:

      ich halte den Leserkommentar für irgendwie.... komisch sag ich mal nur....

      Lustig komisch oder merkwürdig komisch? Ich tippe mal auf lustig komisch, denn natürlich passt diese Aussage zu Paypal. Die ist schliesslich absolut glaubwürdigererer. (Nö, ernsthaft: ich glaube durchaus, dass PP so einen Schwachsinn absondert)

      Vielleicht ist ja webhelp so nett und schiebt mal eben die Latte an Aktenzeichen oder sogar die Volltexte rüber.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenn Pillepalle so einen Pillepalle absondern würde, müssten sie doch nur so mit den Aktenzeichen um sich schmeissen wollen/können. Ansonsten geht die Glaubwürdigkeit doch sowas von in den Keller....



      Uuups... schulligung.... PP und Glaubwürdigkeit in einem Satz. Geht garnicht, passt nicht..... *sfg*



      Ich glaube mal an das Gute im Menschen (jaja Löschbert... ich weiss... :D ) und behaupte kackenfrech: das hat ein Pillepalle-Jünger der Hardcoresorte geschrieben.....
    • aus dem zitierten Urteil des AG Jena:
      Die Berufung war auf Antrag der Beklagtenseite vorliegend zuzulassen, da
      insbesondere die Beklagte diverse amtsgerichtliche, wiedersprechende
      Entscheidungen vorgelegt hat, welche der Auffassung des hier mit der
      Sache des Gerichts vertretenen Auffassung zuwider laufen. Zur
      Fortbildung des Rechts war daher, auf Antrag der Beklagten, die Berufung
      zuzulassen.
      wobei nicht klar wird, ob "diverse amtsgerichtliche, wiedersprechende Entscheidungen" genau in diesem Zusammenhang erfolgten oder ob evtl. PayPal in den anderen Fällen darlegen konnte
      worin ein Irrtum liegen soll,
      wenn 10 bestimmte Personen, die somit namentlich erfasst sind und hätten
      benachrichtigt werden müssen, aufgrund eines Irrtums, worin auch immer
      dieser liegen sollte, nunmehr eine wesentlich größere Zahl von Personen,
      wie groß auch immer diese sein mag, benachrichtigt wird. Insbesondere
      vermochte die Beklagte nicht dazulegen, dass der Kläger gerade nicht zu
      den 10 ausgewählten Personen gehörte, welche in dem
      streitgegenständlichen Zeitraum ausgewählt wurden.
      also die Kläger evtl. nicht teilnahmeberechtigt waren und deshalb auch nicht gewinnen konnten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Tja, da frage ich mich natürlich, ob PP in Berufung gegangen ist. Immerhin haben sie das ja beantragt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nutzer zieht nach Sieg gegen Paypal plötzlich Klage zurück

      Ein Nutzer hat nach einem Erfolg vor Gericht seine Klage gegen Paypal wegen einer falschen Gewinnzusage plötzlich zurückgezogen. Der Verdacht liegt nahe, dass Paypal dafür gezahlt hat.


      Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke sagte dieser Redaktion: "In Tausenden Gerichtsverfahren habe ich einen solchen Fall noch nicht erlebt. Wenn dem so sein sollte, dann hat Paypal vermutlich entweder Geld an den Kläger gezahlt oder eine andere Gegenleistung erbracht, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird." Letztlich sei dies aber unerheblich, weil die Meinung des Amtsgerichts zu diesem Thema eindeutig war. Dass Paypal jetzt nervös wird, könne er verstehen. Eine Anfrage von Golem.de zu einer möglichen Zahlung hat Paypal bisher nicht beantwortet.

      Paypal erklärte zuvor nur, das Urteil des Amtsgerichts Jena (Aktenzeichen 26 C 871/13) sei "nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist mittlerweile beendet und der Kläger hat die Klage zurückgenommen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Jena ist die einzige Entscheidung dieser Art. Alle anderen gerichtlichen Entscheidungen fielen zugunsten Paypals aus." Diese Urteile legte Paypal jedoch nicht vor.


      golem.de/news/paypal-preisauss…-zurueck-1412-111050.html
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432